Insa Peters-Rehwinkel

Appearances

18/5 18/11 18/14 18/24 18/27 18/30 18/32 18/41 18/47 18/51 18/52 18/57 18/70 18/78

Last Statements

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Meine Vorrednerin war sehr ausführlich. Von daher kann ich mich jetzt relativ kurzfassen. Auch meine Fraktion ist der Ansicht, dass dieser Antrag abzulehnen ist. Auch wenn das Ziel bestimmt ein positives und verfolgenswertes ist, so meine ich, lässt es sich über diesen Weg nicht erreichen.
Derzeit steht „sollen“ im Gesetz, nun soll „werden“ aufgenommen werden. Sie selbst haben im Antrag geschrieben, dass das in der Praxis nicht angewendet wird. Ich glaube, durch den Austausch dieses Wor
tes und dass es eine Mussvorschrift wird, wird es sich in der Praxis nicht verändern. Was ich genauso sehe wie Frau Dogan: Wenn Familienrechtsverfahren laufen, sind diese Personen dem Gericht bekannt. Es wäre eher von Nachteil, wenn die Handhabe von dort weggezogen würde. Ich gehe auch nicht davon aus, dass ein Jugendrichter auf den einzelnen Menschen präventiv Einfluss nehmen kann und schon gar nicht, was die weitere familiäre Situation anbelangt.
Es besteht im Rahmen von familiengerichtlichen Verfahren die Möglichkeit, eine Familienhilfe einzusetzen und diverse andere Maßnahmen, die auch vom Jugendamt begleitet werden. Ich meine, dass man darüber die familiäre Situation viel besser klären kann, als sie mit dem von der CDU gemachten Vorschlag geklärt werden könnte.
Ebenso wie Frau Dogan sehe ich es so: Die Jugendlichen, wenn sie denn überhaupt strafmündig sind, müssen 14 Jahre alt sein. Wenn es um das Kindeswohl geht, müsste das viel früher einsetzen. Von daher halte ich es nicht unbedingt für ein Mittel, das so komplex ist, dass es wirklich zu dem beiträgt, was Sie damit zu lösen versuchen. Wir lehnen diesen Antrag ab. – Danke schön!
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich beginne mit den Anträgen der CDU. Auch ich möchte etwas zum Opferschutz sagen. Es verhält sich eben nicht so, dass er auf Anregung der CDU eingearbeitet worden ist. Wir haben ja im Rahmen des Rechtsausschusses festgestellt, dass noch nachgereichte Stellungnahmen zuweilen zu spät gekommen sind. Die pünktlich eingegangene war die des WEISSEN RINGS. Insoweit konnten wir im Rahmen der Rechtsausschusssitzung dies mit verarbeiten, was dazu geführt hat, wie ich eben im Rahmen der Berichtserstattung schon gesagt habe, dass der Paragraf 40 geändert wurde, der die Belange der Opfer weitestgehend mit aufnimmt. Dabei gebe ich meiner Kollegin Frau Dogan recht, es handelt sich hier um ein Strafvollzugsgesetz, bei
dem natürlich Opferbelange mit betrachtet werden können. Wir haben dies im Rahmen der Möglichkeiten auch getan, aber darauf liegt nicht der Fokus. Das muss man einfach der Korrektheit halber sagen. Ich kann nicht in jedes Gesetz überbordend andere Aspekte einbeziehen, die bezogen auf den eigentlichen Regelungszweck gar nicht zu regeln sind, ohne das gering zu schätzen, im Gegenteil. Ich denke, wir haben uns damit auch sehr ausführlich auseinandergesetzt.
Frau Dogan sagte ja auch gerade, dass wir einige Anträge der CDU schon im Gesetzestext verarbeitet haben. Aufgrund der Tatsache, dass die Anträge nach der Beratung im Rechtsausschuss gestellt worden sind, hätte es eigentlich auch bekannt sein müssen, dass das alles schon darin steht. Daher ist in einigen Punkten meines Erachtens kein Handlungsbedarf ersichtlich, über diese überhaupt abzustimmen. Insofern kann man die dann auch ablehnen, weil sie gegenstandslos sind. Ebensolches gilt für die redaktionellen Änderungen.
Bezüglich der Datenweitergabe im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs, meine ich, ist das sehr neu und zu spät. Am Schluss Ihrer Rede, Frau Piontkowski, sagten Sie gerade, Ihnen habe die Zeit gefehlt. Die hatten Sie offenbar wirklich nicht, denn wir hatten eigentlich ausreichend Gelegenheit, uns damit auseinanderzusetzen. Insofern hätte einiges auch schon deutlich früher besprochen werden können, was so ja nicht stattgefunden hat. Ich kann also nicht sagen, dass ich meine, dass wir hier darauf noch eingehen müssen. Das kann man vielleicht im Nachgang tun, aber in diesem Moment nicht. Jetzt hätte ich fast selbst „an dieser Stelle“ gesagt, was ich eigentlich gar nicht gut finde.
Die Ursachenbekämpfung haben Sie eben auch angesprochen, zum Beispiel was die Vollzugs- und Eingliederungsplanungen anbelangt. Im Paragraf 8 ist ja auf Hinweis der Praktiker eine Verlängerung der eigentlich kürzeren Frist von zwei auf drei Monate vorgeschlagen worden, weil es eben in der Kürze der Zeit nicht praktikabel ist, jedenfalls nicht zum Vorteil derjenigen, für die diese Planung aufgelegt wird. Daher meine ich auch, dass man sich dem Hinweis der Praktiker stellen sollte, und den haben wir ja dann in der Form auch aufgenommen.
Bezüglich des Übergangsmanagements haben wir im Rahmen des Rechtsausschusses schon einige Dinge gehört und uns darüber in positiver Form in Kenntnis setzen lassen, dass dem ebenfalls deutlich nachgekommen wird.
Nun habe ich die ganze Zeit über die CDU gesprochen, jetzt komme ich zu den Anträgen der LINKEN, die ich der Form nach insgesamt besser fand, weil man sie auch besser nachvollziehen konnte, das möchte ich hier einfach einmal mitteilen. Dennoch waren sie leider auch zu spät. Wir können ja jetzt be
raten, was wir tun wollen. Sie sind eben sehr auf dem „Resozialisierungsgebot“ herumgeritten, Herr Erlanson, was schon fast den Eindruck machte, als würde diesem Gebot in keiner Weise Rechnung getragen von dem vorliegenden Gesetzesentwurf, über den wir heute hoffentlich in zweiter Lesung beschließen werden.
Wie eben schon gesagt, gibt es das Übergangsmanagement, und das führt dazu, dass hoffentlich ein fließender Übergang in ein Leben ohne Straffälligkeit vollzogen werden kann. Dazu passt auch nicht – und das fand ich einen ganz guten Ansatz von Ihnen, Frau Dogan –, dass Sie sagen, die Arbeitspflicht dient ja auch der Resozialisierung. Wenn Sie die eigentlich nicht haben wollen, sondern nur auf Antrag des Insassen, dann wird es ihm im Grunde fast anheimgestellt, ob er gern arbeiten möchte oder nicht. Bei einer Resozialisierung muss aber jedem klar sein, dass er für seinen Lebensunterhalt arbeiten muss, und dass er das nicht erst auf Antrag macht, sondern weil er Geld braucht, sonst hat er eben keines. Das, finde ich, muss dann auch entsprechend im Vollzug durchgeführt werden.
Sie sprachen dann noch über Wohngruppen, Besuche, Freigänge, Hafturlaube, und da meine ich auch, dass es schon richtig ist, hier ein Regelausnahmeprinzip durchzuführen, was die Zehn-Jahres-Frist anbelangt. Wir haben viel darüber gesprochen – auch koalitionsintern – was jetzt richtig ist. Erst haben wir gesagt, fünf Jahre wären per se besser. Ich halte es aber auch für absolut falsch, dies nur nach zehn Jahren durchzuführen, denn das würde den Fall einer langen Strafe nicht mit einschließen. Wenn sich zum Beispiel eine Ehefrau nach jahrelangem Martyrium irgendwann entschließt, ihren Ehemann umzubringen, weil sie nicht mehr anders kann, dann hat sie natürlich jemanden umgebracht und bekommt eine lange Haftstrafe, aber den Umständen muss auch irgendwie Rechnung getragen werden.
Ich habe damit jetzt auch keine Absolution erteilt.
Nichtsdestotrotz ist das ein Einzelfall, auf den eingegangen werden muss. Ich meine, dass dies innerhalb dieser Regelung aufgenommen werden kann. – Weiteren Zwischenrufen sehe ich gern entgegen, Herr Röwekamp.
Dieses Regel-Ausnahme-Prinzip gibt es noch an anderer Stelle. Dabei geht es um bestimmte Deliktgruppen, für die eine Lockerung ebenfalls nicht per se nicht möglich sein soll. Das wird, finde ich, auch falsch dargestellt. Hierbei wird auch geschaut, um wen es persönlich geht. Diese Einzelfallbetrachtung, wie sie der
Gesetzentwurf jetzt vorsieht, ist eine gute Sache, denke ich.
