Protocol of the Session on April 22, 2010

aber auch für den, den wir allein eingebracht haben. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der FDP)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dennhardt.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Imhoff hat soeben fast rührend mit einer Umwelt- und Naturschützerhaltung seinen Redebeitrag eingeleitet. Deswegen will ich, wie Herr Dr. Buhlert, noch einmal daran erinnern: Wir reden über dieses Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz, weil das Umweltgesetzbuch in der Großen Koalition auf Bundesebene an der Union gescheitert ist.

(Abg. I m h o f f [CDU]: Das Thema wollen wir nicht wieder anfangen!)

Ich wollte es nur noch einmal in Erinnerung rufen! Es steht ein bisschen im Widerspruch zu Ihrer Einleitung, aber vielleicht haben Sie eine andere Haltung als – –.

(Abg. I m h o f f [CDU]: Meine Einlei- tung war, dass das nicht sexy ist!)

Dass Ihr Redebeitrag nicht sexy war, oder wie war Ihre Einleitung?

Nein! Ich sehe das ein bisschen im Widerspruch, aber möglicherweise stehen Sie ja auch im Widerspruch zu dieser Haltung der Union auf Bundesebene zum Umweltgesetzbuch, das würde Sie ehren, Herr Imhoff!

Die Föderalismusreform vom September 2006 hat aber dennoch die Kompetenzen neu verteilt, sodass es sinnvoll war, dass Umweltminister Gabriel dann noch das Bundesnaturschutzgesetz auf den Weg gebracht hat und die Möglichkeiten auf Bundesebene genutzt hat, von Rahmenrecht auf Vollregelung umzustellen, was zum Beispiel auch für eine bundeseinheitliche Umsetzung von verbindlichem EU-Recht nützlich ist. Dabei ist bewährtes Landesrecht auf die Bundesebene übernommen worden. Das führt auch dazu, dass der Änderungsbedarf für Bremen sehr gering ist, denn auch hier hat es vorher schon viel bewährtes Landesrecht gegeben. Die Struktur des Bundesnaturschutzgesetzes ist übrigens in der rotgrünen Koalition 2002 bei der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes schon gelegt worden, und an dieser bewährten Struktur ist festgehalten worden.

Eine bremische Ausführung zu diesen neuen Vollregelungen, die auf Bundesebene getroffen werden konnten, ist zum Beispiel, dass die Landschaftsplanung in Bremen nun einstufig vorgenommen werden soll, sodass die überörtliche und örtliche Landschaftsplanung einstufig in dem Landschaftsprogramm zusammengefasst werden, was für Bremen bereits angegangen wird. Dann soll mit diesem Ausführungsgesetz eine Regelung eingeführt werden, die das Einvernehmen zwischen der Zulassungsbehörde und der Naturschutzbehörde bei Entscheidun

gen im Rahmen der Eingriffsregelung nun zur neuen Regel machen soll. Wichtig zu erwähnen ist auch noch einmal, dass Bremen sich im Bundesrat – leider ohne Erfolg – für die Beibehaltung der Stufenfolge von Ausgleich und Ersatz eingesetzt hat. Ausgleich und Ersatz sind auf Bundesebene jetzt leider gleichrangig.

Für Rot-Grün besonders wichtig ist aber, dass auf Bundesebene der besondere Grundsatz damals im Bundesnaturschutzgesetz beibehalten werden konnte, dass der Realausgleich vor Entgelt steht. Ich denke, das ist etwas, was wir auch in Bremen weiterhin mit dieser rot-grünen Koalition so umsetzen sollten.

Die Regelungslücke ist seit dem 1. März entstanden. Herr Dr. Buhlert hatte erwähnt, dass wir deswegen unter Zeitdruck stehen. Auch wir hätten uns gewünscht, das in der Deputation früher vorliegen zu haben, damit wir nicht eine solche Regelungslücke haben und damit wir auch mehr Zeit für eine erste und zweite Lesung haben. Trotzdem ist es sinnvoll, dass wir die zweite Lesung heute schon durchführen, damit wir die Regelungslücke nicht noch größer werden lassen, denn ich denke – Herr Dr. Buhlert, Sie können das bestätigen –, wir haben uns sehr konstruktiv mit Ihren Änderungsvorschlägen auseinandergesetzt und haben dennoch eine qualitative Auseinandersetzung mit diesem Gesetzesentwurf der Verwaltung sicherstellen können. Dem CDU-Antrag, den Herr Imhoff hier so vehement vertreten hat, können wir uns nicht anschließen, da es in Bremen eine bewährte Praxis gibt, die wir deswegen nicht ändern müssen und da eine veränderte Gesetzesauslegung unter einer veränderten politischen Spitze eines Ressorts noch lange kein Grund dafür ist, in den Ausführungsgesetzen der Länder Änderungen vorzunehmen.

