Protocol of the Session on January 28, 2010

Das Gesetz ist bis zum 31. Dezember 2012 befristet, es sollen ja bald die Evaluationsergebnisse vorliegen. Ich bin ganz gespannt auf die morgige Sitzung unseres Medienausschusses, wenn wir da sicherlich die ersten Ergebnisse von Professor Kubicek erfahren. Ich kann mich der Einladung von Herrn Hamann nur anschließen, die Sitzung zu besuchen.

Mir scheint auch, dass die Zugriffszahlen noch überschaubar sind. Frau Stahmann hat davon gesprochen, dass das Marketing vielleicht noch ausbaufähig ist, darüber haben wir auch schon länger diskutiert. Ich denke, hier müssen die Bürger noch ein bisschen mehr mitgenommen werden, und hier kann man auch noch etwas dafür tun, dass das System des Informationsfreiheitsgesetzes verbessert wird.

(Beifall bei der FDP)

Eine Informationsgesellschaft ist nur dann auch eine demokratische Informationsgesellschaft, wenn Bürgerinnen und Bürger unabhängig von persönlichen Betroffenheiten einen Anspruch auf einen möglichst barrierefreien Informationszugang haben, und hier sind wir im Land Bremen, so meine ich trotz meiner leise geäußerten Kritik, auf einem sehr guten Weg. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der FDP)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Staatsrat Mützelburg.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Senatorin für Finanzen ist im Senat hauptsächlich verantwortlich für den Bereich Informationsfreiheit. Deshalb erlauben Sie mir zwei Bemerkungen zu dem Bericht des Ausschusses und zu der Debatte hier!

Erstens, es hat seit der ersten Debatte in der Bürgerschaft im Jahr 1984 22 Jahre gedauert, bis das Informationsfreiheitsgesetz in seiner heutigen Form erstellt worden ist, an dem, und da haben Sie im Übrigen jetzt mit der Landesbeauftragten Glück gehabt, die heutige Landesbeauftragte federführend für die damalige Senatorin für Finanzen beteiligt gewesen ist. Das Gesetz ist jetzt gut drei Jahre in Kraft, und es ist einfach aus gutem Grund damals beschlossen worden, dass wir die Evaluation durch Professor Kubicek durchführen lassen werden. Sie ist jetzt nach drei Jahren soweit, dass wir vielleicht weitere Konsequenzen aus dem bisherigen Ablauf und Verlauf des Umgangs mit dem Informationsgesetz und der verwaltungsmäßigen Umsetzung ziehen können. Deshalb würde ich ganz dringend bitten, Sie haben es ja zum größten Teil auch geäußert: Haben Sie Verständnis dafür, dass nicht alles auf einen Schlag funktioniert! Denn unglücklicherweise wächst die Fülle der Informationen schneller, als die Nachbearbeitung in der Verwaltung in jedem einzelnen Fall möglich ist.

Zweitens, was dringend nötig ist, Frau Stahmann hat schon darauf hingewiesen: Das Partizipationsrecht der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes stärkt das Informationsgesetz ja ähnlich wie die Rechte für die Beiräte, die Sie vorgestern hier verbessert haben, und künftig wird auch ein weitgehendes Telefonsystem den Zugang zu allen öffentlichen Behörden und aktuellen Auskünfte erleichtern. Wenn diese Partizipationsmöglichkeiten so ausgeweitet werden, ist es die Aufgabe des Senats, dafür zu werben, dass die Bürgerinnen und Bürger sie praktisch und zeitnah nutzen können. Ich sichere Ihnen zu, dass wir auf diesem Wege versuchen werden, so gut es uns unter den finanziellen Bedingungen geht, voranzuschreiten, und dass, wenn die Evaluation des Vorhabens vorliegt, ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

wir dann vielleicht gemeinsam im Ausschuss über Konsequenzen beraten, sodass wir dann noch einmal den gesamten Komplex so neu diskutieren können, dass wir wieder auf der Höhe der Zeit sind. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit ist die Beratung geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Als Erstes lasse ich über den Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten mit der DrucksachenNummer 17/1076 abstimmen.

