Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde den Antrag der CDU-Fraktion mit der Drucksachen-Nummer 17/33, „Gesetz zur Änderung des Senatsgesetzes“, richtig gut, denn eine solche Gesetzesänderung ist meines Erachtens schon längst überfällig.
Nun haben Sie meines Wissens, als Sie noch in der Großen Koalition die Regierungsverantwortung trugen, einen solchen notwendigen Antrag zur Gesetzesänderung nicht eingebracht. Herr Gloystein wurde schon erwähnt. Diesbezüglich hätte ich mir eine Gesetzänderung schon viel früher gewünscht, ich habe es nämlich schon immer für unmöglich, unerträglich und für verantwortungslos gehalten, dass den sehr gut verdienenden Senatorinnen und Senatoren ein sogenanntes Umzugsgeld zusteht.
Bremen ist ein Haushaltsnotlageland. Dramatische, unsoziale Einschnitte in allen Bereichen werden unseren Bürgerinnen und Bürgern täglich auf das Grausamste abverlangt: Hartz IV, Steuererhöhungen in allen Bereichen, Zwangsumzüge und so weiter. Ich kann diese Liste der unsozialen Abzocke unendlich weiterführen. Sozial schwache Menschen müssen trotz geringer Hartz-IV-Almosen ihre Umzüge, sprich Zwangswohnungswechsel, zum Teil selbst bezahlen. Es kann doch wohl nicht angehen, dass zum Beispiel eine sehr gut verdienende bremische Senatorin für Bildung Umzugsbeihilfe einfordern möchte,
während sie auf der anderen Seite als ehemalige niedersächsische Ministerin für Kultur den Lehrkräften, die über ein geringes Einkommen von circa 1400 Euro netto verfügen, schriftlich mitgeteilt haben soll, Umzugskosten könnten nicht erstattet werden. Die gut verdienende Senatorin möchte nun wahrscheinlich ihren Umzug bezahlt bekommen.
Das, meine Damen und Herren, steht in keinem Verhältnis und passt hinten und vorn nicht! Ein solches Verhalten ist in höchstem Maße unmoralisch und verwerflich! Bei solchen unmoralischen Machenschaften brauchen Sie sich über eine stark zunehmende Politikverdrossenheit wirklich nicht zu wundern. Ich sage Ihnen deutlich: Politiker mit solchen Spitzengehältern brauchen keine Umzugsbeihilfe, sie brauchen auch keine anderen Beihilfen. Darum möchte ich Ihnen auch dringend raten, anstatt sich große Sorgen zu machen, wie Sie als sehr gut verdienende Politikerin oder verdienender Politiker an noch mehr finanzielle Beihilfen kommen, Sie sollten sich einmal wirklich Sorgen machen um die wirklichen Sorgen von sozial schwachen Menschen in Bremen und Bremerhaven! Das wäre wirklich dringend und erforderlicher!
Sich um die vielen Arbeitslosen, Sozialhilfeempfänger, Hartz-IV-Empfänger und die steigende Kinderarmut – wir haben es soeben diskutiert, zum Bei
spiel auch die Finanzierung eines Schulessens und so weiter – zu kümmern, damit hätten Sie wahrlich genug zu tun, und es wäre sinnvoller, zweckmäßiger und dringend erforderlich. Hören Sie endlich damit auf, eine unsoziale Politik zu betreiben nach dem Motto: Wenn jeder an sich selbst denkt, ist ja auch an jeden gedacht! So geht man mit Menschen nicht um!
Meine Damen und Herren, diese noch geltende Regelung ist in höchstem Maße ungerecht, unsozial und schon lange nicht mehr zeitgemäß. Sie gehört abgeschafft, darum werde ich diesem Antrag auch uneingeschränkt zustimmen. – Ich danke Ihnen!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Kollege von der SPD-Fraktion hatte in seinem Beitrag gesagt, dass diese Unterstützung von Umzügen bundesweit gängige Praxis sei. Das ist uns auch bekannt, wir haben das nachrecherchiert. Wir sind allerdings der Meinung, es ist wiederum nicht gängige Praxis in anderen Bundesländern, dass man zum Beispiel die niedrigste Mietobergrenze hat. Bei den Arbeitslosengeld-II-Empfängern ist es nicht bundesweite Praxis in anderen Ländern, dass Zwangsumzüge in dem Maße wie hier in Bremen stattfinden sollen.
