Protocol of the Session on June 16, 2010

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Das hat doch etwas mit Selbstbin- dung zu tun! – Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Deshalb wollen Sie die Landesverfassung nicht ändern, oder was? Die wollen Sie doch auch ändern! – Abg. Frau T r o e d e l [DIE LINKE]: Da steht der Redner!)

Aber, meine Damen und Herren von der Koalition, jetzt machen wir Ihnen ein weiteres Angebot, damit Sie auch jetzt wieder merken, dass es uns nicht nur darum geht, dass wir, FDP und CDU, von Ihnen verlangen wollen,

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Ein Dreamteam!)

dass sie einen Antrag, der gut ist, auch noch mit beschließen müssen.

(Glocke)

Dafür haben wir ein gewisses Verständnis. Deswegen mache ich Ihnen einen anderen Vorschlag und sage Ihnen, lassen Sie uns Folgendes machen: Lassen Sie uns unsere beiden Anträge, den der CDU und FDP und Ihren, in den nicht ständigen Ausschuss überweisen, sodass wir dort dann in diesem Ausschuss gemeinsam diese Fragen beraten.

(Beifall bei der CDU)

Mehr können wir nicht mehr machen. Ich bitte darum, dass Sie diesem Weg und diesem Verfahren zustimmen. – Danke schön!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Woltemath.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich unterstütze den Kollegen Dr. Schrörs von der CDU bei diesem Überweisungsantrag ausdrücklich.

(Beifall bei der CDU)

Obwohl ich ja vorhin als Oberförster im Unterholz tituliert wurde.

(Abg. T s c h ö p e [SPD]: Nur Förster!)

Nur Förster, okay! Vielleicht kommt der Oberförster noch. Ich glaube nicht, dass wir keine Signale brauchen. Wir brauchen schon Signale.

(Beifall bei der FDP)

Wir brauchen deutliche Signale nach außen, dass Bremen gewillt ist zu sparen und dass Bremen alle Wege des Sparens beschreiten will. Nun kann man sich lange, verehrter Dr. Güldner, darüber streiten, ob das nun irgendetwas mit Sparen oder Symbolik zu tun hat. Es kommt aber auch in solchen Fällen auf die Symbolik an. Wenn wir die ganze Zeit argumentieren, wir sind in einem Geleitzug mit den anderen Ländern – mit Schleswig-Holstein, mit dem Saarland und mit anderen –, müssen wir vielleicht auch einmal das machen, was die anderen uns vorgemacht haben und gut gemacht haben.

(Beifall bei der FDP)

Dieser gemeinsame Beschluss des Kieler Landtags war ganz einfach gut, und das muss man anerken

nen. Ich verstehe nicht, warum wir das hier in der Bremischen Bürgerschaft nicht zustande bekommen sollen.

(Zuruf des Abg. D r. G ü l d n e r [Bünd- nis 90/Die Grünen])

Das ist doch überhaupt nicht das Thema. Wir müssen doch jetzt gar nicht streiten. Wir setzen ein starkes Signal, indem wir sagen, wir verankern die Schuldenbremse in der Bremer Landesverfassung.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Ich bin dankbar für den Zwischenruf. Sie wollen es einfach nicht!

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Ich habe mich lange gegen diesen Begriff gewehrt zu sagen, die Koalition versucht nur den Wahltag zu erreichen. Ich glaube es aber mittlerweile auch. Wir haben ja heute Morgen dieses wunderbare Schauspiel in der Aktuellen Stunde erlebt: Wir schauen einmal, was die Bundesregierung macht und was dort vermeintlich alles schlecht läuft. Da mag manches holprig sein, aber es gibt zumindest ein Sparpaket. Was wir aber hier in Bremen haben, sind nur vage Vorschläge, die man eventuell umsetzen kann und die in irgendeinem Staatsrätepapier zusammengefasst sind. Nein, das ist kein Sparen! Sparen ist, wenn man sagt, wir haben 23 000 Beamte, und die können wir abbauen. Wir können auch pro Jahr 800 Stellen einsparen, damit können wir 40 Millionen Euro im Jahr sparen. Damit haben wir in fünf Jahren 200 Millionen Euro. Das kann man machen.

(Abg. Frau B ö s c h e n [SPD]: Das ist kein Sparen, das ist Kürzen!)

