Protocol of the Session on July 12, 2012

Ich habe gerade noch einmal die Dokumentation von Herrn Apel bekommen, die uns zeigt, dass es ein Problem ist einzugreifen. Bei den Mitarbeitern besteht auch die Sorge, dass sich die Halter, wenn man ihnen die Tiere wegnimmt, die nächsten Tiere holen, dass man also geradezu ein noch größeres Verfah

ren in Gang setzt oder dass sie selbst dann auch entsprechend Schwierigkeiten bekommen. Es ist also eine Abwägung zwischen dem Umgang mit Menschen und dem Umgang mit Tieren, die nicht einfach ist. Ich finde, dass auch ein größerer Eingriffsmut dazugehört. Es ist aber nicht so, dass LMTVet nicht vor Ort war. Man konnte in einem Fernsehbericht sehen, dass ein Mitarbeiter dort war. Als er dann gemerkt hat, dass wieder Tiere von einer Parzelle auf die andere verschoben worden sind, hat er auch wieder eingegriffen. Es haben auch Ordnungswidrigkeitsverfahren stattgefunden, allerdings konnte die Familie, wie man es dann häufig in solchen Situationen feststellt, das Geld nicht bezahlen. Es ist also eine schwierige Situation, die meines Erachtens zu lange angedauert hat. Ich finde, der runde Tisch muss auch einmal definieren – und ich glaube, eine solche Definition findet auch auf Bundesebene statt –, nach welchen Kriterien ein zügiges Eingreifen dann doch nötig ist, denn dieses Animal Hoarding kommt immer häufiger vor. Das Tierschutzgesetz hat einige Definitionen, die aber natürlich nicht so spezifisch sind, sodass man sie doch näher betrachten und vielleicht auch definieren muss, um damit auch den Mitarbeitern mehr Handlungsleitlinien an dieser Stelle zu geben. Ich bedanke mich erst einmal für diese konstruktive Diskussion. Ich hoffe, es wird an dem runden Tisch genauso konstruktiv. Ich finde es jedenfalls sehr gut, dass wir uns mit den Fraktionen darauf einigen konnten. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 18/466 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu. interjection: (Einstimmig)

Bildungsföderalismus weiterentwickeln Bericht und Antrag des Ausschusses für Integration, Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit vom 26. Juni 2012 (Drucksache 18/469)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Jürgens-Pieper.

Meine Damen und Herren, die Bürgerschaft (Land- tag) hat in ihrer 14. Sitzung am 22. Februar 2012 den Antrag der Fraktion der CDU, Bildungsföderalismus weiterentwickeln, vom 3. Februar 2012, Drucksache 18/222, zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Bildung, den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit und federführend an den Ausschuss für Integration, Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit überwiesen. Inzwischen hat die Fraktion der CDU diesen Antrag zurückgezogen. Der federführende Ausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 18/469 seinen Bericht und Antrag dazu vor.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Kuhn als Berichterstatter.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Präsidentin hat die Überweisungsgeschichte dargestellt, der Ausschuss für Integration, Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit war federführend und hat zuletzt beraten. Als Vorsitzender dieses Ausschusses erstatte ich Ihnen heute den Bericht.

In der Sache geht es um die Frage, ob, in welcher Reichweite und in welcher Form das relativ weitgehende Verbot von Kooperationen – also von Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in Sachen Bildung und Wissenschaft, und Kooperation heißt da eben auch gemeinsame Finanzierung –, das im Jahr 2006 durch Grundgesetzänderung eingeführt worden ist, wieder rückgängig gemacht werden soll.

Diese Diskussion um die Aufhebung des Kooperationsverbotes, sage ich einmal zusammenfassend, wurde in den vergangenen Jahren zunehmend und verstärkt geführt, eben auch aufgrund negativer Erfahrungen. Ich erwähne nur die sehr komplizierte Geschichte des Bildungs- und Teilhabepakets, das deswegen so kompliziert gemacht werden musste, weil eine direkte und vernünftige Kooperation nicht möglich war. Ich erwähne die Tatsache, dass auch die Exzellenzinitiative wichtige Teile nicht fördern kann, weil es ihr eben nicht erlaubt ist. Sie ist also nur auf die Forschung konzentriert, und die notwendige Ergänzung durch Förderung der Lehre war ihr eben dort nicht so möglich.

Die Bremische Bürgerschaft hat bereits im Januar 2011 Position bezogen, indem sie sich dafür ausgesprochen hat, dass im gesamten Bildungs- und Wissenschaftsbereich Bund und Länder in Fällen überregionaler Bedeutung zusammenwirken können und Finanzhilfen des Bundes ohne Einschränkungen möglich sein sollen.

