Frau Präsidentin, meine seine verehrten Damen und Herren! Wenn ich mich einem Sachverhalt nähere, ein politisches Problem sehe und am Ende eine Entscheidung treffen muss, dann lasse ich mich von sieben Fragen leiten und versuche, darauf eine Antwort zu finden. Diese sieben Fragen sind – ohne Hierarchie –: Wer ist zuständig? Ist das, was ich mir vorgestellt habe oder das, was ich beurteilen muss, gesetzeskonform? Was kostet das? Mit wie viel Verwaltungsaufwand ist es verbunden? Was bedeutet das für die soziale Verteilung? Wirkt das, was ich vorhabe und beurteilen soll, nachhaltig und ressourcensparend, und – nur für diese Rede habe ich mir das als letzten Punkt aufgeschrieben – was bedeutet das für das Geschlechterverhältnis?
Ich finde, diese normalen Fragen sollte jede und jeder an Sachverhalte stellen, wenn er etwas entscheiden und sich eine Meinung bilden muss. Diese normalen Fragen werden erwartet, weil man, ohne diese Fragen zu stellen und ohne sich einer Antwort anzunähern, gar keine richtigen und sinnvollen Entscheidungen treffen kann. Insofern ist Gender-Mainstreaming das Normale, was man von jedem und jeder verlangen kann, wenn es darum geht, Sachverhalte zu beurteilen, Entscheidungen zu treffen und am Ende Verantwortung zu übernehmen und zu regieren. Insofern habe ich kein Verständnis dafür, dass sich aus normalen Entscheidungskriterien heraus Einzelne einer besonderen Rechtfertigung unterziehen müssen wie in diesem Fall das Gender-Mainstreaming, das ein sinnvolles Verfahren zur Betrachtung von Verhältnissen und eine Handlungshilfe ist; nicht mehr und nicht weniger.
Herr Dr. Möllenstädt, Sie haben sich ja gerade auch selbst widerlegt: Die Entscheidung für den Schwerlasthafen fiel ja, obwohl wir uns darüber Rechenschaft abgelegt haben, dass Investitionen in diesem Wirtschaftsbereich im Moment – das wollen wir ja gerade auch überwinden, das Geschlechterverhältnis, so wie es ist – eher zementieren.
Wir werden weiterarbeiten und Fortschritte erzielen und regelmäßig darüber berichten. Die geplante zen
trale Zuwendungsdatenbank wird uns in Zukunft ermöglichen herauszufinden, welche geschlechterbezogenen Wirkungen wir bei den Zuwendungsempfängern hervorrufen. Da ist der Sport ja heute schon mehrfach erwähnt worden, aber auch im Sozial- und Jugendbereich gibt es da, glaube ich, eine Menge Erkenntnisse. Wir werden daraus dann politische Handlungsanleitungen, Handlungsmöglichkeiten ableiten, indem wir nämlich auch den Zuwendungsempfängern stärker Vorgaben machen für Rechenschaftslegung, welche Auswirkungen hat ihre Arbeit auf das Verhältnis der Geschlechter in unserer Gesellschaft. Da wird sich ein großes, neues, wichtiges politisches Feld auftun. Wer vom Staat Geld bekommt, muss auch bestimmte Auflagen erfüllen, und dafür brauchen wir diesen Baustein in der zentralen Zuwendungsdatenbank.
Sie alle gemeinsam können uns dabei helfen, indem Sie in den Deputationen darauf achten, dass das passiert, was wir uns wünschen, nämlich dass die Verwaltung, wenn sie eine Vorlage erstellt, sich Gedanken darüber macht, ob das, was da geplant wird, Auswirkungen hat auf das Verhältnis der Geschlechter untereinander. Weisen Sie Vorlagen zurück, die schlechte Begründungen haben oder das gar nicht betrachten! Das zahlt sich in aller Regel aus und gibt gute Lernprozesse, da muss man einfach nur ein bisschen ein dickes Fell haben, dann kann man vorankommen.
Wir haben verpflichtende Genderschulungen eingeführt, und auch, wenn das manche Leute besonders komisch finden: Diejenigen, die an den Schulungen teilgenommen haben – jedenfalls nach dem, was ich gehört habe –, haben ziemlich begeistert darüber berichtet, welch eine interessante neue Erkenntniswelt sich für sie geöffnet hat und dass es ihnen bei ihrer Arbeit viel gebracht hat. So stelle ich mir Schulungen vor und auch eine Verantwortung eines Arbeitgebers. Wir können es nicht immer nur in das Belieben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen, sondern wir müssen selbst, weil wir eine politische Verantwortung haben dafür, in welche Richtung sich die Gesellschaft entwickeln soll, auch sagen: Höre einmal zu, das und das ist wichtig, wir wissen das, und wir bitten euch, euch dort fortzubilden. Von den Leuten, die das gemacht haben – wie gesagt, es war verpflichtend –, habe ich nur Gutes darüber gehört.