Damit möchte ich meinen Beitrag von wohl deutlich über fünf Minuten beenden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nur ganz kurz zu dem Opferschutz! Ich finde es sehr gut, dass Herr Hinners den Vorschlag gemacht hat, noch eine Stellungnahme einzuholen, völlig unbenommen! Herr Kau, Sie dürfen ihm über das Köpfchen streicheln. Wir haben uns jedenfalls im Rahmen des Rechtsausschusses inhaltlich auf der Grundlage der Stellungnahme damit befasst, und wir haben das aufgenommen. Das wollte ich damit sagen. Ich hoffe, es wurde jetzt verstanden und ist angekommen. Dann nur noch einmal ganz kurz zu Herrn Erlanson, zum Thema Arbeitspflicht und Vorbereitung auf Nichtarbeit! Was wollen Sie sonst mit den Menschen machen, die dort sitzen? Ich finde, irgendetwas sollten sie tun, und es ist auch meine Wahrnehmung, dass die Gefangenen dort gern etwas tun und nicht nur so sitzen möchten, und wenn es nur Qualifizierungsmaßnahmen sind, dann ist es auf jeden Fall auch sinnvoll. Dabei möchte ich es dann auch bewenden lassen. – Danke! interjection: (Beifall bei der SPD)
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Tuncel, ich möchte Ihnen nicht zu nahe treten, aber wie wir
eben richtigerweise von Herrn Hinners gehört haben, handelt es sich bei den Opfern von Gewalt primär um Kinder von unter sechs Jahren, die somit noch nicht zur Schule gehen, und auch der Bereich der Schule ist gar nicht der, der hier am relevantesten ist.
Meine Kritik geht dahin, dass Sie sich jetzt sehr auf Themen bezogen haben, die mit diesem ganz speziellen Thema eigentlich nicht so viel zu tun haben. Wir sind auf jeden Fall einer Meinung, dass Kinder schutzbedürftig sind. Das ist auf jeden Fall korrekt und richtig. Im Rahmen dieser Großen Anfrage geht es darum, wie das zu betrachten ist.
Liebe Kollegen, es fällt mir immer schwer, zu solchen Themen zu sprechen, und ich möchte das heute wirklich lassen. Ich möchte mich erst einmal beruhigen. Ich merke, dass es nicht gut ist, wenn ich über sexuellen Missbrauch spreche, und ich lasse das jetzt auch wirklich lieber sein. – Danke!
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Ich kann mich, was die guten Dinge dieses Antrages anbelangt, meinen Vorrednerinnen voll und ganz anschließen. Insofern kann ich meinen Redebeitrag entsprechend verkürzen. Ich kann bestätigen, dass die Chippflicht für Katzen bereits besteht und dies auch gut und sinnvoll ist. Es besteht auch die Pflicht für Pferdehalter, ihre Pferde mit einer Haftpflichtversicherung zu versehen. Das ist auch eine sehr wichtige Angelegenheit. So mancher Mensch, der einen Schaden hat oder am Ende den Schadensersatz zahlen müsste, würde damit ins finanzielle Aus geraten. Das kann Hundehaltern ganz genauso gehen.
Was die Chipplicht anbelangt: In der Tat sind einige Tierhalter – da geht es aber mehr um die Züchterlobby – eher gegen das Chippen. Da geht es um die Pferde, und die Züchter möchten sich gerne den „Mercedes-Stern“, das Brandzeichen, erhalten. Das
ist ein bisschen schwierig. An dem Brett wird noch gebohrt.
Darüber reden wir jetzt aber nicht, sagt Frau Neumeyer; dann höre ich jetzt auch auf!
Kommen wir also zu dem Punkt, dass hier eine Registrierung gefordert wird. Da kann ich Frau Neddermann zustimmen. Das ist mit sehr viel Geld verbunden. Wir wissen alle, worüber wir uns gestern im Rahmen der Haushaltsdebatte unterhalten haben, nämlich dass das Geld hier nicht gerade in einer Art und Weise vorhanden ist, dass wir dem jetzt so ohne Weiteres zustimmen können. Auch ich möchte meinen Redebeitrag damit schließen, dass die Tür zumindest nicht komplett geschlossen ist. Vielleicht kann man in der Folgezeit noch einmal darüber sprechen.
Ich habe eben noch von Ihnen, Frau Neumeyer, das Stichwort Verantwortung aufgenommen. In der Tat ist wahr. In Cloppenburg – da wird das offenbar aber nicht so ausgelebt – ist jetzt eine Registrierungspflicht durchgesetzt worden mit dem Ergebnis, dass etwa 400 von 2 000 Hunden registriert wurden. Eine Pflicht zur Registrierung lässt die Verantwortung nicht in einem Maße größer werden, wie es eigentlich sein müsste. Ich denke aber, dieses Thema ist noch nicht komplett abgeschlossen. Für den Moment werden wir diesen Antrag in dieser vorgelegten Form wegen des finanziellen Aufwandes ablehnen. – Danke!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Knäpper, Sie fingen Ihre Ausführungen an damit, dass Sie sich auf diese EU-Studie beziehen, und darüber haben Sie dann etwa 20 Sekunden von dem, ich glaube, insgesamt zehnminütigen Beitrag hier gesprochen. Ihre Ausgangsthese ist aber eigentlich die, dass es zu einer Verschlechterung kommen kann, wenn die Belastung und die Besoldung, die sich gegenüberstehen, in einem nicht richtigen Verhältnis stehen. Man kann ja unterschiedlicher Ansicht über diesen Beschluss sein, darüber, wie wir dieses Jahr über die Besoldung beschieden haben, wie wir darüber denken. Das ist völlig unbenommen. Auf die Fragen, wie zum Beispiel die Motivation von Staatsanwälten und
Richtern aufrechterhalten wird, und derlei Dinge sind Sie eigentlich gar nicht eingegangen.
Ich meine, dass die Berufe Richter und Staatsanwalt sowohl für Männer als auch für Frauen – insbesondere für Frauen – durchaus noch attraktiv sind. Das liest man auch daran ab, dass doch eine ausreichende Bewerberzahl vorhanden ist, sowohl quantitativ als auch qualitativ. Ich finde es auch gut, dass wir noch nicht an einem Punkt angekommen sind, an dem wir sagen: Hier findet sich kein Mensch mehr, der in dem Bereich der Justiz tätig sein möchte.
Sie nehmen in Ihrer Frage auch Bezug darauf, inwieweit man Richter und Staatsanwälte damit vergleichen kann, wie Juristen in der Privatwirtschaft oder als Rechtsanwälte tätig sind. Ich denke, man kann das nicht unbedingt miteinander vergleichen, weil das ein völlig anderes Arbeiten ist. Dann muss man auch wissen: Wer zum Beispiel als Rechtsanwalt in einer großen Kanzlei anfängt, bekommt vielleicht wirklich ziemlich viel Geld – ist schon klar –, aber dem steht ein extremer Arbeitsaufwand entgegen, und wenn das Ganze nach drei Jahren nicht so läuft, wie die Partner sich das vorstellen, dann ist man auch raus. Im Rahmen einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst wird Sicherheit geboten. Das ist überhaupt nicht zu verkennen.
Ja, gerne!
Die Arbeitsbelastung ist vorhanden. Das habe ich auch nicht abgestritten. Ich habe nur gesagt, dass sich das qualitativ verschlechtern kann. Sie haben das ja selbst unter die Prämisse gestellt, dass es sich nicht zwingend verschlechtern muss, sondern kann. Ich bin in diesem Punkt der Ansicht, dass wir den Punkt glücklicherweise noch nicht erreicht haben. So wie wir das beim vorigen Thema besprochen haben, dürfte auch hier noch nicht das letzte Wort gefallen sein, dass sich das systematisch darauf niederschlägt, wie das in der Zukunft fortgeführt wird. Das war ja auch eine Frage, die im Rahmen dieser Großen Anfrage gestellt wurde, was sich die Studie und die Resolution auf das Besoldungssystem auswirken. Ich denke, auf das System als solches wirkt es nicht aus. Das war ein Ef
fekt, der erzielt wurde; er war für die darunter Leidtragenden vielleicht nicht besonders vorteilhaft, aber ich meine nicht, dass das System geändert wird. Ich denke, ich habe dazu jetzt alles gesagt. – Danke schön!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Zum Justizhaushalt: Es dürfte meines Erachtens auch im Sinne meiner Fraktion sein, wenn ich sage: Dies ist ein Werk, dem zugestimmt werden kann. Im Hinblick auf die Personalzahlen ist es so gelungen, dass die Einsparungen, die im Grunde notwendig gewesen sind, doch deutlich minimiert werden konnten.
Das vorhandene Personal ist natürlich sehr angespannt. Sie müssen eine Menge Arbeit leisten, wofür wir ihnen auch danken möchten. Die Rechtsstaatlichkeit wird durch die Tätigkeit aller, die in diesem Bereich beschäftigt sind, deutlich gewährleistet.
