Protocol of the Session on June 7, 2012

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Erlanson.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ja, Herr Hinners, ich sage einmal, da stehen wir nun wieder

(Heiterkeit)

und haben einen Antrag, bei dem man wieder sagen kann, Herr Hinners ist mit seinem untrügbarem Spürsinn wieder einmal in die Untiefen der Subkultur abgetaucht,

(Heiterkeit – Abg. T s c h ö p e [SPD]: Ein Trüffelschwein!)

und schon hat er wieder etwas zum Verbieten gefunden.

(Heiterkeit)

Ich sage es einmal so: Allein die Überschrift! Wenn etwas legal ist, kann man es nicht verbieten. Legal Highs verbieten ist Unsinn!

(Zuruf des Abg. D r. G ü l d n e r [Bünd- nis 90/Die Grünen])

Doch, das ist Unsinn! Es gibt aber durchaus legale Substanzen, und die kann man nicht verbieten, oder man hat Schwierigkeiten damit.

(Abg. H i n n e r s [CDU]: Darüber disku- tieren wir doch gerade!)

Lassen Sie mich doch erst einmal ausreden! Herr Brumma und Herr Hinners haben auch von der Vermarktung dieser Legal Highs erzählt, wo gesagt wird – das steht auch in dem Antrag –, das richtet sich gezielt an junge Menschen, und sie werden vordergründig irreführend als Räucherwerk und Sonstiges bezeichnet. Entschuldigung, das ist vollkommener Unsinn! Jeder Mensch, der sich solch ein Badesalz oder solch eine Räuchermischung kauft, weiß, dass er sich das kauft, weil das berauschen soll, deshalb kauft er das. Das muss man niemanden erzählen. Da wird niemand irgendwie verführt oder so etwas. Jeder, der das kauft, weiß, was er kauft. Das ist an diesem Antrag auch Unsinn.

Ich kann Ihnen einfach berichten. Wir haben einmal drei Menschen ausgesucht, die alle sehr unterschiedlich aussehen, sind einmal in die gängigen Headshops in Bremen gegangen und haben sie geschaut, ob man die Räuchermischungen kaufen konnte. Man konnte sie nicht kaufen. Alle Headshops haben ganz deutlich erklärt, dass es einmal eine Zeit gab, als sie Räuchermischungen verkauft haben, dass sie aber ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

mittlerweile alle der Meinung sind, dass es viel zu gefährlich ist und dass man nicht wisse, welche Substanzen noch darin sind, und deshalb würde man davon absehen, das weiter zu vertreiben. Soweit zumindest zu den gängigen und mir bekannten Headshops in Bremen! Natürlich gibt es einen Vertrieb über das Internet, das ist ganz klar. Es wird sicherlich schwierig, das zu kontrollieren und auch zu verbieten.

Woran man einfach bei dieser Sache einmal vielleicht auch denken sollte, bevor immer der Reflex mit dem Verbieten kommt: Legal Highs haben durchaus in bestimmten Kreisen dadurch Zuspruch gewonnen, dass gesagt wurde, im Grunde genommen würden wir hin und wieder zum Beispiel geringfügige Mengen von Cannabis konsumieren, das ist aber verboten, das ist gefährlich, ich möchte nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Wenn es jetzt irgendwelche legalen Sachen gibt, die ähnliche Effekte haben wie gewisse Derivate von Cannabis, dann versucht man das einfach einmal. Das ist der Hintergrund für viele Menschen, die sich überhaupt diesen Legal Highs zuwenden.

Die Kollegin von den Grünen hat das auch ganz deutlich gesagt, und das wurde mir auch so berichtet – ich konnte bisher nichts kaufen und habe es also auch nicht ausprobiert –, es soll sehr unangenehm sein, diese Legal Highs wie viele andere Substanzen auch zu konsumieren. Jeder kennt es, es wurden diese Vorgartenblumen genannt, man kann auch Muskatnuss essen und ähnliche Sachen.

(Abg. Frau D r. S c h a e f e r [Bündnis 90/ Die Grünen]: Ja! – Abg. Frau G a r l i n g [SPD]: Echt? – Abg. Frau D r. S c h a e f e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Ja, so ist es!)

Das führt wiederum auch zu Rauschzuständen, aber dann übergibt man sich auch sehr stark, also das ist daher nicht besonders.

An dem CDU-Antrag ist natürlich richtig – das ist gar keine Frage –, dass man Prävention und Aufklärung darüber betreiben muss, was da verkauft wird. Ein Argument ist natürlich richtig: Es gibt in dem Sinne keinerlei Qualitätskontrolle dieser Produkte. Niemand weiß immer so genau, welche Stoffe darin sind, wie toxisch sie möglicherweise sogar bei einem ersten Verzehr, Genuss, oder wie immer man das nennen will, sind. Da ist ein Problem! Darüber sollte man in der Tat Aufklärung betreiben, dafür bin ich sehr, deshalb ist der Antrag der CDU in dem Sinne sicherlich auch ein richtiger.

Zu der Frage der Verbote! Ich sage es einmal so, Herr Hinners, als guter Demokrat bin ich auch immer zu Kompromissen aufgelegt. Daher würde ich einfach sagen, ich mache Ihnen das Angebot: Lassen Sie uns gemeinsam die Legal Highs verbieten, und le

galisieren wir das Original! Dann haben wir nicht mehr so viele Probleme. – Danke!