Das kann man machen, und das wollen wir machen. Diesen Weg wollen wir beschreiten. Das ist für uns ein deutliches Signal. Ich finde, in unserem Antrag steht das auch sehr deutlich, weil das ja immer wieder gesagt worden ist: Linke Tasche, rechte Tasche, und der Bund versucht das auf Kosten der Städte und Kommunen zu machen. Wir haben in Punkt drei sehr deutlich gesagt, die Bürgerschaft (Landtag) fordert die Bundesregierung auf, dass sie bis zum Jahr 2020 durch Bundesgesetzgebung keine wesentlichen Mehrbelastungen und Mindereinahmen für Länder und Gemeinden beschließt. Das ist genau solch ein deutliches Signal. Wir bekennen uns dazu und wollen diesen Weg gemeinsam gehen.

Irgendwann aber macht sich doch die Opposition unglaubwürdig, wenn sie immer wieder versucht, den Senat und die Regierungsfraktionen zum Jagen zu tragen. Uns liegt etwas an dieser Stadt und diesem Land, deshalb gehen wir diesen Weg immer noch mit,

irgendwann ist aber auch Schluss. Ich denke, Sie müssen in sich gehen und daraus die richtigen Schlussfolgerungen ziehen. Deshalb finde ich den Vorschlag gut, dass wir das noch einmal in den Ausschuss überweisen und vielleicht noch einmal den letzten Anlauf nehmen, es zu versuchen. Wenn der nicht klappt, müssen wir als Opposition andere Wege gehen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Kummer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will mit dem anfangen, Herr Dr. Schrörs, Herr Woltemath, was uns, glaube ich, eint.

(Zuruf des Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/ Die Grünen])

Das will ich gern machen.

Uns geht es allen um Bremen, um seine Selbstständigkeit, am Ende auch um den bundesdeutschen Föderalismus. Wir waren vor gut einem Monat mit dem Haushaltsausschuss auf Reisen in Baden-Württemberg und im Saarland, um mit den Finanzpolitikern und Finanzpolitikerinnen dort über Finanzen, Verschuldung und Konsolidierungswege zu sprechen. Namentlich in Baden-Württemberg waren wir, glaube ich, parteiübergreifend darüber erschrocken, wie gering dort der Wert des Föderalismus angesehen wird. Länder müssen sich rechnen, so die einhellige Meinung in Baden-Württemberg, leider auch dort parteiübergreifend. Alles, was sich nicht rechnet, gehört abgeschafft. Ergo: auch Bremen. Deswegen ist dort geplant, als Geberland gegen den Länderfinanzausgleich zu klagen.

Ich nehme jetzt einmal Ihre Initiative als Versuch, dieser Gemeinsamkeit der Sorge über unser Land Ausdruck zu verleihen. Als solche nehme ich diese Initiative und auch Sie ernst. So habe ich Ihre beiden Reden auch verstanden. Auch wir bekennen uns zu den Grundsätzen der im Grundgesetz festgelegten Schuldenbremse, und auch wir sind gegen weitere Einnahmesenkungsgesetze und Aufgabenmehrbelastungen seitens der Bundesregierung. Insofern, auch das ist eine weitere Gemeinsamkeit, bin ich doch erfreut und erstaunt, dass Sie in Ihrem Punkt drei offensichtlich gegen solche Mehrbelastungen, auch gegen die des aktuellen Sparpakets der gelb-schwarzen Bundesregierung, sind, also für die Senkung der Rentenversicherungsbeiträge für Hartz-IV-Bezieher und nicht etwa für die Erhöhung der Grundsicherung, die wiederum die Kommunen belasten würden. Soweit zur Gemeinsamkeit! ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Doch über den Weg zum Erhalt von Bremens Selbstständigkeit sind wir uns offensichtlich derzeit nicht einig. Weswegen wir als rot-grüne Koalition hier einen eigenen Antrag vorlegen. Die Frage ist: Brauchen wir jetzt aktuell eine Änderung der Bremer Landesverfassung, und wenn ja, zu welchen Konditionen?

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Die Frage ist nicht brauchen wir sie, sondern wollen wir sie?)

Darüber kann aktuell überhaupt noch keine Auskunft gegeben werden. Es liegen ja noch nicht einmal die Ergebnisse der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Konsolidierungsländern vor, die die einzelnen Schritte beschreiben.

Ob das dann auch gleich in die Verfassung geschrieben werden muss, wie Sie in Ihrem Änderungsvorschlag ausführen, oder ob es nicht auch eine Nummer kleiner geht, darüber will ich mich jetzt gar nicht auslassen. Das mögen zu gegebener Zeit Verfassungsrechtler und -rechtlerinnen debattieren. Uns geht es darum, dass wir jetzt keinen Anlass sehen, die Verfassung zu ändern, ohne dass wir genau wissen, zu welchen Konditionen wir das überhaupt tun. Um die Katze im Sack zu kaufen, dafür ist mir die Verfassung zu schade. (Beifall bei der SPD)

Auch andere Länder haben das nicht getan. Die haben, wenn überhaupt, häufig schon vor der Grundgesetzänderung eine Regelung in der Landeshaushaltsordnung getroffen. Eine Verfassungsänderung hat lediglich, Sie haben das ausgeführt, SchleswigHolstein vorgenommen. Das ist richtig. Dort lehnt aber das Parlament insgesamt das Zustandekommen der Schuldenbremse im Grundgesetz ab. Es wird aktuell ja auch dagegen geklagt. Wenn man das tut, die Schuldenbremse im Grundgesetz einerseits ablehnt, sie aber andererseits als Konsolidierungsland inhaltlich befürwortet, dann bleibt logischerweise kein anderer Weg als das Landesrecht.