Ganz nebenbei meine ich, dass in Umweltfragen auch häufiger der Eindruck entsteht, dass das Land Niedersachsen hier nicht ausgerechnet als Vorbild dienen kann.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Ich hatte es soeben schon erwähnt, mit der FDP haben wir uns auf die Übernahme einiger sinnvoller Änderungen geeinigt und deswegen auch einen gemeinsamen Antrag vorgelegt, in dem wir diese gemeinsam tragbaren Änderungen vorlegen. Dazu gehört die Festlegung von Biosphärenregionen per Gesetz, was auch dahin gehend sinnvoll ist, dass es relativ große Regionen sein sollen, die als Biosphärenregionen ausgewiesen werden und dass wir dann ohnehin ein abgestimmtes Verfahren mit Niedersachsen brauchen. Niedersachsen hat hier eine gesetzliche Regelung. Außerdem können wir als Parlament nicht traurig sein, wenn unsere legislative Kompetenz hier gestärkt wird.

(Beifall bei der FDP)

Das andere ist die Frist. Herr Dr. Buhlert, Sie hatten es mit Waffengleichheit oder so ähnlich, mit dem martialischen Begriff belegt, glaube ich.

(Abg. D r. B u h l e r t [FDP]: So habe ich es selbst auch gesagt!)

Es ist sinnvoll, dass Menschen, die es mit Behörden zu tun haben, auch wenn sie Verursacher von Eingriffen in Umwelt und Natur sind, Fristen haben, die auch die Behörden einhalten müssen, damit sie sich sicher sein können, dass ihr Anliegen auch behandelt wird.

Der verbliebene FDP-Antrag wird von uns abgelehnt. Trotzdem habe ich hier noch eine Bitte an das Umweltressort, und zwar sich noch einmal der Frage anzunehmen, inwieweit eine Zusammenführung von Naturschutzbuch und Grünflächeninformationssystem nicht vielleicht doch auch Vorteile bringen könnte. Ich würde Sie bitten, uns das auch noch einmal in der Deputation darzulegen! – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/ Die Grünen und bei der FDP)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Schaefer.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute das Gesetz zur Änderung des Bremischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz. Im Übrigen ist heute – darauf möchte ich auch einmal hinweisen – auch der internationale Tag der Erde, also ein Naturschutztag, und da finde ich das ganz passend mit dieser Debatte.

Worum geht es? Herr Imhoff hat vorhin gesagt, Gesetze haben wenig Sexappeal und sind meistens trocken. Deswegen möchte ich zur Einführung noch einmal auf einen Artikel aus dem gestrigen „WeserKurier“ verweisen, der, glaube ich, eine ganz gute Einleitung in die Materie gibt. Titel: „Tausende Arten sind bedroht. Europäische Union klärt im Internet über das Problem auf“. Die Kampagne im Netz soll auf die große Gefahr für Tausende von Tier- und Pflanzenarten und auf das Schrumpfen natürlicher Lebensräume aufmerksam machen. Zur Information: In Europa ist jede vierte Amphibienart akut bedroht, bei den Säugetieren ist es jede sechste Art. Ein prominentes Beispiel für eine bedrohte Tierart ist die Honigbiene.