Eine kleine Unwägbarkeit innerhalb dieses Haushalts sind die Auslagen in Rechtssachen. Das sind Verpflichtungen. Diese Ausgaben müssen getätigt werden. Man kann in diesem Moment nicht genau sagen, wie viel es ist. Aber es ist trotzdem so, dass es vom Gesamthaushalt abgedeckt ist.
Herr Hinners, Sie sprachen gerade die Lehrersituation in der JVA an. Ich kann mich daran erinnern, dass wir eine etwas längere Debatte darüber hatten, die zum Inhalt hatte, dass es dort eben sehr wenige gibt, die eine solch große Lehrerschar benötigen. Es ist ja auch wichtig, Menschen im offenen Vollzug die Möglichkeit zu geben, dass sie ihren Schulabschluss entweder machen oder fortsetzen können.
Ich denke nicht, dass das ein ganz großes Manko dieses Haushalts ist.
Meines Erachtens ist es wichtig, die Personalsituation für die Zukunft noch zu verbessern. Ich denke, ein Ansatz dürfte in einer verbesserten technischen Ausstattung bestehen, und ich glaube, das ist das Nächste, was angegangen wird, eine zunehmende Digitalisierung. Mit der Bitte um Zustimmung zu diesem Haushalt möchte ich schließen. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wie wir alle sicher richtig festgestellt haben, stellt Bildung einen ganz erheblichen Teil für den Erfolg im Leben dar. Die Bildungssituation in der JVA ist natürlich nicht zu vernachlässigen, das ist völlig klar, und ich sehe auch nicht, dass sie hier in einem Maße vernachlässigt wird, wie einige der Vorredner es gerade vorgetragen haben. Ich finde, es ist hervorzuheben, dass dort nicht nur die schulische Bildung stattfindet, sondern auch sehr stark auf handwerkliche Fähigkeiten gesetzt wird, die dort erlernt werden können. Man muss auch schauen, um wen es hier geht und wer die Adressaten innerhalb der JVA sind. Dort ist zwischen Männern und Frauen zu unterscheiden, zwischen Jugendlichen und Erwachsenen sowie Insassen mit langen und mit kurzen Strafen. Daran ist zu messen, ob Angebote bestehen und ob sie genutzt werden können. Wenn es um die Durchführung einer Ausbildung geht, können diese Angebote unter Umständen natürlich nicht vollständig genutzt werden. Wie Frau Piontkowski gerade sagte, sitzt im Durchschnitt glücklicherweise niemand dort für acht Jahre ein. Deshalb ist es etwas schwierig anzunehmen, dass jeder, der dort einsitzt, eine vollständige schulische oder berufliche Ausbildung durchführen können wird. Es ist aber wichtig, dass dort Grundsteine gelegt werden, sofern diese nicht vorhanden sind, denn das große Manko vieler ist, und dabei handelt es sich nicht nur um Jugendliche, dass es schon an Grundqualifikationen wie Pünktlichkeit, der Ausdauer, etwas durchzuhalten oder sich selbst eine Tagesstruktur zu erstellen und auch diese einzuhalten, scheitert. Deshalb finde ich es wichtig, dass neben den schulischen Qualifikationen auch an diesen Punkten angesetzt wird bis hin zu fertigen Abschlüssen, die erworben werden können. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Wichtig ist, dass die Bedarfe gedeckt werden. Es stellt sich hier die Frage, um welche Bedarfe es im Rahmen der Bildung geht. Da geht es darum, auf die Zeit danach vorbereitet zu werden. Insofern halte ich es auch für sehr wichtig, dass das Angebot in enger Kooperation mit Externen stattfindet, etwa mit dem Verein Hoppenbank e. V., dem Übergangsmanagement und zum Beispiel der Handwerkskammer, was den Erwerb handwerklicher Fähigkeiten angeht. Personen, die das machen, bekommen entweder ein Zertifikat oder zumindest eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Wenn ich mir die Tabelle zu der Großen Anfrage ansehe, dann ist es so, dass durchaus auch einige Ausbildungsabschlüsse erworben wurden, eben unter der Prämisse, dass es die Menschen, die dort einsitzen, nicht leicht haben, überhaupt Zugang zur Bildung zu finden und das von A bis Z auch so durchzuführen. Mit Blick auf die erworbenen Abschlüsse ist auch immer daran zu denken, dass diese Qualifikation, die dort begonnen wird, natürlich auch „draußen“ fortgesetzt wird, das ist ein großer Teil der Resozialisierungsleistung. Ich halte es also nicht für schlecht, wenn im Rahmen von Lockerungen ermöglicht, wird schulische Ausbildungen entweder zu beginnen oder fortzusetzen, im Gegenteil, es ist eher von Vorteil, dass dort eine enge Verzahnung stattfindet. Zur Deckung des Bedarfs! Wenn ich mir die Bedarfe ansehe, ist Personal natürlich dringend erforderlich. Ich muss sagen – eingangs hatte ich ja erwähnt, es sei insbesondere auch zwischen Männern und Frauen zu unterscheiden –, ich halte es auch für ein Manko, dass es für Frauen keine Angebote gibt. Es gibt zum Beispiel Kurse zum Umgang mit dem PC oder Ähnliches, was auch für Frauen angeboten werden könnte. Das sind Kurse, in die man sofort einsteigen kann, und ich denke, dass man das auch diesem Teil der Einsitzenden ermöglichen sollte.
Ausreichende Fortbildung für diejenigen, die sich um die Bildung der Gefangenen kümmern, ist vorhanden. Schade finde ich allerdings auch, dass die Supervisionsmöglichkeit nicht darauf erstreckt werden kann, weil sie an anderer Stelle vorrangig zu leisten ist. Trotzdem meine ich, dass gerade auf die Schwierigkeiten der Einsitzenden, was die Grundqualifikationen betrifft, eingegangen werden sollte. Es gibt darüber hinaus die Möglichkeit, sich zu qualifizieren. Insofern halte ich es für eine gute Antwort zu einer guten Situation, die durchaus verbesserungsbedürftig ist und von der ich meine, dass kein Personal mehr eingespart werden dürfte. – Danke schön!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich generell festhalten, dass wir uns mit diesem vorgelegten Gesetzentwurf im Länderkonzert bewegen, sodass wir keine gravierenden Abweichungen zu anderen gesetzlichen Vorschriften vornehmen. Wir lehnen uns sehr stark an das niedersächsische Gesetz an.
Ich habe vorhin im Rahmen meiner Berichterstattung mitgeteilt, dass der Vollzug der Sicherungsverwahrung der bremischen Untergebrachten in Niedersachsen stattfinden wird oder derzeit auch stattfindet. Konkretisiert wurden die Fristen, und das halte ich für eine sehr verlässliche Sache. Wenn jemand nicht mit solchen unbestimmten Rechtsbegriffen konfrontiert wird – das war also ziemlich vage formuliert –, dann muss man die genauen Bezüge herstellen. Wenn darin „unverzüglich“ steht, dann ist das ein ganz klarer Rechtsbegriff, der ohne schuldhaftes Zögern bedeutet, sodass er meines und unseres Erachtens auch darin stehen bleiben konnte.
Dieses Gesetz ist ein Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz – und das sage ich insbesondere noch einmal an DIE LINKE gerichtet – und kein Opferschutzgesetz, das ist eine völlig andere Zielrichtung. Es hat deutlich die Rechte der Untergebrachten gestärkt, denn es wurden Dokumentationspflichten aufgenommen, die den Untergebrachten damit versorgen, dass manifestiert wird, wie er sich und ob er sich geäußert hat. Es wird deutlich auf die Untergebrachten eingegangen.
Eine sehr wichtige Angelegenheit ist das Abstandsgebot. Strafhaft soll etwas völlig anderes sein als eine Sicherungsunterbringung. In diesem Rahmen – an die CDU gerichtet – ist ein Mensch, der sich in Sicherungsverwahrung befindet, nicht jemand, dem die Freiheit entzogen wurde. Er wird zur Sicherheit untergebracht und kann dann seine Wünsche äußern, wie er sein ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Frau Piontkowski, Sie haben soeben gesagt, dass Sie nicht verstehen können, warum eine Lockerung stattfinden soll. Sie sagten soeben selbst, dass Menschen, die sich lange in einer Einrichtung befinden, nicht mehr unbedingt fähig sind, in Eigenregie draußen leben zu können. Daher finde ich eine Lockerung sehr sinnvoll, um einen Menschen dahin wieder zu befähigen. Dies soll ja auch letzten Endes der Hintergrund des Ganzen sein. Die Strafhaft ist beendet, die Strafe wurde abgesessen für Straftaten, die von der Rechtsordnung, von unserer Gesellschaft nicht toleriert werden, gleichwohl muss die Möglichkeit zur Rehabilitation gegeben werden.