Wir wollen weiter unsere Aktivitäten beim Gender-Mainstreaming veröffentlichen, um auch BestPractice-Beispiele zu geben, um eine öffentliche Debatte darüber zu ermöglichen. Wir werden den Leitfaden Gender-Budgeting im Zuwendungswesen auch allen zur Verfügung stellen, damit sich auch die Zuwendungsnehmer darauf einrichten können, wie es in den nächsten Jahren weitergeht.
Einen Satz will ich noch zu der Anregung von Herrn Dr. Möllenstädt sagen, dass es ja alles Dinge sind, die die bestehenden Personalräte mitmachen kön
nen: Da haben wir, glaube ich, ein völlig verschiedenes und auch von der Gesetzeslage bei Ihnen nicht gedecktes Verständnis über die Rolle von Personalvertretungen. Sie sollen parteiisch die Interessen der Belegschaft, der bestehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vertreten. Es liegt auf der Hand, dass das nicht immer identisch sein kann mit den Interessen der Bürgerschaft, der Regierung, dass eben Betrachtungen über die Geschlechtergrenzen hinweg angestellt werden, und ich möchte diese Interessenkonflikte, die das für die Personalräte bedeutet, ihnen gar nicht auferlegen. Es ist im Übrigen auch nicht geplant, dafür neue Personen einzustellen oder Personen freizustellen, sondern wir werden einzelne Verantwortliche benennen, die in ihren Dienststellen und Abteilungen dafür sorgen, dass die Prozesse des Gender-Mainstreaming dort auch immer eingehalten und durchgeführt werden, wo es sinnvoll ist.
Gender-Budgeting ist schon genannt worden. Nach wie vor haben wir nicht vor, flächendeckend den gesamten Haushalt in rosa und himmelblau einzuteilen, wie es ja gern einmal so unterstellt wurde, sondern wir überlegen uns auch im Sinne von Ressourcenverantwortung, an welchen Stellen ist das sinnvoll und wo können wir neue Erkenntnisse gewinnen, und auch da lernen wir ständig dazu. Wenn es am Ende deutlich mehr Bereiche sind, die wir nach dem Gender-Mainstreaming betrachten, dann ist es gut, aber es ist nicht geplant, es an jeder einzelnen Haushaltsstelle zu machen. Wir haben sowieso genug damit zu tun, die Erkenntnisse, die wir gewinnen, auch in politische Taten umzusetzen, und deshalb muss man da nicht verwaltungstreibend Unsinn treiben. Das hat auch niemand vor, auch wenn uns das gern unterstellt wird. Auch da sind aber dem Erkenntnisgewinn noch lange keine Grenzen gesetzt, und ich wünsche mir, dass wir, wenn diese Legislaturperiode zu Ende ist, auch im Bereich von Gender-Budgeting noch ein ganzes Stück weitergekommen sind.
Zu dem Streit, was spart eigentlich: Es ist nicht die Intention von Gender-Budgeting zu sparen. Am Ende ist es aber so, dass wir sehr viel Mühe darauf verwenden, den Haushalt transparenter und verständlicher zu machen, und zwar, weil Sie als Haushaltsgesetzgeber Ihr Königsrecht nur dann ausüben können, wenn Sie alle Fragen, die man an den Haushalt haben könnte, auch sinnvoll beantwortet bekommen, und da sind wir noch lange nicht am Ende. Insbesondere im Personalhaushalt gibt es noch sehr viel Handlungsbedarf. Große bestehende Transparenz dient der Ressourcenverantwortung und am Ende des Prozesses auch den Möglichkeiten, die notwendigen Einsparungen, die wir sowieso machen müssen, gezielt, gerecht und akzeptiert durchzuführen. Insofern ist es auch ein Instrument für die Haushaltspolitik, die uns in den nächsten Jahren noch bevorsteht.
Frau Bürgermeisterin, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung des Abgeordneten Dr. Möllenstädt?
Frau Bürgermeisterin, was müsste ich als Mitglied dieses Parlaments Ihrer Meinung nach tun, um mein Königsrecht auf Transparenz in Bezug auf die Kosten des GenderProzesses und des Gender-Budgetings bei Ihnen wirksam einfordern zu können?
