Protocol of the Session on July 11, 2012

Aber nicht nur die geplanten Waffenkontrollgebühren, sondern auch die anderen Gebühren, die im Rahmen des Waffengesetzes anfallen, werden derzeit in Bremen überarbeitet. Wer sich die Gebührentatbestände einmal genauer anschaut und mit den derzeitigen bundeseinheitlichen Gebühren vergleicht, wird sehr schnell feststellen, dass der rot-grüne Senat die Gebührenschraube auch hier kräftig anzieht. So steigen die Gebühren für das Ausstellen einer Waffenbesitzkarte um fast 25 Prozent, das Eintragen einer Waffe in die Waffenbesitzkarte sogar um 56 Prozent. Auch diese Gebührenanhebung halten wir Bürger in Wut für überzogen und lehnen diese ebenfalls ab. – Vielen Dank!

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Güldner.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube schon, dass neben den vielen Debatten, bei denen wir auch Gemeinsamkeiten feststellen, hier in diesem Punkt in der Tat ein großer Unterschied – ich hätte fast gesagt, ein Riss – im Haus besteht. Ich bin sehr froh, dass diese Debatte nicht ganz so schlimm ist wie in den USA, aber man merkt doch schon, dass es hier politisch ganz unterschiedliche Prioritäten gibt, sagen wir einmal vorsichtig, und die Prioritäten der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen sind ganz klar dabei, den Gebrauch von scharfen Waffen, die auch das Leben eines Menschen gefährden können, so weit es irgend geht zurückzudrängen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Ich habe – und in dieser Hinsicht bin ich auch sehr froh über diese Debatte – immer noch kein Argument gehört, dass zum Beispiel Sportlerinnen und Sportler, die sich für den Schießsport entschieden haben, was absolut und vollkommen in Ordnung ist, eine scharfe Waffe zur Ausübung dieses Sports benötigen, ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

mit der man Menschen töten oder schwer verletzen kann. Es wird immer wieder behauptet, das sei im Schießsport einfach so, und das müsse so sein, aber es gibt kein einziges Argument dafür.

Wenn Sie einmal die olympischen Disziplinen durchgehen, gibt es dort die sehr alte Disziplin des modernen Fünfkampfs mit Fechten, Reiten, Laufen und so weiter. Da gibt es eine kombinierte Disziplin – ähnlich wie beim Biathlon, nur ohne Schnee –, Laufen und Schießen, und das macht man mit einer Laserpistole, man kürt Olympiasieger, Deutsche Meister, Weltmeister und so weiter. Warum, in Gottes Namen, kann es nicht sein, dass man vermeidet, dass bundesweit Tausende und Hunderttausende von Waffen zu Hause oder in Vereinen oder wo auch immer lagern, mit denen man Menschen verletzen oder töten kann, wenn man das Ganze auch mit einer Laserpistole oder anderen Waffen machen könnte, die einfach nicht dazu geeignet sind, Menschen zu verletzen?

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Deswegen fanden wir diese Frage der Waffensteuer, die einen Beitrag zu diesem Zurückdrängen – –.

(Glocke)

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Hinners?

Bitte, Herr Hinners!

Herr Dr. Güldner, sind Sie mit mir der Meinung, dass das, was Sie jetzt anführen, ein Thema für das Waffenrecht und -gesetz ist und nicht für die Erhebung einer Waffengebühr?

Nein, der Meinung bin ich ausdrücklich nicht, weil die Themen miteinander zusammenhängen, Herr Kollege Hinners! Ich glaube, es ist schon die Frage: Finanzieren wir jetzt mehr Kontrollen mit diesen Gebühren? Wollen wir wirklich darauf aus sein, dass die Bestimmungen des Waffengesetzes bei den Waffenbesitzern auch eingehalten werden? Besorgen wir uns dafür die nötigen Mittel? Dafür ist diese Gebühr jetzt da.

Man kann sich darüber streiten, ob die Steuer und diese Gebühr das gleiche Ziel erreicht hätten, beide kommen aber ja aus dem Bewusstsein – das hat auch der Kollege Tschöpe immer vorgetragen –, dass wir einen Beitrag leisten wollen, um möglichst wenig und möglichst wenig scharfe Waffen in der Gesellschaft herumliegen zu lassen. Insofern sind diese Kontrollen

ein ganz wesentlicher Baustein. Diese Kontrollen müssen finanziert werden, sie kosten einfach Geld, und ich glaube, die eine oder andere Stichprobe an dem einen oder anderen Tag bei dem einen oder anderen Waffenbesitzer reicht einfach nicht aus.