Wer den Bemerkungen des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten mit der Drucksachen-Nummer 17/1076 beitreten möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) tritt den Bemerkungen des Ausschusses bei.

(Einstimmig)

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem 3. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit, Drucksachen-Nummer 17/707, von der Stellungnahme des Senats, Drucksachen-Nummer 17/904, und von dem Bericht des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten, Drucksachen-Nummer 17/1076, Kenntnis.

Mieterschutz sichern – Bremen lehnt unsoziale Pläne der schwarz-gelben Bundesregierung ab

Antrag (Entschließung) der Fraktion DIE LINKE vom 20. Januar 2010 (Drucksache 17/1130)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Dr. Loske.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Nitz.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Um Ihnen den Grund für diesen Entschließungsantrag noch einmal deutlich zu machen, will ich mit Genehmigung des ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Präsidenten eine längere Passage aus der schwarzgelben Koalitionsvereinbarung zitieren! Hier steht: „Wir wollen das Mietrecht auf seine Ausgewogenheit hin überprüfen und dabei seinen sozialen Charakter wahren. Wir wollen klima- und umweltfreundliche Sanierungen erleichtern und dabei die freie Entscheidung des Vermieters beibehalten.“

(Beifall bei der FDP)

Sehr nett, dass Sie zu Ihren eigenen Aussagen weiterhin stehen!

„Baumaßnahmen, die diesem Zweck dienen, sind zu dulden und berechtigen nicht zur Mietminderung. Mietnomadentum sowie Luxussanierungen zum Zwecke der Entmietung werden wir wirksam begegnen. Die Kündigungsfristen für Vermieter und Mieter sollen einheitlich sein, und mietrechtliche Ansprüche müssen auch wirksam vollstreckt werden können.

(Beifall bei der FDP)

Zweckgebundene staatliche Transferleistungen zu den Wohnkosten müssen auch tatsächlich den Vermieter erreichen.“ Soweit aus der Koalitionsvereinbarung, hier genau auf den Seiten 109 und 110 zum Thema Mietrecht nachzulesen!

Nun sind nicht alle Abgeordneten und nicht alle Bürger hier im Land Bremen wohnungsbaupolitische Spezialistinnen und Spezialisten. Deshalb will ich die dahinterstehenden Absichten der schwarz-gelben Bundesregierung an einigen Beispielen übersetzen. Wenn es da heißt, die Kündigungsfristen für Vermieter und Mieter sollen einheitlich sein, heißt das nichts anderes, als dass sich hinter diesem Satz zwischen den Angaben zur umweltfreundlichen Gebäudesanierung und Transferleistungen bei Wohnkosten etwas versteckt, das beinhaltet, dass die amtierende Bundesregierung offenbar einschneidende Änderungen im Mietrecht plant. Wenn nämlich die Kündigungsfristen einheitlich gestaltet werden sollen, würde der Schutz für Mieter deutlich im Vergleich zu den bestehenden Regelungen, die wir haben, reduziert werden.

Eine maximale Kündigungsfrist von drei Monaten soll für Vermieter gesetzlich fixiert werden. Zum jetzigen Zeitpunkt gilt diese dreimonatige Kündigungsfrist nur für Mieter, um diesen vor allem in der beruflichen Mobilität Erleichterungen zu ermöglichen. Bislang müssen Vermieter eine in drei Staffeln unterteilte Kündigungsfrist von drei, sechs beziehungsweise neun Monaten einhalten, die von der Dauer des jeweiligen Mietverhältnisses abhängig ist. Sogar der Deutsche Mieterbund hat sich hier sehr kritisch zu diesen Absichten der Koalition geäußert und spricht davon, dass es ein leichtes Spiel für Vermieter wird, denn Mieter erhalten demnach allein mit der Absicht eine Kündigung, mittels eines neuen Mietvertrages

eine höhere Miete für sich zu erzielen. Der Vorschlag zeigt, dass hier beim Vergleich von Vermieter- und Mieterrechten Äpfel mit Birnen verglichen werden, und das ist aus unserer Sicht zutiefst unsozial.

