Protocol of the Session on June 17, 2010

Des Weiteren zeigt der Bericht uns auch auf, dass in den oberen Entlohnungsstufen viel weniger Frauen zu finden sind als in den unteren Entlohnungsstufen. Eine alte Weisheit, werden Sie sagen. Sicherlich, das Verhältnis hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert, aber aus unserer Sicht ist hier immer noch ein sehr großer Nachholbedarf. Ein anderer Punkt ist uns auch aufgefallen: Gerade wenn Frauen aus ihrer Freistellungsphase zurückkommen und ein Rückkehrerinnengespräch wahrnehmen möchten, ist die Qualität der Rückkehrerinnengespräche von Dienststelle zu Dienststelle unterschiedlich, wenn ein solches Gespräch überhaupt angeboten wird.

Die dezentrale Personalverantwortung ist hier aus unserer Sicht nicht das ideale Instrument. Wir möchten gern, dass hier zentrale Vorgaben gemacht werden, dass es einheitliche Kriterien gibt, wie solche Rückkehrerinnengespräche stattzufinden haben. Wir möchten auch gern, dass dies bei den Vorgesetzten kontrolliert wird, und was für uns auch ganz wichtig ist – wenn wir bei einer dezentralen zentralen Personalplanung sind –, auch die Karriereplanung gerade für Frauen mit den unterschiedlichen Lebensläufen wird nicht zentral gestaltet, sondern dezentral, und sie ist in ihrer Qualität und ihrer Verlässlichkeit sehr unterschiedlich. Es kann nicht sein, dass die Beförderungschancen von Frauen von der Dienststelle abhängig sind, in der sie sich gerade befinden.

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/ Die Grünen und bei der LINKEN)

Deswegen ist es aus unserer Sicht auch unbedingt notwendig, weiterhin Frauenförderpläne einzufordern.

(Beifall bei der LINKEN)

Leider ist dies noch nicht in allen Dienststellen die Regel, und dort, wo Frauenförderpläne vorliegen, sind sie in einigen Fällen schon ziemlich alt.

Ein anderer Punkt ist uns aufgefallen bei Frauenförderplänen: Es müssen Frauenförderpläne sein und nicht Familienförderpläne. Familienpolitik ist sehr wichtig, Familienförderung muss in den Dienststellen ein großes Gewicht haben, aber die Familienförderung muss in Betriebsvereinbarungen festgehalten werden und nicht in Frauenförderplänen.

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/ Die Grünen und bei der LINKEN)

Hier möchten wir in Zukunft noch weitere Gespräche führen. Wie gesagt, wir haben uns schon mit dem Finanzressort verabredet, dazu die einzelnen Punkte noch einmal aufzugreifen und weiter zu verfolgen. Wir sind sehr hoffnungsfroh, dass wir hier auch noch einiges bewirken können.

Der Bericht als solcher, müssen wir sagen, hat uns gezeigt, dass Frauenförderung Sinn macht, Frauenförderung Erfolg hat, diese Frauenförderung hat aber auch nur Erfolg, weil wir das Landesgleichstellungsgesetz haben, auf dessen Grundlage dieser Bericht auch erstellt ist. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/ Die Grünen und bei der LINKEN)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Troedel.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst möchte ich mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die umfangreiche und akribische Dokumentation zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes bedanken.

(Beifall bei der LINKEN)

Unser Dank geht ebenso an die Kollegin der ZGF für die Kommentierung dieses Berichts. In dieser Dokumentation wurden, wie schon gesagt, 64 Prozent aller in öffentlichen Bereichen des Landes Bremen Arbeitenden einbezogen, die anderen 36 Prozent sind in Mehrheitsgesellschaften des Landes und der Stadtgemeinde Bremen angestellt. Diese Bereiche sollen zukünftig in die Berichterstattung einbezogen werden. Wir begrüßen diese Absicht.

(Beifall bei der LINKEN und bei der SPD)

Der Bericht zeigt auf, dass es eine deutliche geschlechtsspezifische Verteilung von Arbeitsgebieten gibt. Der Bereich der Raumpflege beispielsweise wird zu 98 Prozent von Frauen wahrgenommen. Hier wird übrigens nicht von Feminisierung gesprochen, der Gebrauch dieses Begriffes enthüllt männliche Befürchtungen offensichtlich erst bei höheren Funktionen und höheren Eingruppierungen. In der höchsten Entlohnungsstufe bei Leitungsfunktionen gibt es überhaupt keine Frau, in der zweithöchsten liegt der Frauenanteil bei 25 Prozent, in der fünfthöchsten bei knapp 9 Prozent, also reine Maskulinisierung!

