Protocol of the Session on October 17, 2007

In der Abwägung sind das sozusagen die Kandidaten, die wir für die stärksten halten. Aber das Ganze hat in der Tat, und ich finde, das muss man offen sagen, einen Makel. Es hat den Makel, dass es wünschenswert wäre, wenn wir auch im Staatsgerichtshof einen respektablen Anteil von Juristinnen vertreten hätten.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der Linken)

Das sage ich ganz frank und frei, das ist nicht befriedigend. Nur, ich betone das noch einmal, wir sollten, das ist jedenfalls unsere Empfehlung, und müssen hier für dieses Gremium die Entscheidung von den Sachverhalten abhängig machen. Wir haben deshalb, ich will das auch für die Wahl, Herr Präsident, heute Nachmittag gleich ansprechen, für die Wahl der Stellvertreterinnen und Stellvertreter eine Reihe von qualifizierten Juristinnen vorgeschlagen.

Ich will damit sagen, weil ich das auch in der Presse gelesen habe, damit heilt man den Makel nicht.

(Beifall bei der Linken)

Das ist ganz eindeutig so. Da stelle ich mich hier auch nicht hin und behaupte so etwas. Aber wir haben hervorragende Frauen. Ich habe darauf verwiesen, dass Professor Dr. Rinken beispielsweise 2011 nicht wieder antreten kann. Ich sage ganz deutlich, für mich und meine Fraktion ist das die Herausforderung und die Aufgabe, 2011 hier andere Vorschläge zu machen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Ich glaube, dass wir mit Frau Professor Dr. Edda Weßlau, der Dekanin des Fachbereichs 6, Rechtswis

senschaften, an der Bremer Universität, Frau Karen Buse, Präsidentin des Amtsgerichts Berlin, bis vor kurzem noch als Richterin in Bremen tätig, Frau Monika Paulat, der Präsidentin des Landessozialgerichts, drei hervorragende Frauen hier vorschlagen. Unser vierter Vorschlag für die Stellvertretung ist Herr Hans Alexy, Richter am Oberverwaltungsgericht Bremen.

Meine Damen und Herren, ich wünsche mir, dass wir hier eine würdige Debatte haben, und bin froh, dass wir hier bisher nicht über Parteienproporze diskutiert haben, das ist diesem Thema sehr angemessen. Es ist im Übrigen auch durch ein Urteil des Staatsgerichtshofs gedeckt und gerechtfertigt, dass wir hier so diskutieren und so frei wählen können, wie wir das heute vorsehen. Herzlichen Dank, und ich bitte um Unterstützung der von mir vorgetragenen Vorschläge! – Danke sehr!

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Güldner.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es relativ kurz machen, weil sich für die grüne Fraktion die Situation ähnlich darstellt. Ich will vielleicht noch einmal auf den Vorlauf eingehen. Das ist meines Erachtens noch einmal ein Abbild dessen, die Kollegen haben es schon angesprochen, dass wir jetzt eine veränderte Situation im Parlament haben, mehr Fraktionen haben, und das muss man, Frau Troedel, wenn Sie gestatten, auch sagen, dass sich fraktionsübergreifend zunächst Wahlvorschläge herausgebildet haben, die einfach den Erfordernissen des Artikels 39 Landesverfassung nicht gerecht geworden wären.

Insofern hatten wir alle gemeinsam, wie wir hier sitzen, ein Problem, dass wir Benennungen vornehmen wollten, die zunächst der Landesverfassung – das ist ja auch nicht irgendein Text, denn dies ist in der Landesverfassung selbst geregelt – nicht gerecht geworden wären. So hätten wir das nicht lösen können, dass jeder seine Kandidaten und Kandidatinnen benennt, und dann wäre es gut gewesen, wie es in der Vergangenheit meistens geklappt hat, dieses Mal hätte es so nicht geklappt.

