Protocol of the Session on March 18, 2010

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Tschöpe.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss hat den vorliegenden Bericht und Antrag am 11. März 2010 einstimmig verabschiedet. Die entsprechende inhaltliche Debatte zu vielen Fragen haben wir schon in der ersten Lesung geführt. An Neuerungen gibt es in dieser zweiten Lesung eine wirklich wichtige, nämlich die, dass in Zukunft auch eine Doppelspitze mit einer Stellvertretung in der Fraktionsspitze möglich und gesetzlich kodifiziert wird. Das heißt, die vier Fraktionen, die bisher diesen Antrag getragen haben, sind hier der LINKEN mit ihrer Forderung entgegengekommen, das Fraktionsmodell, das diese fahren, auch gesetzlich abzusichern.

Ich will an dieser Stelle nur ganz kurz noch einmal darauf hinweisen, was dieses Gesetz, das wir heute hier verschieden, uns allen dann am Ende des Tages bringt! Bremen setzt sich mit diesem Gesetz an die Spitze der Reformbundesländer hinsichtlich der Entschädigung von Parlamentariern. Mit dieser Abgeordnetenreform wird nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler und auch vieler Parlamentarier ein überfälliger Systemwechsel vollzogen, und – und das ist, glaube ich, das Entscheidende, das hier auch durchgetragen hat – dieser Entwurf des neuen Abgeordnetenrechts räumt mit vielen bisherigen von vielen Leuten als Privilegien empfundenen Sonderregelungen für Politiker auf. Es gibt in Zukunft nur einen Auszahlungsbetrag, der vollkommen steuerpflichtig ist, und das ist gut so.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der FDP)

An dieser Stelle könnte man es belassen und sagen: breite Einigkeit, wir haben eben ja auch die Verfassungsänderung gemeinsam verabschiedet. Ich will aber trotzdem die Gelegenheit nutzen, doch noch etwas mehr dazu zu sagen, weil ich mir noch nicht sicher bin, wie eine Fraktion in diesem Haus sich gleich entscheiden wird. Warum ich mir nicht sicher bin, hängt mit dem bisherigen Verhalten der Frak

tion DIE LINKE in diesem Hause, was das Thema Abgeordnetengesetz angeht, zusammen. Im Ausschuss haben sie dem bisherigen Entwurf zugestimmt. Trotzdem liegt jetzt wieder erneut ein Antrag vor, es anders zu machen. Ich möchte kurz die Chronologie des Verhaltens der Fraktion DIE LINKE im Zusammenhang mit dem Abgeordnetenrecht schildern!

Die dreizehnte Sitzung des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses am 24. November 2009, das war die öffentliche Anhörung, erfolgte ohne Beteiligung der LINKEN. Die vierzehnte Sitzung des VGO am 8. Dezember 2009 erfolgte in Anwesenheit von Frau Troedel. Das Treffen der Fraktionsvorsitzenden am 15. Dezember 2009 erfolgte unter Beteiligung von Frau Troedel, sehr konsensual und kollegial, und wir hatten ein weitgehendes Einvernehmen erzielt, natürlich immer mit dem Vorbehalt, dass man das jeweils in seinen Fraktionen diskutieren müsste.

Am 17. Dezember 2009 erreichte uns eine Presseerklärung der LINKEN, aus der ich gern einmal zitieren möchte. DIE LINKE formuliert da: „Gemessen an dem Umstand, dass der Eckpunkteentwurf mit heißer Nadel gestrickt ist, geht er uns in den exakten Festlegungen, etwa zu zukünftigen Abgeordnetenbezügen, zu weit. Zudem erweckt das Papier nach derzeitigem Stand den Eindruck, als ließen sich die Aufgaben von Mandatsträgern der Bürgerschaft auch ohne Weiteres mit weniger zeitlichem Aufwand bewerkstelligen.“

Die fünfzehnte Sitzung des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses am 19. Januar 2010 wurde von Herrn Erlanson von der LINKEN wahrgenommen. Ein Beitrag erfolgte auf dieser Sitzung nicht. Die sechzehnte Sitzung des VGO am 11. Februar 2010 erfolgte wieder ohne Beteiligung der Linksfraktion. Auf der siebzehnten Sitzung des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses am 22. Februar 2010 war wieder Herr Erlanson anwesend. Er äußerte sich mit einem einzelnen Beitrag bezogen auf die Rechtsstellung und Aufgaben von Fraktionen. Am 23. Februar 2010 gab die LINKE eine Presseerklärung heraus. Hier setzte sich die Fraktion dafür ein, dass die maximale Summe einer Abgeordnetenentschädigung bei 3 764 Euro liegen sollte. In der Bürgerschaftssitzung am 24. Februar 2010, einen Tag danach, gab es eine Enthaltung der Fraktion DIE LINKE zu dem Gesetzentwurf.