Wir haben doch folgendes Problem: Sie haben vollkommen recht, dass es nicht einen Generalverdacht für die Besitzerinnen und Besitzer von legalen Waffen geben kann, sondern dass es sich dort in aller Regel um unbescholtene Menschen handelt, die niemandem etwas zuleide tun wollen. So weit bin ich selbstverständlich bei Ihnen, aber wir haben eben Einzelfälle – und da ist jeder einzelne Fall ein Fall zu viel –, bei denen diese Waffen dann, wenn sie nicht sachgemäß aufbewahrt werden, auch für schwere Straftaten benutzt werden können. Deswegen ist diese sachgemäße Aufbewahrung zwingend notwendig, und diese Kontrollen und die Gebühr für diese Kontrollen, die der Senat jetzt festgesetzt hat, sind unserer Meinung nach ein wesentlicher Baustein, damit wir diese Kontrollen regelmäßig durchführen können und bei jedem die Botschaft ankommt, dass er oder sie sich auch tatsächlich daran halten muss.

Deswegen begrüßen wir diese Mitteilung des Senats. Wir glauben auch, dass sie rechtssystematisch sinnvoll und zulässig ist. Wer etwas anderes behauptet, soll vor die Gerichte ziehen, es steht jedem Bürger frei, das zu hinterfragen. Wir glauben, dass es so in Ordnung ist, wie es gemacht worden ist, und wir unterstützen den Senat auf seinem Weg, den er hier mit dieser Mitteilung an die Bremische Bürgerschaft gegangen ist. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Tuncel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Senats stellt fest, dass eine Steuer juristisch problematisch sei und deshalb besser eine Waffenkontrollgebühr einzuführen wäre. Ähnliche Bedenken haben wir auch schon in der denkwürdigen Sitzung Anfang des Jahres geäußert. Dass es juristisches Neuland sein würde, eine kommunale Steuer auf Waffen einzuführen, war klar, deshalb war es richtig, einen Prüfantrag zu beschließen und nicht, wie von der SPD schon als Entwurf veröffentlicht, gleich ein Gesetz zu beschließen. Damit haben wir den Gerichten viel Arbeit erspart.

Das vorliegende Gutachten beschreibt einerseits, dass eine Steuer juristisch nicht wasserdicht sei, andererseits bezweifelt es aber auch den wirtschaftlichen Nutzen, weil hoher bürokratischer Aufwand nötig wäre, alle privaten Waffen zu besteuern. Dabei war es ein zentrales Anliegen der Koalition, möglichst ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

hohe Steuereinnahmen zu generieren. Hier zeigt sich: Anstatt verzweifelt auf solche Dinge abzustellen, müsste die Koalition einmal am großen Rad drehen. Sie hätten beispielsweise unserem Antrag zur Vermögenssteuer zustimmen können. Als Alternative soll jetzt eine Gebühr für die anlassbezogene und anlassunabhängige Kontrolle der Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer eingeführt werden. Das hatten wir in der ersten Debatte auch schon vorgeschlagen, denn bei den Kontrollen besteht dringender Nachholbedarf. In den letzten drei Jahren wurden 1 300 Besitzerinnen und Besitzer kontrolliert. Es gab 2 900 Verstöße gegen die Aufbewahrungsvorschriften, das heißt, fast 90 Prozent aller Kontrollen hatten das Ergebnis, dass die Eigentümer bei der Aufbewahrung der Waffen nachlässig sind. 800 Verstöße waren so gravierend, dass die Waffen eingezogen worden sind. Das ist gut und richtig so, denn unsere Meinung ist nach wie vor, dass die Anzahl der Waffen in Privathaushalten dringend reduziert werden muss. Es wurden aber nur 3 300 Menschen kontrolliert, ein Bruchteil derjenigen, die legal eine oder mehrere Waffen haben. Es ist leider zu vermuten, dass es bei den übrigen Waffenbesitzern, die noch nicht kontrolliert werden konnten, im Schnitt kaum besser aussieht. Ein erschreckend großes Gefährdungspotenzial durch frei zugängliche oder schlampig aufbewahrte Waffen in Privathaushalten ist also definitiv gegeben, das zeigen die Zahlen des Senats. Weil Waffen, insbesondere großkalibrige Waffen, die für das Sportschießen beispielsweise völlig überflüssig sind und deshalb in Privathaushalten unserer Meinung nach verboten sein müssten, nachweislich so gefährlich sind, muss hier ordentlich kontrolliert werden. Als ersten Schritt zum Ziel einer zivilen Abrüstung der Gesellschaft brauchen wir einen höheren Kontrolldruck, sonst ist eine sichere, geeignete und vorschriftsmäßige Unterbringung nicht sichergestellt, und dann können Waffen schnell in falsche Hände geraten. Für die notwendige Kontrolle ist es richtig, Gebühren einzuziehen, das ist ein sinnvoller Weg. Das kann und sollte aber nicht von Ehrenamtlichen geleistet werden, sondern muss beim Stadtamt, bei der Polizei oder anderen öffentlichen Stellen angesiedelt sein. Hier gab es ja Debatten, ich hoffe in diesem Punkt sind wir uns jetzt einig. Die Gebührenhöhe ist im Vergleich zu anderen Kommunen moderat und in Ordnung, deshalb sind wir mit dem Vorhaben, eine Gebühr für Waffenkontrollen einzuführen, einverstanden. – Danke!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Senator Mäurer.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde die Debatte etwas irritierend. Offensichtlich ist übersehen worden, dass