(Beifall bei der LINKEN)

In einem nächsten Punkt wird davon gesprochen, wir wollen klima- und umweltfreundliche Sanierung erleichtern – so weit, so gut –, aber dabei die freie Entscheidung des Vermieters beibehalten. Wir haben hier in der Bremischen Bürgerschaft schon des Öfteren über energetische Sanierung im Wohnungswesen debattiert, und wir haben auch die Notwendigkeit deutlich hervorgehoben, aber ich kann mich nicht entsinnen, dass wir dabei auch die freie Entscheidung des Vermieters in den Mittelpunkt gestellt hätten. Nein, wir haben in diesem Haus immer wieder betont, dass auch in unserem Bundesland politische Entscheidungen getroffen werden müssen, um zumindest einen kleinen, einen winzigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

(Beifall bei der LINKEN)

Wenn ein Vermieter nicht in die Pflicht genommen werden kann, energetische Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen, werden wir auch im Klimaschutz unserer Ansicht nach nicht vorankommen.

(Abg. Frau B u s c h [SPD]: Und wenn er das nicht bezahlen kann?)

Als drittes Beispiel möchte ich anführen: Baumaßnahmen, die dem Zweck der energetischen Sanierungsmaßnahme dienen, sind zu dulden und berechtigen nicht zur Mietminderung. Auch hier haben wir eine deutliche Verschlechterung im Mieterschutz zu befürchten. Denn Lärm, Staub, Dreck und bauliche Einschränkungen sind für jeden Mann und jede Frau störend. Sie sind aber nahezu unerträglich, wenn dadurch das persönliche Umfeld der Regeneration und des privaten Rückzugsortes eingeschränkt werden. Bislang haben Mieterinnen und Mieter das Recht, für einen derartigen Zeitraum ihre Miete zu mindern. Auch dieses Recht soll abgeschafft werden.

Ich gehe hoffentlich recht in der Annahme, dass es doch sicherlich in unser aller Interesse liegt, die Rechte von Mieterinnen und Mietern gewahrt zu wissen. Deshalb bitte ich aus diesen Gründen zur Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag! – Vielen Dank!

(Beifall bei der LINKEN – Abg. D r. B u h - l e r t [FDP]: Bange machen gilt nicht!)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Krusche.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte mit ein paar Sätzen der Bundeskanzlerin beginnen, und zwar hat sie zum Deutschen Mieterbund folgende Sätze in einem Interview gesagt, als die Große Koalition ihre Regierung in Berlin angetreten hat: „Das aktuelle Mietrecht trägt den unterschiedlichen Interessen Rechnung. Es hat zu einem besseren Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern beigetragen. Ich sehe daher keinen Grund, an dem geltenden Gesetz etwas zu ändern.“ Wir Grünen halten diese Meinung der Bundeskanzlerin für richtig.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Jetzt gibt es die große Wunschkoalition, die schwarzgelbe Regierung, und was tut sie?

(Abg. E l l a [FDP]: Arbeiten!)

Sie scheint kein Interesse mehr an den Sätzen der Bundeskanzlerin zu haben.

Der schwarz-gelbe Koalitionsvertrag sieht eine Wohnungspolitik vor, die eindeutig zu Ungunsten der Mieterinnen und Mieter ist und insbesondere die Interessen der Immobilienverbände, der Eigentümer vertritt. Das, meinen wir, ist nicht nachvollziehbar. Wir Grünen lehnen eine derartige Verschiebung hin zu den Interessen der Immobilien- und Eigentümerverbände ab. Das gegenwärtige Mietrecht ist ausgewogen, es hat sich deutlich bewährt, und es ist sozial, und wir Grünen wollen, dass das auch weiterhin so bleibt. Besonders die geplanten Änderungen der Kündigungsfristen zulasten der Mieter und Mieterinnen lehnen wir als völlig inakzeptabel strikt ab.