Die CDU hat im Februar dieses Jahres die Diskussion aufgenommen, indem sie sich auf einen Antrag bezogen hat, den das Land Schleswig-Holstein ein

gebracht hat. Danach ist ein Antrag des Landes Hamburg gekommen. Inzwischen hat auch die Bundesregierung einen Gesetzentwurf beschlossen, der sich jedoch zunächst einmal nur auf den Wissenschaftsbereich bezieht. Die Bundesratsanträge aus Kiel und Hamburg sind in die Ausschüsse des Bundesrates überwiesen worden. Die Beratung soll dort im September beginnen. Deswegen war es uns wichtig, dass wir dies heute diskutieren und verabschieden, weil wir gern die Haltung der Bremischen Bürgerschaft für diese Beratungen festlegen wollen.

Die Bildungsdeputation und der Wissenschaftsausschuss haben die vorliegenden Anträge, also sowohl den der CDU als auch die vorliegenden Anträge für den Bundesrat, jeweils unter fachlichem Blickwinkel bewertet und auch Überlegungen zu den jeweiligen Erfolgsaussichten angestellt. Sie sind in der Konsequenz zu einer differenzierten Beurteilung des Ursprungsantrags der CDU gekommen, wobei immer Übereinstimmung in der allgemeinen Zielrichtung bestanden hat.

Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten legt Ihnen heute einen Beschlussvorschlag vor, der auf diesen fachlichen Erörterungen basiert, von ihnen ausgeht, aber – und das ist der wesentliche Unterschied – darüber hinaus versucht, die Intention der verschiedenen Vorschläge zusammenzuführen und dem Senat auf dieser Grundlage einen weiten Spielraum in klarer Richtung für die Beratungen im Bundesrat zu eröffnen.

Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich für die kollegiale Zusammenarbeit und Diskussion bedanken, die es möglich gemacht hat, dass es uns gelungen ist, die unterschiedlichen Richtungen – die einen präferieren Kiel, die anderen Hamburg und so weiter – zusammenzuführen, denn wenn Bremen auch nur drei Stimmen hat, wiegen diese drei Stimmen in Berlin sicher mehr, wenn wir sie gemeinsam vertreten.

Das Land Bremen hat ein besonderes Interesse an der Aufhebung des Kooperationsverbots, weil wir als Haushaltsnotlageland ein besonderes Interesse daran haben müssen, dass die gemeinsame Aufgabe von Wissenschaft und Bildung, soweit wir uns mit Bund und Ländern auf gemeinsame Ziele verständigen können, auch gemeinsam getragen wird. Insofern bedanke ich mich an dieser Stelle noch einmal dafür, dass wir das zusammenführen konnten, und ich glaube, wir können Ihnen dafür einen guten Vorschlag unterbreiten.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Sie kennen ihn noch gar nicht, er kommt ja erst noch!

(Abg. Frau D o g a n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Ich kenne ihn!)

Der Ausschuss hat seinen Beschluss mit den Stimmen der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen, der CDU sowie des Abgeordneten Timke bei Enthaltung der LINKEN gefasst. Sie haben ja soeben erfahren, dass der ursprüngliche Antrag der CDU in der Sache erledigt und zurückgezogen worden ist. Unsere Empfehlungen lauten folgendermaßen – gestatten Sie mir, dass ich sie Ihnen in drei Punkten vortrage –, ich zitiere:

Erstens: „Das Grundgesetz soll so geändert werden, dass eine im Hinblick auf die jeweilige Verantwortlichkeit“ – wir berühren also nicht die Kompetenzordnung – „transparente Zusammenarbeit sowie eine neue Kooperationskultur von Bund und Ländern im Bildungs- und Wissenschaftsbereich ermöglicht wird. Insofern sollte das seit 2006 geltende Kooperationsverbot im Bildungs- und Wissenschaftsbereich bei Wahrung der Zuständigkeiten der Länder gelockert werden.“

Zweitens: „Eine Änderung des Artikels 91 b Absatz 2 Grundgesetz soll die Grundlage dafür legen, dass Bund und Länder zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit und der Weiterentwicklung des Bildungswesens und zur Förderung der Wissenschaft“ – also beider Bereiche, in Forschung und Lehre bei der Wissenschaft – „für gemeinsame Ziele auf der Basis von Vereinbarungen zusammenarbeiten können.“

Drittens: „Die Hinzufügung eines neuen Artikels 104 c soll Finanzhilfen ermöglichen, die über kurzzeitige reine Investitionen hinausgehen können, sodass der Bund den Ländern auf der Basis von Vereinbarungen Finanzhilfen zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit und der Weiterentwicklung des Bildungswesens sowie der Wissenschaft gewähren kann.“ Es gibt also in beiden Bereichen sowohl Kooperationsmöglichkeiten – gemeinsame Finanzierung – als auch einseitige Finanzhilfen des Bundes auf der Grundlage von Vereinbarungen, die von allen gebilligt werden müssen.