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer den Äußerungen des Ausschusses für die Gleichstellung der Frau, Drucksache 17/1284, beitreten möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) tritt den Äußerungen des Ausschusses für die Gleichstellung der Frau bei. Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Mitteilung des Senats, Drucksache 17/1159, und von dem Bericht des Ausschusses für die Gleichstellung der Frau, Drucksache 17/1284, Kenntnis.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Heute behandeln wir in erster Lesung den Gesetzentwurf des Senats zum Thema Obduktionspflicht bei verstorbenen Kindern, bei denen die Todesursache nicht zweifelsfrei feststeht. Es gibt viele Gründe für eine unterschiedliche Auffassung zu diesem Thema. Ausgangspunkt dieses Gesetzentwurfs sind die Maßnahmen zum Kindesschutz in der Folge von Kevins Tod. Im Vordergrund steht hierbei nicht die Absicht von Medizinern, darüber neue Erkenntnisse in der Forschung zu gewinnen, sondern eine Maßnahme der Jugend- und Familienhilfe. Wir als SPD-Fraktion haben es uns in der Deputation nicht leicht gemacht. Das Thema wurde auf unsere Initiative hin mehrfach von der Tagesordnung genommen, da es immer wieder Diskussionsbedarf gab. Schließlich wurde von uns eine Klausel in dem Beschluss formuliert, dass das Gesetz nach zwei Jahren evaluiert und die weitere Anwendung erörtert werden soll.
Worum geht es bei dem Gesetz? Beim Verdacht auf einen unnatürlichen, nicht erklärbaren Tod wird obduziert, das wären im Jahr 2008 in Bremen fünf Kinder gewesen. In unterschiedlichen Untersuchungen wurde festgestellt, dass es bei plötzlichen Kindstodfällen eine hohe Dunkelziffer von Tötungsdelikten gibt. Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir Geschwisterkinder oder zukünftige Geschwisterkinder schützen. Es ist, wie schon gesagt, aus unserer Sicht eine Maßnahme der Jugend- und Familienhilfe neben den Präventionsmaßnahmen, die wir in Bremen durchführen. Beispielhaft nenne ich hier nur die Erweiterung der Vorsorgeuntersuchungen mit Erinnerungsaufforderungen, den Einsatz von Familienhebammen und das Projekt TippTapp zur aufsuchenden Beratung.
Wir als Parlament haben die Pflicht, alles zu tun für die Schwächsten in unserer Gesellschaft. Hierzu kann eine Obduktionspflicht durchaus eine vorbeugende Wirkung erzeugen. Durch eine Obduktionspflicht kann im Interesse der Kinder und der Eltern die Todesursache besser geklärt werden. Hierbei wird nicht sofort der Staatsanwalt tätig. Würde er sofort ermitteln, stünde der Verdacht einer Straftat im Raum. Wenn es den Eltern entsprechend vermittelt wird und sie behutsam begleitet werden, handelt es sich weder um eine Stigmatisierung noch um einen Generalverdacht, wie es von einzelnen Diskutanten in der Vergangenheit behauptet wurde. Dies wird auch von der Polizei und dem Notfallseelsorger Peter Walther bestätigt, wie wir in einer Diskussion erfahren haben. Nach seiner Aussage befürworten über 90 Pro––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
zent der Eltern eine Obduktion, sie wollen wissen, wie ihr Kind gestorben ist. Es bringt für sie Entlastung, wenn sie wissen, der Tod des Kindes ist nicht genetisch bedingt. Sie können auch erfahren, ob sie Fehler gemacht haben. Ferner muss den Eltern die Angst genommen werden, dass ihrem Kind durch die Obduktion etwas Schlimmes passiert. Auch danach kann man sich noch von dem Kind verabschieden.
Eltern machen sich selbst Vorwürfe und werden häufig vom Umfeld angeprangert, wenn sie nicht wissen, warum ihre Kinder gestorben sind. In diesem Zusammenhang wollte ich noch erwähnen, der Notfallseelsorger hat auch bestätigt, dass bei diesen Familien die Scheidungsraten enorm steigen. Auch hier könnte eine Obduktionspflicht eine Hilfe sein. Wir haben auch das Thema virtuelle Autopsie angesprochen. Sie ist gegenwärtig allerdings keine Alternative, da sie vor Gericht nicht anerkannt wird. Sie könnte im Moment lediglich die Untersuchung ergänzen. In der Deputation hat sich nach eingehender Diskussion lediglich der FDP-Vertreter der Stimme enthalten, alle anderen Parteien stimmten dem Entwurf mit der Einschränkung einer Überprüfung nach zwei Jahren zu.
Inzwischen wurde der Entwurf durch einen Richtervorbehalt ergänzt. Das heißt, die Eltern können der Obduktion innerhalb von 24 Stunden widersprechen. Bundesweit erfuhr die Initiative ein durchweg positives Echo. Erst diese Woche konnte man dies im „Weser-Kurier“ von Chefarzt Dr. Wygold aus Hannover lesen. In Hamburg und Sachsen gibt es ähnliche Gesetze, allerdings mit der Maßgabe, dass der Staatsanwalt automatisch eingeschaltet werden muss. Das halten wir für eine größere Belastung für die Eltern. Für uns ist es notwendig, dass die Eltern nach einem derartigen Vorkommnis intensiv begleitet werden. Damit können viele Selbstzweifel, aber auch Schuldvorwürfe abgebaut werden, wie es uns auch der Notfallseelsorger in einem Gespräch bestätigte.
