Protocol of the Session on June 7, 2012

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Drogenmarkt unterliegt wie andere Geschäftszweige auch einer permanenten Entwicklung, denn immerhin sind auf diesem Feld enorme Gewinne zu erzielen und leider auch immer wieder Menschen, in der Regel – hier zumindest – junge Menschen, zum Ausprobieren beziehungsweise Einnehmen von Drogen zu verleiten. Mit unserem Antrag wollen wir den Senat auffordern, eine neue Droge unter der Bezeichnung „Legal Highs“ in den Fokus zu nehmen und die Aufklärungsarbeit darüber zu verstärken, also die Prävention deutlich in den Vordergrund zu stellen.

Bei dieser Droge handelt es sich vor allem um synthetische Substanzen aus der Arzneimittelforschung, die dort jedoch keine weitere Verwendung gefunden haben. Diese Chemikalien verfügen allerdings über die Fähigkeit, nach der Aufnahme in den Körper eine psychoaktive Wirkung zu erzeugen. Dabei wird durch Beeinflussung der chemisch-physiologischen Vorgänge im Gehirn eine Veränderung der Psyche und des Bewusstseins hervorgerufen. Die Wirkungsspektren reichen von einer eher subtilen, als Anregung oder Entspannung durchaus als angenehm erlebten Stimmungsveränderung bis hin zu schweren Bewusstseinsbeeinträchtigungen mit starken Veränderungen der Wahrnehmung.

Gegenwärtig werden diese Substanzen nicht von der Drogengesetzgebung erfasst, und auch das Arzneimittelgesetz bietet keine hinreichenden Möglichkeiten für ein Verbot. Das Spektrum der in Betracht kommenden Substanzen ist sehr groß und kann durch Mischung untereinander permanent verändert werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch besonders gefährliche Stoffe oder Substanzmischungen mit hoher Toxizität und Suchtpotenzial auf den Markt kommen. Angeboten werden die Stoffe unter anderem im Internet als Räucherwerk, Badesalz und Ähnliches, und es richtet sich im Internet – das ergibt sich von selbst – gezielt an junge Käufergruppen. Die Stadt München hat die Gefahren von Legal Highs erkannt und Maßnahmen gegen den örtlichen Verkauf ergriffen.

Die CDU-Fraktion fordert den Senat mit dem vorliegenden Antrag auf, sich im Rahmen einer Bundes––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

ratsinitiative für ein bundesweites Verbot für den Verkauf und den Besitz von Legal Highs einzusetzen, darüber hinaus verstärkte Kontrollen in einschlägigen Shops im Land Bremen durchzuführen und, wenn möglich, den Verkauf nach dem Arzneimittelgesetz zu unterbinden. Weiterhin – ich hatte es schon angedeutet – fordern wir den Senat zu einer verstärkten Prävention und Aufklärung gerade im Bereich der interessierten Personengruppen auf.

Mit der Überweisung in die Deputation für Gesundheit sind wir einverstanden. Wir hätten uns allerdings auch gut vorstellen können, dass dieses Thema weiter in der Innendeputation behandelt wird, aber das war offensichtlich von Rot-Grün nicht gewünscht. – Vielen Dank! (Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Timke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach einem im Jahr 2011 veröffentlichten Drogen- und Suchtbericht des Bundesgesundheitsministeriums sind synthetische Drogen nach Cannabis die am häufigsten konsumierten illegalen Substanzen in Deutschland. Im Jahr 2009 haben jeweils etwa eine Million Menschen Ecstasy und LSD konsumiert, zwei Millionen Menschen haben Speed, und 400 000 Menschen neue Räucherdrogen wie Spice probiert.

Spice ist eine synthetische Kräutermischung, die im Jahr 2004 als erstes sogenanntes Legal High auf den Markt kam und im Jahr 2008 wegen der giftigen, Rausch auslösenden Inhaltsstoffe verboten wurde. Nach dem Verbot von Spice gelangten immer mehr Nachfolgeprodukte und weitere synthetische Drogen mit harmlos klingenden Namen wie Scoop, Badesalz oder Räuchermischung über das Internet oder die sogenannten Headshops an die Konsumenten. Die Legal Highs werden zum Einnehmen, Schnupfen oder als Kräutermischung zum Rauchen angeboten.

Mit der Bezeichung „Legal Highs“, die als Oberbegriff für die unterschiedlichen Mischungen dient, wird dem Konsumenten vermittelt, dass es sich bei den diversen Räucher- und Duftmischungen oder den Badesalzen um legale Substanzen handelt.

Dass es hierbei keinesfalls um ganz normale Gartenkräuter geht, wird schon an den Preisen ersichtlich. Für drei Gramm zahlt der Kunde in vielen Fällen zwischen 20 und 40 Euro. Ein stolzer Preis dafür, „dass Räuchermischungen nur zum Verräuchern im Sinne der Raumluftverbesserung geeignet sind“, so wie es in einem Hinweis auf der Homepage eines Versandhandels heißt. Auch erfolgt der Verkauf nur an Personen über 18 Jahre, was ebenfalls deutlich macht, dass es hierbei nicht um harmlose Kräuter geht. Durch die suggerierte Legalität kann gerade bei jungen Menschen ganz leicht der Eindruck erweckt werden, dass ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

der Konsum derartiger Drogen gänzlich ungefährlich sei mit der Folge, dass mögliche Risikofaktoren oft heruntergespielt werden.

In kleinen, bunten Tütchen verpackt und mit flippigen Namen versehen werden den harmlos wirkenden Produkten jedoch meist Rausch auslösende Inhaltsstoffe zugesetzt, die auf den optisch verlockenden Verpackungen nicht deklariert werden. Kurzum, die Konsumenten sind einem unkalkulierbaren Gesundheitsrisiko ausgesetzt, da die Auswirkungen der oft noch unerforschten Substanzen nicht bekannt sind. Zudem erhöht das Fehlen jeglicher Qualitätssicherung bei der Herstellung der einschlägigen Produkte die Gesundheitsgefahren.

Darüber hinaus ist es bei der Anwendung von Legal Highs für die Konsumenten oftmals nicht möglich, die eigene Reaktion auf die Substanzen durch eine anfangs geringe Dosierung vorher abzuschätzen, da die meisten Substanzen ein starkes Bedürfnis nach Dosierungssteigerung hervorrufen. Deshalb kommt es sehr oft zu einer Überdosierung, die zu lebensgefährlichen Zuständen führen kann. Nach Einschätzungen von Experten ist die Gefahr von unvorhersehbaren Reaktionen groß, denn die synthetischen Stoffe, die beispielsweise in den Kräutermischungen enthalten sind, haben eine vielfach höhere Wirkstoffkonzentration als die natürlich gewachsenen Hanfprodukte. Das kann zu heftigen Wahrnehmungsverzerrungen und zu einer ganzen Reihe weiterer gesundheitlicher Folgen für die Konsumenten wie Zitteranfälle, Kreislaufprobleme bis hin zu Ohnmacht, Halluzination, Depression oder Verfolgungswahn führen. Deutschlandweit gibt es bereits die ersten Fälle, dass Menschen, die unter dem Einfluss solcher Drogen extrem aggressiv wurden, Suizid begingen oder auf andere Weise für sich selbst und für andere zur Gefahr wurden.

Es besteht also dringender Handlungsbedarf, zumal mit einer weiteren Überschwemmung des europäischen Marktes mit Legal Highs zu rechnen ist. So hat die europäische Drogenberatungsstelle allein im vergangenen Jahr 49 neue synthetische Drogen registriert, das ist praktisch eine Droge pro Woche. Der sich rasant verändernde Markt synthetischer Drogen stellt den Gesetzgeber vor große Probleme, denn das Betäubungsmittelgesetz kann nur einzelne, exakt definierte chemische Verbindungen verbieten. Diese rechtliche Grauzone machen sich die Anbieter von Legal Highs zunutze, indem sie versuchen, mit kleinen Veränderungen an den chemischen Zusätzen das Betäubungsmittelgesetz zu umgehen. Schon die einfachste Abwandlung in der Zusammensetzung unterliegt nicht mehr dem Betäubungsmittelgesetz.

Um eine Ausweitung auf immer neue Substanzen zu verhindern und wirksam gegen die synthetischen Drogen vorzugehen, halten wir Bürger in Wut ein Verbot von ganzen Stoffgruppen für sinnvoll. Übrigens ist Österreich bei der Bekämpfung des Handels mit Legal Highs nach der Einführung des Neue-Psycho

aktive-Substanzen-Gesetzes einen Schritt weiter als Deutschland. Nach diesem Gesetz können ganze Substanzgruppen bezüglich ihres Handels, Imports und ihrer Herstellung verboten werden.

(Glocke)

Ich komme zum Schluss, Herr Präsident! Der uns heute vorliegende Antrag fordert eine Bundesratsinitiative für eine schnelle Einführung von bundesweiten Verboten des Verkaufs und Besitzes von Legal Highs sowie verstärkte Kontrollen von Headshops in Bremen, um den Verkauf dieser synthetischen Drogen zu verhindern. Diesen Antrag, der auch in die Deputation für Gesundheit überwiesen werden soll, begrüßen wir Bürger in Wut. Wir werden ihn daher unterstützen. – Vielen Dank!