Wir haben Ihnen unter Punkt 4 einen möglichen Gesetzestext formuliert, der aber nur dazu dienen soll, das, was wir in den Text gefasst haben und damit meinen, auch fassbar und deutlich zu machen. Er kann den Senat aber weder in den Beratungen im Bundesrat und schon gar nicht in den abschließenden Beratungen binden, denn da kommt es natürlich immer auf Kompromisse, Möglichkeiten und Mehrheiten an. Wir wollten aber heute dem Senat mit dem Beschluss gern etwas an die Hand geben, mit dem er in die Verhandlungen gehen kann.

Noch einmal: Ich bedanke mich sehr herzlich dafür, dass wir es geschafft haben, dafür einen gemeinsamen Beschlussvorschlag zu finden, und ich bitte Sie dafür um Zustimmung! – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag des Ausschusses für Integration, Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit mit der Drucksachen-Nummer 18/469 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

(Einstimmig)

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des Ausschusses für Integration, Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit Kenntnis.

Bericht des Senats zum Sachstand der Verhandlungen zur Umsetzung des Fiskalpakts

Mitteilung des Senats vom 26. Juni 2012 (Drucksache 18/471)

Wir verbinden hiermit:

Fiskalpakt: Fundamentale Einschränkungen der politischen Handlungsfähigkeit für eine Handvoll Euro

Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 4. Juli 2012 (Drucksache 18/496)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Bürgermeister Böhrnsen und Frau Bürgermeisterin Linnert.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Rupp.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Manchmal sind die Vorgänge hier in der Bürgerschaft überraschend, aber trotzdem sind wir auch für Überraschungen präpariert.

Wir haben einen Antrag gestellt, um in der Bürgerschaft drei Dinge klarzustellen oder zumindest zu diskutieren und möglicherweise auch zu beschließen. Erstens, die Fragen, die im Zusammenhang mit dem sogenannten Fiskalpakt auf der letzten Sitzung der Bürgerschaft gestellt wurden, sind nicht beantwortet und die Forderungen, die erhoben worden sind, nicht erfüllt worden. Zweitens, Bremen hätte unseres Erachtens diesem Fiskalpakt im Bundesrat nicht ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

zustimmen dürfen. Drittens, unseres Erachtens ist in dieser Frage die Verfassung verletzt worden, weil die Bürgerschaft mit diesem Inhalt nicht erneut konfrontiert wurde beziehungsweise keine Gelegenheit gehabt hat, dazu Stellung zu nehmen. Ich will es im Einzelnen begründen!

Ich beginne damit, grundsätzlich die Frage zu klären, warum DIE LINKE eigentlich gegen diesen Fiskalpakt ist. Wir werden gleich wieder hören, dass er sozusagen die Rettung des europäischen Abendlandes ist, weil er endlich die Schulden verbietet und somit ein Missstand durch einen anderen ausgehebelt wird.

Kollegen von mir haben einmal versucht, das auf die persönliche Ebene herunterzubrechen. Sie haben gesagt, dass sie durch diesen Vertrag keine Leistung, kein Produkt und keine Rechte erhalten, sie bekommen nichts. Im Gegenzug verpflichten sie sich, nie wieder ihren Dispositionskredit in Anspruch zu nehmen und alle ihre laufenden Ratenkredite schneller abzuzahlen als vereinbart, damit ihr Schuldenstand sinkt. In Zukunft machen sie nie wieder Schulden, nicht für ihr Haus, nicht für ihr Auto oder ihre Waschmaschine. Das alles zahlen sie ab, sofort in bar. Sollten sie Schwierigkeiten haben, den Vertrag einzuhalten, wird ihnen die EU einen Haushaltsplan aufstellen und ihre Ausgaben so kürzen, wie sie es für richtig hält. Dieser Vertrag ist praktisch unkündbar, und sie kommen aus diesem Vertrag auch nie wieder heraus. (Beifall bei der LINKEN)