Wir sind unserer Umsetzungspflicht nachgekommen, Frau Piontkowski, und können nicht sagen, sofern sich hier ein Mensch in unserer Einrichtung befindet, wir schauen einfach, was die Nachbarn in Niedersachsen machen. Das geht auch gar nicht, weil es sich dabei um ein Flächenland handelt, und da sind einige Formulierungen enthalten, die sich so auf unser bremisches Gesetz, auf unser Land überhaupt nicht übertragen lassen. Daher haben wir einige Modifikationen vornehmen müssen. Wie soeben schon gesagt, haben wir uns doch sehr deutlich an das niedersächsische Gesetz angelehnt. Ich denke, dass wir damit durchaus richtig liegen.
Sie sagten gerade, wahrscheinlich würden die Regelungen nicht angewendet, das ist nicht unbedingt richtig. Als Berichterstatterin habe ich gesagt, es besteht durchaus die Möglichkeit, dass Personen anderer Bundesländer zu uns in eine Einrichtung kommen können. Insoweit muss hier auch eine eigene gesetzliche Vorschrift gegeben sein. Wir sind insofern unserer Umsetzungspflicht nachgekommen.
Sie sagten, der Opferschutz müsste stärker aufgenommen werden. Ich kann mich daran erinnern, dass wir im Rahmen der Anhörung darüber gesprochen haben, ob einem Opfer mitgeteilt werden soll, wann Lockerungsmaßnahmen, zum Beispiel Ausgang, gewährt würden. Ich bin klar der Ansicht gewesen und sah mich dann auch durch die Sachverständigen im Rahmen der Anhörung bestätigt, dass es für die Opfer eines Verbrechens gerade nicht gut ist, permanent damit konfrontiert zu werden, dass ihnen dieser Name, dieser Mensch wieder ins Gedächtnis gerufen wird. Insofern, würde ich sagen, ist der Opferschutz auf jeden Fall klar distanziert von diesem gesetzlichen Regelwerk zu sehen.
An die LINKE gerichtet möchte ich noch einmal sagen, wobei Herr Erlanson bei der Arbeit mitgewirkt hat und Herr Rupp jetzt gerade etwas dazu gesagt
hat: Ich halte es für – das sage ich jetzt rein persönlich! – nicht so trefflich, Frau Dogan zu einer Wikipedia-Schreiberin zu degradieren.
Ich finde, es war noch einmal ein guter ergänzender Beitrag dazu, auf welchem Hintergrund ein solches Gesetz basiert. Damit möchte ich schließen und bitte auch für unsere Fraktion um Zustimmung zu diesem vorgelegten Gesetzentwurf! – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Noch einmal kurz zu dieser Opferschutzproblematik! Ich möchte auf keinen Fall, dass dies hier im Raum so stehen bleibt, als setze sich unsere Fraktion nicht für den Opferschutz ein und ich persönlich auch nicht.
Nein, das hat aber andere Gründe! Darüber haben wir auch schon lange gesprochen, und dabei bleiben wir dann auch.
Ich gehe einmal auf den Aspekt der Retraumatisierung ein. Sie haben gesagt, die Zahl der Unterbringungen geht in Bremen gegen null. Ich würde fast sagen, die Wahrscheinlichkeit einer zufälligen Begegnung geht gegen null, aber nach einer Mitteilung per Brief, in dem ich dann den Namen desjenigen lese, ist die Retraumatisierung hundertprozentig sicher. Ich glaube, die möchte ich nicht haben.
Ich glaube, Sie kennen sich mit Opfern weniger aus als ich, das hat bestimmte Gründe. Ich persönlich würde ungern alle paar Wochen oder alle paar Monate einen Brief bekommen, in dem steht, dass Person X wieder in Freiheit ist. Außerdem ist dieser Mensch nicht unterwegs, sondern er wird begleitet, daher ist eine ganz andere Situation gegeben. Das ––––––– *) Vom Redner und von der Rednerin nicht überprüft.
wollte ich Ihnen noch einmal mit auf den Weg geben.
Ich wollte hier vor der jetzt gerade den Raum verlassenden Öffentlichkeit und den anderen Zuhörern nicht im Raum stehen lassen, dass sich unsere Koalition nicht dem Opferschutz verpflichtet fühlt.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die uns vorliegende Große Anfrage kann man in die eine oder andere Richtung auslegen. Frau Piontkowski hat die eine Richtung gewählt, ich nehme dann die andere.
Das sieht dann folgendermaßen aus: Dass es natürlich Delikte innerhalb der JVA gibt – das sind die Drogendelikte, die Körperverletzungsdelikte –, können wir hier nicht schönreden, und das will auch keiner. Die Überschrift der Großen Anfrage heißt „Konsequentes Vorgehen“, und genau das findet statt.
Ich kann aus der Antwort auf diese Große Anfrage jedenfalls nichts anderes ableiten.
Aus der Antwort des Senats ergibt sich auch, dass es ein gutes Anzeigeverhalten gibt, Frau Dogan hat dazu gerade schon einiges ausgeführt, das mache ich jetzt nicht noch einmal. Bei Drogendelikten wird zum Beispiel vielfach im Wege eines Strafbefehlsverfahrens darauf reagiert, und es werden Geldstrafen verhängt. Bei Körperverletzungsdelikten findet entweder das Strafbefehlsverfahren statt, oder es kommt zu weiterreichenden Folgen, und zwar abhängig vom Umfang und der Qualität des Delikts. Zumindest passiert etwas, und es ist, finde ich, immer sehr wichtig, dies auch festzuhalten.
Sie sagten gerade, dass das Dunkelfeld sehr groß wäre. Dann erlaube ich mir jetzt doch, einen Satz aus der Antwort zu Frage 9 zu zitieren: „Das Hellfeld scheint demnach einen erheblichen Teil der Gesamtbelastung des Vollzugs auszuweisen.“ Das halte ich für eine sehr positive Auskunft. Das heißt, dass das Dunkelfeld nicht so erschreckend hoch ist, wie Sie das jetzt gerade dargestellt haben.
Die Antwort auf die Große Anfrage beinhaltet, dass es im besten Fall zu Optimierungen kommen soll, aber bereits jetzt gibt es – wie Frau Dogan es gesagt hat – das Ansprechpartnersystem. Es ist sehr wichtig, dass jeder Insasse eine Vertrauensperson hat, an die er sich mit allen Belangen wenden kann, und das passiert auch. Wenn es zu pflichtwidrigem Verhalten kommt, dann wird es natürlich Konsequenzen haben. Es werden zum Beispiel vorrangig Verweise erteilt.
Weitere Maßnahmen, die dann die Insassen treffen, sind die Kürzungen des Hausgelds, der Einkauf –––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
ist nicht mehr möglich, das Fernsehgerät oder das Radio werden weggenommen – mit der Wegnahme des Fernsehers trifft man die meisten doch sehr deutlich –, oder es werden getrennte Freizeiten durchgeführt. Es gibt weitere Disziplinarmaßnahmen, aber es wird vorrangig auf die geschilderten Maßnahmen zurückgegriffen. Weitere Auswirkungen haben pflichtwidrige Verhaltensformen natürlich auch auf Dinge wie Lockerung, offenen Vollzug oder vorzeitige Entlassung. Der Aussage, dass nichts passiert, möchte ich damit hier entgegentreten.
Ich habe mir einige Stichworte, Frau Piontkowski, zu dem Punkt Rauchgeräte aufgeschrieben. Bei einem Hausgeld von 25 Euro ist es vielen Insassen nicht unbedingt möglich, zum Tabak immer Blättchen zu kaufen. Deswegen werden die Zigaretten oftmals mithilfe einer Flasche geraucht. Es sind also keine harten Drogen, die damit konsumiert werden. Ich finde, es ist auch ein bisschen weit hergeholt, wenn gesagt wird, Drogen sind nicht die besten Partner. Sie werden den Insassen nicht absichtlich an die Seite gestellt. Ich finde es sehr übertrieben.
Wenn Sie jetzt wieder auf die rosa Zelle eingehen, finde ich es den Mitarbeitern gegenüber, die sich das ausgedacht haben, ein bisschen anmaßend. Die Mitarbeiter haben sich nämlich etwas dabei gedacht.
Ja, ich weiß nicht! Wenn Sie Ihren Nachbarn anschauen, und der trägt etwas Rosafarbenes, dann ist er deswegen auch nicht gleich in einer Satiresendung!
Wenn es nur auf die Farbe Rosa ankommt, ist es, finde ich, sehr übertrieben!
Ich fahre jetzt einfach einmal fort!
Sie forderten ein Konzept. Die Antwort auf die Große Anfrage hat, wie ich meine, schon einige Antworten gegeben, die ich so negativ, wie Sie sie dargestellt haben, nicht sehe. Damit möchte ich meinen ersten Redebeitrag beenden. – Danke!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Nur ganz kurz! Sie gehen ja davon aus, dass es eigentlich mehr Sanktionen für die Delikte geben soll. Wenn Sie dann sagen –
ja, genau, das ist jetzt das nächste Wort, das ich sage –, „im Zusammenhang mit Therapie gesehen“, meinen Sie, dass es die Therapiebereitschaft und -möglichkeit einzelner Menschen unterstützt, wenn sie so sanktioniert werden?
