Wie will der Senat vor diesem Hintergrund sicherstellen, dass Jugendliche und junge Erwachsene, die diesen Ausbildungsweg einschlagen, im Sinne einer Chancengerechtigkeit trotzdem eine ausreichende Finanzierung für ihr Studium erhalten?
Wie wird der Senat diese Problematik bei einer grundlegenden Reform der Erzieherausbildung berücksichtigen?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Dass nach einer geförderten Ausbildung mit berufsqualifizierendem Abschluss nur eine weitere Ausbildung bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss gefördert wird, hat der Bundesgesetzgeber entschieden. Der dieser Entscheidung des Gesetzgebers zugrundeliegende Grundgedanke, dass prinzipiell Förderung nur für eine zielstrebig durchgeführte Ausbildung bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss geleistet werden und die Förderung weiterer Ausbildungen nur in Ausnahmefällen erfolgen soll, durchzieht das Bundesausbildungsförderungsgesetz ausweislich der Begründungen der Regierungsentwürfe bereits seit dessen Inkrafttreten. Der Senat kritisiert diese bundesgesetzliche Grundentscheidung nicht. Ob sie bei – zwar nicht rechtlich, aber häufig faktisch – aufeinander aufbauenden Ausbildungsgängen überprüft werden sollte, sollte in den dafür zuständigen Bund-Länder-Gremien erörtert werden.
Zu Frage 2: Der Senat hält das Angebot einer Ausbildung zum Sozialpädagogischen Assistenten oder zur Sozialpädagogischen Assistentin neben der Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher für eine sinnvolle Ergänzung der beruflichen Ausbildungsmöglichkeiten. Beide Ausbildungen sind nach dem BAföG dem Grunde nach förderungsfähig. Die Ausbildung zum Sozialpädagogischen Assistenten berechtigt zum Besuch der einjährigen Fachoberschule. Absolventinnen und Absolventen der Ausbildung zum Sozialpädagogischen Assistenten, die ein Studium anstreben, können durch den Besuch der einjährigen Fachoberschule die Fachhochschulreife und durch den Besuch der Berufsoberschule die Hochschulreife erwerben und ein Studium aufnehmen, das nach dem BAföG gefördert werden kann.
Lediglich bei Bewerberinnen und Bewerbern, die gleichwohl beide Ausbildungen absolvieren, kann ein anschließendes Studium nach dem BAföG nicht gefördert werden. In diesem Fall bieten berufsbegleitende Studiengänge für Elementarpädagogik, die Erzieherinnen und Erziehern mit Berufserfahrung offenstehen, die Möglichkeit, ein finanziell abgesichertes Studium zu absolvieren. Der Senat hält daher eine
entsprechende Beratung der Bewerberinnen und Bewerber für ihren weiteren Berufsweg durch die Bildungseinrichtungen für notwendig.
Zu Frage 3: Der Senat hat die förderungsrechtlichen Auswirkungen einer Reform der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern im Blick und wird sie in seine Überlegungen einbeziehen. – Soweit die Antwort des Senats!
Die Reform der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern findet ja in Bremen statt. Wenn Sie sagen, Sie haben es im Blick, dann weiß ich noch nicht genau, was sich dahinter verbirgt. Wenn ich den Begriff Chancengerechtigkeit noch einmal aufgreife, sehe ich schon eine Ungerechtigkeit darin, dass dieses Bankdarlehen, wenn es in Anspruch genommen wird, natürlich komplett mit Zinsen zurückgezahlt werden muss, während die Modalitäten beim BAföG wesentlich moderater sind. Daher frage ich einfach noch einmal, ob die Reform mit Blick auf die Einrichtung der Ausbildung zur Sozialassistentin beziehungsweise zum Sozialassistenten sinnvoll ist.
Die Reform findet auch in Bremen statt, da haben Sie völlig recht, aber nicht nur in Bremen, sondern auch in relativ vielen anderen Bundesländern. Wir sind eher eines der Bundesländer, das bezüglich der Einführung der Sozialassistenz etwas später dazugekommen ist, und zwar aus dem Grund, weil wir uns dabei nicht vollständig wohlfühlen, diese Berufsfachschule einzurichten. Das ist aber ein weites Feld, das nicht hierher gehört.