Beispielhaft sei hier auch die Entsendung von Frauen in Gremien genannt, in den öffentlichen Ämtern und Kommissionen beträgt hier der Frauenanteil nur 29 Prozent beziehungsweise 34 Prozent,

(Abg. Frau A h r e n s [CDU]: Und vorher 42 Prozent!)

in Delegationen und Konferenzen über die Vorgabe des Landesgleichstellungsgesetzes wiederum mehr als erfüllt. Deutlichen Nachholbedarf bei der Einstellung von Frauen gibt es auf der einen Seite trotz Fortschritten bei der Polizei, der Feuerwehr, des Strafvollzugspersonals und beim technischen Personal. Dasselbe gilt für die Bewerbungen und Einstellungen in die verschiedenen Ausbildungsberufe. Der Frauenanteil muss in den IT-Branchen, in der Holzund Industriemechanik deutlich erhöht werden. Diese Bereiche müssen für Mädchen und junge Frauen interessanter werden. Auf der anderen Seite ist eine Unterrepräsentanz von Jungen und jungen Männern in hauswirtschaftlichen, altenpflegerischen und nachbarschaftshelfenden Berufen auffällig. Für beides gilt es, die Ursachen wie zum Beispiel niedrige Bezahlung, geschlechtsspezifisches Image, keine gesell

schaftliche Akzeptanz beziehungsweise Anerkennung herauszufinden und möglichst zu beseitigen.

Die untersuchten Bereiche belegen, dass auch der öffentliche Dienst zur Ungleichheit von Einkommen zwischen Männern und Frauen im Land Bremen beiträgt. In den unteren Lohngruppen sind Frauen mit 69 Prozent, in den oberen mit nur 31 Prozent vertreten. Mit den Höhergruppierungen und Beförderungen von fast fünf Prozent der männlichen – wie schon von der Kollegin Arnold-Cramer gesagt –, aber nur 3,8 Prozent der weiblichen Kollegen wird die Einkommensschere weiter geöffnet.

In der Zeit der Erstellung des Berichts waren 4,5 Prozent der Beschäftigten abwesend, davon waren über 82 Prozent weiblich. Leider sind in dem Bericht die Gründe nicht detailliert dokumentiert. Interessant wären beispielsweise die Gründe von Beurlaubungen: Geht es um Weiterbildung, Mutterschutz, Erziehungszeiten oder Langzeiterkrankungen? Der Anteil von weiblichen Teilzeitbeschäftigten mit 54 Prozent ist sehr hoch, über die Gründe der reduzierten Arbeitszeit liegen keine Daten vor. Wir können aus dem Bericht nicht ersehen, ob die Kolleginnen Erziehungszeiten, Pflegezeiten oder andere Gründe zur Teilzeitarbeit haben. Oder handelt es sich möglicherweise um Zwangsteilzeit? Leider werden Daten zur Freiwilligkeit von reduzierter Arbeitszeit nicht erhoben. Wir wissen also nicht, ob es sich von Beginn an um eine stundenreduzierte Arbeitsstelle handelt oder ob die Reduzierung nach einem entsprechenden Antrag vorgenommen wurde.

Interessant in diesem Zusammenhang wäre, dass der Anteil verminderter Arbeitszeit bei den männlichen Angestellten nur bei 15 Prozent liegt. Es ist auch bei den männlichen Kollegen nicht ersichtlich, aus welchen Gründen sie eine reduzierte Arbeitszeit gewünscht haben oder warum sie vorliegt. Bei den Neueinstellungen ist es gelungen, dass vermehrt Frauen eingestellt werden. Allerdings bleibt hier kritisch zu vermerken, dass über 70 Prozent dieser Neueinstellungen von Frauen befristet sind. So ist eine langfristige Lebensplanung nicht möglich.

(Beifall bei der CDU)

Der Bericht dokumentiert, dass es wesentlich weniger Frauen auf Leitungsebene gibt. Das ist allerdings nun gar nichts Neues. Das gilt für einzelne Sparten genauso wie für den gesamten Bereich.

Wir unterstützen die ZGF in ihrer Empfehlung, den vorliegenden Bericht zur Grundlage gezielter Personalpolitik und Frauenförderung zu machen. Auch das war schon immer ein Teil aus meiner kurzen Erfahrung im Gleichstellungsausschuss. Die Durchsetzung dieser Empfehlung wäre mit Frauenbeauftragten in allen Bereichen besser möglich. Wir müssen allerdings feststellen, dass es immer noch nicht überall Frauenbeauftragte gibt, insbesondere bei den Betrieben mit unter 100 Beschäftigten.