die Mitteilung des Senats das Datum vom 20. März 2012 trägt. Außenstehende glauben, wir würden heute über das Für und Wider einer Maßnahme diskutieren. Das Gegenteil ist richtig, es sind vier Monate vergangen, seitdem diese Drucksache vorgelegt worden ist.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Wir haben nur noch einmal gesagt, warum wir dafür sind!)

Wir haben am 23. Mai 2012 in der Deputation für Inneres die sogenannte Vierte Verordnung zu den Waffenkontrollen beschlossen, der Senat hat sich am 5. Juni diesem Votum angeschlossen. Die Bürgerschaft hat sich am 6. Juli im Haushalts- und Finanzausschuss damit befasst, und ich vermute einmal, dass die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in den nächsten Tagen erfolgen wird. Ich glaube also, es ist alles gesagt zu diesem Thema, jetzt ist es die Sache der Verwaltung, das so beschlossene Werk umzusetzen. – Danke sehr!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Tschöpe.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Da ich wusste, dass der Innensenator den Sachverhalt in der gebotenen Kürze zusammenfasst, war ich mir nicht sicher, ob ich mich überhaupt noch melden müsste, Herr Hinners, aber ich mache es gern, weil ich auch noch ein bisschen aufklären möchte.

Herr Hinners, zum Thema: „Ist die Waffensteuer rechtlich gescheitert“! Wenn man sich die Mitteilung des Senats durchliest, dann sieht man, der Senat stellt ausdrücklich fest: Eine Waffensteuer ist zulässig. Dann gibt es die weitere wirtschaftliche Berechnung: Wie kommen wir dorthin, den privaten Aufwand zu berechnen? In welcher Höhe ist eine Steuer eigentlich angemessen, und kann man sie verwaltungstechnisch richtig vollziehen? Da kommt der Senat zu der Bewertung, dass er sagt: Nein, an dieser Stelle könnte das Problem bestehen, wenn ich mir überlegen muss, wie viel Schuss Munition ein Schütze durchschnittlich verbraucht, wie viel Waffenöl er verbraucht, was er an Kleidung hat, dass ich dann in eine Problemlage komme, dies nachzuweisen.

Herr Hinners, tun Sie doch nicht so, als ob Sie die Mitteilung des Senats nicht genau verstanden hätten, dass der Senat sagt, es gehe hierbei um die Berechnung der Höhe der Waffensteuer und nicht um die Waffensteuer im Grundsatz!

(Abg. S t r o h m a n n [CDU]: Also wollte der Senat das inhaltlich nicht!)

Herr Strohmann, Lesen und Zuhören sind beides Seiten einer kognitiven Medaille, die einen wirklich nach vorn bringen, wenn man es kann!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Der Senat hat gesagt: Ich will dieses Klagerisiko für den Bestandteil einer Steuer, der über 90 Euro pro Waffe hinausgeht, nicht tragen. Wenn ich weniger als 90 Euro einziehe, wird der Einzug- und Verwaltungsaufwand so hoch, dass ich eine Steuer vernünftigerweise nicht einführen kann. Das ist der Hintergrund der Überlegung, die der Senat angestellt hat. Der Senat hat dann vorgeschlagen, dann führen wir eine Waffenkontrollgebühr ein, und ich kann nur sagen, ich finde diese Waffenkontrollgebühr richtig, ich finde sie gut,

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

und ich kann Ihnen auch genau begründen, warum, Herr Hinners.