So weit, so gut, und dann kam die Presseerklärung, die das Ganze wieder umdrehte, am 2. März 2010, ich zitiere: „Als erstmals Zahlen auf den Tisch gekommen seien, zunächst als vertrauliches Papier am Rande der Plenarsitzung im Dezember 2009, habe man sich auf die Aussagen der Fraktionsvorsitzenden verlassen, dass diese Berechnungen kostenneutral seien.“ „Leider“, so Herr Erlanson weiter, „sind wir von der Seriosität dieser Aussagen und Berechnungen ausgegangen. Wir hätten im Traum nicht daran gedacht, dass diese kühne Rechnung zur Durchsetzung einer kalten Diätenerhöhung herhalten muss.

Angesichts dieser Zahlen könnte niemand ernsthaft von einer Zustimmung der Fraktion DIE LINKE ausgehen“. Jetzt, darauf weise ich hin, kommt eigentlich das, was sich weiter durchzieht: „Selbst bei einer zukünftigen Versteuerung komme man nicht auf 4 000 Euro“. „Alles andere“, so Erlanson, „ist eine durch nichts gerechtfertigte Diätenerhöhung. Es sei ein rechtes Bubenstück und nur mit absoluter Arroganz der Macht, Abgehobenheit und Kaltschnäuzigkeit zu begründen.“

Achtzehnte Sitzung des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses am 3. März 2010, anwesend Herr Erlanson: Einziger Antrag, einzige Beteiligung ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE, die Angemessenheit der Höhe der Abgeordnetenentschädigung durch die Diätenkomission feststellen zu lassen. Presseerklärung der Fraktion DIE LINKE einen Tag später, Peter Erlanson, ich zitiere: „Die bundesweit höchsten Schulden vertragen sich nicht mit den bundesweit höchsten Abgeordnetengehältern. Wer beim Sparen nur die anderen im Auge hat und sich gleichzeitig selbst bedient, hat jede Glaubwürdigkeit verloren.

(Abg. P o h l m a n n [SPD]: Unmöglich!)

Wasser predigen und selbst besten Wein trinken kann auf Dauer nicht gut gehen. Wer sparen will, sollte zuerst bei sich anfangen und als gutes Beispiel vorangehen.“

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Es ist gut, das so noch einmal hintereinander zu hören!)

Sieben Tage später, neunzehnte Sitzung des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses, anwesend Herr Erlanson, erstmals ein Antrag der LINKEN, die Entschädigung auf 4 000 Euro festzusetzen! Dieser Antrag wurde abgelehnt. Darauf erfolgte die Zustimmung der LINKEN zum vorliegenden Bericht und Antrag des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses, in welchem die Entschädigung auf 4 700 Euro festgesetzt wird. Am selben Tag ein Brief des Landesverbandes der LINKEN vom 11. März 2010 an alle Abgeordneten, Beiratsmitglieder, Ortsvereinsvorsitzenden der SPD, sozusagen an die Stadt: „Als LINKE halten wir bei der Umstellung auf eine pauschale Abgeordnetenentschädigung einen monatlichen Betrag von 3 800 bis 4 000 Euro für die äußerste Grenze dessen, was sich aus der Zusammenfassung der bisherigen Einzelleistungen begründen lässt.“

(Abg. Frau B ö s c h e n [SPD]: Für die Leistung sind 3 000 Euro zu viel!)

Wer sich diese Chronologie vor Augen führt, staunt ein wenig. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass der parlamentarische Arm der LINKEN in den

Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss einen Antrag zur Entschädigung von 4 000 Euro einbringt und dann einer Entschädigung von 4 700 Euro zustimmt.

(Zuruf von der SPD: Hört, hört!)

Der Durchschnitt der veröffentlichten Beträge der LINKEN, das, was Sie presseöffentlich gemacht haben – ich habe mich der Mühe unterzogen, das zusammenzurechnen –, lag bei 3 890,75 Euro, verbunden damit – das haben Sie immer auch deutlich gemacht –, dass ein Betrag von 4 000 Euro auf jeden Fall nicht zu vertreten wäre. Nunmehr bringt die Fraktion DIE LINKE erneut einen Antrag ein, die Entschädigung der Abgeordneten auf 4 000 Euro festzusetzen.