Ein besonderes Anliegen: Die Freistellung der Frauenbeauftragten ist noch eine Baustelle, die es zu schließen gilt. Frauenförderpläne sollten aus allen Bereichen vorliegen und deren Erstellung nicht mit lapidaren Begründungen abgelehnt werden. Dass ausgerechnet KiTa Bremen noch keinen Förderplan erstellt hat, ist bedenklich und hat zur Folge, dass zwar 80 Prozent der Betriebe einen Förderplan haben, aber nur 35 Prozent der Mitarbeiterinnen einbezogen werden. Die oben genannten Kritikpunkte sind im Antrag des Ausschusses für die Gleichstellung der Frau aufgenommen worden. Wir stimmen dem Antrag zu. – Ich danke für die Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der LINKEN)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Hoch.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Ausschussvorsitzende Frau Arnold-Cramer hat schon wesentliche Punkte unserer Beratungen im Gleichstellungsausschuss ausgeführt, deshalb möchte ich hier nur einige Aspekte ansprechen, die für uns Grüne besonders wichtig sind! Dazu zählt die Ankündigung in dem Bericht, dass zukünftig auch die öffentlichen, in Mehrheitsbesitz befindlichen bremischen Gesellschaften des Landes und der Stadtgemeinde Bremen in die Berichterstattung einbezogen werden. Das ist besonders wichtig vor dem Hintergrund, dass zukünftig die Krankenhäuser mit einem hohen Personalbestand und einem hohen Frauenanteil wieder in die Berichterstattung einfließen. Das war ein Kritikpunkt, den ich in den letzten Jahren immer vorgebracht habe.

Ich bin froh, dass ich es nicht mehr tun muss, denn das ist jetzt wieder möglich, da wir hier 2007 im Haus einen Antrag verabschiedet haben, der zum Ziel hatte, die Frauenförderung auch in den Gesellschaftsverträgen und Satzungen öffentlicher Gesellschaften zu verankern. Diesen Antrag hatte die Koalition hier vorgelegt, und dankenswerterweise wurde er von den LINKEN damals unterstützt. Das war richtig und wichtig und hat, denke ich, auch schon Früchte getragen.

Auch wenn es in dem vorliegenden Bericht noch nicht nachzulesen ist, so haben doch einige Gesellschaften in den Sitzungen des Gleichstellungsausschusses vorgetragen, was sie für die Förderung von Frauen tun und welche Maßnahmen sie dazu ergriffen haben. Auch wenn in vielen Gesellschaften Frauen in den Führungspositionen unterrepräsentiert sind und auch dort mit der Lupe zu suchen sind, so ist doch festzustellen, dass die Gesellschaften das Thema Frauenförderung inzwischen auch konsequenter behandeln und bei dem Thema aktiv sind. Einige Gesellschaften haben das Thema Vereinbarkeit von ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Familie und Beruf nicht nur bearbeitet, sondern sie sind auch auditiert. Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist keine direkte Frauenförderung, sondern sie ist eine wichtige und richtige Rahmenbedingung, die Frauen brauchen, um berufstätig sein zu können.

(Beifall bei der SPD)

Ich glaube, dass viele Gesellschaften inzwischen bemerkt und auch begriffen haben, dass Frauenförderung durchaus eine Win-win-Situation ist und keine lästige Aufgabe. Doch eines habe ich vergessen zu fragen, als die Gesellschaften sich im Gleichstellungsausschuss vorgestellt haben, nämlich wie viele Abertausend Euro es angeblich gekostet hat, wenn sie das LGG in den ausgegliederten Gesellschaften jetzt auch beachten. Herr Dr. Möllenstädt, Sie haben auch nicht daran gedacht, das zu fragen –

(Abg. D r. M ö l l e n s t ä d t [FDP]: Doch, ich komme gleich darauf, keine Angst!)

wunderbar! –, denn das war damals Ihr Argument, weshalb Sie das abgelehnt haben. Fragen hätten Sie aber ja trotzdem können und das nicht nur heute ausführen! Denken Sie das nächste Mal daran! Das machen wir zusammen. Ich denke, dass es richtig gewesen ist, dass wir diesen Antrag damals auf den Weg gebracht haben, und, wie gesagt, es zeigen sich auch langsam die Früchte. Wir Grüne glauben nicht, dass die Steigerung des Anteils von Frauen in Führungspositionen ohne das Landesgleichstellungsgesetz so erfolgt wäre, auch wenn wir noch nicht am Ende des Ziels sind. Der Bericht macht jedoch auch sichtbar, dass bei den Höhergruppierungen und bei den Beförderungen die Disparität der Geschlechter seit 1998 unverändert ist. Nahezu 50 Prozent der Frauenbeauftragten müssen ihre Aufgaben neben ihren hauptamtlichen Tätigkeiten organisieren. Das hatte ja auch schon Frau Arnold-Cramer hier ausgeführt. Hier müssen in den Dienststellen Lösungen gefunden werden. Das ist besonders wichtig, damit sich auch zukünftig Frauen für dieses Amt zur Verfügung stellen, denn wir brauchen starke Frauenbeauftragte, und wir wollen sie auch in ihrer Arbeit unterstützen. Deshalb werden wir auch das Landesgleichstellungsgesetz ändern, sodass in der Zukunft das Klagerecht der Frauenbeauftragten gesetzlich geregelt wird.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Wir haben noch viele Baustellen im Bereich Gleichstellung der Geschlechter, und wir werden diese auch konsequent weiter bearbeiten. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Möllenstädt.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich immer wieder, zu dem Thema der Gleichstellungspolitik vor Sie treten zu dürfen, und ich glaube, auch diese Debatte durchaus mit dem einen oder anderen Gedanken bereichern zu können.