Meine Vorrednerin und meine Vorredner haben es schon angesprochen, die Landesverfassung und auch das einschlägige Gesetz zum Staatsgerichtshof erfordern, dass wir zwei Richter oder Richterinnen in dem Gremium haben. In der Vorlage der Vorschläge aus den einzelnen Fraktionen war zunächst nur ein Richter vorgesehen. Insofern ist es klar, dass wir hier ein Problem hatten. Wir haben darüber zusammengesessen und debattiert, ob wir hier einen Ausweg finden –––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

können. Die SPD hat einen Vorschlag gemacht, der gleichzeitig noch ein Problem mitgelöst hat, insofern vielen Dank für diesen Vorschlag! Wir können nämlich für ein Landesverfassungsgericht in einem ZweiStädte-Staat – das war ja vorhin gerade Thema, ob wir ein Stadtstaat oder ein Zwei-Städte-Staat sind, ich finde, wir sind ganz eindeutig ein Zwei-StädteStaat – einen Vorschlag machen und Bremerhaven dabei komplett unberücksichtigt lassen. Auch dafür gab es in den ersten Überlegungen der Fraktionen keinen Vorschlag, der dem gerecht geworden wäre, und wir hatten ein Problem, das wir heute mit den Wahlvorschlägen, so wie sie vorliegen, nun endlich gelöst haben.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wir haben als Grüne seit mehreren Legislaturperioden einen sehr anerkannten Jura-Professor, nämlich Herrn Dr. Ulrich K. Preuß, im Staatsgerichtshof, der dort auf Vorschlag der Grünen mehrmals hineingewählt worden ist. Herr Professor Dr. Preuß ist inzwischen nach Berlin an die Hertie School of Government gegangen. Ich denke einmal, durch die Vielzahl seiner Veröffentlichungen und seiner öffentlichen Ämter gerade in den Bereichen des öffentlichen Rechts ist seine Qualifizierung für dieses Amt und auch seine bisherige Arbeit in diesem Staatsgerichtshof nicht anzuzweifeln. Wir haben ihn deswegen noch einmal nominiert. Jetzt komme ich aber gleich noch einmal zu dem Problem, das Frau Troedel meines Erachtens völlig zu Recht angesprochen hat. Auch ich teile die Meinung von Dr. Carsten Sieling, dass Sie hier auf ein richtiges Problem hingewiesen haben, nämlich dass wir in diesem Staatsgerichtshof jetzt schon über mehrere Legislaturperioden hinweg keine Frauen, keine Juristinnen oder Richterinnen, sitzen haben. Bei uns ist es ähnlich, wir haben als Stellvertreter und Stellvertreterinnen zwei Richter nominiert, nämlich Frau Sabine Heinke und Herrn Theodor Schelhowe. Wir haben für uns mitgenommen – entscheiden wird das die nächste Fraktion der Grünen und nicht die jetzige –, dass wir der nächsten Fraktion empfehlen werden, hier auch in diesem Bereich der Besetzung dieser Ämter mit Frauen zu einer Lösung zu kommen, die sowohl die Richterfrage als auch die Frauenfrage berücksichtigt. Sie haben hier, sehr verehrte Frau Troedel, den Finger in die richtige Wunde gelegt, dass dies in der Vergangenheit nicht befriedigend gelöst worden ist.

Gleichwohl, meine Damen und Herren, die Besetzung des Landesverfassungsgerichts, ich nenne es einmal so, denn das ist der Staatsgerichtshof in Bremen de facto, ausschließlich auf diesen Punkt zu reduzieren, wie Sie das getan haben, diese Meinung teile ich ausdrücklich nicht.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der CDU)

Das muss man hier auch sagen. Sie haben ein berechtigtes Problem angesprochen, aber es ist schon angesprochen worden, wir sind hier in sehr ernsten Zeiten für das Land Bremen. Jetzt noch einmal langjährig bewährte und erfahrene Mitglieder dieses Landesgerichtshofs zu nominieren, wie wir das auch mit Herrn Professor Dr. Preuß tun, das ist, glaube ich, in dieser Zeit durchaus vertretbar, wenn die Qualifikation so unangefochten ist, wie sie bei diesen Wahlvorschlägen nun einmal ist. Wie gesagt, es ist eine Mischung aus Befähigung zum Richteramt, das ist die gesetzliche Vorgabe, und aus einem politischen Kriterium heraus wollen wir Bremerhaven wenigstens mit einer Person berücksichtigen. Ich finde, ein ganz überragendes Kriterium ist die Qualifizierung und die Statur derjenigen, die in diesen Staatsgerichtshof gehen, weil wir das als Land Bremen ganz dringend brauchen. Schließlich ist die Frage der Geschlechtergerechtigkeit zu berücksichtigen. Aus all diesen Faktoren haben wir als grüne Fraktion den Schluss gezogen, dass wir die Nominierungen – dass wir unseren eigenen Kandidaten unterstützen ist selbstverständlich – von SPD und CDU, wie sie jetzt auf dem Wahlvorschlag sind, unterstützen und mitwählen werden. Wie gesagt, für die Zukunft haben wir den Auftrag mitgenommen, eines dieser vier Kriterien, nämlich die Frage der Geschlechtergerechtigkeit, in diesem Staatsgerichtshof gemeinsam mit den anderen Fraktionen anders zu regeln, und das meinen wir auch ernst. Wir sind die Partei, die als erste Quotierungsregeln eingeführt hat und sie bis heute durchgehalten hat, und wir sind der Meinung, dass dies auch im Staatsgerichtshof in Zukunft stärker berücksichtigt werden sollte. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der CDU)

