Protocol of the Session on October 18, 2012

Ich will mich an dieser Stelle vor allem für eine Passage bedanken, die Sie, Frau Dr. Kappert-Gonther, eben genannt haben. Egal was für ein Gesetz kommt und was wir darin reguliert wissen wollen, vor dem Hintergrund von Rechts- und Patientensicherheit werden wir eines nie erreichen: Ein PsychKG, das uns alle hundertprozentig zufriedenstellt und bei dem wir davon ausgehen können, dass es völlig unproblematisch bleiben wird. Ich danke Ihnen für diese Offenheit! Genauso offen werden wir uns dann Ende des Jahres einbringen, wenn es hier konkret zum Gesetzentwurf und zur Verabschiedung kommt. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der CDU und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Brumma.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Erst einmal vielen Dank an den Senat für den Zwischenbericht! Wir haben uns nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Aufgabe gestellt zu überprüfen, ob das PsychKG noch verfassungsgemäß ist. In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wurde festgestellt, dies ist dort nicht so. Wir gehen hier davon aus, dass es verfassungsgemäß ist. Es wird aber trotzdem überprüft.

Ich fand es gut, dass hierzu am 11. Mai 2012 eine Fachtagung durchgeführt wurde, zu der wir auch als Abgeordnete eingeladen waren. Da ging es um die Themen Bewertung von Zwangsbehandlung, Alternativen, Fixierung, Unterbringung in gesonderten Räumen, Qualitätssicherung, Reduktion von Zwangsmaßnahmen und Behebung von Rechtsunsicherheit bei Richtern und Ärzten. Es war eine interessante Fachtagung, und ich glaube, in die Richtung werden wir auch diskutieren, wenn wir die Änderungen durchführen wollen.

Es fehlen hier ein paar klarstellende Regelungen zum Maßregelvollzug, ergänzende Regeln zur Fachaufsicht, aber auch zur Mitgliedschaft und zur Aufgabe der Besuchskommission. Das sind drei Arbeitsfelder, die wir abarbeiten müssen. Ich selbst war schon beim alten Entwurf beteiligt. Es ist keine einfache Aufgabe, wenn man mit den ganzen Fachleuten zusammensitzt, aber ich glaube, wir werden das für Bremen schaffen, was diesen Bereich anbetrifft.

Ein PsychKG kann nicht alles regeln, da gibt es natürlich auch Dinge, die vorgeschlagen wurden, an denen wir in Zukunft auch arbeiten werden. Nach Paragraf 64 sollten wir auch Modellprojekte im Land

Bremen durchführen, und da geht es natürlich um Fragen der gemeindepsychiatrischen Versorgung, des Regionalbudgets und weiteres. Hier haben wir einen großen Reformbedarf, aber wir haben dafür auch noch ein bisschen Zeit. Ich glaube, wir werden einiges zustande bringen. Wir warten bis zum Ende des Jahres, bis der Senat uns hier entsprechende Regelungen vorlegt, und dann werden wir im Detail noch einmal diskutieren. Ich hoffe nur, dass es nicht so lange geht wie in der Vergangenheit. Da haben wir sehr intensiv am PsychKG gearbeitet, und die Arbeit war auch gar nicht schlecht. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Erlanson.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich würde gern das, was Herr Brumma zuletzt gesagt hat, aufgreifen. Ich glaube, es ist wirklich höchste Zeit, und er hat vollkommen recht damit, wenn er zumindest der Hoffnung Ausdruck verleiht, dass es schneller geht und wir dies abschließen. Das finde ich sehr wichtig, denn man muss immerhin feststellen – ich kann mich noch gut erinnern –, bereits Mitte des Jahres 2009 wurde von Bremer Psychiatriebetroffenen eine umfangreiche Mängelliste an die Behörde übergeben. Darin ging es darum, inwiefern die Behindertenrechtskonvention und das PsychKG vereinbar sind. Ich glaube, es hat jetzt lange gedauert, aber wir hoffen, dass etwas Gutes dabei herauskommt.

Frau Dr. Kappert-Gonther hat natürlich auch völlig recht gehabt, wenn sie sagt, dass kein PsychKG wirklich zufriedenstellend alle Fälle abdecken kann und dass Prävention in dieser Frage sicherlich alles ist. Sie ist sicherlich auch das Teuerste, und da wären wir wieder bei dem Problem. Gut, das wird uns dabei auch nicht weiterhelfen! Wir können es nicht immer nur bejammern, wir müssen da endlich vorankommen. Ich glaube, es besteht trotzdem die Notwendigkeit, dass das PsychKG überarbeitet wird. Ich habe eine Zahl aus dem Jahr 2008, da gab es immerhin 1 314 Zwangseinweisungen in Bremen. Ich sage einmal, das ist nicht wenig, das ist jetzt keine Kleinigkeit. Die Situation von Menschen, die zwangsweise eingewiesen werden und zwangsweise medikamentös behandelt werden müssen, damit sie sich und andere nicht gefährden, ist sicherlich äußerst kompliziert. Dies berührt aber in der Tat nicht nur Patientenrechte, sondern auch Menschenrechte. Da sollte man sehr sorgfältig sein.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Daher hoffe ich, dass die Zeit, die jetzt vergangen ist, dazu beiträgt, dass wir sorgfältig gemeinsam am ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Ende des Jahres eine Novellierung des Gesetzes vornehmen können und es dazu auch Einigkeit hier im Parlament gibt. – Danke!