Ich habe Ihnen, glaube ich, deutlich gemacht, aber vielleicht auch nicht deutlich genug, dass es zwei Wege gibt. Sie haben zum einen den Weg der Berufsfachschule, erste Ausbildung, und dann den der Fachschule selbst, zweite Ausbildung, und dann gibt es im Studium kein BAföG mehr. Es gibt aber auch den zweiten Weg von der Fachoberschule zur Berufsoberschule, das heißt, letztlich auch vier Jahre bis zum Abitur, bis zur Hochschulzugangsberechtigung, und dann das Studium. Dann ist BAföG möglich.
Daher muss man den jungen Leuten am Anfang sagen, dass der zweite Weg, den ich soeben geschildert habe, wenn sie auf BAföG angewiesen sind, mehr Sinn macht, damit auch BAföG vorhanden ist. Die Grundsatzentscheidung, die ja auf bundesgesetzlicher Ebene liegt, bekommen wir wahrscheinlich nicht so leicht weg. Sie macht ja eigentlich auch Sinn, damit man nicht eine Ausbildung nach der anderen aufeinandersetzen kann und immer BAföG bezieht. Ich glaube, darin sind wir uns vielleicht sogar alle gemeinsam einig.
Insofern muss man jetzt genau schauen, wenn dies alle Länder machen – ich halte es übrigens für absolut wichtig, dass wir uns unter den Bundesländern in der Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher endlich einmal auf eine gemeinsame Ausbildung einigen –, dann könnte man auch, finde ich, mit dem Bund diskutieren. Dann hätten 16 Länder diese Ausbildung. Hier wäre es ein Ausnahmeweg, weil die Fachschule – das wissen wir ja alle – eigentlich die unechte Erstausbildung ist beziehungsweise als Zweitausbildung gilt, denn man kann nicht auf die Fachschule gehen, ohne die Berufsfachschule absolviert zu haben. Daher denke ich, dass man diesen Weg gehen sollte, dass es alle Bundesländer gemeinsam machen.
Ich will dies übrigens auch aus anderen Gründen in Gang setzen, damit wir uns in der Kulturministerkonferenz über die neue Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher einigen, denn das ist auch aus Quantitätsgründen und nicht nur aus Qualitätsgründen ein riesiges Zukunftsthema. Gerade wird diskutiert, dass Arbeitslose und andere in diesen Beruf hinein sollen. Wir hätten gut Angebote für junge Leute, hier einen vernünftigen Weg zu bestreiten, der qualitativ in Ordnung ist.
Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Blaue Karte für Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Wendland, Öztürk, Frau Dr. Schäfer, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, eine Lösung mit den Sportvereinen und dem Landessportbund zu finden, die angekündigt haben, die Blaue Karte nicht mehr zu akzeptieren und die Anspruchsberechtigten an das ARGE-Jobcenter zu verweisen?
Zweitens: Sind dem Senat Beispiele aus anderen Kommunen bekannt, die eine unbürokratischere Abwicklung bei der Inanspruchnahme von sportlichen und kulturellen Aktivitäten gewährleisten?
Drittens: Welche Voraussetzungen einschließlich gesetzlicher Änderungen sind notwendig, um eine einfachere Abwicklung im Land Bremen zu ermöglichen?
Zu Frage 1: Im Bereich der Teilhabeleistungen wurde im Gesetz geregelt, dass, ich zitiere, „die Leistungen als Sach- und Dienstleistungen zu erbringen sind, insbesondere in Form von personalisierten Gutscheinen oder Direktzahlungen an Anbieter von Leistungen“. Wenn man diese Regelung eng auslegt, steht sie jedoch im Widerspruch zu den Verfahren, die insbesondere Sportvereine für ihre Mitglieder praktizieren. In der Regel wird der Beitrag durch den Sportverein per Einzugsermächtigung vom Konto der Mitglieder abgebucht. Durch die gesetzliche Vorgabe wurde den Sportvereinen der Beitrag direkt angewiesen. In Einzelfällen hat der Verein den Beitrag dann sogar doppelt erhalten und musste den zuviel gezahlten Beitrag an seine Mitglieder weiterleiten beziehungsweise auszahlen.
Gegen diese Vorgänge richtet sich die Kritik der Sportvereine. Der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen ist diese Problematik bekannt. Es ist daher geplant, der Deputationssitzung am 5. Juli eine Verwaltungsanweisung vorzulegen, die diese Doppelarbeiten zukünftig vermeidet. Diese Verwaltungsanweisung soll folgende Regelungen enthalten:
Erstens, legen Leistungsempfängerinnen und -empfänger eine Rechnung vor, erfolgt eine Direktzahlung an die Vereine. Zweitens, haben Leistungsempfängerinnen und -empfänger Beiträge bereits gezahlt, werden die Beiträge erstattet. Drittens, ist zum Beispiel die Abgabe einer Einzugsermächtigung Voraussetzung für die Mitgliedschaft in einem Verein, kann die Geldleistung direkt an die Leistungsempfängerinnen und -empfänger gezahlt werden. Mit diesem Verfahren ist eine unbürokratischere Abwicklung der Teilhabeleistungen geregelt.
