Ich würde jetzt gern von Ihnen wissen wollen: Wollen Sie in Bremen Kampfhunde? Die FDP ist da klar, sie sagt, ja, wir wollen in Bremen Kampfhunde. Bei Ihnen habe ich das nicht ganz verstanden, und ich würde bitten, das einfach noch einmal zu erklären!
Erlauben Sie mir, dass ich die Konstruktion des Gesetzes noch einmal erläutere! Kampfhundekreuzungen sind seit 2001 in Bremen verboten; deren Zucht und Haltung unterliegt gewissen Auflagen. Was macht Rot-Grün jetzt mit dem Änderungsantrag? RotGrün macht eine einfache Sache und sagt: Wenn Hunde im Internet als Pitbull-Mischlinge angeboten werden und sie aussehen wie ein Pitbull-Mischling, muss nicht mehr der Staat beweisen, dass es sich hierbei um einen Pitbull-Mischling handelt, sondern derjenige, der diesen Pitbull-Mischling als Pitbull-Mischling angeboten hat, muss beweisen, dass es kein Pitbull-Mischling ist, dann darf er ihn behalten. Wenn er das nicht beweisen kann, ist es ein Kampfhund, und dieser Kampfhund gehört dann verboten, die Zucht gehört verboten, und derjenige gehört nach dem Gesetz bestraft.
Herr Dr. Möllenstädt, ich habe die FDP immer so kennengelernt: einfache und klare Regelungen. Schließen Sie sich doch der einfachen und klaren Regelung an, die wir hier in Bremen haben! Bremen will keine Kampfhunde, und Bremen braucht in Zukunft keine Kampfhunde. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir reden hier über 20 000 Hunde, davon circa 15 000 in Bremen, 4 000 in Bremerhaven. Wir sprechen über ein Gesetz, das seit 2001 in Kraft ist und welches zum Ende des Jahres aus
läuft. Deswegen haben wir als Senat die herzliche Bitte, dass Sie in erster und zweiter Lesung die Verlängerung dieses Gesetzes beschließen. Dieses Gesetz hat sich im Wesentlichen bewährt. Ich glaube, die Zahlen, die hier genannt worden sind, sprechen eindeutig dafür. Wir haben inzwischen nicht mehr 570 Kampfhunde wie vor zehn Jahren, sondern nur noch 230, und wir haben nicht 27 Vorfälle, sondern lediglich noch fünf. Auch diese fünf sind möglicherweise zu viel.
Sie haben deshalb vorgeschlagen, diese sogenannte Beweislastumkehr zu beschließen. Das ist vielleicht ein Weg, um die Situation weiter zu verbessern. Wir wissen das nicht, insofern denke ich, sollten wir das einmal ausprobieren und schauen, wie die weitere Entwicklung aussieht. Wie es im Bereich der anderen Hunde weitergeht, die ja so als normal mitlaufen, wissen wir auch nicht ganz. Wir haben gesehen, dass die Fälle in den letzten Jahren deutlich rückläufig waren, gemessen am Stand der Neunzigerjahre ein drastischer Rückgang. Leider haben wir in den letzten Jahren wieder einen deutlich Anstieg zu verzeichnen, das ist eine Wellenbewegung. Heute sind wir wieder bei etwa 120 Beißvorfällen pro Jahr. Wir wissen nicht, woran es liegt. Ich glaube auch nicht, dass es allein an den Hunden liegt. Möglicherweise liegt es auch daran, dass einige Menschen schlichtweg mit ihren Tieren überfordert sind. Ich glaube, auch da muss man genauer hinschauen. Der Gesetzgeber ist natürlich in diesen Dingen relativ überfordert, das wissen wir alle. Wir können nur genauer hinschauen; wir, das heißt die Behörden, die dafür zuständig sind. Wir wissen nicht, wie es weitergeht, wir werden das Ganze aber genau beobachten. Deswegen, denke ich, sind wir gut beraten, auf der einen Seite dies eindeutig abzulehnen. Was seitens der FDP hier vorgeschlagen worden ist, ist kein Weg. Ich bin auch überrascht, wir haben dies ja sehr lang und ausführlich in der Innendeputation beraten. Da habe ich diese Vorschläge nicht vernommen. Mein Blick zur LINKEN ist auch etwas irritiert. Ich weiß eigentlich nicht, was Sie konkret machen wollen. Von allem etwas das geht nicht! Deswegen, denke ich, muss die heutige Sitzung mit einem eindeutigen Beschluss beendet werden, und ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf in erster und zweiter Lesung und dem Änderungsantrag der Koalition zuzustimmen!
(Abg. F e c k e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Er zählt jetzt noch die anderen niedersäch- sischen Großstädte auf!)
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Lieber Herr Fecker, ich glaube, es ist schon sinnvoll, nach Ihrem Redebeitrag hier noch einige Anmerkungen am Ende der Debatte zu machen, denn Niedersachsen umfasst eben – das hat der Kollege Dr. Buhlert ja richtigerweise eingewendet – auch Großstädte ähnlicher Größenordnung, wie sie in unserem Bundesland zu finden sind. Insofern halte ich es für ein sehr schwaches Argument, zu sagen, da ist die andere Regelung in Ordnung, aber bei uns muss es unbedingt so sein, wie Rot-Grün es sich in den Kopf gesetzt hat.