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Kappert-Gonther.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Einiges von dem, was hier gesagt wurde, stimmt, manches ist meiner und unserer Meinung nach deutlich überzogen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ich werde unsere Position auch inhaltlich noch einmal darlegen, wie ich denke, wie die Sache einzuschätzen ist. Es stimmt, dass – und das haben Sie beide gesagt – mit Legal Highs Substanzmischungen bezeichnet werden, die unter anderem Rauschmittel aus der Gruppe der Cannabinoide und Amphetamine enthalten und die offiziell als Badesalze, Lufterfrischer und Kräutermischungen vertrieben werden. Auf den Verpackungen wird in der Regel darauf verwiesen, dass diese Mischungen nur für den angegeben Zweck, also zum Baden oder um die Luft zu erfrischen, verwendet werden dürfen, also nicht geraucht, inhaliert, getrunken oder gegessen werden sollen.

Die Verpackungen suggerieren durch ihre peppige Aufmachung aber absichtsvoll – und das ist auch zu Recht gesagt worden – den Gebrauch zu Rauschzwecken. Anwendungsempfehlungen lassen sich auf einschlägigen Internetseiten finden. Der Vertrieb erfolgt überwiegend über das Internet, manchmal auch über sogenannte Headshops. Die Substanzmischungen werden von den überwiegend jungen Nutzerinnen und Nutzern gelegentlich und nicht in einem solchen Ausmaß, dass wir es hier mit einer Überschwemmung einer ganzen Bevölkerungsgruppe zu tun hätten, tatsächlich durch Inhalieren oder orale Aufnahme konsumiert.

Die Rauschzustände sind überwiegend ähnlich wie bei Cannabis oder Amphetaminen, also beruhigend oder aufputschend. Gelegentlich wirken sie halluzi

nogen, lösen also Empfindungen und Wahrnehmungen aus, die der Realität nicht entsprechen. In der Regel – und das ist wichtig und widerspricht der Haltung, die wir hier bisher gehört haben – sind diese Rauschzustände allerdings relativ unangenehm, sodass es kaum zu Suchtentwicklungen kommt. Also, Suchtentwicklung ist nicht das Problem von Legal Highs, aber – und das stimmt auch – die Substanzmischungen sind in ihren Wirkungen und Nebenwirkungen tatsächlich sehr heterogen, sodass potenzielle Nutzerinnen und Nutzer nicht einschätzen können, wie die Rauschwirkung körperlich oder seelisch aussehen kann und welche Begleiterscheinungen sie haben kann.

Es stimmt, dass die Einnahme zu Herzrasen, Atemnot und Kreislaufkollaps bis hin zu Wahnvorstellungen führen kann. Das ist nicht die Regel, kann aber passieren. Das ist richtig. Bisher gibt es glücklicherweise auch nicht sehr viele Todesfälle,

(Abg. T i m k e [BIW]: Dann ist ja gut!)

sondern in der einschlägigen Literatur sind drei Todesfälle beschrieben, wobei einer wohl durch Herzstillstand und zwei, so wird es geschrieben, durch Suizid erfolgt sind, also durch seelische Begleiterscheinungen. Aufgrund der Vielgestaltigkeit – das ist, glaube ich, die entscheidende Botschaft hier erst einmal – sind die Substanzen in der Auswirkung für die Personen, die sie einnehmen, auch für die, die bereits Erfahrungen mit diesen Substanzen gemacht haben, unvorhersehbar.

Wir sind also mit Ihnen der Auffassung, dass die Einnahme dieser sogenannten Legal Highs gefährlich sein kann. Viele der enthaltenen Substanzen unterliegen bereits dem Betäubungsmittel- und/oder dem Arzneimittelgesetz, allerdings – und jetzt kommen wir zu der problematischen Seite Ihres Antrags, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU – werden diese Substanzen durch die Anbieter häufig und schnell so verändert, dass der Gesetzgeber gar nicht so schnell hinterherkommen kann, um diese Substanzen einer gesetzlichen Regelung zu unterwerfen.

Sie wissen, dass die Bundesregierung ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben hat mit der Frage, ob es möglich sein wird, den Vertrieb dieser Substanzmischungen gesetzlich angemessen zu regulieren. Dieses Gutachten liegt vor und wird derzeit noch ausgewertet. Der erste Stand der Fachleute ist, dass es kaum möglich sein wird, wechselnde Wirkstoffzusammensetzungen und die sich ständig erweiternde Produktpalette zu erfassen und folglich zu verbieten. Es ist also ein Hase-und-Igel-Spiel, der Gesetzgeber hinkt immer hinterher. Es sieht also so aus, als könne der Gesetzgeber das Problem gar nicht durch neue Verbote ausreichend in den Griff bekommen.