(Beifall bei der LINKEN und beim Bünd- nis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Staatsrat Dr. Schuster.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stelle hier sehr große Einigkeit in den meisten Bereichen fest. Deswegen will ich auch versuchen, mich kurz zu fassen. Der Antrag, der uns vorliegt, umfasst verschiedene Bereiche, die zwar alle miteinander zusammenhängen, aber doch nach und nach abzuarbeiten sind.

Das eine ist, allgemein zu sagen, wie weit wir der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht werden. Das ist ein Prozess, den der Senat begonnen hat, indem wir gesagt haben, wir müssen einen Aktionsplan zur Umsetzung dieser Behindertenrechtskonvention gestalten, um darüber dann auch im Bereich von psychisch Kranken die Frage zu diskutieren, was wir hier verbessern müssen. Das ist ein Prozess, der sicherlich länger dauert.

Das andere ist die Frage: Was ist konkret mit dem PsychKG? Es wurde hier auch gesagt, wir haben einen ganz aktuellen Handlungsbedarf in Bremen, weil auch bei uns die Frage der Zwangsbehandlung nicht hinreichend klar geregelt ist – wir unterscheiden uns da durchaus von Rheinland-Pfalz –, sodass es sowohl für die Patienten als auch für diejenigen, die Therapien durchführen, ein Problem werden könnte. Auch sie brauchen Handlungssicherheit und dürfen nicht dauernd überlegen: Bin ich jetzt noch im rechtskonformen Raum, oder handele ich schon rechtswidrig?

Es ist in der Tat so, dies sind sehr bedeutende Rechtsgüter. Eine Zwangsbehandlung ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Dies ist eines der wesentlichen Menschen- und Grundrechte, die wir in Deutschland gern umsetzen wollen – gerade auch im Hinblick auf unsere Vergangenheit –, sodass wir hier entsprechende Sorgfalt walten lassen und es auch in entsprechenden Reformen umsetzen müssen. Dazu haben wir – dies wurde gesagt – eine Fachtagung durchgeführt, die wesentliche Anregungen mitgegeben hat, allerdings auch einige Erweiterungen, die über dieses enge Thema hinausgehen.

Wir haben uns jetzt vorgenommen – und sind auch guter Dinge, dass wir es schaffen –, bis zum Ende des Jahres einen entsprechenden Entwurf zur Novellierung des PsychKG vorzulegen, der sich aber vor allen Dingen auf die Frage der Zwangsbehandlung konzentrieren wird. Darüber hinaus wird es sicherlich noch einen weiteren Prozess geben, weil wir auch bei ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

den Punkten, die beispielsweise Frau Dr. KappertGonther angesprochen hat, wie wir eigentlich die Psychiatrie insgesamt weiterentwickeln wollen, einen entsprechenden Handlungsbedarf sehen. Zu den Stichworten, die hier gefallen sind, Prävention und Regionalbudget – und damit die Neuordnung der ambulanten und stationären Behandlung beziehungsweise die Beziehung zwischen diesen Behandlungsbereichen –, brauchen wir sicherlich noch einige fachliche Diskussionen. Wir sind aber gewillt, diese nach entsprechenden Vorbereitungen auch anzugehen, die dann allerdings erst im nächsten Jahr das Parlament entsprechend erreichen werden. Insofern freue ich mich, dass hier eine entsprechend große Einigkeit zwischen allen Parteien herrscht. Ich glaube, dies wird dieser bedeutenden Frage auch gerecht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Mitteilung des Senats, Drucksache 18/528, Kenntnis.

