Protocol of the Session on July 12, 2012

Wenn jetzt ein solcher Fall bekannt wird, dann muss eingegriffen werden können. Da geht es beispielsweise um die Herausnahme der Tiere oder gegebenenfalls um ein Haltungsverbot. Aber auch später, wenn die Tiere wieder zurückgegeben werden sollten oder sich die Halter als solche herauskristallisiert haben, die besser keine Tiere halten sollten, denen aber die Tiere dann doch zurückgegeben werden müssen, da sie in dem Moment ihr Eigentum sind, müssen Kontrollen durchgeführt werden.

Ein sehr großes Problem in diesem Zusammenhang sind die Menschen, die Tiere sammeln, wobei ich zu dem Punkt jetzt nicht sehr ausführlich werde, weil das Frau Neddermann gleich machen wird. Nur kurz der Hinweis, dass es sich bei diesen Tiersammlern um psychisch problematische Menschen handelt, die auch eine eigene Begleitung brauchen! Das darf man in diesem Rahmen nicht vergessen.

Wenn es nun zu einer Herausnahme von Tieren kommt, dann darf nicht vergessen werden, dass diese Tiere irgendwo bleiben müssen. Das kostet Geld. Wer soll das bezahlen? Das ist ein Thema, um das sich der runde Tisch kümmern muss.

Es geht auch um die Frage: Wie ist es überhaupt möglich, dass Eingriffe durchgeführt werden können? Ab wann ist es so, wie es eigentlich sein sollte? Wann stellt ein Amtstierarzt fest, dass eine erhebliche Vernachlässigung besteht oder haltungsbedingt schwerwiegende Verhaltensstörungen vorliegen? Das Tierschutzgesetz soll, so hat es sich jetzt herausgestellt, erst einmal nicht dazu in der Lage sein, das wirklich herauszustellen. Es gibt zwar Gutachten, Leitlinien und auch Eckwerte, aber es fehlen im Grunde genommen Richtlinien, die zur Ausführung des Tierschutzgesetzes zur Verfügung stehen. Das ist nicht das, was sich bisher auf Bundesebene herauskristallisiert hat, auch wenn das Tierschutzgesetz novelliert worden ist.

Ich bin der Ansicht, dass auf Bundesebene überhaupt keine Verbesserung stattgefunden hat. Es ist vielmehr so, dass das Ganze stark auf die Verbraucher und Menschen abzielt und die Versuchslobby eher noch besser dastehen lässt. Ich denke, das ist ein Punkt, der aber natürlich nicht an unserem runden Tisch endgültig bearbeitet werden kann. Es sollte um die Frage gehen, wie wir die Zwischenzeit, die sie hoffentlich nur ist, denn irgendwann sollte der Tierschutz besser dastehen als jetzt, gestalten, damit hier wahrer Tierschutz durchgeführt wird und nicht, wie Menschen Tiere besser nutzen können. Das ist ein großer Kritikpunkt, den ich auch bei dem Tierschutzbericht der Bundesregierung habe.

Der runde Tisch sollte versuchen, dass die handelnden Akteure besser miteinander ins Gespräch kommen, die Eingriffsmöglichkeiten verbessert werden und es überhaupt Eingriffe gibt. Die Kostenproblematik hatte ich soeben schon angesprochen. Ich denke, man könnte zum Beispiel das Gutachten zur Hal

tung von Papageien durchaus heranziehen, wenn es um die Haltung von Papageien geht. Genauso hat jetzt beispielsweise das Amtsgericht Starnberg anhand der Leitlinien zur Pferdehaltung ein Urteil gesprochen. Da ist eine Pferdehalterin zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt worden. Dazu sind auch die Leitlinien, die keine Richtlinie sind, herangezogen worden. Zwar wurden Rechtsmittel eingelegt, und daher ist das Ganze noch nicht rechtskräftig, aber es gibt trotzdem Möglichkeiten, und die sollten wir, denke ich, hier in Bremen auch versuchen auszuschöpfen.