Von daher können wir als Linke sagen, wir sind mit der Erklärung der Senatorin Linnert zu dem tatsächlichen Verhalten einverstanden, was dort berichtet worden ist. Wir sehen es aber sehr wohl für sinnvoll und auch für sozialpolitisch sinnvoll an, eine Grundsatzerklärung im Gesetz zu machen, wie sie die CDU jetzt vorgeschlagen hat, dass das in Zukunft nicht mehr einfach gewährt werden kann. Das halten wir für angemessen und werden es deshalb in diesem Fall auch unterstützen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich begrüße deutlich den sachlichen Ton, den diese Debatte gefunden hat. Damit kehrt sie auch wieder dahin zurück, wohin sie eigentlich gehört.
Trotzdem hat mich ein bisschen in der Debatte bei den Rednern der Opposition gestört, wenn man draußen sitzt und diese Debatte über das Radio, das Fernsehen oder über die Medien verfolgt, dass man nicht genau weiß, ob Senatoren dieser Regierung nun Umzugsbeihilfen erhalten haben oder nicht, weil es durch ganz geschickte Formulierungen wie könnte, viel––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Die Wahrheit ist, dass kein einziger Cent an eine Senatorin oder einen Senator dieser Regierung geflossen ist, da kann man dann also auch nichts einsparen, umverteilen oder vielleicht für Mittagessen ausgeben, weil gar nichts geflossen ist. Das ist natürlich noch einmal wichtig, hier auch klarzustellen, weil bewusst ja auch mit solchen Mehrdeutigkeiten in solchen Debatten gearbeitet wird, meine Damen und Herren.
Die drei Senatoren, die von außerhalb nach Bremen gekommen sind, Frau Jürgens-Pieper, Herrn Nagel und Herrn Loske, begrüße ich noch einmal auf das Außerordentlichste hier bei uns in Bremen. Wir können alle qualifizierten Personen aus dem Bundesgebiet gebrauchen, die hierher – das ist ja nun auf verschiedenen Ebenen in letzter Zeit auch der Fall gewesen – zu uns nach Bremen kommen, die mit ins Boot gehen und für Bremen arbeiten. Ich weiß gar nicht, was daran schlecht sein soll. Ich darf mich auch noch einmal bei allen Dreien bedanken, dass sie, obwohl die Gesetzeslage es hergeben würde, freiwillig mit Blick auf die Haushaltslage und natürlich auch auf die gewisse Symbolik, die das Ganze hat – wir sind uns ja wahrscheinlich alle einig, dass die Summen nicht so bedeutend sind, dass sie unseren Haushalt jetzt retten, aber Sie haben gesehen, dass es auch eine große Symbolik hat und auch eine Geste ist in dieser Stadt –, auf die Beantragung dieser Mittel verzichtet haben.
Nun kommt der Antrag der CDU, man möge die ganze Regelung gleich aus dem Senatsgesetz streichen. Das klingt immer ein bisschen so, auch da sind solche Mehrdeutigkeiten zu verzeichnen, als ob es eine spezielle Regelung für Senatoren und Umzugskosten gäbe. Die gibt es gar nicht. Wenn man in das Gesetz wirklich einmal hineinschaut, dann sieht man, dass lediglich empfohlen wird, für die Beihilfen, die Dienstwohnung, die Reisekosten und die Umzugskosten die Regelungen, die für alle Beamten im Lande Bremen gelten, auch auf die Senatoren anzuwenden. Es gibt also gar keine Lex Senatorin oder Senator, hier speziell Umzugskosten zu gewähren, sondern es gibt lediglich, was absolut sinnvoll ist – warum sollte es für die Senatoren nicht gelten? –, die Bestimmung im Gesetz, dass all diese Dinge analog zu den sonst für bremische Beamte geltenden Regelungen auch gelten.
wollen. Sie wollten sie jetzt sozusagen einseitig nur für eine Gruppe von sieben Personen dort herausnehmen. Das finden wir von der Systematik her auch mit dem Verweis auf die anderen Bundesländer so nicht richtig, sondern ich finde, das kann so in der Systematik bleiben. Ich finde es allerdings richtig, wenn diese Regierung – sie wird ja wahrscheinlich noch mehrere Legislaturperioden die Möglichkeit dazu haben – noch einmal jemanden von außen als Senatorin oder Senator holt, dass derjenige in dieser Haushaltslage auch weiterhin freiwillig darauf verzichtet.