Rot-Grün in Bremen hat sich auch ohne geänderten Artikel in der Landesverfassung auf den Weg zum Erreichen des Grundgesetzes begeben. Der Senat macht derzeit einen Vorschlag, wie der Haushalt 2011 anzupassen ist, und wir werden auch die Finanzplanung entsprechend anzupassen haben. Wir stehen zu den Zielen der Grundgesetzänderung. Was darüber hinaus erforderlich ist, darüber werden wir beraten, wenn es soweit ist. Darauf zielt der Punkt drei unseres Antrags ab. Vom Tisch ist die Frage also in der Tat nicht. Soweit zum parlamentarischen Grund, warum wir Ihren Vorschlag ablehnen und derzeit keinen Grund sehen, die Verfassung zu ändern.

Nun komme ich zum politischen Grund der Ablehnung. Einmal abgesehen davon, dass zu jeder Änderung der Verfassung an sich eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, verlangen Sie in Absatz drei –

Sie haben das vorhin ausgeführt – Ihres ersten Punktes des Änderungsantrags der Verfassung, dass das auch für jede Ausnahme auf dem Weg dorthin der Fall sein soll, und zwar schon vor 2020, wenn die Grundgesetzregelung greifen soll. Heißt das übersetzt, wir führen jede Haushaltsberatung nur noch per Zweidrittelmehrheit? Auch das mag in schwierigen Zeiten wie diesen eine zu diskutierende Notwendigkeit sein. Aber, sehr geehrte Damen und Herren von der FDP und CDU,

(Abg. D r. S c h ö r s [CDU]: Genau so ist es, deswegen machen die das auch in Schles- wig-Holstein so!)

ein bisschen mitregieren, wird am Ende nicht gehen. Was für uns politisch schwierig wäre, ist, wenn an diese Verfassungsfrage, wenn man etwas miteinander aushandelt, Bedingungen geknüpft würden, und zwar, Sie haben das beide selbst angeführt, Sparbedingungen, wie sie sich offensichtlich die christlichliberale Regierung vorstellt. Wir haben das heute Morgen in der Aktuellen Stunde debattiert. Ich will das jetzt in der Schärfe nicht wiederholen. Herr Woltemath, Sie haben eben Ihre Sparideen wieder eingebracht, und wenn das dann am Ende herauskommt, wird das natürlich für uns schwierig werden. Rot-Grün in Bremen steht zur Grundgesetzänderung, zur Schuldengrenze. Wir werden aber den sozialen Zusammenhalt in Bremen nicht wegsparen!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Wir stehen zu unseren Schwerpunkten, zu Arbeit, ökologischem Umbau und Bildung. Auch wir werden sparen, wir haben Ihnen das wiederholt und immer wieder erklärt. Ohne Ausgabensenkung wird es in der Tat nicht gehen, wenn wir das Defizit zwischen Einnahmen und Ausgaben verringern wollen. Wir haben Ihnen das, wie gesagt, schon mehrfach erklärt, wie wir uns das vorstellen, mit Verwaltungsmodernisierung und Personalabbau. 950 Stellen sind Sparbemühungen. Wir werden aber nicht sparen wie die berühmte schwäbische Hausfrau. Lassen Sie mich ein bisschen von der schwäbischen Hausfrau erzählen. Stellen wir uns vor, das sei eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern, sagen wir, irgendwo in BadenWürttemberg, in einer kleinen Stadt. Das Geld reicht hinten und vorn nicht.

(Abg. D r. B u h l e r t [FDP]: Das kommt bei schwäbischen Hausfrauen öfter vor!)

Sie versucht nun ihre Ausgaben zu senken. Sie verkauft das Auto und zieht in eine kleinere Wohnung. Da das Geld dann immer noch nicht reicht, versucht sie, die Einnahmen zu erhöhen, sprich: Sie sucht sich einen bezahlten Job. Daraus wird dann aber auch nichts, weil die Bürgermeisterin in ihrer Stadt auch eine schwäbische Hausfrau ist, der Kindergarten schon