Ich bin schon verwundert, Frau Hoch, nachdem Sie jetzt drei Jahre lang Ihre Redemanuskripte hier so fleißig zum Pult getragen haben. Ich glaube, Sie verkennen die tatsächlichen Ergebnisse Ihrer Politik, und ich will das schon noch einmal in Erinnerung rufen! Es ist mitnichten so, dass diese Koalition nun so viel bei der Besetzung von Führungspositionen mit Frauen bewegt hätte. Schauen Sie sich die Wirtschaftsförderung Bremen etwa an: fünf Geschäftsführer, alle Männer! Ein Ende ist da auch nicht absehbar.

(Abg. Frau B ö s c h e n [SPD]: Schauen Sie doch einmal nach Bremerhaven!)

Warum haben Sie es dann nicht anders gemacht? Es wäre doch naheliegend gewesen, dies zu tun.

Im Übrigen haben wir als Liberale nun nicht zu Unrecht immer wieder auch in dieser Legislaturperiode deutlich gemacht – und das ist aus Ihrem Redebeitrag auch deutlich geworden –, dass das, was Sie allenfalls geschafft haben, ein weiterer Aufbau unnützer Bürokratie ist. Heute haben Sie wieder die weitere Ausweitung von Berichterstattung gefordert. Ich glaube nicht, dass das wirklich dazu führt, dass am Ende eine bessere Gleichstellung gelingt, sondern die kann tatsächlich nur gelingen, wenn man motivierten Frauen Möglichkeiten und Chancen eröffnet, aber doch nicht bürokratische Instrumente schafft.

(Zuruf der Abg. Frau H o c h [Bündnis 90/Die Grünen])

Frau Hoch, ich glaube, an Transparenz fehlt es nun wirklich am allerwenigsten! Sie haben die vielen Hundert Seiten Papier, die wir jedes Jahr mit dem Gleichstellungsbericht empfangen, gesehen. An Zahlen, an Material fehlt es nicht. Sie haben aber auch in der Debatte gehört, dass manchmal die Art und Weise, welche Kennzahlen erhoben werden, vielleicht eher das Problem ist, nämlich zu verstehen, dass ein großer Teil der von Ihnen zu Recht oder zu Unrecht kritisierten Teilzeitarbeit sicherlich auch freiwillig geleistet wird, denn es gibt eben viele Frauen, die sagen: Ich möchte das so organisieren, weil ich mich damit besser zum Beispiel um meine Kinder und meine Familie kümmern kann. Ich finde das hochanstän––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

dig. Dies dann als Argument einer fremd verschuldeten Ungleichheit immer wieder hier anzuführen ist wirklich nicht sachgerecht.

Ich will aber gern noch auf zwei andere Aspekte der Berichtswerke kommen, die uns vorgelegt worden sind! Ein Problem, das wir immer wieder auch in den parlamentarischen Vorgängen feststellen, ist die Gender-Prüfung in den Vorlagen und Unterlagen, die wir zur Entscheidung vorgelegt bekommen. Ich finde das teilweise schon sehr bemerkenswert. Ich will Ihnen da nur einmal ein Exemplar aus den letzen Monaten zitieren, das ich besonders bemerkenswert fand, da ging es um den Bau eines Schwerlastterminals, so beschlossen durch Rot-Grün! Die Gender-Prüfung ergab: „Der Bau des skizzierten Schwerlastterminals stärkt tendenziell Wirtschaftszweige mit traditionellen männlichen Beschäftigungsdomänen, Hafenumschlag, Stahl- und Metallbau et cetera. Insofern ist im Falle einer Realisierung“, so der Verfasser, „von einer Verfestigung der bestehenden geschlechterspezifischen Arbeitsmarktstrukturen auszugehen.“