Lassen Sie mich noch einmal – ich habe das gestern schon versucht – auch gegen eine gewisse populistische Stimmung, die in Bremen so seit der Wahl aufgekommen ist, hier etwas sagen! Ich weiß nicht, ob sie den Leserbrief im „Weser-Kurier“ vom Mittwoch, dem 19. September, das war gestern, gelesen haben. Dort schreibt ein Herr, dass die Senatoren, die hier nach Bremen gekommen sind, „Heuschrecken“ seien – das Zitat steht hier –, die nach Bremen gezogen seien, um uns hier sozusagen auszusaugen. Daran sieht man so ein bisschen, wohin die Reise gehen kann.
Ich möchte heute noch einmal davor warnen, jeden, der ein politisches Amt übernimmt, der ein so verantwortungsvolles und schweres Amt übernimmt, das im Übrigen sehr viel schlechter bezahlt ist als jedes vergleichbare verantwortliche Amt in der freien Wirtschaft, und zwar sehr, sehr viel schlechter, zu diskreditieren und von vornherein als Schwarzgeldbezieher und Abzocker darzustellen! Ich glaube, diejenigen, die das tun, sind in keiner Weise in der Lage, eine solche antidemokratische und antiparlamentarische Haltung am Ende auch wieder zurückzunehmen, sondern es führt uns in eine Richtung, die wir in diesem Lande früher schon einmal hatten, nämlich Parlamente und Politik generell zu diskreditieren. Ich empfehle uns allen anhand dieser Beispiele, auch hiervon ganz deutlich Abstand zu nehmen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir als FDP werden noch einmal den Antrag stellen, die Redelisten zu quotieren, um mit der kleinsten Fraktion anzufangen, weil die meisten Argumente schon ausgetauscht sind, sobald ich hier ans Rednerpult trete. Aber ich will es noch einmal versuchen.
(Abg. Frau B u s c h [SPD]: Schneller mel- den! – Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Des- halb haben wir euch auch die letzten 12 Jahre nicht gebraucht!)
Herr Dr. Güldner, das war ja eben ein schönes Plädoyer, aber darin waren auch ein paar Krokodilstränen! Seit gestern wissen wir ja, was geflossen ist und was nicht geflossen ist. Wir haben eine Anfrage eingebracht, die gestern beantwortet worden ist. In diesem Fall kann man auch nur sagen, es geht um die Symbolik. So haben wir uns auch in der öffentlichen Debatte geäußert. Es geht um die Symbolik eines Haushaltsnotlagelandes, das ganz einfach sagen muss, wir wollen und können uns das nicht leisten. Da hätte der Senat nicht den Beschluss fassen sollen, sondern hätte ganz einfach sagen sollen: Okay, das steht zwar im Senatsgesetz, aber das wollen wir nicht in Anspruch nehmen. Dann wäre das Thema auch ad acta zu legen gewesen, und die Sache wäre in Ordnung gewesen.
Ich denke, das ist ein eindeutiges Kommunikationsproblem. In dem Moment, in dem es in der Weltgeschichte herumgeistert, wird es natürlich auch von allen Seiten letztendlich kommentiert. Wir haben ja diese wunderbare Schuldenuhr bei uns am Haus, an der man sehen kann, mit welcher Rasanz wir jeden Tag weiter in die Schulden fahren. Da werden 25 000 oder 30 000 Euro nicht den Kohl fett machen, wie das so schön heißt. Aber ich denke, die Symbolik ist gegeben, und viele andere Leute müssen auch sparen, da hätte man das in dieser Situation mit mehr Fingerspitzengefühl wesentlich besser handhaben können. In diesem Sinne: Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe soeben extra gesagt, dass ich das auf einer sehr sachlichen Basis diskutieren möchte. Herr Dr. Güldner, ich habe eindeutig gesagt, dass die Senatoren, die jetzt ins Amt gekommen sind, keine Umzugshilfe in Anspruch genommen haben. Das habe ich deutlich gesagt und danach erst hier darauf hingewiesen.
