Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt das Gesetz in erster Lesung ab. Damit unterbleibt gemäß Paragraf 35 Satz 2 der Geschäftsordnung jede weitere Lesung.
Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes und zur Aufhebung der Verordnung über die Regelsätze in der Sozialhilfe
Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes und zur Aufhebung der Verordnung über die Regelsätze in der Sozialhilfe
Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 11. Juli 2012 (Drucksache 18/524) 1. Lesung 2. Lesung
Meine Damen und Herren, es ist Einigung darüber erzielt worden, bei dem Gesetzesantrag des Senats, Drucksache 18/455, die erste Lesung zu unterbrechen und das Gesetz zur Beratung und Berichterstattung an den Rechtsausschuss zu überweisen.
Wer der Unterbrechung der ersten Lesung und der Überweisung des Gesetzes an den Rechtsausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Jetzt lasse ich über den Gesetzesantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in erster Lesung abstimmen.
Wer das Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes und zur Aufhebung der Verordnung über die Regelsätze in der Sozialhilfe, Drucksache 18/524, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen.
Wer das Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes und zur Aufhebung der Verordnung über die Regelsätze in der Sozialhilfe, Drucksache 18/524, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Ich unterbreche die Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) bis 14.30 Uhr.
(Unterbrechung der Sitzung 12.48 Uhr) * Vizepräsidentin Schön eröffnet die Sitzung wieder um 14.32 Uhr. Vizepräsidentin Schön: Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Land- tag) ist wieder eröffnet.
Ich begrüße die gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter des Papageienschutz-Centrums Bremen und die Mitglieder des Bremer Tierschutzvereins.
Bevor wir die Tagesordnung fortsetzen, möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Fraktion der CDU ihren Antrag Bildungsföderalismus weiterentwickeln, Drucksache 18/222, inzwischen zurückgezogen hat.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Traurige Ausgangslage für diesen Antrag ist die Situation in Walle/Gröpelingen – oder sagen wir einfach Schwarzer Weg, dann wissen wir alle, was gemeint ist – gewesen. Es sind dort über 100 Tiere gefunden worden, unter anderem auch Wildtiere, von denen nicht mehr alle ausgewildert werden konnten. Zum Teil sind den Tieren, zum Beispiel den Graugänsen, die Flüge gestutzt worden, und ein Waschbär hat in einer engen Kiste gelebt. Er hat nun eine Rückenverkrümmung und wird nie wieder anders leben können. Das waren keine schönen Bilder. Ich war im Tierheim und habe mir die Tiere zum Teil auch selbst angeschaut. Es ist eine traurige Angelegenheit, die jetzt diverse Probleme aufgeworfen hat. Demgegenüber muss man sich vorstellen, dass wir im Grundgesetz das Staatsziel Tierschutz haben, und dies ist auch in der Bremer Landesverfassung manifestiert. Es liegen Welten dazwischen.
Ein Problem ist, dass diese Fälle überhaupt erst einmal bekannt sein und bekanntgemacht werden müssen. Dafür ist erforderlich, dass es Meldungen gibt. Es sind mutige Menschen, die dann, wenn es wirklich einmal zum Gerichtsverfahren kommt, als Zeugen auftreten und eine Aussage machen. Daran scheitert ja auch schon einiges. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Wenn jetzt ein solcher Fall bekannt wird, dann muss eingegriffen werden können. Da geht es beispielsweise um die Herausnahme der Tiere oder gegebenenfalls um ein Haltungsverbot. Aber auch später, wenn die Tiere wieder zurückgegeben werden sollten oder sich die Halter als solche herauskristallisiert haben, die besser keine Tiere halten sollten, denen aber die Tiere dann doch zurückgegeben werden müssen, da sie in dem Moment ihr Eigentum sind, müssen Kontrollen durchgeführt werden.