Lassen Sie mich an dieser Stelle mit einem Zitat von Marcel Reich-Ranicki schließen, das das Vorgehen der Linken, glaube ich, gut zusammenfasst: „Unverständlichkeit ist noch lange kein Beweis für tiefe Gedanken.“ – Ich danke Ihnen!

(Starker Beifall bei der SPD, bei der CDU, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der FDP)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Nitz.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich unseren eingebrachten Änderungsantrag erneut begründen!

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Erneut?)

Zunächst – im Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss wurde er ja schon vorgelegt! – verlangen wir, dass die von Ihnen allen vorgeschlagene Abgeordnetenentschädigung von 4 700 Euro monatlich auf 4 000 Euro festgeschrieben werden soll! Warum? Erstens: Wir haben bereits mehrfach vorgerechnet, dass die jetzige Entschädigung inklusive der auf alle Abgeordneten entfallenden Sondertatbestände einen maximalen Betrag von 3 764 Euro ergibt. Das sind die monatliche Grundentschädigung von 2 550 Euro, die Amtsausstattung von 430 Euro, gegen Nachweis zu erstattende Sitzungsgelder – der Durchschnittswert liegt hier bei 268 Euro –, allgemeine Kostenerstattung 461 Euro, zusätzliche Aufwendungen von rund 55 Euro, zusammen 3 764 Euro.

Weil wir auch die zukünftige Versteuerung des Betrages einrechnen, kommen wir auf einen Betrag von maximal 4 000 Euro. Was ist daran nicht schlüssig, liebe Kolleginnen und Kollegen? Sie sehen, wir haben sogar den Betrag für die bürgernahe Mandatsausübung in Höhe von 461 Euro eingerechnet. Es ist ein

fach unredlich, wenn Sie sich hier hinstellen – und das wissen Sie auch! – und die folgenden Beträge, die nur für wenige Abgeordnete aufgewendet werden, in die zukünftige Entschädigung für alle einrechnen.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Ergibt ja überhaupt keinen Sinn!)

Dazu zählen nämlich in erster Linie die Erstattung des Erwerbsausfalls für selbstständig tätige Abgeordnete in Höhe von rund 227 Euro, dazu zählen die Fahrtkosten für Abgeordnete aus Bremerhaven in Höhe von 36 Euro, Übergangsgeld von rund 190 Euro und – das hatte auch mein Kollege Herr Erlanson in den letzten Redebeiträgen schon ausgeführt – der Ausgleichsbetrag für Abgeordnete, die dem öffentlichen Dienst angehören, in Höhe von 474 Euro. Das macht eine zusätzliche Summe von 927 Euro. Wir wissen, dass beim öffentlichen Dienst derzeit genau 21 Kolleginnen und Kollegen betroffen sind. Wir wissen leider nicht, wie viele selbstständige Abgeordnete regelmäßig Erwerbsausfall beantragen, und wir wissen leider auch nicht, wie viele Betriebe in Bremen und Bremerhaven Verdienstausfall für von ihnen freigestellte Abgeordnete und in welcher Höhe geltend machen. Das ist auch dem Haushaltsplan nicht zu entnehmen, und die Bürgerschaftsverwaltung sah sich nicht in der Lage, diese simplen Fragen unserer Fraktion zu beantworten. Es wäre aber deutlich geworden, dass auch diese Zahlungen an wenige Abgeordnete zukünftig auf alle umgelegt würden, sich dadurch eine gewaltige Diätenerhöhung von durchschnittlich rund 20 Prozent errechnen würde und eben die Argumente von uns, der LINKEN, stichhaltig sind.

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/ Die Grünen]) : Dummes Zeug!)

