Ich stelle das noch einmal hier als Frage an den Senator, wie man das jetzt auch in diesem laufenden
Verfahren, das inhaltlich und für die Sache gut ist, es gibt ein Stück Rechtssicherheit für die Architektinnen und Architekten, ändern kann, denn ich glaube, dass es hier wichtig ist, diese Frage noch einmal zu beantworten. Ich sage einmal, eine wichtige Kollegin von mir, die auch sehr viel Erfahrung in der Baupolitik hat – sie ist von Beruf Ingenieurin –, hat zu mir noch einmal gesagt, in diesem Gesetz findet sie sich auch nicht wieder in der Ausführung der Sprachregelung. Die Frage ist: Wie gehen wir damit um? Ansonsten stehen wir inhaltlich dahinter. Ich bitte nur darum, dies noch einmal zu beantworten, weil es nicht das erste Mal ist, dass wir in diesem Hause diese Frage diskutieren. Ich erinnere mich noch sehr genau an die Hochschulgesetzgebung, da war es ähnlich. Da wurde uns vonseiten des Senats versichert, dass es in Zukunft nicht wieder vorkommt, und ich bitte ganz einfach, dazu noch einmal Stellung zu nehmen. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir unsere eigenen Beschlüsse und Orientierungen auch ernst nehmen. – Danke schön!
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren! Unserer Meinung nach ist es gerade in Zeiten zunehmender Deregulierung auf dem Arbeitsmarkt, in dem Ausbildungssektor und in der Welt, mit der wir es zu tun haben, richtig, für bestimmte Dinge tatsächlich einmal ein paar Standards und Linien zu ziehen, die man nicht unterschreiten darf. Überdies ermöglicht das Gesetz vielen jungen Studentinnen oder Absolventinnen von Hochschulen, sich auch leichter selbstständig zu machen. Das finde ich in Ordnung, deswegen werden wir diesem Gesetz zustimmen. – Danke!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sie haben mich eben so auffordernd angesehen, sonst wäre ich vielleicht gar nicht aufgestanden! Es war eine wunderbare Berichterstattung unserer Kollegin Karin Krusche, dafür bedanke ich mich. Wir haben dem nichts hinzuzufügen. Wir stimmen den Gesetzesänderungen zu.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Ausführungen hatten einen hohen Standard, dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Zu dem Gender Mainstreaming vom Kollegen Pohlmann: Ich meine, wir beschließen es jetzt wie vorliegend, aber ich finde natürlich, dass Sie vollkommen recht haben. Nur ist es ja auch anderen nicht aufgefallen, das liegt wahrscheinlich daran, dass es dann Bremer Architekten- und Architektinnengesetz und Bremer Ingenieur- und Ingenieurinnengesetz heißen muss. Dadurch wird alles länger, aber von der Sache her haben Sie recht.
Können wir es aufgrund der Geschäftsordnung machen? Ich bin jetzt nicht so geschäftsordnungsfest, was es bedeutet. Die Vorlage ist jetzt hier vorhanden, aber ich kann von meiner Seite auf jeden Fall schon einmal Besserung geloben, dass wir in Zukunft natürlich noch stärker darauf achten werden.
Wenn ich vor der Sitzung informiert worden wäre, wäre es noch besser gewesen. Dann hätte ich es schon vorher gemacht, aber so ist es manchmal!
Wenn es mit der Geschäftsordnung hier kein Problem gibt, dann können wir es jetzt so beschließen, und anschließend wird der Text dem Gender Mainstreaming angepasst. Für mein Haus kann ich es zusagen, ich weiß allerdings nicht, wie es mit der Geschäftsordnung dieses Hohen Hauses aussieht.
Wir wollten das Gesetz jetzt in erster und zweiter Lesung beschließen. Ich denke, eine Möglichkeit besteht natürlich, wenn man es nur in erster Lesung beschließt und dann noch einmal überarbeitet. Mir ist aber nicht bekannt, wieweit hier die Dringlichkeit ist.
Als Erstes lasse ich über das Gesetz zur Änderung des Bremischen Architektengesetzes in erster Lesung abstimmen.
Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Architektengesetzes, Drucksache 17/83, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, da der Senat um Behandlung und um Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung gebeten hat und dies interfraktionell vereinbart wurde, lasse ich darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen.
Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Architektengesetzes in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Jetzt lasse ich über das Gesetz zur Änderung des Bremischen Ingenieurgesetzes in erster Lesung abstimmen.
Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Ingenieurgesetzes, Drucksache 17/83, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
und zweiter Lesung gebeten, und interfraktionell wurde dies vereinbart. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen.