Auch das ist passiert, Herr Kollege Röwekamp! Sollte sich eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter beim Ausfüllen des Stimmzettels verschreiben, kann er bei den Schriftführerinnen gegen Rückgabe des alten Stimmzettels einen neuen Stimmzettel erhalten. Ich gehe davon aus, dass das Wahlverfahren klar ist, dann können wir die Wahl durchführen. Ich bitte die Schriftführerinnen Frau Hiller, Frau Mahnke und Frau Dr. Mohammadzadeh, an der Ausgabestelle beziehungsweise an der Wahlurne Platz zu nehmen! Wir kommen zur Wahl. Ich eröffne den Wahlgang. Ich rufe jetzt die Abgeordneten nach dem Alphabet namentlich auf und bitte die so aufgerufenen Damen und Herren, die Wahl vorzunehmen. Ich beginne nun mit dem Namensaufruf.
Meine Damen und Herren, ich frage noch einmal, ob alle Abgeordneten ihre Stimmzettel erhalten und abgegeben haben!
Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimmzettel erhalten und abgegeben haben. Dann ist der Wahlgang beendet.
Wir kommen jetzt zur Auszählung der abgegebenen Stimmen. Ich bitte die Schriftführerinnen, die Auszählung vorzunehmen.
(Unterbrechung der Sitzung 12.47 Uhr) * Präsident Weber eröffnet die Sitzung wieder um 12.54 Uhr. Präsident Weber: Ich eröffne die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag).
Ich gebe Ihnen jetzt das Wahlergebnis bekannt, und zwar in der Form, wie es mir von den Schriftführerinnen vorgelegt wurde: ausgegebene Stimmzettel 76, abgegebene Stimmzettel 76, vernichtete Stimmzettel keiner.
Auf Frau Staatsrätin Professor Dr. Eva QuanteBrandt entfielen 52 Jastimmen, 24 Neinstimmen, keine Enthaltungen und keine ungültigen Stimmen.
Auf Herrn Dr. Hermann Schulte-Sasse entfielen 52 Jastimmen, 24 Neinstimmen, keine Enthaltungen und keine ungültigen Stimmen.
Meine Damen und Herren, ich stelle fest, damit sind Frau Professor Dr. Quante-Brandt und Herr Dr. Schulte-Sasse gemäß Artikel 107 Absatz 2 unserer Landesverfassung in den Senat der Freien Hansestadt Bremen gewählt.
Wir kommen nun zu Ihrer Vereidigung. Ich werde Ihnen beiden die Eidesformel vorsprechen und Sie einzeln aufrufen, den Eid zu leisten.
Nach der Landesverfassung haben Sie den Eid vor der Bürgerschaft zu leisten. Ich spreche Ihnen jetzt die Eidesformel vor und bitte Sie, in der Reihenfolge des Namensaufrufs zu mir auf das Präsidium zu kommen und den Eid zu leisten!
Die Eidesformel lautet: „Ich schwöre als Mitglied des Senats, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen halten und schützen zu wollen.“
Ich bitte, den Eid zu leisten, und zwar entweder mit den Worten „Das schwöre ich“ oder „Das schwöre ich, so wahr mir Gott helfe“.
Frau Senatorin Professor Dr. Quante-Brandt, mit der Eidesleistung ist Ihr Amtseintritt in den Senat erfolgt. Ich gratuliere Ihnen ganz herzlich und wünsche Ihnen alles Gute. (Beifall)
Auch Ihnen, Herr Senator Dr. Schulte-Sasse, gratuliere ich ganz herzlich, damit sind Sie in den Senat gewählt. Alles Gute!
Meine Damen und Herren, die Vereidigung ist damit beendet. Den von uns heute gewählten und soeben vereidigten Mitgliedern des Senats spreche ich die Glückwünsche der Bremischen Bürgerschaft aus.
(Unterbrechung der Sitzung 12.58 Uhr) * Präsident Weber eröffnet die Sitzung wieder um 13.13 Uhr. Präsident Weber: Ich eröffne die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag).
Meine Damen und Herren, bevor ich Ihnen den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich Sie in Kenntnis setzen, dass Frau Ulrike Hiller soeben zur Staatsrätin ernannt wurde und damit aus der Bürgerschaft ausgeschieden ist.
Gemäß Paragraf 21 der Geschäftsordnung gebe ich Ihnen noch folgende Eingänge bekannt, bei denen interfraktionell vereinbart wurde, sie nachträglich auf die Tagesordnung zu setzen. Es handelt sich um die Tagesordnungspunkte 52, Wahl von Frau Staatsrätin Ulrike Hiller zum weiteren Mitglied des Senats nach Artikel 107 der Landesverfassung und ihre Vereidigung, Mitteilung des Senats, Drucksache 18/703, und Tagesordnungspunkte 53, Wahl von Frau Staatsrätin Hiller als Mitglied des Ausschusses der Regionen der Europäischen Union, Mitteilung des Senats, Drucksache 18/704.
Wahl und Vereidigung von Frau Staatsrätin Hiller zum weiteren Mitglied des Senats nach Artikel 107 der Landesverfassung
Für die Wahl eines weiteren Mitglieds des Senats hat der Senat Frau Staatsrätin Ulrike Hiller vorgeschlagen.
Die Beratung ist eröffnet. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.
Meine Damen und Herren, die weiteren Mitglieder des Senats werden nach Artikel 107 Absatz 2 Satz 1 der Landesverfassung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt.
Gemäß Paragraf 58 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung erfolgt die Wahl des Senats in geheimer Abstimmung. Gemäß Paragraf 58 Absatz 4 unserer Geschäftsordnung erfolgt die Abstimmung mit Stimmzetteln in Wahlkabinen.
Die Ausgabe der Stimmzettel und Wahlumschläge erfolgt nach Namensaufruf an dem Tisch neben den Wahlkabinen.