Protocol of the Session on April 22, 2010

(Dagegen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grü- nen, FDP, Abg. M ö h l e [parteilos], Abg. T i m k e [BIW] und Abg. T i t t m a n n [parteilos])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE ab.

Nun lasse ich über den Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD abstimmen.

Wer dem Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer

17/1208 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Abg. M ö h l e [parteilos])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen CDU, FDP und Abg. T i m k e [BIW])

Stimmenthaltungen?

(DIE LINKE und Abg. T i t t m a n n [parteilos])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu. Jetzt lasse ich über den Antrag der Fraktion der FDP abstimmen. Wer dem Antrag der Fraktion der FDP mit der Drucksachen-Nummer 17/1265 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür FDP)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grü- nen, DIE LINKE, Abg. M ö h l e [parteilos], Abg. T i m k e [BIW] und Abg. T i t t - m a n n [parteilos])

Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag der FDP ab.

Bremisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz

Mitteilung des Senats vom 23. März 2010 (Drucksache 17/1232) 1. Lesung 2. Lesung

D a z u

Änderungsantrag der Fraktion der FDP vom 22. April 2010

(Neufassung der Drucksache 17/1246 vom 13. April 2010) (Drucksache 17/1274)

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP vom 22. April 2010

(Drucksache 17/1273)

Wir verbinden hiermit:

Einheitliche Auslegung des Bundesnaturschutzgesetzes gewährleisten

Antrag der Fraktion der CDU vom 20. April 2010 (Drucksache 17/1269)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Dr. Loske.

Gemäß Paragraf 34 Absatz 1 der Geschäftsordnung findet in der ersten Lesung zunächst eine allgemeine Besprechung statt; ihr folgt in der Regel die Einzelberatung. Ich schlage Ihnen jedoch vor, dass wir die Änderungsanträge der Fraktion der FDP und die Änderungsanträge der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP mit in die allgemeine Aussprache einbeziehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann werden wir entsprechend verfahren.

Die allgemeine Aussprache ist eröffnet.

Als erster Redner erhält hat das Wort der Abgeordnete Imhoff.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gesetze und Gesetzesänderungen sind für viele Menschen Bürokratieaufbau und Bürokratiehürden. Gesetze und Gesetzesänderungen sind oft trocken und auch für viele Menschen nicht sexy. Trotzdem sind Gesetzesänderungen in unserem Rechtsstaat wichtig, um ein vernünftiges Leben miteinander zu organisieren. Die Wichtigkeit des neuen Bundesnaturschutzgesetzes unterstreicht dies durch seine Kernelemente, denn die biologische Vielfalt, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert der Natur und der Landschaft sind schützenswerte Güter, die wir durch Gesetze schützen müssen.

Diese werden durch das neue Bundesnaturschutzgesetz und durch die bremischen Gesetze mit ihren Regelbefugnissen geschützt. Das ist ganz neu, denn früher war es so, dass jedes Bundesland sein eigenes Naturschutzgesetz hatte und es nur vereinzelt vom Bund Vorgaben gab. Jetzt ist es so, dass alle 16 Länder die Kernelemente vom Bund vorgegeben bekommen und dass wir praktisch die Ausstaffierung dieser Gesetze hier vornehmen. In den einzelnen Bundesländern gibt es Spielraum, dies auch zu gestalten.

Das heute für Bremen vorliegende Ausführungsgesetz befasst sich mit Landschaftsplanung, Eingriffsregelung, dem Bodenabbau, der Ödlandumwandlung, dem Gebietsschutz, der Anerkennung von Vereinigungen und mit Bußgeldvorschriften. Dabei geht es hauptsächlich um Zuständigkeiten sowie Verfahrensvorschriften. So weit, so gut! Es ist auch fast alles einstimmig – fast –, denn es gibt ein Problem mit ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

einer Interpretation, und zwar mit dem Begriff „die gärtnerisch genutzte Grundfläche“. Wir haben dazu einen Antrag eingebracht, der den Senat auffordert, sich zwischen der ersten und der zweiten Lesung noch einmal genau mit diesem Thema zu befassen.