Die EU-Kommission macht keinen Hehl daraus, dass wirtschaftliche Interessen der Grund für die Probleme sind. Die Monokulturen auf den Äckern, die Zerstörung von Naturflächen zugunsten von Gewerbegebieten oder Straßen, das Abholzen von Wäldern, die Überdüngung oder Überfischung, dies alles trägt dazu bei, dass immer mehr Arten ausster

ben, und – in dem Artikel auch erwähnt – den meisten Menschen scheint das Artenschutzproblem gleichgültig zu sein. Die Mehrzahl der Europäer ist der Studie zufolge überzeugt, dass der Verlust der biologischen Vielfalt ihre Lebensqualität nicht schmälert. Das – auch hier im Artikel erwähnt – ist falsch, wie Untersuchungen der EU-Kommission zeigen. Demnach gerät jeder sechste Arbeitsplatz in Europa mit schwindender Biodiversität in Gefahr. Wenn man den Verlust bilanziert, sind das 50 Milliarden Euro pro Jahr. Vielen Dank für diese Einleitung an den „Weser-Kurier“! Das Fazit ist: Umwelt- und Naturschutz sichern Arbeitsplätze und sparen Geld.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

In Deutschland wird der Naturschutz – auch das haben meine Vorredner schon gesagt – über das Bundesnaturschutzgesetz geregelt, in Bremen, als Bundesland, über das entsprechende Ausführungsgesetz. Mit dem neuen, am 6. August 2009 im Bundesgesetzblatt verkündeten und am 1. März 2010 in Kraft getretenen Bundesnaturschutzgesetz wurden vollzugsfähige Regelungen zum Naturschutz und zur Landschaftspflege auf der Grundlage der konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes getroffen. Der Bund hat den Ländern Regelbefugnisse eingeräumt, wonach insbesondere die Zuständigkeit für Verfahren im Rahmen der Landschaftsplanung und zur Unterschutzstellung von Teilen von Natur und Landschaft sowie nähere Bestimmungen zur Kompensation von Eingriffen dem Landesrecht überlassen bleiben.

Welche Vorschriften oder Kriterien das sind, darauf ist Herr Imhoff schon eingegangen. Wir haben in der Umweltdeputation im März auch ausführlich darüber diskutiert. Daher möchte ich jetzt noch einmal ganz kurz zu den Anträgen Stellung nehmen! Dem CDU-Antrag, der eine Anpassung der Sommerfällverordnung an Niedersachsen fordert – und ich kann diesen Wusch verstehen, dass man versucht, Regelungen einheitlich zu machen, auch gerade mit dem benachbarten Bundesland Niedersachen –, müssen wir trotzdem eine Absage erteilen. Auch wenn es wünschenswert wäre, eine einheitliche Regelung zu haben, interpretieren wir das als einen Vorstoß und eine Lockerung des jetzt bestehenden Sommerfällverbots. Andere Länder, wie zum Beispiel Hamburg, Berlin, Sachsen oder Rheinland-Pfalz, haben dies im Übrigen auch abgelehnt.

(Abg. I m h o f f [CDU]: Hessen aber nicht!)

Zu dem gemeinsamen Antrag von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP möchte ich sagen: Wir finden es richtig, wenn natürliche Personen – Sie wissen, gendern ist uns ein wichtiges Anliegen – in der Gesetzesvorlage dann auch gegendert werden. Wir fin

den es auch richtig – darauf ist Herr Dr. Buhlert eingegangen –, wenn es diese Sechswochenfristregelung gibt und wenn das länderübergreifende Projekt der Biosphärenregion auch in der Gesetzesvorlage aufgenommen wird.

Alle anderen Punkte aus dem FDP-Antrag lehnen wir aus fachlicher Sicht ab – Herr Dennhardt ist zum Teil auch schon darauf eingegangen –, besonders die Punkte, bei denen wir sehen, dass es eigentlich eine Aufweichung zum bestehenden Gesetz beinhalten würde. Da haben wir auch eine deutlich andere Meinung, was die Eingriffe und den Deichschutz angeht. Wir interpretieren es trotzdem so, dass wir da Kompensationsmaßnahmen, auch bei Deichen, haben wollen.