Ich meine, wenn sie in Haft sind – es ist ja schon einmal ein sehr massiver Eingriff, keine Freiheit mehr zu haben – und wenn sie dann im Weiteren wirklich schuldhafte Pflichtverletzungen innerhalb der Anstalt begehen, dann finde ich es richtig, zuerst einmal über die Verweisebene zu gehen, um dann zu schauen, ob auch andere Maßnahmen erforderlich sind. Das Leben der Insassen ist in den meisten Fällen schon hart genug, deswegen nehmen sie ja Drogen. Ich denke, diese Erkenntnis sagt klar, dass wir etwas für die Insassen tun müssen.
Ich bin auch froh, dass es die JVA demnächst in verbesserter, umgebauter Form geben wird. Der Neubau wird einige Probleme lösen. Wenn Sie sagen, die Zahlen weisen nicht darauf hin, dass sich die Situation verbessert hat, möchte ich anmerken, wir haben hier kaum Strafgefangene mit langen Strafen, sondern Insassen, die dort einige Monate, vielleicht zwei oder drei Jahre einsitzen, dann kommen neue Strafgefangene, und mit denen fangen die Mitarbeiter wieder ganz von vorn an.
Die Zahlen können im Hinblick darauf, was sich verbessert hat, nicht so aussagefähig sein, weil die Menschen dort nicht wie wir in eine Wohnung einziehen, sondern dort für eine ganze Zeit sein müssen, aber dann sind sie auch irgendwann zum Glück wieder weg. Ich weiß nicht, ob Sie wirklich wissen, dass das Leben der Insassen sehr problematisch ist, ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
wüssten Sie es, würden Sie nicht so tun, als könnte man über Disziplinarmaßnahmen und Ähnliches das Leben der Insassen auf einmal auf null drehen, sie kommen heraus, und alles ist großartig.
Das ist alles ein bisschen merkwürdig. Ich denke, Sie reden schön daher, und Sie sollten nicht sagen, wir würden uns herausreden. Dem möchte ich wirklich entschieden entgegentreten. – Danke!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Anknüpfend an die Aussagen meiner Vorrednerin wird in der Tat schon sehr viel gemacht, aber es gibt natürlich auch noch andere Ebenen, auf denen wir entsprechend aktiv werden könnten und auch sollten. Diese Möglichkeit haben wir meines Erachtens insoweit verpasst, als die Bundesregierung es nicht zugelassen hat, dass wir in Paragraf 46 Absatz 2 Strafgesetzbuch einen weiteren Passus einfügen, dies wäre von äußerster Wichtigkeit gewesen. Dazu komme ich aber gleich noch einmal.
Hate Crimes ist diskriminierende Kriminalität, und Frau Neddermann ist jetzt sehr auf den Rechtsextremismus eingegangen. Es ist natürlich ein breiter gefasstes Feld, darauf ist sie eben auch schon eingegangen. Auf internationaler Ebene gibt es von der UN-Charta bis hin zur Grundrechtecharta Möglichkeiten, sich mit Menschenrechten auseinanderzusetzen, aber auch hier bei uns, in unserem Land, ist es eine Möglichkeit und Aufgabe, sich ihnen entsprechend zu widmen, und es kommt natürlich auch die strafrechtliche Dimension durchaus in Betracht, das sagte ich eben.
Die Einfügung in Paragraf 46 Absatz 2 StGB, dass nämlich zu den Zielen und Beweggründen eines Tä––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
ters hinzugefügt wird, dass menschenverachtende, rassistische und fremdenfeindliche Ziele und Beweggründe strafverschärfend mit in den Blick genommen werden, ist nicht nur wichtig, weil wir uns natürlich mit diesem Thema auseinandersetzen müssen – es gibt ja diese Gründe für Täter, strafrechtlich relevant zu handeln –, sondern es muss dann natürlich auch eine entsprechende Beweissicherung möglich sein.
Im Rahmen der ganz normalen Strafzumessung, die an die Schuld anknüpft, können natürlich diese Beweggründe gleich einbezogen werden. Wenn das allerdings richtig manifestiert ist, dann ist es auch ein Muss und auch im Rahmen des Verfahrens von erheblicher Wichtigkeit, gleich entsprechende Beweise zu sichern. Liegt eine solche Motivation des Täters vor, dann habe ich einen ganz anderen Verpflichtungsgrad, mich damit auch auseinanderzusetzen. Wie ich eben schon sagte, ist es bedauerlicherweise dazu nicht gekommen. Es besteht natürlich durchaus im nächsten Jahr die Möglichkeit, dieses Thema wieder aufzugreifen und dann entsprechend im Gesetz zu verankern.
Zumindest kann ich auch für unsere Fraktion sagen, Opfer zu sein dürfen wir ohnehin nicht dulden, und der Gefahr, ein Opfer solcher Gesinnung zu sein, müssen wir ganz entschieden entgegentreten. Ich begrüße es, dass es auch von Bremen aus diese Bundesratsinitiative gegeben hat. Sie wurde auch von hier aus mit unterstützt, leider sind wir damit nicht durchgedrungen. Ich hoffe aber, dass wir an diesem Punkt weitermachen, und ich danke allen, die sich jetzt anderweitig mit diesem Thema, mit Opfern dieser Straftaten auseinandersetzen. – Danke schön!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst möchte ich voranstellen, dass wir, die SPD-Fraktion, für den Fall der Fälle natürlich gegen eine Paralleljustiz sind, und wir sind für Rechtsstaatlichkeit, damit möchte ich meinen Debattenbeitrag beginnen. Auf Ihren Antrag Bezug nehmend haben wir auch beim Justizressort das Heft in der Hand.
Ich glaube auch nicht, dass es uns durch eine Paralleljustiz, die unseres Erachtens nicht besteht, aus der Hand genommen wird.
Man hat sich hier im Rahmen dieses Antrags sehr ausführlich mit dem Buch beschäftigt. Eine solche Rezension brauche ich jetzt nicht weiter zu betreiben, ich denke, jetzt wissen alle, wer es geschrieben hat.
Ich gehe einmal auf den Antrag ein. Ich möchte überhaupt nicht in Abrede stellen, dass es gut war, sich mit dem Buch insofern auseinanderzusetzen, das hat meine Kollegin mir dann abgenommen, als es offenbar Grundlage des Antrags ist. Dieser Antrag ist meines Erachtens doch sehr populistisch, weil der Hintergrund dessen, finde ich, doch eine recht populistische Publikation ist.
Meines Erachtens ist der Antrag auch sehr widersprüchlich, denn auf der einen Seite wird gesagt, dass geprüft und erforscht werden soll, aber auf der anderen Seite gibt es in diesem Antrag schon relativ konkrete Vorschläge, wie man Maßnahmen ergreifen kann gegen – –. Dann ist die Frage, wogegen, denn, wie eben schon gesagt, eine Paralleljustiz, eine richtig strukturelle Einrichtung kann ich hier nicht erkennen. Das ergibt sich auch aus einem Teil des heutigen Berichts, den wir, denke ich, alle bis zum Schluss gelesen haben, weil er nicht so lang war. Darin wird schon vermerkt, dass hier ein solches Phänomen vonseiten der Polizei nicht gesehen wird, und ich denke, dass man sich darauf auch verlassen kann.
Gewiss gibt es hier Kriminalität, insbesondere auch organisierte Kriminalität. Wir wollen hier auch nichts beschönigen, bagatellisieren oder besser machen als es ist, aber insbesondere diesem Bereich der organisierten Kriminalität soll sich natürlich völlig entzogen werden. Angesprochen wurde zum Beispiel die Rockerkriminalität. Sie wollen in dem Bereich auch keine eigene Instanz haben, vermute ich einmal, sie wollen das, was sie durch ihre Machenschaften „erwirtschaftet“ haben, schlicht und einfach behalten, sie wollen sich komplett entziehen. Das hat aber nichts mit einer Paralleljustiz zu tun, wie sie in diesem Buch beschrieben wird. Ich kann mich dort einfach einmal darauf beziehen, was meine Kollegin Frau Dogan gesagt hat, dass es hier nicht eine solche krasse Zuspitzung gibt.
Gegen Kriminalität muss vorgegangen werden, und es wird natürlich dagegen vorgegangen. Ich erlebe diesen Antrag jetzt doch viel mehr als eine sehr krasse Unterstellung, mit der zum Teil auch andere Debatten, wie sie einmal geführt wurden, wieder aufgenommen werden, unter anderem in Ziffer 2 dieses Antrags, dort geht es um strukturelle und personelle Ressourcen. Das ist für mich so eine Wiederauflage der Personaldebatte, dass gesagt wird, wir haben hier anscheinend zu wenig Personal und bekommen irgendwelche Probleme nicht in den Griff. Ich meine, dass wir schon recht erfolgreich für eine gute Ausstattung gesorgt haben, und an dem Punkt, denke ich, kann man nicht ansetzen, nicht auf der Grundlage dieses Themas!