Lassen Sie mich noch einmal erklären, worum es bei dieser Begrifflichkeit geht! Im Bundesnaturschutzgesetz ist erstmals für alle Bundesländer das Sommerfällverbot vom 1. März bis 30. September eingeführt worden. Das begrüßen wir außerordentlich. Doch weil es nicht nur schwarz oder weiß auf der Welt gibt, gibt es wie immer auch hier Ausnahmeregelungen. Ausgenommen von diesem Sommerfällverbot sind nämlich gärtnerisch genutzte Grundflächen, und genau das ist der Knackpunkt. Manche Bundesländer, wie zum Beispiel Niedersachsen, meinen, dass Privatgärten, Grünanlagen und auch Friedhöfe unter diese Ausnahmeregelung fallen. Andere, wie das Bundesland Bremen, meinen, dass diese eben nicht darunter fallen. Gerade wir als kleines Bundesland mit arbeitstechnisch fließenden Grenzen sollten besonders darauf achten, dass es keine Wettbewerbsverzerrung gibt, damit keine Rechtsunsicherheit entsteht.

Deswegen möchten wir auch im Gegensatz zum Senat – er hat ja in seine Mitteilung hineingeschrieben, dass er um erste und zweite Lesung bittet –, dass eine Pause eingelegt wird, sodass wir uns die Zeit nehmen und dementsprechend der Senat und die Verwaltung noch einmal genau über diese Begrifflichkeiten mit dem Bundesminister für Umwelt reden und das klären.

(Beifall bei der CDU)

Es kann doch nicht sein, dass es in Niedersachsen eine andere Regelung gibt als in Bremen! Es geht nicht nur um Arbeitsplätze, es geht auch um Rechtssicherheit. Ich kann Sie nur auffordern: Bitte nehmen Sie sich die Zeit und stimmen Sie unserem Antrag zu, damit es hier eindeutige Regelungen gibt! Dann haben wir alle gemeinsam ein gutes Naturschutzgesetz. – Danke!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Buhlert.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute einen Ausschnitt der Umweltgesetzgebung, der deshalb jetzt in Landesregelungen gefasst werden muss, weil es kein Bundesumweltgesetzbuch gab. Wir müssen jetzt leider einen Teilbereich klären, der damals abgespeckt beschlossen worden ist, nämlich das Bundesnaturschutzrecht in bremisches Landesrecht umsetzen.

Ich hätte mir gewünscht, dass die Debatte darüber in der Deputation früher hätte geführt werden können. Dann wäre es jetzt schon in Kraft, und der Zeitdruck, der jetzt entsteht, da wir jetzt quasi schon ein Landesgesetz bräuchten, aber noch keines haben, wäre nicht so groß. Ich kann den Senat verstehen, dass er die erste und zweite Lesung deswegen schnell durchführen will. Die Trennung von erster und zweiter Lesung hat aber eigentlich einen wichtigen Grund, nämlich den, dass dazwischen noch Einzelberatungen stattfinden und Detailfragen geklärt werden können. Ich hätte mir auch gewünscht, dass wir die Zeit gehabt hätten, ausführlicher zu diskutieren, als es möglich war, was die FDP denn an Änderungswünschen hat und was sie damit meint, sodass da auch mehr gegenseitiges Verständnis geherrscht hätte. So wäre es vielleicht gelungen, noch mehr Punkte zu finden, auf die wir die Koalition hätten hinweisen können und sie davon hätten überzeugen können, dass es gute Vorschläge sind.

Ich bin dankbar, dass Vorschläge, die wir gemacht haben, aufgenommen worden sind, da es aus meiner Sicht gute Vorschläge sind. Beispielsweise ist aufgenommen worden, dass über die Frage, ob eine Region eine Biosphärenregion mit entsprechenden Förderungen, Entwicklungsmaßnahmen und nachhaltigem Wirtschaften wird, nicht der Senat, sondern die Bürgerschaft entscheidet. Das finden wir dem Thema angemessen. Wir hätten uns gewünscht, dass das für Naturparks auch der Fall wäre, weil wir dafür ähnlich weitreichende Auswirkungen sehen. Darüber konnten wir nicht diskutieren. Vielleicht werden wir in Zukunft darüber weiter diskutieren. Ich habe zu respektieren, dass das in der Kürze der Zeit nicht gelungen ist. Als FDP werden wir aber diese Forderung weiter erheben. Deswegen haben wir neben dem gemeinsamen Antrag noch einen eigenen Antrag eingebracht, in dem wir die Forderungen, die uns essenziell sind – beispielsweise die, dass nur der Gesetzgeber Naturparks festlegen soll –, auch noch einmal deutlich gemacht haben.