Für ein Recht auf ein Girokonto für alle Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 18. Januar 2012 (Drucksache 18/205)

Wir verbinden hiermit:

Für ein Recht auf ein Girokonto für alle Bericht der staatlichen Deputationen für Wirtschaft, Arbeit und Häfen sowie für Soziales, Kinder und Jugend vom 31. Juli 2012 (Drucksache 18/532)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Dr. Heseler. Meine Damen und Herren, der Antrag der Fraktion DIE LINKE, Für ein Recht auf ein Girokonto für alle, vom 18. Januar 2012, Drucksache 18/205, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 15. Sitzung am 23. Februar 2012 zur Beratung und Berichterstattung an die staatlichen Deputationen für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, federführend, und für Soziales, Kinder und Jugend überwiesen worden. Diese Deputationen legen mit der Drucksachen-Nummer 18/532 nunmehr ihren Bericht dazu vor. Die Beratung ist eröffnet. Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Erlanson.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

den Antrag für ein Recht auf ein Girokonto vor einiger Zeit gestellt. Wir waren damals – und sind es auch heute – durchaus erfreut, dass es da eine Einigkeit unter allen Parteien gibt, dass die entsprechenden Deputationen auch gesagt haben, dass das weiterhin ein Feld ist, um das man sich kümmern muss. Ich möchte heute noch einmal darauf hinweisen, was uns dazu bewogen hat, diesen Antrag zu stellen, denn diskutiert oder besprochen wurde das in der Bürgerschaft ja schon des Öfteren.

Für uns war die wichtige Situation, dass wir auf der einen Seite immer wieder die Antwort bekommen haben, dass man zum Beispiel mit der Sparkasse Bremen im Gespräch ist, dass sich die Sparkasse Bremen ein Stück weit auch selbst verpflichtet hat, ein Girokonto für alle umzusetzen, dass aber auf der anderen Seite von den Beratungsstellen immer wieder Beispiele von Klienten genannt wurden, die kein Girokonto bekommen haben. Manchmal waren die Dinge, wenn wir uns darum gekümmert haben, in der Tat auch ein bisschen nachvollziehbar, aber in vielen Fällen war es auch nicht so. Es gibt aus den Beratungsstellen auch die Meldungen, dass, wenn man dem nachgeht und möglicherweise Berater oder andere zu den einzelnen Sparkassenfilialen mitgehen, sich das dann ändert und dass es dann tatsächlich ein Girokonto gibt. Das war der Antrieb für uns, darauf einzugehen.

Wir haben vorgeschlagen – wir hatten das ja in einem vorherigen Tagespunkt auch schon einmal angesprochen –, man könnte ja versuchen, das Sparkassengesetz dahingehend zu ändern, dass es also eine tatsächliche Verpflichtung gibt. Da gibt es aber – und auch das ist uns ja bekannt gewesen – die Schwierigkeit, dass die Sparkasse in Bremen privatisiert worden ist und wir daher keinen direkten Einfluss mehr darauf haben. Die Sparkasse in Bremerhaven war zumindest zum Zeitpunkt unserer Antragsstellung noch nicht in irgendwelchen Fusionsverhandlungen, und deshalb haben wir damals mit unserem Antrag auch die Forderung aufgestellt, dass dann wenigstens mit der Sparkasse in Bremerhaven, wo es ja möglich wäre, eine Vereinbarung vonseiten des Senats getroffen werden sollte. Mittlerweile, so steht es hier auch in dem Bericht, gibt es die Fusionsverhandlungen zwischen der öffentlich-rechtlichen Sparkasse, der Sparkasse Bremerhaven, und der Sparkasse Wesermünde-Hadeln. Es wird in Aussicht gestellt, dass man sich da möglicherweise einklinken könnte, um vielleicht eine freiwillige Selbstverpflichtung zu erreichen.

Insgesamt glaube ich, und jeder kennt es aus seinem eigenen Alltag, dass so etwas wie der Zugriff auf ein eigenes Girokonto Teilhabe am Leben beinhaltet, weil es eben an ganz vielen Stellen heute einen bargeldlosen Zahlungsverkehr gibt, und wenn man da kein Konto hat, wird es teilweise schwierig bis dahin, dass auch Sozialtransfers nicht immer so ganz einfach über Automaten und so weiter zu be

ziehen sind. Auch da gibt es ja Einsparungen, Automaten funktionieren manchmal auch nicht, oder sie werden eingespart. Das wäre aber ein anderes Thema.

Daher glauben wir nach wie vor, dass der Anspruch zu sagen, wir wollen, dass es ein Girokonto für alle gibt, noch immer aktuell ist. Ich hoffe, dass wir gemeinsam jetzt hier als Parlament, wenn wir das beschließen, da vielleicht noch einmal einen neuen Schub und neuen Drive hineinbekommen, dass es dann tatsächlich umgesetzt wird. – Danke!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Saffe.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu diesem Antrag haben wir im Grunde denselben Stand wie im Februar, als der Antrag eingebracht wurde. Das Thema „Girokonto für alle“ hat besondere Bedeutung, denn es betrifft Menschen in unserem Land in grundlegender Weise, denn wer nicht über ein Girokonto verfügt, hat große Schwierigkeiten. Darüber wurde in diesem Haus schon häufiger gesprochen. Es geht um Schwierigkeiten beim Abschluss von Mietoder Arbeitsverträgen, beim Erhalt von Transferleistungen, bei Käufen oder Verkäufen im Internet, bei der Bewältigung des ganz normalen Alltags und verursacht gänzlich überflüssige Kosten und Mühen. Natürlich muss ein Girokonto für alle dringend eingeführt werden.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der LINKEN)

