Der Präsident als Vorsitzender des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses hat das eben noch einmal zurechtgerückt. Wer die Unterlagen lesen wollte, konnte sie alle lesen. Es war natürlich eine Menge Arbeit, weil es sehr umfangreich war. Ich glaube, ich habe mich vorhin schon einmal bedankt bei der Bürgerschaftsverwaltung, heute Bürgerschaftskanzlei. Das war sehr umfänglich, und wir haben manchmal versucht, etwas zu verändern, und dann hat man uns gesagt, nein, das kann man so nicht machen, wir müssen angesichts des Beamtengesetzes vielleicht noch einmal anders überlegen. Das war ein sehr schwieriger Prozess, deshalb habe ich vorhin auch gesagt, das waren keine gemütlichen Runden am Kamin, die wir in irgendwelchen Fraktionsbüros abgehalten haben, wo wir dann anschließend nach Kaffee und Keksen wieder auseinandergegangen sind. Das war bei den Treffen harte Detailarbeit. Das dann so schlankweg vom Tisch zu wischen und zu sagen, nein, das wollen wir alles so nicht, aber wir wissen eigentlich auch nicht, was wir wollen, und am Schluss enthalten wir uns, aber nach draußen gehen wir und sagen, da in dem Parlament sitzen schamlose Selbstbediener, das ist Beugung der Wahrheit, und das, denke ich, ist sogar noch gelinde gesagt.
Als Erstes lasse ich über das Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen in erster Lesung abstimmen.
Wer das Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen, Drucksache 17/1176, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen
Meine Damen und Herren, gemäß Artikel 125 der Landesverfassung hat die Bürgerschaft (Landtag) Anträge auf Verfassungsänderung nach der ersten Lesung an einen nichtständigen Ausschuss zu überweisen.
Interfraktionell ist vereinbart worden, dass dieser Ausschuss aus elf Mitgliedern und elf stellvertretenden Mitgliedern bestehen soll.
Wir kommen zur Abstimmung über die Einsetzung des Ausschusses sowie zur Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder.
Wer der Einsetzung des nichtständigen Ausschusses gemäß Artikel 125 der Landesverfassung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Weil die Bürgerschaft (Landtag) gemäß Artikel 125 der Landesverfassung Anträge auf Verfassungsänderung nach der ersten Lesung zu überweisen hat, lasse ich jetzt über die Überweisung abstimmen.
Wer der Überweisung des Gesetzes zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen mit der Drucksachen-Nummer 17/1176 an den soeben eingesetzten Ausschuss nach Artikel 125 der Landesverfassung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist den Gesetzesantrag zur Beratung und Berichterstattung an den nichtständigen Ausschuss gemäß Artikel 125 der Landesverfassung.
Ich lasse jetzt über das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft, das Ausführungsgesetz zu Artikel 145 Absatz 1 der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen, Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Deputationen, zur Änderung des Gesetzes zur Entschädigung der Mitglieder von
Deputationen und zur Änderung des Bremischen Beamtengesetzes mit der Drucksachen-Nummer 17/1177 in erster Lesung abstimmen.
(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Abg. M ö h l e [parteilos], Abg. T i m - k e [BIW] und Abg. T i t t m a n n [partei- los])
Es ist vorgesehen, dieses Gesetz nach der ersten Lesung zur Beratung und Berichterstattung an den Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss zu überweisen.
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von den Berichten des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses, Drucksachen 17/1176 und 17/1177, Kenntnis.