Die nächste Frage ist dann die Frage, die von der CDU angesprochen worden ist, die vielleicht geklärt werden kann. Ich bin gespannt auf die Ausführungen des Senators, ob er es schafft, schon in der Rede klarzustellen, was hier mit gärtnerisch und erwerbsgärtnerisch gemeint ist. Dann ist es vielleicht nicht notwendig, diese Frage in der Zwischenzeit zwischen der ersten und zweiten Lesung zu klären. Abhängig davon würde ich meiner Fraktion empfehlen, wie wir mit erster und zweiter Lesung umgehen. Ich habe allerdings meine Sorge, dass wir hier wieder sehr schnell handeln sollen.

Ein Weiteres, was wir gern gehabt hätten, wäre vor allem Klarheit über das Betreten durch Naturschutzmitarbeiter, Mitarbeiter der Behörde und Beauftragte, sodass die Eigentümer der Grundstücke entsprechend informiert sind und wissen, wer zu ihnen kommt und warum. Das ist nicht in allen Fällen gewährleistet,

deswegen haben wir hier in einem Paragrafen, in dem das noch notwendig war, deutlich gemacht, dass hier vor dem Betreten informiert werden soll.

Als Vorletztes: Es war uns wichtig, dass es eine Fristsetzung gibt, bis zu der geklärt ist, welche Unterlagen bei Eingriffen in die Natur beigebracht werden müssen. Da ist uns die Koalition entgegengekommen, sodass hier grundsätzlich eine Frist von sechs Wochen gilt. Wir halten das als Klarstellung für angebracht, denn es herrscht zwischen dem Maßnahmenträger und dem Land, das beliebig lange warten kann, nicht immer eine Waffengleichheit, wenn man es einmal mit diesem martialischen Begriff belegen mag. Da ist es wichtig zu sagen: Bitte, Land, beeil Dich! Dahinter stehen Investitionsinteressen, die mit naturschutzfachlichen Belangen abgewogen werden müssen. Da muss abgewogen werden, wie dieser Eingriff zu bewerten ist. Es muss aber bitte schön sehr schnell geklärt werden, in welcher Frist welche Unterlagen notwendig sind. Insofern ist das der richtige Weg. Wir sind darauf auch mit dem gemeinsamen Antrag auf Anregungen, die im Beteiligungsverfahren vorgetragen wurden, entsprechend eingegangen.

Das Letzte, das uns als FDP noch am Herzen lag, war die Frage, wie wir mit den Eingriffen, die passieren, wenn planfestgestellte Deiche gebaut werden, umgehen. Deiche sind etwas, was wir hier in unserer Region schlichtweg brauchen, um die wir nicht herumkommen, die natürlich auch einen Eingriff in die Natur darstellen. Wie man aber damit umgeht, ob man sie wie planmäßige Gewässerunterhaltung sieht wie wir oder eben ausgleichs- und ersatzpflichtig macht, das muss man diskutieren. Wir hätten uns gesagt, wo dann ein grüner Deich hinkommt, ist das nicht der Fall, wo das planmäßig in einem Planfeststellungsverfahren festgestellt ist, da kann man diese Eingriffe tolerieren. Das ist eine Frage, die man entscheiden mag.

Wir werden uns an dieser Stelle weiter bemühen, auch dafür Ihre Zustimmung für die Zukunft zu gewinnen. Ich denke, angesichts der Notwendigkeiten im Deichbau und der verhältnismäßig wenigen, wir kennen ja die Stellen, Deiche, die wir haben, wo das eine Relevanz hat, sollten wir uns in der Tat überlegen, ob wir das nicht so werten, dass wir hier damit genauso umgehen wie mit den Eingriffen, die passieren, wenn eine planmäßige, fachmännische Gewässerunterhaltung betrieben wird. In diesem Sinne werben wir für die Zustimmung zu den Änderungsanträgen, die wir gemeinsam mit der Koalition eingebracht haben,

(Abg. I m h o f f [CDU]: Und was ist mit der geänderten Fassung?)

aber auch für den, den wir allein eingebracht haben. – Herzlichen Dank!