Es ist aber immer noch so, und das wussten wir alle schon im Februar, dass der rot-grüne Senat schon seit dem Jahr 2008 alles ihm Mögliche tut, um das Recht auf ein Girokonto umzusetzen, an der Spitze Frau Finanzsenatorin Linnert, von der wir alle wissen, dass sie dies nicht nur als politische Verpflichtung, sondern auch als Herzenssache betreibt,

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

genauso wie sie es als Abgeordnete auch schon jahrelang in diesem Haus getan hat.

Deshalb hat sie, sozusagen als zusätzliche Einzelaktion, auch ganz konkret mit dem Bankenverband Bremen verhandelt und darum gebeten, einen Missstand bei der Einrichtung von Girokonten zu beenden. Es ging damals um Geduldete. Sie hat mit mehreren Kreditinstituten in Bremen, die es ablehnten, für Menschen ohne deutschen Pass ein Girokonto zu ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

eröffnen, verhandelt, weil sie deren Passersatzpapiere fälschlich nicht als ein für dieses Geschäft gültigen Ausweis ansahen. Diese Kreditinstitute haben darauf positiv reagiert, Frau Bürgermeisterin Linnert war damit erfolgreich. Sie möchte ja auch – das können wir der Mitteilung des Senats entnehmen – im Zuge dieser Fusionsverhandlungen mit der Sparkasse WesermündeHadeln erreichen, dass das Sparkassengesetz auch in Bremen diesbezüglich entsprechend geändert wird. Dass der Senat mit seinen Anstrengungen für einen bundesweiten Anspruch auf Einrichtung eines Girokontos für alle Menschen bisher noch nicht erfolgreich war, liegt nicht etwa daran, dass er nicht genug getan hätte oder extra daran erinnert werden müsste, es liegt allein daran, dass es im Bundesrat und leider auch im Bundestag leider keine politische Mehrheit dafür gibt. Die erschaffen wir uns leider auch nicht durch einen nochmaligen Beschluss der Bürgerschaft zu diesem Thema. Das einzig Neue am heutigen Tag ist, dass wir hier einen schriftlichen Bericht vorliegen haben, der die gesamte Geschichte nochmals im Einzelnen darlegt. Er sagt außerdem, dass es zurzeit nicht Neues gibt, was der Senat machen kann, um dem Anliegen, jedem Menschen ein Girokonto zu ermöglichen, zum Durchbruch zu verhelfen. Insofern wäre es eigentlich folgerichtig, wenn wir Ihren Antrag hier ablehnen würden. Eine Zustimmung wird nichts in der Sache bewegen, weil wir hier in Bremen bereits alles tun, was möglich ist. Der Antrag bleibt also eigentlich unnötig. Wir werden aber wegen der besonderen inhaltlichen und sozialen Bedeutung dieses Themas zustimmen. – Danke!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Ryglewski.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Als wir das Thema „Girokonto für alle“ das letzte Mal auf der Tagesordnung hatten, habe ich dargestellt, dass ein Leben ohne Girokonto nicht nur aufwändig, sondern auch von einer Vielzahl von Diskriminierungen gekennzeichnet und darüber hinaus auch teuer ist und so das Leben von Menschen, die oft ohnehin in einer finanziell prekären Situation sind, zusätzlich erschwert. Unser Fazit damals: Ein Girokonto ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit, auf die jeder Mensch ein Recht haben muss.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Nun möge man meinen, dass diese Auffassung in unserer Gesellschaft Konsens ist. Ist sie aber leider ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

nicht! Trotz einer seit dem Jahr 1995 bestehenden Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft ist davon auszugehen, dass bundesweit 670 000 Menschen kein Girokonto haben. Für Bremen liegen leider keine genauen Zahlen vor, aber wer den Bericht des Senats aufmerksam gelesen hat, wird Rückschlüsse darauf ziehen können, dass es auch hier eine nicht unerhebliche Zahl von Menschen betrifft. Diese Menschen sind zumindest teilweise vom öffentlichen Leben ausgeschlossen. Um so bedauerlicher ist es, dass es trotz dieses offensichtlichen Versagens der Kreditwirtschaft, sich an die eigene Selbstverpflichtung zu halten, nicht gelungen ist, in den 16 Jahren seit dem Jahr 1995 eine Gesetzesgrundlage für ein Girokonto für alle auf Guthabenbasis zu schaffen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)