Als Nächster erhält das Wort der Abgeordnete Rupp.

Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Sie können sich vorstellen, dass wir mit dieser Debatte alles andere als zufrieden sind, und ich will im Detail darauf eingehen. Ich glaube, dass wir mit der jetzt so proklamierten freien Wahl der Mitglieder des Staatsgerichtshofs überhaupt kein höheres demokratisches Niveau betreten, wie der Abgeordnete Dr. Carsten Sieling es gesagt hat, sondern dass man wie immer die Methoden den Absichten anpasst und sich jeweils für die entscheidet, die seinen Absichten am besten nachkommt. interjection: (Beifall bei der Linken)

Wir haben eine Situation, in der wir möglicherweise widerstrebende oder möglicherweise auch nicht so –––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

einfach insgesamt einzulösende Kriterien der Landesverfassung einlösen sollten. Das ist selbstverständlich zum einen die Anzahl der Richter, die in diesem Gremium sein müssen. Das ist möglicherweise das politische Kriterium, dass Bremerhaven dabei sein muss, aber die Verfassung sagt darüber eher nichts. Aber sie sagt aus gutem Grund und nicht nur aus Machtproporz, dass die Stärken der Fraktionen nach Möglichkeit zu berücksichtigen sind. Die Frage der Möglichkeiten ist deutlich eine ganz politische Auslegung, und ich denke, Sie haben diese Möglichkeit gehabt. Man hätte ohne Weiteres einen abgestimmten Vorschlag hinbekommen können, bei dem wir auch als Linke vertreten wären, dann hätten Sie diese beiden Verfassungsgrundsätze, Verfassungsparagrafen erfüllen können. Ich halte das auch für einen klaren Auftrag.

Überdies berücksichtigte es auch die veränderte Situation in diesem Parlament. Ungefähr 8,4 Prozent der Bremerinnen und Bremer sind der Meinung, dass die Linke in dieses Parlament gehört. Bislang war es so, dass andere Fraktionen, seien sie auch kleiner, mit in diesem Gremium vertreten sind, und ich finde dieses Prinzip bisher auch völlig in Ordnung. Sie werden festgestellt haben, dass wir uns sehr genau auf dieses Prinzip eingelassen haben. Wir sind mit den Kolleginnen und Kollegen der CDU und FDP und auch mit der rot-grünen Koalition nicht immer einer Meinung, aber Sie werden feststellen, dass wir immer dann, wenn es darum ging, hier gemeinsam Gremien, Ausschüsse zu wählen, immer Ihre Kolleginnen und Kollegen mitgewählt haben, eine Form von Größe, die ich gerade bei Ihrer Fraktion manchmal vermisst habe.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Das ist kein Ausschuss der Bürger- schaft!)

Ich habe das begriffen! Das muss man mir jetzt nicht noch einmal erklären. Ich habe das Prinzip erläutern wollen, dass wir an einem Punkt sind, an dem wir jetzt auch wieder diese Form von Prinzip aufrechterhalten wollen, und das tun Sie gerade nicht.

(Abg. Frau B u s c h [SPD]: Müssen wir auch nicht!)