Zum Thema Fortbildungen kann ich auch nur so weit ausführen, dass es zum einen natürlich Fortbildungen gibt. Wieder auf diesen Antrag bezogen: Wogegen oder wofür soll denn noch ausgebildet werden? Der ganze Antrag ist relativ wenig zu greifen, Sie bleiben relativ nebulös in ihren Forderungen, die
Sie jetzt aufstellen. Auf der einen Seite sagen Sie, dass es eine solche Struktur gibt, auf der anderen Seite soll sie erforscht werden, und das, finde ich, passt alles recht wenig zusammen und kann am Ende auch wirklich nicht zu einer Zustimmung zu diesem Antrag führen.
Wenn Sie dann sagen, es gibt hier Streitschlichtungen, dann ist es durchaus wahr und richtig, Mediation und Täter-Opfer-Ausgleich gibt es. Es mag auch von Vorteil sein, wenn der eine oder andere Mitarbeiter mit Migrationshintergrund hinzukommt, wobei ein Teil des Problems auch darin besteht, dass wir es mit unterschiedlichen kulturellen – –. Zum Teil ist auch diese Vielfalt das Problem, und wenn Sie jetzt jemanden mit einem Migrationshintergrund mit einem Menschen konfrontieren und die beiden dann auch wieder nicht harmonieren, dann ist das für mich auch nicht wirklich der Schlüssel zum Glück, es ist nicht die abschließende Wahrheit.
Wichtig finde ich nur, wenn Sie sagen, dass diese Streitschlichtung gelenkt werden soll. Nehmen wir einmal an, es gäbe eine Paralleljustiz, dann hielte ich ein solches Denken für ziemlich naiv, wenn wir meinen, dass wir eine solche Paralleljustiz, eine richtige Struktur so lenken könnten. Ich streite weiterhin ab, dass es eine solche verfestigte Struktur hier gibt.
Eine spezielle Beratungsmöglichkeit hier aufzulegen, finde ich, entspricht eher nicht dem Gedanken der Integration, sondern ist dem eher völlig abträglich, denn dann bewegt man sich wieder nur in einem Bereich, und das soll hier gerade nicht passieren. Dem wirken wir entgegen, darauf hat Frau Dogan sich auch bezogen.
Ich meine im Ergebnis, dass ein solcher runder Tisch, der unter Ziffer 6 gefordert wird, nicht erforderlich ist, und so leid es mir tut, auch der gesamte Antrag nicht. Deswegen versagen wir dem Ganzen auch unsere Zustimmung. Damit möchte ich schließen. – Danke!
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Traurige Ausgangslage für diesen Antrag ist die Situation in Walle/Gröpelingen – oder sagen wir einfach Schwarzer Weg, dann wissen wir alle, was gemeint ist – gewesen. Es sind dort über 100 Tiere gefunden worden, unter anderem auch Wildtiere, von denen nicht mehr alle ausgewildert werden konnten. Zum Teil sind den Tieren, zum Beispiel den Graugänsen, die Flüge gestutzt worden, und ein Waschbär hat in einer engen Kiste gelebt. Er hat nun eine Rückenverkrümmung und wird nie wieder anders leben können. Das waren keine schönen Bilder. Ich war im Tierheim und habe mir die Tiere zum Teil auch selbst angeschaut. Es ist eine traurige Angelegenheit, die jetzt diverse Probleme aufgeworfen hat. Demgegenüber muss man sich vorstellen, dass wir im Grundgesetz das Staatsziel Tierschutz haben, und dies ist auch in der Bremer Landesverfassung manifestiert. Es liegen Welten dazwischen.
Ein Problem ist, dass diese Fälle überhaupt erst einmal bekannt sein und bekanntgemacht werden müssen. Dafür ist erforderlich, dass es Meldungen gibt. Es sind mutige Menschen, die dann, wenn es wirklich einmal zum Gerichtsverfahren kommt, als Zeugen auftreten und eine Aussage machen. Daran scheitert ja auch schon einiges. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Wenn jetzt ein solcher Fall bekannt wird, dann muss eingegriffen werden können. Da geht es beispielsweise um die Herausnahme der Tiere oder gegebenenfalls um ein Haltungsverbot. Aber auch später, wenn die Tiere wieder zurückgegeben werden sollten oder sich die Halter als solche herauskristallisiert haben, die besser keine Tiere halten sollten, denen aber die Tiere dann doch zurückgegeben werden müssen, da sie in dem Moment ihr Eigentum sind, müssen Kontrollen durchgeführt werden.
Ein sehr großes Problem in diesem Zusammenhang sind die Menschen, die Tiere sammeln, wobei ich zu dem Punkt jetzt nicht sehr ausführlich werde, weil das Frau Neddermann gleich machen wird. Nur kurz der Hinweis, dass es sich bei diesen Tiersammlern um psychisch problematische Menschen handelt, die auch eine eigene Begleitung brauchen! Das darf man in diesem Rahmen nicht vergessen.
Wenn es nun zu einer Herausnahme von Tieren kommt, dann darf nicht vergessen werden, dass diese Tiere irgendwo bleiben müssen. Das kostet Geld. Wer soll das bezahlen? Das ist ein Thema, um das sich der runde Tisch kümmern muss.
Es geht auch um die Frage: Wie ist es überhaupt möglich, dass Eingriffe durchgeführt werden können? Ab wann ist es so, wie es eigentlich sein sollte? Wann stellt ein Amtstierarzt fest, dass eine erhebliche Vernachlässigung besteht oder haltungsbedingt schwerwiegende Verhaltensstörungen vorliegen? Das Tierschutzgesetz soll, so hat es sich jetzt herausgestellt, erst einmal nicht dazu in der Lage sein, das wirklich herauszustellen. Es gibt zwar Gutachten, Leitlinien und auch Eckwerte, aber es fehlen im Grunde genommen Richtlinien, die zur Ausführung des Tierschutzgesetzes zur Verfügung stehen. Das ist nicht das, was sich bisher auf Bundesebene herauskristallisiert hat, auch wenn das Tierschutzgesetz novelliert worden ist.
Ich bin der Ansicht, dass auf Bundesebene überhaupt keine Verbesserung stattgefunden hat. Es ist vielmehr so, dass das Ganze stark auf die Verbraucher und Menschen abzielt und die Versuchslobby eher noch besser dastehen lässt. Ich denke, das ist ein Punkt, der aber natürlich nicht an unserem runden Tisch endgültig bearbeitet werden kann. Es sollte um die Frage gehen, wie wir die Zwischenzeit, die sie hoffentlich nur ist, denn irgendwann sollte der Tierschutz besser dastehen als jetzt, gestalten, damit hier wahrer Tierschutz durchgeführt wird und nicht, wie Menschen Tiere besser nutzen können. Das ist ein großer Kritikpunkt, den ich auch bei dem Tierschutzbericht der Bundesregierung habe.
Der runde Tisch sollte versuchen, dass die handelnden Akteure besser miteinander ins Gespräch kommen, die Eingriffsmöglichkeiten verbessert werden und es überhaupt Eingriffe gibt. Die Kostenproblematik hatte ich soeben schon angesprochen. Ich denke, man könnte zum Beispiel das Gutachten zur Hal
tung von Papageien durchaus heranziehen, wenn es um die Haltung von Papageien geht. Genauso hat jetzt beispielsweise das Amtsgericht Starnberg anhand der Leitlinien zur Pferdehaltung ein Urteil gesprochen. Da ist eine Pferdehalterin zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt worden. Dazu sind auch die Leitlinien, die keine Richtlinie sind, herangezogen worden. Zwar wurden Rechtsmittel eingelegt, und daher ist das Ganze noch nicht rechtskräftig, aber es gibt trotzdem Möglichkeiten, und die sollten wir, denke ich, hier in Bremen auch versuchen auszuschöpfen.
