Protocol of the Session on December 13, 2012

Ich will noch eine Anmerkung zur Größe des Senats und zur Zahl der Senatorinnen und Senatoren machen. Es ist mit Recht schon auf die Geschichte hingewiesen worden. Wir haben zahlenmäßig den kleinsten Senat in der Geschichte Bremens. Im Jahr 1995 ist er von zehn auf acht Mitglieder verkleinert worden, im Jahr 1999 auf sieben. Die Zahl der Mitglieder des Senats ist immer einerseits eine Abwägung der Arbeitsfähigkeit, der Verantwortbarkeit und auch der Zumutbarkeit dessen, was man auf die Schultern Einzelner legen kann, und andererseits natürlich eine Abwägung des Umgangs mit knappen Haushaltsmitteln und dass man natürlich die Kräfte, die man hat, effizient nutzt.

Da kommt man zu unterschiedlichen Zeiten zu unterschiedlichen Antworten. In dieser Zeit – es ist hier mehrfach angesprochen worden, und ich unterstreiche es –, angesichts der Herausforderungen, die nach der Bürgerschaftswahl im Jahr 2011 so nicht bestanden haben und im Gesundheitsbereich ja zueinander gehören: Wir haben die besondere Herausforderung, unsere kommunalen Kliniken in eine sichere Zukunft zu führen, aber diese Herausforderung hat sich in verschiedener Hinsicht verschärft, unter anderem natürlich auch dadurch, dass unsere Kliniken viel Vertrauen bei den Patientinnen und Patienten verloren haben im Zusammenhang mit dem Keimausbruch.

Dieses Vertrauen wiederzugewinnen ist eine der Kernaufgaben, denn nur mit diesem Vertrauen gelingt auch die andere Aufgabe, die viel mit Finanzen zu tun hat, nämlich die kommunalen Kliniken auf einen Kurs zu bringen, sodass sie im Gesundheitsbereich in Bremen die wichtige Rolle spielen, die ihnen gebührt. Wir wollen die Verantwortung für unsere

kommunalen Kliniken in Bremen weiter wahrnehmen, das ist die Botschaft, die mit einem Gesundheitssenator Dr. Hermann Schulte-Sasse verbunden ist!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Ich bitte Sie heute, aber auch in der Zukunft um Unterstützung für eine Bildungssenatorin Frau Professor Dr. Eva Quante-Brandt und für einen Gesundheitssenator Herrn Dr. Hermann Schulte-Sasse! – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zuerst über den Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD, Drucksache 18/702, abstimmen.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der DrucksachenNummer 18/702 seine Zustimmung geben möchte, den bitte um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Abg. T i m k e [BIW])

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

(DIE LINKE)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Änderungsantrag zu.

Ich lasse jetzt über das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Mitgliederzahl des Senats, Drucksache 18/681, in erster Lesung abstimmen.

Wer das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Mitgliederzahl des Senats, Drucksache 18/681, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD und Bündnis 90/Die Grünen)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen CDU und Abg. T i m k e [BIW])

Stimmenthaltungen?

(DIE LINKE)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

Da der Senat um Behandlung und um Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung gebeten hat und dies interfraktionell beschlossen wurde, lasse ich darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen.

Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

(Einstimmig)

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Mitgliederzahl des Senats, Drucksache 18/681, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD und Bündnis 90/Die Grünen)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen CDU und Abg. T i m k e [BIW])

Stimmenthaltungen?

(DIE LINKE)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

Wir kommen jetzt zur Wahl von zwei Mitgliedern des Senats.

Für die Wahl von zwei Mitgliedern des Senats hat die Fraktion der SPD Frau Professor Dr. Eva QuanteBrandt und Herrn Dr. Hermann Schulte-Sasse vorgeschlagen.

Die Mitglieder des Senats werden nach Artikel 107 Absatz 2 Satz 1 der Landesverfassung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt.

Gemäß Paragraf 58 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung erfolgt die Wahl des Senats in geheimer Abstimmung. Nach Paragraf 58 Absatz 4 unserer Geschäftsordnung erfolgt die Abstimmung in Wahlkabinen.

Zum Wahlverfahren lassen Sie mich bitte folgende Anmerkungen machen:

Die Ausgabe der Stimmzettel und der Wahlumschläge erfolgt nach Namensaufruf an dem Tisch rechts neben den Wahlkabinen. Bitte gehen Sie dann

mit Ihrem Stimmzettel in eine der beiden Wahlkabinen, und vermerken dort Ihre Wahlentscheidung auf dem Stimmzettel! Da hier in einem Wahlgang zwei Personen gewählt werden, ist gemäß Paragraf 58 Absatz 6 Satz 4 der Geschäftsordnung ein Stimmzettel ungültig, wenn ein Kreuz fehlt. Für eine gültige Stimmabgabe sind daher sämtliche Wahlvorschläge entweder mit Ja, Nein oder Enthaltung zu kennzeichnen. Falten Sie den Stimmzettel, und stecken Sie ihn in den mitgegebenen Wahlumschlag! Werfen Sie dann den Stimmzettel in die Wahlurne! Ich weise noch darauf hin, dass die Schriftführerinnen Stimmzettel zurückzuweisen haben, die erstens außerhalb der Wahlkabine gekennzeichnet oder in den Wahlumschlag gelegt wurden, zweitens nicht in den Wahlumschlag gelegt wurden, drittens sich in einem Wahlumschlag befinden, der offensichtlich in einer das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den übrigen abweicht oder einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthält.

(Heiterkeit)

Stimmzettel, die Zusätze oder Kennzeichnungen enthalten, sind ungültig, wenn sie den Willen der Wählerin oder des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lassen oder die Wählerin oder der Wähler erkennbar wird. Ein Stimmzettel ist auch ungültig, wenn er mehr Kennzeichnungen als zu Wählende enthält.

(Heiterkeit)