Das müssen Sie auch nicht! Selbstverständlich! Aber dann versuchen Sie das nicht zu verkleistern mit Sachzwängen und Möglichkeiten! Sagen Sie einfach ganz deutlich, jetzt und hier und heute wollen wir keine Frau, keine Migrantin und schon gar nicht jemanden von der Linken in diesem Staatsgerichtshof haben! Sagen Sie es laut und deutlich, weil Sie genau das tun, und das werden Sie jetzt mit dieser Wahl umsetzen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der Linken)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Woltemath.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sind die kleinste Fraktion und haben uns von Anfang an darauf konzentriert, einen Personalvorschlag für die Stellvertreter zu machen. Ich glaube, dass wir das mit Herrn Professor Calliess von der Bremer Universität sehr gut gelungen ist. Ich möchte noch anmerken, ich glaube, dass wir auch im Vorfeld sehr gute und abgestimmte Gespräche geführt haben und die Problematik erkannt worden ist und wir uns alle an die Nase fassen müssen, der FDP wird das ja immer vorgeworfen. Wir arbeiten daran auch in der Fraktion, dass wir die Frauenquote erhöhen. In diesem Sinne bedanke ich mich!

(Beifall bei der FDP)

Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Dr. Sieling.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal gemeldet, weil ich fand, dass die letzten Sätze des Kollegen Rupp nicht der Wahl angemessen waren, vor der wir hier stehen,

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der CDU)

dass wir nämlich den Staatsgerichtshof zu besetzen haben. Darum muss ich hier einfach, das gebietet die demokratische Klarheit, noch einmal deutlich machen, dass es so gewesen ist, dass wir als SPD zwei Vorschläge gemacht und dann deutlich gesagt haben, dass die Linke einen weiteren Kandidaten vorschlagen kann und sollte. Das Problem ist gewesen, aufgrund der Vorschlagslage insgesamt – auch aufgrund der Vorschläge der CDU und der Grünen – hätte dies ein rechtsgelehrter Richter oder eine rechtsgelehrte Richterin sein müssen!

So, meine Damen und Herren, und wie war das Problem zu lösen? Dann hätten Sie losmarschieren müssen. Wir hätten nur verzichten können an dem Punkt, da wir die Vorgaben des Gesetzes als SPD hier mit unseren Vorschlägen garantieren, indem wir Herrn Professor Dr. Rinken hätten zurückziehen müssen. Ich sage Ihnen, das ist für mich sozusagen wie ins Gesetz geschrieben, Herr Professor Dr. Rinken muss in diesen Staatsgerichtshof, dagegen darf keiner reden!

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der CDU)

Lassen Sie es mich noch einmal sagen, wir hätten das Problem lösen können, wie es uns beim Bürger–––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

schaftsvorstand, der ja auch sechsköpfig ist, gelungen ist, wie wir es in allen Ausschüssen fair gemacht haben. Das hätte man nur lösen können, wenn man die Linke dann aufnimmt zulasten der Grünen oder zulasten der CDU. Also, es gab und gibt keine gerechte Lösung, auch wenn wir jetzt hier wählen, das ist nun einmal so, außer man will diesen Schritt machen.

Wir haben, das will ich hier gern ergänzen, als SPD-Fraktion einen uns sozusagen nach Proporz zustehenden Stellvertreterposten abgetreten, auf den verzichten wir, und das ist sozusagen unser Beitrag an der Stelle. Mehr war nicht möglich, ich denke, das ist diesem Gremium auch angemessen. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit ist die Beratung geschlossen.

Meine Damen und Herren, ich weise darauf hin, dass hier der Artikel 90 der Landesverfassung anzuwenden ist. Danach fasst die Bürgerschaft ihre Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, gemäß Paragraf 58 Absatz 4 der Geschäftsordnung erfolgt die geheime Wahl in Wahlkabinen, wenn dies Mitglieder der Bürgerschaft in Fraktionsstärke verlangen. Dieses Verfahren ist interfraktionell so vereinbart worden.

Zum Wahlverfahren lassen Sie mich kurz noch einige Anmerkungen machen! Sie haben die Möglichkeit, mit Ja, Nein oder Stimmenthaltung zu entscheiden. Sie müssen also die entsprechende Rubrik Ihrer Wahlentscheidung ankreuzen. Fehlt eine Kennzeichnung, gilt die Stimme als nicht abgegeben. Enthält der Stimmzettel mehr Kennzeichnungen als zu Wählende, ist er ungültig. Falten Sie bitte den Stimmzettel in der Wahlkabine, und stecken Sie ihn dort in den mitgegebenen Wahlumschlag ein. Begeben Sie sich dann zu dem Tisch, wo die Wahlurne aufgestellt ist, und werfen den Stimmzettel in die Wahlurne.