Ich möchte auch mit einem anderen schwachen Argument aufräumen: In anderen Parlamenten ist es durchaus üblich, dass der Rechtsausschuss mit jedem neuen Gesetz befasst wird. Bei uns ist das nicht so; deswegen wollen wir als FDP unter anderem auch das Deputationswesen abschaffen, weil wir der Meinung sind, es ist sehr kompliziert und erschwert es eigentlich nur, man könnte wesentlich schlanker agieren. Ich glaube, es hätte gerade diesem Gesetz gut getan, auch von den Kolleginnen und Kollegen im Rechtsausschuss noch einmal angeschaut zu werden.
Einen Punkt, den Sie aufgeführt haben, hätte man wunderbar diskutieren können. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, man kann das Rassekriterium anwenden. Das heißt nicht, man muss das tun.
(Beifall bei der FDP – Abg. D r. G ü l d - n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Das ist doch ein erfolgreicher Weg!)
Deshalb wollen wir das auch nicht, weil wir an dieser Stelle die Notwendigkeit nicht sehen. Ich will Ihnen noch einmal ein paar Zahlen nennen, damit wirklich klar ist, in welcher Größenordnung sich das bewegt! Die Zahl der Beißvorfälle mit den sogenannten Kampfhunden betrug im Jahr 2000, das ist gesagt worden, 28 und bewegt sich seit 2002 konstant zwischen vier und sieben Vorfällen jährlich. Die meisten Vorfälle, und in letzter Zeit eine steigende Anzahl, ereignen sich mit Hunden, die nicht zu diesen Rassen zählen. Das muss man eindeutig noch einmal darstellen, weil sonst der Eindruck entstehen könnte, das wäre anders.
Eine Nachfrage unserer Fraktion beim Innenressort zu den Beißvorfällen der genannten Listen hat ergeben, dass in den Jahren 2000 bis 2008 von den gelisteten Rassen insgesamt nur in einem einzigen ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Fall Menschen gebissen wurden. Jeder Fall ist zuviel, völlig d’accord. Auch den müssten wir möglichst noch beseitigen, aber an dieser Stelle, glaube ich, ist es viel sinnvoller und auch sachgerechter, sich zu überlegen, was das Kriterium ist: Ist die Rasse wirklich das, was es ausmacht, oder ist es nicht vielmehr der Halter? Deshalb sagen wir eben eindeutig, wir wollen keine einzelnen Rassen verbieten, sondern wir wollen Vorgaben machen und Kriterien aufstellen, die wir an den Halter stellen. Darum muss es gehen, das ist eine sachgerechte und wesentlich bessere Lösung.
Vielleicht noch ein weiterer rechtspolitischer Hinweis! Eine Beweislastumkehr, wenn derjenige, der sich ein Tier anschaffen will, dann erst einmal nachweisen muss, dass er sich sozusagen nach Ihren Kriterien verhält, ich weiß, das steht ein wenig in der Tradition der SPD-Rechtspolitik, aber ich halte das für fatal, das gibt es in den allermeisten – –.
Ja, also ich bitte Sie! An dieser Stelle kann das nicht in Betracht kommen, es ist eindeutig nicht sachgerecht. Ich glaube, und das ist in dem Redebeitrag von Herrn Fecker auch deutlich geworden, Sie haben ein reichlich schlechtes Bild von den meisten Hundehaltern hier gezeichnet. Die allermeisten Halter von Hunden und auch Personen, die sich, so genannt in ihrer Diktion, Kampfhunde halten, sind aus meiner Sicht sehr vernünftige und verantwortungsbewusste Menschen. Dieses Bild, das sie hier skizzieren, ist deformierend, und ich glaube nicht, dass man es ernsthaft aufrechterhalten kann.
Wenn Sie diese Meinung nicht haben, spräche auch nichts dagegen zu sagen, man macht es am Kriterium des Halters fest, man unterlegt ihn mit Kriterien und sagt,
dieser Halter ist geeignet, um auch ein größeres und vielleicht auch potenziell aus ihrer Sicht gefährliches Tier zu halten. Wir glauben das nicht. Wir glauben, es braucht keine Verbote, man sollte es so machen, wie wir es vorgeschlagen haben. Andere Bundesländer machen es uns vor. Ich glaube, es spricht in der Tat überhaupt nichts dagegen, den niedersächsischen Weg auch in Bremen zu beschreiten. – Herzlichen Dank!
Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zuerst über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 17/997, abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der DrucksachenNummer 17/997 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Abg. T i m k e [BIW] und Abg. T i t t - m a n n [parteilos])
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Änderungsantrag zu. Jetzt lasse ich über das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden, Drucksache 17/965, in erster Lesung abstimmen. Wer das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden, Drucksache 17/965, unter Berücksichtigung der soeben vorgenommenen Änderungen, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Abg. T i m k e [BIW], Abg. T i t t m a n n [parteilos] und Abg. M ö h l e [parteilos])
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung. Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Abg. T i m k e [BIW], Abg. T i t t m a n n [parteilos] und Abg. M ö h l e [parteilos])