Ich möchte gern, dass wir dafür alle diesem runden Tisch zustimmen und insgesamt an dem Ziel Tierschutz arbeiten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Neddermann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Vertreterinnen und Vertreter des Papageienschutz-Centrums und liebe Mitglieder des Tierschutzvereins! Im Mai dieses Jahres wurde in Walle ein besonders schwerwiegender Fall von Animal Hoarding öffentlich bekannt, der das Interesse vieler Medien auch bundesweit auf sich zog. Animal Hoarding, auch Tierhortung oder Tiersammelsucht genannt, ist eine psychische Störung, die zum unkontrollierten Halten und Sammeln von lebenden Heimtieren führt.

Wie Herr Apel vom Deutschen Tierschutzbund sagte, handelt es sich bei diesem Fall in Walle um einen ganz klaren Fall von tierquälerischer Intensivhaltung. Dabei wurden unzählige Heimtiere wie Hunde, Frettchen, Tauben, Kaninchen und noch viele andere Tiere unter katastrophalen Bedingungen gehalten. Sie wurden in einer Parzelle ohne Fressen und Trinken eingepfercht, aber auch Wildtiere wie ein Uhu, ein Bussard und sogar ein Waschbär, der in einer Holzkiste untergebracht war, wurden sichergestellt.

Bereits im September des vergangenen Jahres sorgten die Eigentümer der Parzelle für Schlagzeilen, nachdem die Tierschutzorganisation PETA auf der Parzelle eingebrochen war und Bilder von den völlig vernachlässigten Tieren aufgenommen und auch veröffentlicht hatte. Ein großes Problem dabei ist meines Erachtens nicht nur die Tierquälerei an sich, die schon schlimm genug ist, sondern auch, dass das Veterinäramt schon vorher informiert war und Kenntnis über diesen Fall hatte. Ein Veterinär der Gesundheitsbehörde hatte seit Herbst 2011 mehrmals die Parzelle überprüft, und offenbar wurden viele Tiere von den Besitzern versteckt gehalten. Ich stelle mir an dieser Stelle die Frage: Wie kann so etwas passieren?

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der CDU)

Für uns Grüne ist ganz klar, dass etwas geschehen muss. Wenn ein Tiermissbrauch bekannt wird, muss unserer Meinung nach wesentlich schneller gehandelt und konsequenter eingegriffen werden.

Für die Tierheime bedeuten solche Fälle von Animal Hoarding eine zusätzliche große Belastung. Von heute auf morgen kommen einfach einmal so 100 Tiere dazu, die aufgepäppelt, umsorgt und später dann weitervermittelt werden müssen. Trotzdem tun die Tierheime ihr Möglichstes, um den Tieren zu helfen. Ich persönlich rechne das den meist ehrenamtlichen und freiwilligen Helferinnen und Helfern ganz hoch an.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der CDU)

Dieser genannte Fall ist leider kein Einzelphänomen. Von verschiedenen Seiten gibt es immer wieder Beschwerden, dass Tiere offensichtlich nicht artgerecht gehalten werden. Dem Veterinäramt sind allerdings nach eigenen Angaben oftmals die Hände gebunden.

In diesem Kontext möchte ich auch einmal ganz kurz auf das kürzlich novellierte Bundestierschutzgesetz eingehen. Die Bundesregierung hat hier wieder einmal die Chance vertan, den Tierschutz in allen Bereichen ein ganzes Stück voranzubringen. Wir Grüne fordern beispielsweise schon seit längerer Zeit die Einführung eines bundesweiten Heimtierschutzgesetzes, in dem einheitliche Richtlinien für eine artgerechte Haltung von Heimtieren vorgeschrieben werden. Auf solch einer gesetzlichen Grundlage wäre es für die Veterinäre wesentlich einfacher, konsequenter bei einer tierquälerischen Haltung vorzugehen.