Lassen Sie mich zum Abschluss noch einen Punkt, der nicht in den Anträgen steht, den aber Herr Dennhardt auch schon angesprochen hat, noch einmal benennen, weil er auch einmal in der Debatte am Dienstagnachmittag angesprochen worden ist, aber auch schon jetzt zweimal, sowohl in der Umweltdeputation als auch in der Wirtschaftsdeputation zur Sprache gebracht worden ist, und zwar von den Kollegen der FDP! Es ist auch ein Vorstoß, besonders von dem niedersächsischen Umweltminister Sander, nämlich zukünftig Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen monetär, also mit Geld, auszugleichen statt mit ökologischen Aufwertungsmaßnahmen. Diesen Vorschlag werden wir Grüne niemals mitmachen, dem werden wir nicht zustimmen! Ich möchte hiermit auch deutlich solchen Vorstößen einen Riegel vorschieben.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Wenn an einer Stelle Natur zerstört oder stark beeinträchtigt wird, Flächen versiegelt werden, dann fordern wir, dass dies an anderer Stelle in der Natur wieder kompensiert wird, damit eben nicht noch mehr Arten verschwinden. Wir müssen uns darüber unterhalten, wo wir die Kompensationsflächen haben, ob wir vielleicht auch noch mehr Kompensationsflächenpools brauchen, wo wir sie schaffen können. Ich bin mir auch sicher, dass es in Bremen und Bremerhaven noch solche Flächen gibt, die man ökologisch aufwerten kann. Ich sträube mich, vielleicht nicht aus Umweltsicht – da ist es natürlich egal, in welchem Land man dann die Flächen kompensiert –, aber aus Bremer Sicht und auch aus Finanzsicht schon dagegen, wenn man immer Flächen im niedersächsischen Umland für viel bremisches Geld irgendwie aufwertet und hier in Bremen selbst die Kompensation nicht mehr umsetzt. Da sollten wir also schauen, ob wir das ändern können. Als Fazit: Wir stimmen einer Aufweichung im Naturschutz nicht zu! – Herzlichen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Rupp.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Relativ viele Dinge zu dieser ganzen Geschichte sind wie immer, wenn vorher Reden gehalten wurden, schon gesagt worden. Ich will einige Bemerkungen zusätzlich machen! Wir können natürlich Dinge, die mit einem schlechten Bundesnaturschutzgesetz irgendwie eingerissen sind, auf Länderebene nicht wettmachen. Trotzdem ist dieses Bundesrecht auch schon kritisiert worden, im Wesentlichen zwei Dinge, einmal, dass bestimmte Formen von Nutzerinteressen vor Arten- und Biotopschutz Vorrang haben – genannt werden da von Umweltverbänden insbesondere Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, dass denen Vorrechte eingeräumt werden –, und, was eben schon gesagt worden ist, die Naturzerstörung wird unter Umständen durch Investorinnen und Investoren leichter gemacht, indem man statt Ausgleichsflächen Ersatzzahlungen tätigen kann. Beides ist meines Erachtens ein Zeichen für zwei Dinge: Erstens muss man deutlich erkennen, dass damit der ökonomische Druck auf den Naturschutz wächst und dass diese scheinbare Möglichkeit, auf Länderebene einzelne Regelungen anders zu gestalten, zwei Seiten hat. Auf der einen Seite kann man bestimmte Dinge positiv entwickeln, auf der anderen Seite ist es aber auch denkbar, dass es zu einem verstärkten, ich sage einmal, Umweltzerstörungswettbewerb kommt oder eine Form von Konkurrenz entsteht, dass die einen eben sagen, bei uns bekommst du die Sachen für Geld, und hier in Bremen muss man möglicherweise Ausgleichsflächen dafür organisieren. Das wird ein Problem, das können wir auch auf Länderebene nicht lösen, das weiß ich. Deswegen finde ich es gut, dass man mit diesem Gesetzentwurf den Spielraum, den man hier in Bremen hat, in die Richtung ausgeweitet hat, um dieser Kritik am Bundesnaturschutzgesetz auch ein Stück weit entgegenzuwirken, obwohl mir klar ist, dass das in Gänze nicht funktioniert. Ich habe zwei Anmerkungen dazu, wo ich denke, dass man vielleicht noch einmal nacharbeiten kann: Es geht um die Nutzung von Grünanlagen. Da ist festgelegt, dass man die Flächen, die nicht zum Gemeinwohl der Erholung genutzt werden, kaufen kann und dass dann auch das Geld in die Erhaltung der Grünanlagen fließt. Ich finde, man muss darauf achten, dass das nicht zu einer Vermarktung der Grünanlagen führt, dass man das nicht umkehrt, dass man ausnahmsweise bestimmte Dinge auch gegen Geld in Grünanlagen macht – –.

