Protocol of the Session on July 11, 2012

Bei unserem Eigenbetrieb KiTa Bremen ist in den letzten Jahren ein umfassender Qualitätsentwicklungsprozess unter der Leitung der Chefin Frau Fein und von Herrn Bahlmann gelaufen, Ähnliches ist auch bei den freien Trägern passiert. Wir sind also nicht stehen geblieben. Herr Dr. Schlepper hat im Bereich der evangelischen Kirchen gemeinsam mit Frau Hantschen die Qualitätsentwicklung weiter vorangetrieben. Einige erinnern sich an Frau Wehrmann, sie hat auch längst Nachfolger gefunden, die das auf diesem hohen Level weitermachen. Herr Förster vom Paritätischen und Frau Helms vom Verbund der Bremer Elternvereine sind für mich wichtige Partner beim Ausbau der Angebote für die Kleinsten, und mit ihnen sind wir auch in einem fortlaufenden Austausch.

Der Deputation werde ich ein Entwicklungskontingent für Elternvereine vorschlagen, das wird schon lange gefordert. Ich finde es gut, dass die SPD-Fraktion über die Rolle der Elternvereine diskutiert, so, wie es Herr Möhle gerade noch kurz in dem Aktionsplan der SPD vorgestellt hat. Ich finde es richtig, dass da auch noch einmal andere Ideen entwickelt werden, und ich werde auch noch weitere Schritte zur Aufwertung und Gleichstellung von Elternvereinen verfolgen, so wie bereits in den Jahren 2012 und 2013 beschlossen. Ein Kind, Frau Motschmann, muss uns gleich viel wert sein, egal welche Einrichtung es besucht.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Ich habe es schon gesagt, mit PiB haben wir einen sehr guten und verlässlichen Partner für den Bereich der Tagespflege gefunden, Frau Krumbholz ist eine ganz tolle Chefin, die mit Frau Kuhnke zusammen alles dort organisiert und den Bereich der Tagespflege weiterentwickelt. Wir arbeiten derzeit zusammen an einem strategischen Papier und an Vorschlägen zur Aufwertung der Tagespflege. Dazu gehört für mich auch, die organisatorischen Fragen der Bezahlung zu verbessern und ganz besonders auch die schnellere Bezahlung der Tagespflegepersonen. Das war in den letzten Jahren auch ein Ausbauhemmnis und auch ein Ärgernis, daran müssen wir weiter arbeiten.

Beim Besuch im Alfred-Wegener-Institut in Bremerhaven, dem man zu seinem vorbildlichen Handeln in Sachen Vereinbarkeit von Familie und Beruf gratulieren muss – sie haben dort eine weibliche Doppelspitze, Frau Professorin Dr. Lochte und Frau Dr. Wolke –, kann man sehen, wie wichtig das Thema der Vereinbarkeit für die beiden, für das ganze Team, die Personalchefs, die Fachkräfte und für die Fortentwicklung des Instituts ist. Das Thema, ich will das deutlich machen, ist längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen und kein Randthema mehr.

Auf der von uns initiierten Zukunftskonferenz hier im Haus hat die senatorische Behörde ihre bisherigen Planungen vorgestellt, also, Herr Tuncel, kein

closed shop! Diese Ausbauplanung wird nun fortgeschrieben, das habe ich gestern deutlich gemacht. Am 1. August 2012 erreicht Bremen die im Jahr 2007 verabredete Marke von 35 Prozent, und diese werden und müssen wir fortschreiben, um den Rechtsanspruch der Eltern einzulösen. Dabei werden wir die Anmeldezahlen auswerten, wir werden die Forsa-Ergebnisse einbeziehen, wir werden schauen, wie sich die Inanspruchnahme des Betreuungsgeldes bei Familie Strohmann und anderen Familien vielleicht entwickelt.

(Abg. S c h i l d t [SPD]: Was hat das denn damit zu tun?)

Das werden wir – das hat Herr Schildt jetzt gerade verpasst – auch in die Ausbauplanung einbeziehen müssen, und derzeit läuft das von Herrn Tuncel soeben erwähnte Interessensbekundungsverfahren für die Schaffung neuer und zusätzlicher Plätze. Das alles werden wir in die Planung einbeziehen.

Der von Eltern gemeldete und geprüfte Bedarf wird das Angebot künftig bestimmen, und, Frau Motschmann, einen Punkt muss ich auch noch einmal klarstellen: Der Gesetzgeber sagt – im neuen Betreuungsgesetz ist es in Paragraf 24 formuliert –, was bedarfsdeckend ist. Dort heißt es: „Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.“ Wenn Eltern einen Spielkreis in Anspruch nehmen, gilt es als bedarfsdeckend, und das belegt auch bereits ein Gutachten aus Brandenburg, das in Auftrag gegeben worden ist. Deswegen ist es auch nicht unlauter, in die U3-Betreuung künftig die Spielkreise mit einzurechnen.