Um aber den Tierschutz in Bremen voranzutreiben, fordern wir nun den Bremer Senat auf, einen runden Tisch einzuberufen, um zu prüfen, wie das bestehende Tierschutzgesetz besser und nachhaltiger umgesetzt werden kann, damit zukünftig solch ein Tierleid schneller aufgedeckt und unterbunden oder – noch wesentlich besser – ganz verhindert werden kann. – Herzlichen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Neumeyer.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Theologe und Philosoph Albert Schweitzer hat einmal gesagt: „Ich bin Leben, das leben will, inmitten von ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Leben, das leben will.“ Hinter diesen Satz kann ich mich stellen, und das zeigt mir auch, dass wir gegenüber unseren Mitgeschöpfen eine Verantwortung haben.

(Beifall bei der CDU)

Es ist richtig und wichtig, dass wir heute über den Tierschutz und dessen Umsetzung im Land Bremen sprechen. Richtige Tierliebe ist für viele Menschen etwas sehr Schönes, ja, sogar eine Bereicherung. Falsch verstandene Tierliebe und nicht artgerechte Haltung sind grausam.

Uns liegt hier heute ein Antrag der Koalition vor. Anlass hierfür ist ein schwerer Verstoß gegen den Tierschutz Anfang Mai im Bremer Westen. Auch für die CDU-Fraktion wirft dieser Vorfall, bei dem circa 100 Tiere von einer Parzelle und aus einer Wohnung gerettet wurden, Fragen auf, Fragen, ob die Umsetzung des in unserer Landesverfassung verankerten Tierschutzes voll greift.

Wie kann es passieren, dass Tierhalter, die schon im Jahr 2003 und erneut im September 2011 gegen den Tierschutz verstoßen haben, bis zum Mai diesen Jahres immer noch im Besitz von Tieren in dieser hohen Anzahl waren? Wie kann es passieren, dass Tierhalter, die schon vom Tierschutz und Veterinärdienst Auflagen bekommen haben und unter monatlicher Kontrolle standen, in der Lage sind, solch eine hohe Zahl von Tieren zu halten, die bei ihrer Rettung in einem erbärmlichen Zustand aufgefunden wurden, und das, obwohl sie erst 14 Tage zuvor einer offiziellen Kontrolle unterstanden? Gab es bei den Kontrollen des Veterinärdienstes aufgrund der Vorgeschichte dieser Tierhalter wirklich keine Hinweise darauf, dass diese nicht in der Lage waren, diese Tiere artgerecht zu halten?

Dieser Fall zeigt uns doch eindeutig, dass es Missstände in der Umsetzung des Tierschutzrechtes im Land Bremen gibt. Deshalb erachtet es auch die CDUFraktion für richtig, dass ein runder Tisch mit den in dem Antrag benannten Beteiligten eingerichtet wird, damit solche Fragen und die Fragen der Zuständigkeit geklärt sowie Richtlinien über die Voraussetzung zur Herausnahme oder des Verbleibes der Tiere erarbeitet werden. Auch eine Dokumentation bei Tiernotrufen halten wir für sinnvoll, um die Beteiligung weiterer Stellen zu gewährleisten. Ferner sollten aber auch der Umgang und die bisherigen Erfahrungen mit der seit Herbst 2011 geltenden Kastrationspflicht in Bremen ein Thema in diesem Ausschuss sein.

Wir alle hier haben die Verantwortung und müssen alles versuchen, damit solche Fälle in Zukunft nicht mehr vorkommen. Deshalb sagen wir von der CDUFraktion heute Ja zu dem Antrag der Koalition. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Rupp.

Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion DIE LINKE stimmt dem Antrag der SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu, weil zumindest der Versuch gemacht wird, ein offensichtlich dramatisches Problem zu lösen. Wir fragen uns in dem Zusammenhang manchmal, warum es erst dramatischer Anlässe bedarf, bis man erkennt, dass es möglicherweise in irgendeiner Weise einen systematischen Mangel gibt. Offensichtlich scheint das hier der Fall zu sein. Nichtsdestotrotz: Spätestens dann, wenn solche dramatischen Ereignisse auftreten, muss man etwas tun.