(Abg. D r. B u h l e r t [FDP]: Aber mo- mentan haben wir kein Geld, um das wieder- herzurichten, das ist doch das Problem!) ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft. (A) (C)

Genau das ist das Problem! Wir haben sonst kein Geld, es wiederherzurichten. Das heißt, die öffentliche Haushaltsnot zwingt auch da unter Umständen, gegen das Gemeinwohl zu entscheiden und für eine Kommerzialisierung von Grünanlagen einzutreten beziehungsweise eine Richtung zu entwickeln, in die das geht. Ich finde, da muss man hinschauen, das muss man vermeiden. Es geht jetzt nicht darum, einzelne Veranstaltungen zu machen, sondern es geht darum, so gut es geht zu vermeiden, diese Grünanlagen zu kommerzialisieren und zu vermieten.

(Abg. D r. B u h l e r t [FDP]: Wollen Sie keinen „Sommer in Lesmona“ mehr?)

Es gibt ein Problem, insbesondere mit Ihnen, Herr Buhlert! Zuhören ist offensichtlich nicht Ihre Stärke!

(Beifall bei der LINKEN)

Ich habe gesagt, es geht nicht um einzelne Sondernutzungen, beispielsweise „Breminale“ oder „Sommer in Lesmona“! Ich habe gesagt, wir müssen darauf achten! Das war nichts weiter als ein gemeinsamer Appell, dass wir diese Flächen nicht kommerzialisieren und nicht aus der Ausnahme eine Gewohnheit wird, möglicherweise aus Mangel an Geld, weil das zulasten der Naherholung und der Menschen in Bremen geht. Ich habe nur gesagt, es ist unsere Aufgabe, darauf zu achten. Mehr habe ich nicht gesagt!

Zweitens, in Paragraf 30 wird die Mitwirkung von Naturschutzverbänden geregelt. Darin ist eine Passage, nach der die Behörde festlegen kann, dass sie nicht beteiligt werden muss, wenn keine oder ihrer Meinung nach nur geringfügige Eingriffe in die Natur passieren. Ich gehe davon aus, dass die Behörde das vergleichsweise offen prüft, und ich hätte es lieber gehabt, wenn bei der Frage, ob das so ist oder nicht, möglicherweise auch die Naturschutzverbände Mitspracherechte hätten, dass also nicht einseitig entschieden werden kann, ihr braucht da nicht mitzureden.

Last, not least habe ich gesagt, wir werden dieses Gesetz unterstützen, wir werden die Änderungsanträge unterstützen, und wir werden die anderen Änderungsanträge der FDP und der CDU ablehnen. Ich finde, in naher Zukunft wird sich dieses Naturschutzgesetz bewähren müssen bei dem Thema, das wir heute Morgen schon hatten, nämlich bei der Frage, an welcher Stelle wir eigentlich einen Schwerlasthafen machen. In welcher Weise schaffen wir einen Ausgleich für die dort möglicherweise zerstörte Natur? Ich bin relativ sicher, dass das schwer ist. Schon mit Ausgleichsflächen kann man bestimmte Dinge nicht wiederherstellen. Das Watt und die Flussbiegungen und die Rückzugsgebiete für Vögel, all das bekommt man schon nicht mit irgendeiner anderen Fläche hin! Da werden einzigartige und in dieser Form zumindest sehr seltene Arten von Biotopen unter

Umständen zerstört, wenn man dahin die großen Schwerlasthäfen baut. Da müssen wir hinschauen!

Das mit Geld zu regeln geht gar nicht, weil man sich diese Dinge nicht einmal kaufen kann. Das muss uns bewusst sein, dass in dieser Frage dieses Naturschutzgebiet eine Bewährungsprobe erfährt. Dann wird sich herausstellen, ob hier eine gewisse Form von Druck entsteht, dass man eben nicht in einen ökonomischen Zwang gerät, weil hier jetzt offensichtlich ein privater Investor gesucht wird und der natürlich nur investiert, wenn seine Bedingungen hochgradig günstig sind. Das kennen wir aus ganz anderen Beispielen. Da entsteht eine Gefährdung durch diese Öffnung des Gesetzes, nämlich eine Gefährdung, dass wir nicht nur die Natur dort zerstören, sondern sich derjenige, der sie zerstören will, das auch noch mit Geld erkaufen kann. Das wird die Bewährungsprobe sein, und ich hoffe, dass wir uns dann auch für die Natur entscheiden und möglicherweise gegen einen Schwerlasthafen in Naturschutzgebieten. – Danke!