Wir Grüne – und da sind wir uns auch mit den Kolleginnen und Kollegen der SPD einig – setzen uns

hier für Aufklärung und Prävention ein. Es muss potenziellen Usern deutlich werden, dass der Konsum dieser Legal-High-Mischungen körperlich und seelisch sehr gefährlich sein kann, auch wenn diese Produkte scheinbar harmlos daherkommen, dass die Produkte durchaus nicht vollständig legal sind, weil sie eben schon teilweise dem Betäubungsmittel- und Arzneimittelgesetz unterliegen, dass der Rausch – und das finde ich so wichtig – in der Regel wenig angenehm ist und dass es folglich doch tollere Aktivitäten gibt, als einen unangenehmen Rausch herbeizuführen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD – Glocke)

Ich komme zum Schluss! Das gilt im Übrigen auch für den Konsum von Hortensien, wenn sich manche von Ihnen wundern, warum in den Vorgärten die kleinen Knospen abgeknipst werden, das macht auch einen unangenehmen Rausch, es ist also auch nicht zu empfehlen.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Aber schwer zu verbieten!)

Ihrem Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen, können wir also nicht zustimmen, weil wir fachlich nicht erkennen, dass Verbote hier ihre Wirkung entfalten. Wir sehen nicht, dass ein Hase-und-Igel-Spiel zielführend sein kann. Was wir aber ernst nehmen, ist die Problematik, die ja auch angesprochen worden ist, und darum schlagen wir vor, den Antrag in die Gesundheitsdeputation zu überweisen. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Brumma.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe im Moment keine Tipps hinsichtlich der Hortensien!

(Abg. Ts c h ö p e [SPD]: Sind Sie nicht vor- bereitet?)

Ich bin eher traditionell, wenn ich etwas trinke.

(Heiterkeit)

Verpackt in bunte Tütchen und getarnt als Badesalze, Lufterfrischer und Düngerpillen, das sind also die neuen besorgniserregenden Herausforderungen auf dem Drogenmarkt. Wir haben alle schon gehört, ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Cannabis haben. Es ist schwierig, das Produkt fällt dass die Auswirkungen teilweise stärkere Effekte als rechtlich teilweise unter das Betäubungsmittelgesetz. Sind ähnlich wirksame Substanzen vorhanden, die nicht betäuben, sondern pharmakologisch wirken, fällt das Ganze unter das Arzneimittelgesetz. Nach beiden Gesetzen ist der Gebrauch also strafbar.

Das Problem – wir haben es gerade gehört – ist die wechselhafte Zusammensetzung und welche Mittel darin sind. Bezogen werden die Mittel, soweit ich gehört habe, aus Belgien, und da muss man vielleicht auch einmal die Wege kappen. Nach den bisherigen Analysen – wir haben es gehört – durch Krankenhäuser sind die Auswirkungen bei Jugendlichen extrem, und es kam auch schon zu tödlichen Zwischenfällen aufgrund dieser Drogen. Die langfristigen Risiken von Legal Highs sind noch nicht erforscht, und da sollte man doch noch etwas abwarten.

Eigentlich kommt der Antrag noch viel zu früh, Herr Hinners, denn auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag gibt es ein Rechtsgutachten, das noch ausgewertet wird, und ich finde, das sollten wir erst einmal abwarten und vielleicht auch einmal in der Gesundheitsdeputation die Ergebnisse auswerten, bevor wir zu konkreteren Überlegungen und Maßnahmen auf Landesebene kommen. Wie wir erfahren haben, gibt es schon Kontrollen in Läden nach diesen Mitteln, allerdings ist hier in Bremen bisher noch wenig festgestellt worden. Es besteht aber ein großes Dunkelfeld, muss man eindeutig sagen, und das Internet spielt hier auch eine große Rolle. Wie man dort das Ganze unterbinden kann, ist natürlich schwierig.

Bei der Recherche habe ich festgestellt, dass es in Frankfurt zum Beispiel auch einen Online-Dienst gibt, wo man nachschauen kann, welche gefährlichen Substanzen in dem Produkt vorhanden sind. Wir brauchen auf diesem Gebiet – meine Kollegin hat es vorhin gesagt – vor allen Dingen die Prävention. Wir haben in Bremen die Drogenpolitik nach den drei Kriterien Prävention, Repression und Integration ausgerichtet, und in dem Zusammenhang, denke ich, sollten wir bei diesen Produkten vor allen Dingen die Prävention stärken.

Wie gesagt, der Antrag kam aber aus unserer Sicht viel zu früh, wir sollten das Thema in der Gesundheitsdeputation behandeln und werden natürlich auch die Mitglieder der Deputation für Inneres informieren, und wir werden da nicht in einem Kämmerlein allein für uns tagen. Daher bitte ich Sie, den Antrag in die Deputation zu überweisen, und dort werden wir ihn sachgerecht bearbeiten. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Erlanson.