(Beifall bei der LINKEN – Abg. Frau G a r - l i n g [SPD]: Das findet Herr Hinners nicht komisch! – Zurufe von der CDU: So etwas Niveauloses!)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Staatsrat Dr. Schuster.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir glauben, dass das Problem, auf das die CDU in dem Antrag aufmerksam macht, durchaus sehr ernst zu nehmen ist.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Wir nehmen das allerdings auch schon sehr ernst. Das ist keine völlig neue Sache. Ich möchte nur betonen, das Schlimme an diesen Stoffen ist nicht, dass es scheinbar legal ist, dass es schick aufgemacht ist, sondern das richtig Problematische – und deswegen muss man das sehr ernst nehmen – ist, dass nicht abschätzbar ist, welche Substanzen darin sind. Dadurch schieben sich vor allen Dingen erhebliche Wirkungen und vor allem Nebenwirkungen, die Rauschzustände – wie auch immer man dazu steht – in den Vordergrund, die sehr gefährlich sein können. Das ist das Problem. Ein weiteres Problem besteht darin, dass diese Art von Drogen zunimmt und wir es mit einer zunehmenden Problematik zu tun haben. Deswegen glaube ich, muss man darauf schon reagieren, wobei ich Frau Dr. Kappert-Gonther recht geben will. Allein Verbote sind natürlich nicht zielführend, sondern es geht vor allen Dingen erst einmal um Prävention, also Menschen so zu stärken, dass Suchtgefahren minimiert werden – das ist eine Sache –, aber natürlich auch darüber aufzuklären, welche Stoffe besondere Gefahren mit sich bringen. Allerdings muss man zwei Dinge erwähnen, und insofern bin ich auch froh, dass wir das noch einmal in der Gesundheitsdeputation entsprechend ausführlicher diskutieren können. Die Aufforderung, die Sie in Ihrem Antrag haben, eine Bundesratsinitiative zur Frage der Aufnahme in das Betäubungsmittelgesetz, ist insofern überholt, als die Bundesregierung am 25. Mai dieses Jahres eine Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften eingebracht und zur Zustimmung zugeleitet hat. Es sollen insgesamt 28 neue synthetische Stoffe in das Betäubungsmittelgesetz aufgenommen werden, darunter sind die Stoffgruppen, um die es hier geht. Gleichzeitig gibt es allerdings im Moment noch das Problem, dass im Betäubungsmittelgesetz eigentlich nur Einzelstoffe oder einzelne Mischungen enthalten ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

sein können. Die Frage ist – und das prüft allerdings auch die Bundesregierung aus meiner Sicht richtigerweise –, ob die Möglichkeit besteht, auch Substanzgruppen aufzunehmen, damit man nicht jede neue Mischung quasi neu verbieten müsste, bevor man dagegen vorgehen kann.

Bei einem zweiten Punkt würde ich sagen, da werden die Möglichkeiten überschätzt, inwieweit man das mit dem Arzneimittelrecht regeln kann, weil das Arzneimittelrecht natürlich bestimmte Voraussetzungen aufweist. Erst einmal muss eine Einstufung als Arzneimittel vorhanden sein, die eigentlich voraussetzt, dass man umfassend wissenschaftlich die Wirkung belegt und auch die Wirkung einzelnen Substanzen zuschreiben kann. Das dürfte in der Regel gar nicht der Fall sein, zumal die Wirkstoffe nicht umfassend aufgeführt werden.

Ein weiteres Hindernis, weswegen es arzneimittelrechtlich schwierig ist: Wenn kein besonderer Verdacht vorliegt, beschränkt sich die Arzneimittelüberwachung auf die Institutionen, Einrichtungen und Unternehmen, die Arzneimittel vertreiben, also Apotheken oder Ärzte, wo man arzneimittelrechtliche Untersuchungen machen kann. Alles andere geht nur auf Verdacht. Dann kann man es aber auch gleich anders verbieten, bevor man umfassende arzneimittelrechtliche Prüfungen einsetzt. Insofern glaube ich, dass man über diesen Weg nicht darankommt, aber ich glaube, man muss sich diesem Problem wegen der Gefährlichkeit, die diese Substanzen für Einzelne haben können, durchaus stellen.

Insofern finde ich es gut, dass wir das in der Gesundheitsdeputation noch einmal ausführlicher diskutieren, um eventuell auch weitere Schritte für Bremen formulieren zu können. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Es ist die Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Gesundheit vorgesehen.

Wer der Überweisung des Antrags der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 18/306 zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Gesundheit seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend.

(Einstimmig)

Meine Damen und Herren, ich unterbreche die Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) bis 14.45 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung 13.10 Uhr)

Vizepräsidentin Schön eröffnet die Sitzung wieder um 14.45 Uhr.

Sehr geehrte Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft interjection: (Landtag) ist wieder eröffnet.

Ich begrüße zunächst auf der Besuchertribüne recht herzlich eine Gruppe vom Institut für Berufs- und Sozialpädagogik und eine Gruppe des b.i.t., Betrieb für Informationstechnologie Bremerhaven.

Seien Sie ganz herzlich willkommen!

(Beifall)

Wir treten in die Tagesordnung ein.

Extreme Haushaltsnotlagen erfordern extreme Maßnahmen – Einführung einer lokalen solidarischen Millionärssteuer prüfen!

Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 3. Mai 2012 (Drucksache 18/401)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Bürgermeisterin Linnert, ihr beigeordnet Staatsrat Strehl.