Jetzt wird vorgeschlagen, dass ein runder Tisch der Weg ist, der eine Lösung für dieses Problem herbeiführen kann. Ich kann mir gut vorstellen, dass es eine gute Idee ist, wenn man feststellt, es gibt systematische Mängel bei der Beobachtung, es gibt möglicherweise juristische Mängel, es gibt Mängel in der Ausstattung und so weiter, dass man da, wenn viele Beteiligte zusammen sind, auch tatsächlich die Ursachen eines systematischen Mangels aufdecken und dann möglicherweise beheben kann.

Ich bin deswegen sicher, dass die Themen, die dort behandelt werden, über das hinausgehen, was hier unter Ziffer 2, Buchstaben a bis c aufgeführt ist nämlich, dass man sich tatsächlich fragt: Sind Tiere eigentlich im Sinne des Gesetzes ein Eigentum wie ein Stein oder ein Auto, oder ist es nicht möglicherweise etwas anderes? Gibt es eigentlich juristische Hemmnisse, die den Tierschutz verhindern?

Wir wollen, dass sich dieser Ausschuss auch mit Folgendem befasst: Wer und wie viele Menschen können dies eigentlich überwachen? Haben wir eigentlich die entsprechende Ausstattung dazu? Was passiert mit den Tieren, wenn sie dann in Obhut genommen werden? Diese Fragen werden möglicherweise da geklärt, und die Kommunikation zwischen Tierschutzorganisationen und Regierung soll auch mit Sicherheit verbessert werden. Daher, glaube ich, kann man dem Antrag zustimmen, auch wenn er im Konkreten eine meines Erachtens zu eng gefasste Aufgabenstellung für diesen runden Tisch beschreibt.

Eine meiner Vorrednerinnen hat darauf hingewiesen, dass man sich möglicherweise auch an diesem runden Tisch Gedanken machen muss, was man eigentlich mit den Halterinnen und Haltern macht, bei denen dieses Animal Hoarding, dieses Sammeln von Tieren, Zeichen einer psychischen Störung ist. Ich befürchte, wenn man ihnen einmal die Tiere weggenommen hat, gehen sie woandershin und suchen sich neue. Man kann die Halter da nicht so ganz herauslassen. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

(Abg. I m h o f f [CDU]: Man kann ein Tier- haltungsverbot aussprechen!)

Ja, ich weiß das! Man kann ein Tierhaltungsverbot aussprechen. Wenn es aber an Leuten mangelt, die das beobachten und kontrollieren, und wenn eine solche Haltung möglicherweise krankheitsbedingt ist, dann ist es ein bisschen so, als wenn man einem Alkoholiker das Trinken verbietet: Es dauert eine Weile, bis er es begreift, und er braucht Betreuung, um diese Einsicht zu erhalten. Deswegen werbe ich dafür, auch die Frage der Halterinnen und Halter, die von diesem besonderen Phänomen betroffen sind, ein Stück weit in dieser Sache zu berücksichtigen.

Ich bin mir sicher, dass dieser runde Tisch eines nicht kann, nämlich die Probleme aufwerfen, die wir mit dem Tierschutz bei Massentierhaltung und ähnlichen Dingen haben. Das steht aber nicht auf der Tagesordnung. Das kommt vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der LINKEN, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Senatorin Jürgens-Pieper.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, über die Bedeutung von Tierschutz, insbesondere im Land Bremen, brauchen wir hier nicht weiter zu diskutieren. Er ist, glaube ich, allen Fraktionen, und das hat man wieder in dieser Diskussion gemerkt, ein wichtiges Anliegen. Einige Vermutungen, die Sie soeben geäußert haben, treffen auch in der Tat zu.

Es geht natürlich auch immer um die Haltung derjenigen, die die Tiere haben, und ob sie erkrankt sind. Ich kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nichts über dieses Paar, das dort die Tiere gehalten hat, sagen. Es steckt eine große Problematik dahinter, und die Vermutungen, die hier geäußert wurden, gehen an dieser Stelle in die richtige Richtung. Es besteht aber auch eine Problematik, die der runde Tisch, finde ich, schon aufarbeiten sollte, nämlich was man eigentlich aus gesetzlichen Gründen tun kann, wenn schwerwiegende Verstöße vorliegen. Meines Erachtens kann man einiges tun, aber man muss vielleicht auch manchmal die Kraft und den Mut haben, etwas ausurteilen zu lassen, weil es auch Grauzonen gibt.

