Protocol of the Session on February 25, 2010

das nicht so gemeint, man hat uns das nicht gesagt, wir enthalten uns.

Der Präsident als Vorsitzender des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses hat das eben noch einmal zurechtgerückt. Wer die Unterlagen lesen wollte, konnte sie alle lesen. Es war natürlich eine Menge Arbeit, weil es sehr umfangreich war. Ich glaube, ich habe mich vorhin schon einmal bedankt bei der Bürgerschaftsverwaltung, heute Bürgerschaftskanzlei. Das war sehr umfänglich, und wir haben manchmal versucht, etwas zu verändern, und dann hat man uns gesagt, nein, das kann man so nicht machen, wir müssen angesichts des Beamtengesetzes vielleicht noch einmal anders überlegen. Das war ein sehr schwieriger Prozess, deshalb habe ich vorhin auch gesagt, das waren keine gemütlichen Runden am Kamin, die wir in irgendwelchen Fraktionsbüros abgehalten haben, wo wir dann anschließend nach Kaffee und Keksen wieder auseinandergegangen sind. Das war bei den Treffen harte Detailarbeit. Das dann so schlankweg vom Tisch zu wischen und zu sagen, nein, das wollen wir alles so nicht, aber wir wissen eigentlich auch nicht, was wir wollen, und am Schluss enthalten wir uns, aber nach draußen gehen wir und sagen, da in dem Parlament sitzen schamlose Selbstbediener, das ist Beugung der Wahrheit, und das, denke ich, ist sogar noch gelinde gesagt.

(Beifall bei der FDP, bei der SPD, bei der CDU, beim Bündnis 90/Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Als Erstes lasse ich über das Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen in erster Lesung abstimmen.

Wer das Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen, Drucksache 17/1176, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

(Einstimmig)

Meine Damen und Herren, gemäß Artikel 125 der Landesverfassung hat die Bürgerschaft (Landtag) Anträge auf Verfassungsänderung nach der ersten Lesung an einen nichtständigen Ausschuss zu überweisen.

Interfraktionell ist vereinbart worden, dass dieser Ausschuss aus elf Mitgliedern und elf stellvertretenden Mitgliedern bestehen soll.

Wir kommen zur Abstimmung über die Einsetzung des Ausschusses sowie zur Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder.

Ich lasse zuerst über die Einsetzung des Ausschusses abstimmen.

Wer der Einsetzung des nichtständigen Ausschusses gemäß Artikel 125 der Landesverfassung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) setzt den Ausschuss ein.

(Einstimmig)

Jetzt lasse ich über die Wahlvorschläge für diesen soeben eingesetzten Ausschuss abstimmen.

Die Wahlvorschläge liegen Ihnen schriftlich vor.

Wer den Wahlvorschlägen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) wählt entsprechend.

(Einstimmig)

Ich bitte den Abgeordneten Röwekamp, zur konstituierenden Sitzung dieses Ausschusses einzuladen.

Weil die Bürgerschaft (Landtag) gemäß Artikel 125 der Landesverfassung Anträge auf Verfassungsänderung nach der ersten Lesung zu überweisen hat, lasse ich jetzt über die Überweisung abstimmen.

Wer der Überweisung des Gesetzes zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen mit der Drucksachen-Nummer 17/1176 an den soeben eingesetzten Ausschuss nach Artikel 125 der Landesverfassung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist den Gesetzesantrag zur Beratung und Berichterstattung an den nichtständigen Ausschuss gemäß Artikel 125 der Landesverfassung.

(Einstimmig)

Ich lasse jetzt über das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft, das Ausführungsgesetz zu Artikel 145 Absatz 1 der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen, Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Deputationen, zur Änderung des Gesetzes zur Entschädigung der Mitglieder von

Deputationen und zur Änderung des Bremischen Beamtengesetzes mit der Drucksachen-Nummer 17/1177 in erster Lesung abstimmen.

Wer dieses Gesetz in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Abg. M ö h l e [parteilos], Abg. T i m - k e [BIW] und Abg. T i t t m a n n [partei- los])

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

(DIE LINKE)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

Es ist vorgesehen, dieses Gesetz nach der ersten Lesung zur Beratung und Berichterstattung an den Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss zu überweisen.

Wer dieser Überweisung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend.

(Einstimmig)

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von den Berichten des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses, Drucksachen 17/1176 und 17/1177, Kenntnis.

Gehirndoping im Lande Bremen