Zweitens: Ich erinnere noch einmal daran, dass es sich beim bremischen Parlament, also unserer Bürgerschaft, um ein auch verfassungsrechtlich so anerkanntes Teilzeitparlament handelt. 83 Abgeordnete vertreten in Halbtagstätigkeit, – so will es die Verfassung unserer Freien Hansestadt Bremen – die momentan 661 858 Bürgerinnen und Bürger der Städte Bremen und Bremerhaven im Landesparlament. Das ist auch gut so! Der Grundsatz „Gutes Geld für gute Arbeit“ muss auch bei Abgeordnetenentschädigungen gelten,

(Abg. W o l t e m a t h [FDP]: Da muss man bei Ihnen etwas abziehen! – Zuruf des Abg. D r. B u h l e r t [FDP])

und das sagen wir als LINKE ganz deutlich. Aber 4 000 Euro monatliches Bruttoeinkommen für eine Halbtagstätigkeit sind sehr gutes Geld für gute Arbeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Hier drängt sich ein Vergleich der von Ihnen geplanten zukünftigen Abgeordnetenentschädigung und dem normalen Monatseinkommen in Bremen doch geradezu auf. Weil Sie offenbar davor zurückschrecken, haben wir einen Vergleich für Sie angestellt und dazu das Statistische Landesamt befragt, dem Sie ja nicht wirklich unterstellen wollen, dass es für uns, für DIE LINKE, propagandistisch Zahlen manipulieren würde. Der monatliche Bruttolohn für abhängig Beschäftigte im Land Bremen, inklusive Sonderzahlungen – also Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Gratifikationen entsprechend der tariflichen Vereinbarung – beträgt in Bremen 3 603 Euro.

(Abg. S t r o h m a n n [CDU]: Durch- schnittlich!)

Durchschnittlich! Dies sind die statistischen Angaben aus dem Jahr 2008. Aktuellere Zahlen liegen bislang leider noch nicht vor. Da ich aber hoffe, dass Sie noch nicht so weit weg sind von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Lande Bremen,

(Unruhe)

müssten Sie doch wissen, dass sich vor allem im letzten Jahr diese Durchschnittslöhne nicht exorbitant erhöht haben. Meinen Sie nicht auch, dass ein Teilzeitgehalt – das, was wir hier im Parlament bekommen sollen – in Höhe von 4 700 Euro für Abgeordnete im Vergleich zum durchschnittlichen Einkommen der bremischen in Vollzeit arbeitenden Menschen in Höhe von rund 3 600 Euro überhaupt nicht mehr erklärbar ist?

(Beifall bei der LINKEN)

Auch wir wissen, dass die von uns vorgeschlagenen 4 000 Euro nur mit dem Umstand zu erklären sind, dass sie ungefähr die Höhe der jetzigen Entschädigung plus zukünftig zu versteuernder Sonderzahlungen ergibt, oder noch drastischer gefragt: Halten Sie tatsächlich eine auf Vollzeit umgerechnete Entschädigung in Höhe von 9 400 Euro für gerechtfertigt? Halten Sie eine derartige Diätenerhöhung angesichts der Sparmaßnahmen, die Sie ja unisono nicht müde werden, uns hier ständig zu propagieren, für angemessen?

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Es ist aber gar keine Diätenerhö- hung, auch wenn Sie das immer wieder be- haupten, Frau Nitz!)

Es ist eine Diätenerhöhung, und ich kann Ihnen das noch drei Mal vorrechnen, und Sie werden es dann immer noch nicht verstehen, Herr Dr. Güldner!

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Ich könnte Ihnen vorrechnen, wie das bei mir eine Verringerung ist! Es ist für viele eine Verringerung!)

Halten Sie eine derartige Diätenerhöhung tatsächlich für angemessen? Nun erklären Sie tatsächlich auf der Straße einmal einem normalen Arbeitnehmer in der Stadt, dass Sie für eine Halbtagstätigkeit ein monatliches Salär von 4 700 Euro haben wollen,

(Abg. T s c h ö p e [SPD]: Das machen wir! – Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Gern! Immer und überall! – Abg. T s c h ö p e [SPD]: Warum haben Sie denn zugestimmt, Frau Nitz?)

ohne die Versorgungsleistung in Höhe von 750 Euro auch noch mit hinzuzurechnen! Da wünsche ich Ihnen viel Spaß dabei! Ich melde mich zu den anderen Punkten noch einmal zu Wort. – Danke!

(Beifall bei der LINKEN)

Frau Kollegin Nitz, Sie haben der Bürgerschaftskanzlei in der vorletzten Sitzung einen großen Arbeitsauftrag erteilt. Die Verwaltung sieht sich nicht in der Lage, diesen zu bearbeiten, wenn Sie kurz vor Toresschluss solche Aufträge erteilen. Sie beschweren sich darüber, dass wir Ihnen 230 Seiten Papier geliefert haben. Die Bürgerschaftskanzlei hat ein Gesetzeswerk hier zustande gebracht. Wenn Sie nicht in der Lage sind, das zu lesen, tut es mir leid!