Ich möchte gern, dass wir dafür alle diesem runden Tisch zustimmen und insgesamt an dem Ziel Tierschutz arbeiten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich fange gleich damit an zu sagen, dass wir diesen Antrag der CDU ablehnen. Aus diesem Grund haben wir auch einen eigenen Antrag entwickelt, SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und DIE LINKE zusammen. Sicherlich gibt es sehr viele Opfer von Straftaten, das ist völlig unbenommen, viel zu viele, Opfer von Einbrüchen, sexueller Gewalt, häuslicher Gewalt, Prostitution und anderer, teilweise durch Freunde, Bekannte und sogar Familie. Das ist ein Feld, das überhaupt nicht zu unterschätzen ist. Diese Straftaten, die ein solches Opfer dann zu erdulden hat, haben Folgen, die für das gesamte Leben reichen. Daran gemessen muss sich natürlich sehr um Opfer von Straftaten und Gewalt gekümmert werden, nur sind wir der Ansicht, dass dies nicht in Form eines Opferschutzbeauftragten, einer staatlichen Opferschutzstelle er––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
folgen sollte, wie das jetzt von Ihnen von der CDU vorgeschlagen wird. Sie haben gesagt, wir hatten eine Anhörung im Rechtsausschuss, dort haben wir die Einrichtungen gehört, die ich auch gern noch einmal aufzählen möchte, wir haben hier wirklich ziemlich viele: Wir haben den Weißen Ring, Täter-Opfer-Ausgleich, Schattenriss, Notruf, wir haben diverse Frauenhäuser, das BBMeZ, das Jungenbüro, Verein „Neue Wege“, das Kinderschutzzentrum, das Mädchenhaus. Wir haben also für verschiedene Opfer verschiedene Einrichtungen, die sehr spezielle Angebote bieten. Meines Erachtens war das Ergebnis der Anhörung, dass die Einrichtungen einen hohen Bedarf sehen. Für diesen hohen Bedarf braucht man sicherlich auch Geld. Das ist ein Punkt, weswegen wir auch diesen Opferschutzbeauftragten ablehnen, weil er nämlich Geld kostet, das unseres Erachtens besser in den Einrichtungen aufgehoben ist, die es bisher schon gibt. Die Stärkung derer ist das, was wir vorrangig wichtig finden. Da wir dies hier im Land Bremen nicht allein tun können, ist uns daran gelegen, dass wir eine bundesgesetzliche Regelung schaffen, die es insgesamt möglich macht, Opfern einen staatlichen Anspruch zu geben, dass ihnen Hilfe gewährt wird, damit sie einen Anspruch geltend machen können, der ihnen als Opfer einer Straftat absolut zusteht, die in ihrem Leben sehr unter den Folgen zu leiden haben. Daher möchte ich Sie bitten, dass Sie diesem Antrag Ihre Unterstützung geben, wenn das gesamte Haus dies womöglich tut, wäre das wirklich gut. Dann würden wir nämlich alle den Opfern eine Stimme geben. Sosehr ich auch das Bemühen dahinter sehe, dass ein Opferschutzbeauftragter sehr viel machen könnte, das Hauptproblem besteht für mich darin, dass dort keine Schweigepflicht herrscht, weil es eine staatliche Stelle ist. Sobald diese Person Kenntnis von einer Straftat erlangt, muss natürlich dem Ganzen nachgegangen werden, und viele Opfer wollen keine Anzeige erstatten. Es sind auch nicht unbedingt viele gleich dazu bereit, sich therapieren zu lassen, da haben Sie recht. Beides ist, denke ich, eine Sache der freien Entscheidung. Wenn es eine staatliche Stelle gibt, dann kann diesem freien Willen überhaupt nicht entsprochen werden, das ist gar nicht möglich, sobald die Kenntnis einer Straftat vorhanden ist. Da werde ich kaum sagen können, das regeln wir jetzt sozusagen unter der Hand, ganz unbürokratisch. Deswegen halte ich es für sehr wichtig, diese Einrichtungen, die wir jetzt haben, zu stärken. Ich komme darauf zurück, wir wollen eine gesetzliche Regelung auf Bundesebene, hiermit möchte ich jetzt erst einmal schließen. Ich hoffe, dass wir die Zustimmung hierfür bekommen. Wir werden Ihren Antrag ablehnen. – Danke!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Was mich jetzt gerade ein bisschen ärgert, ist, wenn Sie sagen, wir kämpfen für die Opfer, das heißt irgendwie im Umkehrschluss, die anderen nicht. Das ist nicht korrekt, und dagegen möchte ich mich jetzt absolut zu Wehr setzen. Das ist kein redlicher Stil, den Sie hier durchblicken lassen. Außerdem haben wir alle das Protokoll gelesen, sonst würden wir hier nichts dazu sagen können. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Ich nehme an, dass wir alle bei derselben Veranstaltung waren, und ich meine, das Ergebnis daraus ableiten zu können, dass insbesondere eine Koordinierungsstelle nicht das gewesen ist, was prioritär gefordert worden ist, sondern dass die Einrichtungen gestärkt werden müssen. Sie sind diejenigen, die hier wirklich sehr gute und richtige Arbeit machen. In Ihrem zweiten Redebeitrag haben Sie die gesamten Defizite aufgezählt, viele davon sind in der Tat vorhanden. Ich habe sie jetzt nicht mehr alle so im Kopf, die Sie aufgezählt haben. Das, was Sie fordern, ist eigentlich eine komplette Behörde mit bestimmt zehn Leuten, die sich um alles kümmern. Ich weiß nicht, wie viele Millionen Euro so etwas kostet. Sie sind zum Glück haushaltspolitische Sprecherin: Setzen Sie sich für etwa zwei bis fünf Millionen Euro für dieses Fonds ein? Das ist doch Unsinn!
Sie stellen also einen Antrag, der so in diesem Umfang eigentlich gar nicht zu realisieren ist. Ich denke, wir sollten uns an dem Realisierbaren und Machbaren orientieren und das, was wir haben, stärken, und das unterstützt von der Bundesebene. Noch einmal die Werbung dafür, dass dem alle zustimmen, und damit möchte ich schließen! – Danke!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich fange einmal mit dem an, womit Sie Ihre Debatte gerade geschlossen haben. Es ist wahr, guter effektiver Rechtsschutz ist das, was zum Erfolg führt, und deswegen haben wir das auch in unserem Koalitionsvertrag stehen, also sind wir einer Meinung.
Diesen Antrag, den Sie jetzt hier vorgelegt und debattiert haben, halten wir im Ergebnis für unnötig. Deswegen können wir ihn auch ablehnen! Dieses von Ihnen angesprochene Gesetz ist uns bekannt, nur besteht das Verfahren aus zwei Schritten, zuerst wäre eine Rüge zu erteilen, und dann geht es erst um den Entschädigungsanspruch. In Ihrem Antrag wird sofort auf den Entschädigungsanspruch abgehoben, und ich denke, das wäre auch anders aufzufassen, wenn man erst einmal eine Rüge erteilen würde.
Andersherum: Sie haben jetzt gerade die Verfahrensdauer in Bremen in den dunkelsten Farben geschildert. Natürlich kann ich hier jetzt nicht sagen: Alles ist toll! Es gibt Probleme, das ist schon wahr, aber bei der Verfahrensdauer sind wir bei einer durchschnittlichen Länge. Gut sind zum Beispiel die Verfahren beim Amtsgericht in Zivil- und Strafsachen, was die Schöffensachen der Erwachsenen anbelangt. Es gibt auch negative Bilanzen, das sind beim Landgericht die Zivil- und Strafsachen, dort sind die Erfolge nicht allzu groß, aber mit diesem Petitum sind ja auch die Gerichtspräsidenten an das Ressort herangetreten. Wir haben insgesamt Gespräche geführt auf Ressortebene, dann sind wir als Partei natürlich auch mit ihnen im Gespräch, und das mündete darin, dass wir das vorhandene Personal nicht verringern dürfen, und das gilt insbesondere für den nichtrichterlichen Bereich.
Sie wollen jetzt mit diesem Gesetz, das Sie jetzt gerade angeführt haben, in erster Linie darauf einwirken, dass die Richter schneller werden. Sie haben soeben selbst gesagt, die Richter schaffen einiges. Um diesen Punkt geht es also gar nicht. Außer––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
dem kann ich es eigentlich nicht für wahr halten, dass Sie – Sie selbst waren in der Justiz tätig – mit einem solchen Druck arbeiten wollen, der darauf praktisch abzielt, dass die Beschäftigten sich gar nicht aus ihrer Berufung heraus beeilen, sondern sie sich nur unter dem Eindruck einer möglichen Entschädigungsverurteilung beeilen; das kann eigentlich nicht sein. Ich kann im Grunde nicht glauben, dass Sie so etwas meinen, aber das haben Sie beantragt, und das lehnen wir ab!
Wir denken, dass die Richter und alle, die in diesem Bereich tätig sind, sich doch so bemühen, die Verfahren voranzutreiben. Sie können auch nichts dafür, dass zum Beispiel bei umfangreichen Strafsachen dann noch die Haftsachen aus bestimmten Gründen vorangestellt werden müssen. Ich meine, dass wir diesen Antrag guten Gewissens ablehnen können.
Wir sind dabei, das insgesamt zu verändern, indem wir sagen, das Personal darf nicht abgebaut werden. Es besteht auch die Möglichkeit, in Einzelfällen Verfahrenscontrolling einzuführen. Man muss schauen, dass Dinge nicht länger liegen bleiben. Das darf in der Tat nicht sein! Ich halte es aber insbesondere vor dem Hintergrund einer guten Rechtspflege für nicht richtig, dass Sie jetzt nur auf Entschädigungen abheben und den Rechtsausschuss damit weiterhin bemühen. Sie schauen zweifelnd, ich sehe es aber trotzdem so, und wir werden das ablehnen! – Danke!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte auch noch einmal ganz klar zum Ausdruck bringen, dass dieser Antrag eine ganz andere Zielrichtung hat. Mit diesem Gesetz, das es gibt, soll den Richtern und Staaträten oder sonst wem kein Druck gemacht werden.
Das ist etwas für die Bürger und für die Rechtsuchenden.