Sie bauen nun wieder das alles darauf auf, dass alles verwischt werden sollte! Das ist nicht der Fall, und ich habe auch ausdrücklich gesagt, dass in der Vergangenheit garantiert Leute die Umzugskostenhilfe in Anspruch genommen haben, zu denen natürlich auch CDU-Senatoren gehören. Bei Dr. Gloystein ist es ja nachher nicht mehr dazu gekommen,
aber ich glaube, wir wissen es gar nicht ganz genau, deswegen ist es mir auch egal. Ich habe es ja ganz klar gesagt. Aber ich habe auch ganz klar gesagt, das ist meines Erachtens nicht zu vergleichen mit 16 anderen Bundesländern. Diese alte, traditionsreiche Hansestadt und dieses Bundesland hat es nicht nötig, Umzugskostenhilfen bei Senatoren zu gewähren, meine Damen und Herren!
Ich glaube schon, dass man, wenn man in diese Stadt und dieses Bundesland von außerhalb berufen wird, nicht die 8000 Euro Umzugskostenhilfe benötigt, um es als eine tolle Sache anzusehen, hier Minister oder Senator zu sein!
Dazu kommt natürlich auch noch, dass wir ein Haushaltsnotlageland sind. Um Irritationen zu vermeiden und ewige neue Beschlüsse oder dieses oder jenes – der eine sagt, ich will, der andere sagt, ich will nicht, so war es ja in der Vordiskussion hier –, wollen wir klare Verhältnisse schaffen, und das sind klare Verhältnisse. Wir wollen das nicht für alle Beamten und Universitätsprofessoren abschaffen, sondern wir wollen es in diesem Bereich abschaffen, und warum wir das abschaffen wollen, habe ich Ihnen gerade gesagt. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Senatsgesetz regelt die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Senats, und deswegen habe ich hier keine offizielle Stellungnahme des Senats zum Änderungsantrag abzugeben, denn es ist guter und geübter Stil ja auch hier im Hause, dass man kein Plädoyer in eigener Sache hält. Ich würde aber doch gern noch einmal den sachlichen Kern erläutern, um den es geht!
Umzugskostenerstattungen sind in Deutschland und vermutlich weit darüber hinaus ein Instrument der Personalgewinnung. Wer einen hoch qualifizierten Mitarbeiter gewinnen will, greift zu diesem Instrument, in der Privatwirtschaft – ich erspare mir aufzuzählen, wer das in Bremen alles anwendet –, aber eben auch im öffentlichen Dienst. Das ist – das ist auch schon gesagt worden – in allen 16 Bundesländern so, und das ist beim Bund so, das ist durch Gesetz geregelt. Alle 16 Bundesländer und der Bund haben für den Bereich der Beamten und der Richter Gesetze über Umzugskostenerstattung, und auch die Bremische Bürgerschaft hat vor Jahrzehnten ein solches Gesetz erlassen. Darin ist unter anderem geregelt, dass Umzugskosten erstattet werden können, wenn der neue Dienstort bei einer Einstellung ein anderer ist als der bisherige Wohnort.
Das Recht ist anwendbar über das Senatsgesetz für die Mitglieder des Senats. Das hat auch die Bürgerschaft im Senatsgesetz beschlossen. An diese rechtliche Regelung hat sich der aktuelle Senat gehalten und sich daran orientiert, und das ist auch eine rechtliche Regelung, an die sich frühere Senate gehalten haben.
Nun kann man, jedenfalls hin und wieder, auf das Geltendmachen von Rechten auch verzichten. Übrigens, weil ich hier im Parlament stehe, darf ich einmal daran erinnern, dass es am Beginn der parlamentarisch-demokratischen Entwicklung eine Regelung gab, dass man auf seine Diäten als Abgeordneter nicht verzichten konnte. Warum übrigens? Weil man diejenigen, die auf das Geldverdienen angewiesen waren, nicht als Raffke vorführen wollte gegenüber denjenigen, die, weil Sie Vermögen hatten, sagen konnten, das mache ich, weil es mir Spaß macht! Das war die Begründung, weshalb man nicht auf Rechte verzichten konnte.