(Abg. H i n n e r s [CDU]: Bremerhaven nicht!)

Herr Hinners, erstaunlich ist ja, dass Sie zum Teil auch augenscheinlich die Vorlagen, die Sie selbst beschlossen haben, vielleicht nicht intensiv gelesen haben. Sie haben in der Innendeputation eine Vorlage zur Änderung der Kostenverordnung für die innere Verwaltung, InKostV, bekommen, da haben Sie in der staatlichen Deputation für Inneres gesessen. Sie haben ihr nicht zugestimmt, aber eine staatliche Gebührenregelung in der InKostV heißt, dass der Gebührentatbestand in Bremen und Bremerhaven gilt. Jetzt ist es in der Tat so, dass die Seestadt Bremerhaven sagt: Wir wollen einen anderen Kontrollzyklus einführen. Das muss jede Kommune für sich selbst verantworten. Ich glaube, dass Bremen einen weisen Weg geht in Anbetracht dessen, dass 80 Prozent der Waffenkontrollen, die durchgeführt worden sind, dazu geführt haben, dass die Waffenlagerung zu beanstanden gewesen ist. Ich glaube, wenn man mit solchen Zahlen hantiert, dann gebietet es sich automatisch, dass wir hier in Bremen den Kontrolldruck verstärken und die Waffenbesitzer zwingen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Lassen Sie mich zum Abschluss sagen, wer denn sagt, diese Kontrollen liegen im öffentlichen Interesse, und die Schützen dürfen damit nicht belastet werden, Herr Hinners, ich glaube, die sieben OVG-Entscheidungen, die es dazu gibt, kennen Sie!

(Abg. T i m k e [BIW]: Die gibt es nicht!)

Das Oberverwaltungsgericht, finde ich, ist richterlich schon ziemlich hoch, darüber geht es in der Tat noch weiter mit dem Bundesverwaltungsgericht, dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Alles das ist noch möglich, aber bisher sind auch nur in einem einzigen Fall dagegen Rechtsmittel eingelegt worden. Alle OVGEntscheidungen kommen zu dem Ergebnis, dass man für diese staatliche Dienstleistung, für diese staatliche Kontrolle Gebühren verlangen kann.

Jetzt ist die Frage: Sind denn 139 Euro eigentlich ein enteignungsgleicher Eingriff, und wie schlimm ist es, dass wir damit insgesamt 49 Euro über dem liegen, was Brandenburg macht? Ich glaube, der Senat hat sehr weise gehandelt, indem er sich von diesen politischen Begründungen nicht hat leiten lassen, sondern dass er berechnet hat, wie es bei einer Gebührenberechnung nämlich rechtlich erforderlich ist, welchen Aufwand er hat, und diesen Aufwand wird er in Rechnung stellen. Das hat der Senat in sehr nachvollziehbarer Weise getan. Andere Kommunen kommen in der Tat zu anderen Ergebnissen, zu 80 Euro in Brandenburg, erstaunlicherweise – und das nur als Schmankerl! – zu 220 Euro in Stuttgart. Irgendwo dazwischen hat der Bremer Senat sich eingepasst, ich halte das für sehr vernünftig.

Lassen Sie mich noch eines zum Abschluss sagen: Ich glaube, ich habe meiner Fraktion mit dieser Diskussion manches zugemutet, formuliere ich einmal. Ich habe mir selbst nicht vorstellen können, in welchen Shitstorm man da gelangen kann, und ich habe mir auch wenig vorstellen können, mit welcher Vehemenz, mit welcher Beleidigungsfähigkeit Menschen in unserem Staat unterwegs sind.

(Abg. S e n k a l [SPD]: Aggressivität!)

Ich habe mir aber andererseits auch nicht vorstellen können, wie viele Personen es gibt, die sehr fachlich kompetent die Interessen ihres Hobbys vertreten. Für diese politische Erfahrung bin ich dankbar. Neben der Dankbarkeit, die ich für die politische Erfahrung empfinde, sage ich ganz ehrlich: Wenn diese Diskussion dazu geführt hat, dass eine einzige Waffe in Bremen besser verschlossen ist und sich damit Ereignisse wie in Memmingen und in Winnenden nicht wiederholen, dann hat sich die Diskussion gelohnt. – Ich danke Ihnen!