Das war keine Antragsbegründung, und deswegen würde ich ihn schon allein dann ablehnen, wenn ich nur das gehört hätte. Wir brauchen dieses Schwert in dieser Art und Weise nicht. Das Gesetz gibt es, und wir sagen nicht, dass wir es abschaffen wollen. Wir sagen nur nicht, dass wir genau das einsetzen und den Rechtsausschuss jetzt jedes Mal mit solchen Berichten ausgestattet wissen wollen. Ich denke, dieser Beitrag reicht dann auch dazu. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sind der Ansicht, dass der Antrag der CDU ein guter Ansatz ist. Gerade das Stalking, die Nachstellung, sollte Bestandteil des Opferentschädigungsgesetzes werden, damit sich daraus Entschädigungsansprüche für Opfer einer solchen Straftat ableiten lassen. Auf Bundesebene müsste auch, was die Freiheitsberaubung anbelangt, dringend eine opferschonende Reformierung des Opferentschädigungsgesetzes in Angriff genommen werden; das hatte meine Vorrednerin ja eben auch angesprochen.
Das sind Dinge, die wir unterstreichen können. Gleichwohl wollen wir Ihren Antrag mit Blick auf unseren, den wir hier als Dringlichkeitsantrag vorgelegt haben, ablehnen, weil er über das Stalking hinausgeht. Darauf beziehen Sie sich in Ihrem Antrag absolut zu Recht, denn beim Stalking handelt es sich um Psychoterror, der weit über psychische Belastung hinausgehen kann. Es wäre nicht das erste Mal, dass Stalking-Opfer auch Opfer massiver Gewalteinwir
) Von der Rednerin nicht überprüft.
kung werden. Insofern muss auch auf diesen Straftatbestand geschaut werden. Völlig richtig! Zum Glück haben wir hier, und das wurde eben auch schon gesagt, das Stalking-KIT. Dort arbeitet der Täter-Opfer-Ausgleich in enger Zusammenarbeit mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Seit 2007 ist dies, wie gesagt, ein eigener Straftatbestand. Trotzdem gibt es weitere Opfer von Straftaten und insbesondere auch Opfer sexuellen Missbrauchs. Das ist ein Ansatz, den wir nicht erst seit dieser Legislaturperiode verfolgen, sondern schon länger. Wir haben vor Kurzem auch eine gute Anhörung zum Thema Opferschutz und Opferhilfe gehabt, was die Einrichtungen hier in Bremen anbelangt. Es ist also wichtig, dass wir zu einem umfassenden Opferschutz und umfassenden Opferhilfen kommen, die natürlich auch die Entschädigung beinhaltet. Bei der Entschädigung ist es normalerweise so, dass der Täter derjenige wäre, der die Entschädigung zu leisten hätte. Das scheitert allerdings oft an Beweisproblemen. Manchmal ist der Täter bereits verstorben, man denke zum Beispiel an die Heimfälle in den Fünfziger- und Sechzigerjahren. Das sind Probleme, mit denen anders umgegangen werden muss.
Mit Blick auf das Opferentschädigungsgesetz kann man bundesweit leider nur eine negative Bilanz ziehen, weil vielfach die Versorgungsämter die Entschädigungsansprüche ablehnen. Es muss also sichergestellt werden, und das wollen wir mit unserem Antrag, dass die Entscheidung, die auf Grundlage des Opferentschädigungsgesetzes fällt – und es stehen ja Menschen dahinter, die sich mit der Frage befassen, ob das Opfer entschädigungsbedürftig ist –, von Menschen gefällt wird, die sich mit den Opfern richtig auseinandersetzen, sodass es unter dem Strich zu einer anderen Beurteilung kommt. Gegebenenfalls sollte es vorläufige Entschädigungsbewilligungen geben, die unabhängig von der Anzeige sein sollten, damit es nicht unbedingt notwendig ist, dass Opfer erst im Strafverfahren „gelandet“ sein müssen, sondern dass sie sich auch vertrauensvoll an Einrichtungen wenden können, ohne einen Entschädigungsanspruch zu verlieren.
Ich möchte also noch einmal betonen, dass wir Ihren Antrag eigentlich nicht schlecht finden, weil er auch das beinhaltet, was wir hier noch etwas umfassender gemacht haben. Ich möchte jedoch um Zustimmung für unseren Antrag werben. – Vielen Dank!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Diesem Antrag werden wir ebenfalls nicht zustimmen, aber nicht, weil wir Kindern keinen Schutz gewähren wollen, sondern weil wir uns schon vor einiger Zeit intensiv mit einem politischen Antrag zu diesem Thema beschäftigt haben. Es gab nämlich im März letzten Jahres den Antrag „Opfer von seelischer und körperlicher Misshandlung und sexualisierter Gewaltdelikten schützen und entschädigen“. Darin wurde dazu aufgefordert, durch eine Bundesratsinitiative durch den Bundestag prüfen zu lassen, ob die Pflichten des Staates richtig umgesetzt werden. Das heißt auch, dass geprüft werden soll, ob gegebenenfalls Strafverschärfungen, die sich dann auch in längeren Verjährungsfristen niederschlagen, Rechnung getragen wird. Insoweit können wir also diesen Antrag hier guten Gewissens ablehnen.
Jetzt möchte ich noch ein Wort zu Ihrem Entrée und auch zum letzten Antrag sagen! Sie legen Wert darauf, dass Opfer nicht mehrfach belastet werden. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass diese Sitzung, die Reden und ihre Inhalte im Fernsehen und im Radio übertragen werden. Es kann durchaus sein, dass Leute das hören, das ist ja Sinn der Übung, und es kann auch sein, dass Opfer es hören. Wenn diese Menschen sich anhören, wie Sie hier im Grunde blumenreich irgendwelche Straftaten schildern, dann muss man psychisch doch schon recht stabil sein, um dabei kein zweites oder drittes Mal Opfer zu werden.
Ja, mich hat es geärgert! Außerdem habe ich den Eindruck gewonnen, Sie können beim „Goldenen Blatt“ oder beim „Weser Kurier“ anfangen, weil Sie ständig daraus zitieren. Ich finde, das ist dem Ganzen nicht angemessen. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Ich möchte aber inhaltlich weiter vorgehen! Mein Vorredner, Herr Tuncel, hat bereits gesagt, dass es schon eigenartig ist, dass Sie im Grunde genommen Ihre eigene CDU auf Bundesebene überholen wollen. Das finde ich auch. Was diesen ersten Aufschlag in Bezug auf die Verjährungsfristen angeht, habe ich gerade auf meinen Antrag verwiesen.
Die anderen Punkte finde ich sehr bedenklich, zum Beispiel eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die den Kontakt praktisch verwehren soll. Ich finde es auch ziemlich populistisch, wie Sie es hier anfangen, denn es gibt Auflagen, das wissen Sie ja selbst aus der Zeit, als Sie Staatsanwältin waren. In Bezug auf die Begutachtung kann ich auch nur sagen: Es muss den Therapien, den Begutachtungen zugestimmt werden. Sie haben vor, dass man im Grunde genommen so tut, als gebe es kranke Menschen, die solche Dinge machen, und wenn man sie begutachtet, ist alles gut und gar nicht mehr das Thema, und „wir kümmern uns darum“.
Sexuelle Gewalt ist leider auch etwas, was durchaus auch gesunde Menschen begehen. Deswegen bringen mich solche zwanghaften Begutachtungen auch nicht weiter. Ich halte das für rechtsstaatlich eher bedenklich, was Sie hier vorschlagen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Sie aus der Justiz stammen. Deswegen kann ich dem nur eine Absage erteilen.
Ich möchte Sie wirklich bitten, beim nächsten Mal – ich möchte Ihnen ja gar nicht in Abrede stellen, dass Sie sich um das Thema kümmern und es ernsthaft angehen – von solchen blumenreichen Schilderungen abzusehen. Das kann ich nicht gut vertragen, und ich glaube, da kenne ich noch einige andere, die das nicht mögen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte nur auf einen Punkt noch einmal eingehen, und zwar auf die Begutachtung. Wir lehnen diesen Antrag ab, und ich möchte nicht, dass hier irgendwie im Raum steht, dass wir Anträge ablehnten und nichts tun wollten, weil man bestimmte Maßnahmen ergreifen könnte, um gewisse Sachen zu verhindern, nämlich Menschen begutachten, therapieren, und dann machen sie das nie wieder; jeder, der therapiert wird, ist dann sozusagen nicht mehr in diesem Deliktsfeld. So ist es nicht! Das ist ein Gesellschaftsproblem, und es geht auch um ganz gesunde Menschen. Ich möchte, dass das hier klar ist. Sie sind hier nicht die Heiler der Nation mit diesem Antrag. So ist es leider nicht. Deswegen möchte ich nicht, dass solche populistischen Dinge hier im Raum stehen bleiben, wenn man das machen würde, dann wäre alles gut. Dem ist nicht so. – Danke!
Frau Senatorin, ich habe eine kurze Verständnisfrage: Ist es so, dass die Personen, die sich an Sie wenden, damit rechnen können, dass der Vertrauensschutz gewahrt ist, dass also schon sehr vertraulich mit diesen Informationen umgegangen und nicht sofort ein Strafverfahren eingeleitet wird, sofern es die Person, die es meldet, nicht unbedingt selbst möchte, dass die Vertraulichkeit gewahrt ist?