Wir sind für weitere Vorschläge auch offen. Der Kinderschutzbund hat ein System freiwilliger Familienpaten vorgeschlagen. Wir denken, solche Maßnahmen sollte man weiter erörtern. Zu diesem Zweck schlagen wir vor, dass dieser Gesetzentwurf im Rechtsausschuss noch einer Anhörung unterzogen wird. Anschließend sollte er in der zweiten Lesung auf den Weg gebracht werden. – In diesem Sinne: Vielen Dank!
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Ich kann es gleich vorweg sagen, sicherlich ahnen Sie es schon: Die CDU-Fraktion wird dem vorliegenden Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Leichenwesen heute in der ersten Lesung zustimmen.
Mit der vorgeschlagenen Änderung des Gesetzes über das Leichenwesen soll eine Obduktionspflicht für verstorbene Kinder unter sechs Jahren, bei denen die Todesursache nicht zweifelsfrei bekannt beziehungsweise nicht zweifelsfrei erkennbar ist, eingeführt werden. Die Notwendigkeit für diese Änderung ergibt sich daraus, dass die derzeitige Regelung, nach der ein Leichenschauarzt unverzüglich die zuständige Polizeidienststelle benachrichtigen muss, wenn sich bei der äußeren Leichenschau Anhaltspunkte für einen nicht-natürlichen Tod ergeben, die Entdeckung von Missbrauchsfällen bei Kindern nicht ausreichend garantieren kann.
Leider ist es so, dass Spuren, die auf einen gewaltsamen Einfluss hindeuten, bei verstorbenen Kleinkindern nicht immer von außen erkennbar sind. Das Schütteltrauma, welches in der Regel keine äußeren Merkmale erkennen lässt, sei an dieser Stelle als ein Beispiel erwähnt. Man kann also sagen, dass die geplante Änderung der Erhöhung der Aufklärungsrate von tödlichen Kindesmisshandlungen dienen wird. Zwar gibt es keine konkreten Zahlen darüber – das will ich auch sagen –, in wie vielen Fällen eine per Gesetzesänderung eingeführte Obduktionspflicht greifen würde, aber Ärzteforschungsgruppen, Polizei und Kinderschutzorganisationen sind sich einig, dass die Dunkelziffer von unentdeckten tödlichen Kindesmisshandlungen hoch ist.
Wir begrüßen es deshalb, dass das Gesetz eine zweijährige Erprobungsphase durchlaufen soll, um zu sehen, ob die Mittel, die wir hier beschließen wollen, tatsächlich dem beabsichtigten Zweck dienen. In Einzelfällen ist die geplante Gesetzesänderung auch im Zusammenhang mit der Verbesserung des Kindeswohls zu sehen, nämlich dann, wenn es in den betroffenen Familien noch Geschwisterkinder gibt. Auch hier werden wir nach zwei Jahren gründlich prüfen, ob sich das Gesetz bewährt hat.
Meine Damen und Herren, dass sich die CDUBürgerschaftsfraktion heute in der ersten Lesung für die sogenannte Obduktionspflicht bei Kindern mit ungeklärter Todesursache ausspricht, bedeutet nicht, dass wir uns mit den ethischen Bedenken und dem Für und Wider einer solchen Regelung nicht beschäftigt hätten. Als wir Ende des letzten Jahres den Gesetzentwurf als Deputationsvorlage gesehen haben, haben wir auch erst einmal nachdenken müssen. Dem Hinweis des Katholischen Büros zum Beispiel, dass die geplante Änderung dem Kindeswohl des verstorbenen Kindes nicht mehr dienen wird, ist Rechnung zu tragen. Es ist auf keinen Fall von der Hand zu weisen, dass eine innere Leichenschau für trauernde Eltern und Angehörige eine große emotionale Be
Wir haben uns intensiv mit dem Thema befasst, wir haben viele Gespräche geführt, die von den involvierten Seiten mit viel Sensibilität geführt wurden. Wir sind nach Abwägung aller Positionen zu der Ansicht gekommen, dass es sich lohnt, diesem Gesetzesvorhaben zuzustimmen. Besonders hat mich auch überzeugt, dass die Ärzteschaft die Verpflichtung zur Durchführung einer Obduktion bei Kleinkindern mit nicht zweifelsfrei erkennbarer Todesursache begrüßt, da die derzeitigen Regelungen oftmals zu einer Verunsicherung des verantwortlichen Leichenschauarztes führen und somit oftmals von einer inneren Leichenschau Abstand genommen wird, obwohl diese eventuell sinnvoll wäre.