Ich teile die Auffassung, wir müssen sie pädagogisch noch weiter aufwerten, aber auch dieses Angebot finden manche Eltern ausreichend. Sie wollen keine Rundumbetreuung, sie wollen ihre Kinder frei spielen lassen, wobei das im Kindergarten heute heißt, Erzieher schauen zu, während Herr Möhle eher meint, glaube ich, dass die Kinder Äpfel stehlen gehen und sie auf das Nachbarhaus werfen, so schätze ich ihn eher ein, aber ich sage einmal, Kinder können im Kindergarten frei spielen. Das, was Herr Möhle meint, verstehe ich aber gut, das heißt, dass Kinder auch einmal das Recht haben, sich ohne Bewachung und Betreuung aufzuhalten und ihre Freizeit selbst zu gestalten.

Ich komme zum Schluss! Aus meiner Sicht haben wir in Bremen einen bewährten Angebotsmix und eine große Stadtteilorientierung. Wir werden weiter am Ausbau arbeiten müssen. Gestern habe ich auch gesagt, die Bremer Stadtteile, für die wir die Planung fortschreiten müssen, werden Stadtteile wie Huckelriede, Vahr, Osterholz und auch Schwachhausen sein, und es wird noch einige kleinräumige Punkte geben, über die wir reden müssen, wo wir nicht neue Einrichtungen bauen. Die genannten Stadtteile sind Stadtteile, wo wir für den weiteren Ausbau sicherlich zu

neuen Einrichtungen kommen müssen, es wird an unseren bestehenden Einrichtungen weitere Umbauten geben, und alles das wird unser Ressort im September vorlegen und dann auch weiter mit Ihnen diskutieren. – Danke schön!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 18/492, auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Kenntnis.

Verwaltungsgebühren für Waffenkontrollen

Mitteilung des Senats vom 20. März 2012 (Drucksache 18/309)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Mäurer.

Die Beratung ist eröffnet.

Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Hinners.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion begrüßt, dass der Senat nach rechtlicher Prüfung davon absieht, eine von der Koalition und insbesondere vom Kollegen Tschöpe geforderte sogenannte Waffensteuer einzuführen.

(Beifall bei der CDU)

Damit teilt der Senat im Übrigen ausdrücklich unsere von Anfang an erhobenen rechtlichen Bedenken.

(Abg. T s c h ö p e [SPD]: Das tut er übri- gens nicht, Herr Hinners! Wenn Sie es einmal lesen würden!)

Mit der vorliegenden Mitteilung des Senats – hören Sie doch zu, Herr Tschöpe! – zur Erhebung einer Verwaltungsgebühr für Waffenkontrollen will der Senat nunmehr einen anderen Weg beschreiten. Allerdings, Herr Senator für Inneres, besagt die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz vom 5. März 2012, ich zitiere: „Die verdachtsunabhängigen Kontrollen liegen im öffentlichen Interesse. Es sollten deswegen keine Gebühren erhoben werden.“ Für die CDU-Fraktion steht außer Frage, dass Waffenbesitzer hinsichtlich der sicheren und sachgerechten Aufbewahrung der Waffen und Munition regelmäßig überprüft werden müssen, aber wie der Senator für Inneres dafür auf eine Gebühr in Höhe ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

von 139 Euro kommt, ist für uns nicht nachvollziehbar.

(Beifall bei der CDU)

Der Senator für Inneres weist in seiner Vorlage vom 16. April 2012 darauf hin, dass bei einer einmaligen jährlichen Überprüfung aller Waffenbesitzer in Bremen mit dieser Gebühr eine Einnahme von rund 650 000 Euro erzielt werden kann, wobei an der Stelle gesagt werden muss, dass Gebühren nur den tatsächlichen Aufwand widerspiegeln dürfen. Herr Senator für Inneres, wir fragen Sie deswegen: Was wollen Sie mit diesem Geld eigentlich alles finanzieren? 650 000 Euro!

(Abg. S t r o h m a n n [CDU]: Die Strom- versorgung auf der Bürgerweide!)

Für die CDU-Fraktion sieht dieser Vorschlag ganz nach einer Waffensteuer durch die Hintertür aus.

(Beifall bei der CDU)

Konsequenterweise und gleichzeitig merkwürdigerweise teilt der Unterbezirk Bremerhaven der SPD mit Schreiben vom 14. Mai 2012 – Frau Böschen, Sie wissen, worum es geht! –

(Abg. Frau B ö s c h e n [SPD]: Es lebe die Vielfalt, Herr Hinners!)

dem Bezirksschützenverband Bremerhaven-Wesermünde mit, ich zitiere, „dass die SPD Bremerhaven derzeit keinen Bedarf für eine Veränderung im Umgang mit den bereits existierenden Regeln in Bezug auf die Waffenkontrollen in Bremerhaven sieht“. Frau Böschen, Sie haben es unterschrieben, Sie werden es wissen.

Meine Damen und Herren, die Tatsache, dass der Senat in unserem Land bei der Gebührenerhebung zweierlei Recht anwenden will, ist für die CDU-Fraktion völlig unverständlich.