Wenn ich höre, dass zum Beispiel ein Haltungsverbot erlassen werden soll, dann hat das natürlich etwas mit diesem Gebiet zu tun, in dem das Ganze stattgefunden hat, und es hat natürlich etwas damit zu tun, dass auch ein Teil der Tiere in den Wohnungen dieser beiden Menschen gehalten worden ist. Dort einzugreifen, ist rechtlich nicht ganz ohne, wenn man nicht, und das ist immer die Frage, schwerwiegende Verstöße feststellt.

Diese Menge an Tieren hört sich ja sehr gewaltig an, auch für mich, als ich das gehört habe. Man muss aber wissen, es waren große Tiere dabei, zum Beispiel Hunde, es waren aber auch sehr kleine dabei, zum Beispiel 14 Hennen und 24 Tauben, und so ergeben sich dann die 100 Tiere doch relativ schnell. Es waren aber auch Wildtiere dabei, deren Haltung sowieso verboten ist.

Hier ist es aber in diesem Gebiet so unübersichtlich gewesen, dass die Tiere auch von Parzelle zu Parzelle versteckt worden sind und dass der Halter ein Mensch war – das traue ich mich hier ruhig einmal zu sagen –, um den die Nachbarn auch Sorge hatten. Er ist ja verstorben, wie Sie vielleicht in der Zeitung gelesen haben, und daher sind die Tiere dann zu einem Zeitpunkt vorgefunden worden, als er bereits tot war. Es war aber alles relativ dicht aufeinander.

Ich will noch einmal Herrn Apel und den Helfern danken, die dort waren und die Tiere geholt haben. Ich habe auch mit ihnen gesprochen. Wir haben auch ein Missverständnis ausräumen können, nämlich dass es natürlich durchaus Notfallnummern an Wochenenden gibt – das ist ja an einem Wochenende passiert –, die beim Lagezentrum der Polizei hinterlegt sind. Die Menschen, die einschreiten sollen, haben das ganze Wochenende ein Handy bei sich. Dies war leider offensichtlich nur denen nicht bekannt, die dort unterwegs waren. Daher ist immer die Sachbearbeiternummer im Amt und nicht das Lagezentrum angerufen worden. Das müssen wir wahrscheinlich in der Kommunikation und in der Ankündigung besser machen, damit man weiß, wenn eine solche Notsituation eintritt, wie man dann auch wirklich die Zuständigen erreicht.

Ich will aber auch etwas zu den Kontrollen sagen. Es ist nicht so, dass dieses Ehepaar – früher waren sogar auch Kinder dabei – nicht kontrolliert worden ist. Es begann im Jahr 2003 mit einigen Kontrollen; es waren in dem Jahr vier. Im Jahr 2011 waren es dann neun Kontrollen. Vier, drei, zwei, sieben, zwei, sieben Kontrollen, also pro Jahr gab es immer wieder Kontrollen. Es war eine Kontrolldichte da, die auch einen Druck auf die Haltung erzeugt hat. Es sind auch bestimmte Sachen untersagt worden, zum Beispiel die Laufleinenhaltung bei den Hunden ist untersagt worden. Der Betreffende hat aber immer wieder, wenn er angetroffen wurde, auch dort neue Tiere gehabt und mit diesen Tieren agiert.

Man kann den beiden Menschen nicht absprechen, dass sie offensichtlich subjektiv sehr an diesen Tieren gehangen haben, sie zum Teil auch Kindersatz waren. Diese Tiere haben aber natürlich trotzdem Vernachlässigungen aufgewiesen.

Ich habe gerade noch einmal die Dokumentation von Herrn Apel bekommen, die uns zeigt, dass es ein Problem ist einzugreifen. Bei den Mitarbeitern besteht auch die Sorge, dass sich die Halter, wenn man ihnen die Tiere wegnimmt, die nächsten Tiere holen, dass man also geradezu ein noch größeres Verfah