Zu Frage 2: Der Senat verfolgt die Praxis in anderen Kommunen durch Teilnahme am Austausch auf Bundesebene. Sich daraus ergebende Anregungen werden geprüft und gegebenenfalls übernommen.
Zu Frage 3: Wünschenswert wäre eine Gesetzesänderung. Zwar ist der Senat inzwischen der Auffassung, dass die unter Frage 1 skizzierten Verfahren zulässig sind, eine gesetzliche Klarstellung, die ausdrücklich auch Zahlungen direkt an die Leistungsberechtigten zulässt, wäre aus Sicht des Senats aber hilfreich. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, wie weit ist das, was Sie beabsichtigen der Deputation vorzulegen, mit der Stadtgemeinde Bremerhaven abgestimmt oder dort bekannt? Das, was Sie vortragen, bezieht sich momentan ausschließlich auf die Stadtgemeinde Bremen und deren Abarbeitung des Teilhabepakets. Wie weit sind Sie im Austausch mit dem, was in Bremerhaven passiert?
Soweit mir bekannt ist, wird in Bremerhaven ein Modell mit Gutscheinen praktiziert. Wir haben für den kommenden Freitag ein Gespräch mit dem Landessportbund anberaumt, dem Sie ja auch angehören, ich glaube als stellvertretender Vorsitzender.
Ich gehe davon aus, dass Herr Zenner Sie auch darüber informieren wird, wenn Sie nicht sogar selbst zu dem Termin eingeladen worden sind. Die Ergebnisse des Gesprächs werden wir auch nach Bremerhaven transportieren und den Kolleginnen und Kollegen dort zur Kenntnis geben. Wir werden es auch in der Deputation vorstellen, und bisher haben sich die Kolleginnen und Kollegen aus Bremerhaven auch in die Debatte eingebracht. Wir wollen aber noch zu besseren Regelungen für die Sportvereine kommen.
Sie haben das Bremerhavener Gutscheinsystem zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs angesprochen. Diese Regelung ist ja eine andere als in Bremen und läuft in Bremerhaven bezogen auf den Zahlungsverkehr gut. Ein größeres Problem ist natürlich, dass die Vereine im Rahmen der ehrenamtlichen Mitarbeit gar nicht mehr in der Lage sind, die Vielzahl dieser Papiere zu bearbeiten. Das heißt, grundsätzlich wäre ein Verfahren zu wählen, mit dem die Vereine in die Lage versetzt würden, nicht mehr Arbeit in ihren Geschäftsstellen leisten zu müssen als nötig.
Das Thema Teilhabe von Menschen, die benachteiligt sind und sich in Armutslebenslagen befinden, ist wichtig. Es kommt aber leider mit einem sehr bürokratischen Gesetz daher, das wir möglichst pragmatisch und praktisch umzusetzen versuchen. Die Bremerhavener Idee wird am Freitag sicherlich noch einmal diskutiert werden. Das, was ich der Bürgerschaft soeben vorgestellt habe, hat im ersten Anlauf bei dem Präsidenten des Landessportbunds, Herrn Zenner, schon ein positives Echo hervorgerufen.
schauen, zu welcher Lösung wir kommen. Wir müssen es aber auf der Basis der Gesetze machen, wir können es nicht davon losgelöst machen. Wir haben einen ganz engen gesetzlichen Rahmen, und für das, was ich hier schon vorgestellt habe, mussten wir Überzeugungsarbeit leisten, damit das auch noch im Rahmen der Gesetzesvorlage möglich ist.
Sind Ihnen Zahlen bekannt, wie viele Jugendliche durch das Bildungs- und Teilhabepaket neu in die Vereine kommen? Ich füge hinzu, dass es in Bremerhaven laut einer Erhebung etwa 80 Prozent bestehende und leider nur etwa 20 Prozent neue Mitgliedschaften waren. Haben Sie Zahlen dazu, wie es sich in Bremen aufteilt? Gibt es dazu Erhebungen?