(Beifall bei der CDU)

Für die CDU-Fraktion ist eine unterschiedliche Verfahrensweise bei den Waffenkontrollen und der damit verbundenen Gebührenerhebung in beiden Städten unseres Landes nicht hinnehmbar, wobei festgestellt werden muss, dass Bremerhaven sich rechtskonform verhält, während Bremen gegen den ausdrücklichen Hinweis in der Verwaltungsvorschrift eine Gebühr einführen will.

Meine Damen und Herren – und natürlich auch Herr Tschöpe, Sie hören so interessiert zu –, damit provoziert der Senat für die Betroffenen geradezu den Weg zum Gericht und verursacht nur zusätzliche Kos

ten. Wir lehnen diese Verwaltungsgebühr für Waffenkontrollen ab. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Timke.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die geplante Waffensteuer hat sich für den rot-grünen Senat als Rohrkrepierer im buchstäblichen Sinne entpuppt. Der Versuch, Sportschützen und Waffensammler mit einer Fantasiesteuer zu gängeln, ist glücklicherweise schon bei der rechtlichen Prüfung gescheitert. Nun wollen SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit einer Waffenkontrollgebühr Geld in die maroden Stadtkassen spülen. Geplant ist eine jährliche verdachtsunabhängige Kontrolle bei jedem Waffenbesitzer, für die eine Gebühr in Höhe von 139 Euro für die erste Schusswaffenkontrolle erhoben wird, bei Beanstandungen und Nachprüfungen sind dann 70 Euro fällig.

Wir Bürger in Wut lehnen verdachtsunabhängige Kontrollen und die Erhebung einer Gebühr für diese Kontrollbesuche ab. Zwar halten wir eine Überprüfung von Schusswaffenbesitzern bei konkreten Verdachtsmomenten für notwendig, und jede unsachgemäße Lagerung von Waffen und Munition muss auch entsprechend geahndet werden, allerdings werden Kontrollen, die zum Ergebnis haben, dass sich seit der letzten Kontrolle unter den gleichen Rahmenbedingungen keine Veränderungen ergeben haben und die Verwahrung nach wie vor den gesetzlichen Vorschriften entspricht, von den Betroffenen zu Recht als willkürlich und schikanös empfunden. Gerade diejenigen Waffenbesitzer zur Kasse zu bitten, die nicht gegen geltendes Recht verstoßen, lehnen wir ab.

Verdachtsunabhängige Kontrollen – es wurde hier eben schon gesagt – liegen genauso im öffentlichen Interesse wie zum Beispiel Verkehrskontrollen durch die Polizei. Da für Verkehrskontrollen zu Recht keine Gebühren erhoben werden, sollten auch bei Waffenkontrollen keine verlangt werden. Diese Position vertritt auch das Bundesinnenministerium in den allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz. Der rot-grüne Senat will von dieser Position nun abweichen und für jede Kontrolle eine Gebühr kassieren. Dass es auch anders geht, zeigt das Beispiel in Weinstadt in Baden-Württemberg. Dort wird eine Kontrollgebühr nur dann erhoben, wenn die Prüfer auch tatsächlich einen Verstoß festgestellt haben.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Es lebe die Pluralität!)

Ich halte diese Vorgehensweise für zielführender und gerechter als die in Bremen beabsichtigte Variante.

Bezeichnend ist auch – das kam hier eben auch in dem Redebeitrag zur Sprache –, dass die geplante

Waffenkontrollgebühr selbst in der SPD nicht unumstritten ist. So hat der Bremerhavener Oberbürgermeister bereits angekündigt, keine jährlichen Kontrollen anzuordnen und dementsprechend auch keine Gebühr zu erheben. Auch der SPD-Unterbezirk Bremerhaven hat in einem Schreiben vom 14. März dieses Jahres an den Bezirksschützenverband BremerhavenWesermünde deutlich gemacht, dass die SPD in der Seestadt derzeit keinen Bedarf für eine Veränderung im Umgang mit den bereits existierenden Regeln in Bezug auf die Waffenkontrollen in Bremerhaven sieht. Schade, meine Damen und Herren, dass sich diese Einsicht nicht auch in der Bremer SPD durchgesetzt hat!

Aber nicht nur die geplanten Waffenkontrollgebühren, sondern auch die anderen Gebühren, die im Rahmen des Waffengesetzes anfallen, werden derzeit in Bremen überarbeitet. Wer sich die Gebührentatbestände einmal genauer anschaut und mit den derzeitigen bundeseinheitlichen Gebühren vergleicht, wird sehr schnell feststellen, dass der rot-grüne Senat die Gebührenschraube auch hier kräftig anzieht. So steigen die Gebühren für das Ausstellen einer Waffenbesitzkarte um fast 25 Prozent, das Eintragen einer Waffe in die Waffenbesitzkarte sogar um 56 Prozent. Auch diese Gebührenanhebung halten wir Bürger in Wut für überzogen und lehnen diese ebenfalls ab. – Vielen Dank!