gekommen sind, dass selbst die Weiterführung des Jetzigen, wenn die Optionskommunen weiter bestehen sollen, eine Grundgesetzänderung zur Absicherung der Optionskommunen nötig macht.
Zweitens: Dass da keine Missverständnisse aufkommen, die Arbeitsmarktpolitik wird in Bremen natürlich nicht zusammenbrechen, weil wir schon verdammt sind, dafür zu sorgen. Das ist es gerade, da werden Entscheidungen auf Bundesebene getroffen, aber auszubaden haben sie die Länder und die Kommunen, und zwar auch die Länder und Kommunen, die diese Entscheidung nicht im Bundesrat zu verantworten haben. Es wird in Bremen natürlich das Möglichste getan werden, diesen Übergangsprozess so reibungslos wie möglich zu gestalten. Ich will aber im nächsten Jahr dann nicht ständig Appelle oder Vorwürfe von der Opposition hören, dass dieses und jenes nicht funktioniert. Es werden hier Vorkehrungen getroffen werden, um es so sozialverträglich und reibungslos wie möglich zu machen. Was aber in der Anlage schon falsch ist, kann auch durch die beste Organisation nicht gekittet werden. Da will ich im Vorhinein schon sagen, ich verbitte mir dann auch heuchlerische Appelle, dass man doch bitte für bessere Abläufe sorgen solle.
Noch einmal zu Ihnen, Herr Dr. Möllenstädt! Dieser Kompromiss zu den Hartz-IV-Reformen war bekanntlich ein schwieriger Kompromiss zwischen Bund und Ländern. Die CDU-geführten Bundesländer haben auch dazu beigetragen – damals war Bürgermeister Dr. Scherf noch Verhandlungsführer –, dass es so kompliziert geworden ist, wie es nun einmal ist.
Drittens, ganz zum Schluss, weil es nun immer wieder in jeder Debatte zur Arbeitsmarktpolitik kommt, Herr Nestler, und vielleicht werden Sie das dann morgen in der Haushaltsberatung begreifen: Das BAP in Bremen wird nicht gekürzt. Wir haben einen Gesamtbetrag von 89 Millionen Euro bis zum Ende der EUBewilligung, ESF-Bewilligungsperiode, zur Verfügung gestellt. Dies wird gleichmäßig im beschäftigungspolitischen Aktionsprogramm abfließen. Die Arbeitsmarktprogramme werden also gleichmäßig bedient. Es wird in jedem Jahr gleichviel für die Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung gestellt werden, infolgedessen sind hier von der Landesseite keinerlei Kürzungen oder Schwierigkeiten in der Arbeitsmarktpolitik zu erwarten oder zu befürchten. Das nur noch zur Richtigstellung! – Vielen Dank!
Herr Dr. Möllenstädt, ich bin darüber schon ziemlich erstaunt, wie Sie sich hier so schlankweg nicht der Problemlage stellen und über alles Mögliche reden, aber nicht darüber, womit wir uns gegenwärtig auseinandersetzen müssen.
Sie nehmen die aktuelle Problemlage in Ihrem Beitrag überhaupt nicht zur Kenntnis. Sie sehen gar nicht, dass ein Handlungsdruck besteht und kommen dann damit, der neuen Bundesregierung müsse doch erst einmal Zeit und Chance gegeben werden. Ich hätte mich gefreut, wenn Sie gesagt hätten, Herr Niebel von der FDP war schon immer gegen die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung.
Es wäre auch richtig gewesen zu sagen, die CDUBundesfraktion hat, nachdem sich alle einig waren, gesagt, wir wollen es doch nicht. Es hätte auch zur Wahrheit beigetragen, wenn Sie erwähnt hätten, Sie haben es auch schon vor längerer Zeit sowohl in Ihr Wahlprogramm als dann auch in den Koalitionsvertrag geschrieben.
(Abg. D r. M ö l l e n s t ä d t [FDP]: Stel- len Sie sich einmal vor, wir hätten das nicht dahinein geschrieben! Was hätten Sie dann wohl gesagt?)
Im Übrigen haben die Grünen schon nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil Ende 2007/Anfang 2008 gesagt, dann ist es richtig, an dem Punkt auch die Verfassung zu ändern. Seitdem arbeiten wir daran, im Gegensatz zu Ihnen! Wir haben es ernst genommen, was das Bundesverfassungsgericht an der Stelle gesagt hat, dass es zwar zum jetzigen Zeitpunkt nicht verfassungskonform ist, dass es aber notwendig ist, da einen Strukturwechsel und tatsächlich eine gemeinsame Mischverwaltung zu machen. Wenn Sie dann ins Feld führen, dass die BAgIS schlecht arbeitet, kann ich dazu nur sagen, wenn seit 2007 für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unklar ist, wie ihre Perspektive ist, machen sie sich darüber Gedanken, wo sie vielleicht einen sichereren Arbeitsplatz haben, das ist doch völlig klar!
Es geht darum, an der Stelle Sicherheit zu schaffen für einen gemeinsamen Personalkörper. Was Sie an der Stelle mit Ihren ganzen Einlassungen in den
letzten Wochen tun, ist mit Sicherheit nicht dazu geeignet, hier Sicherheit, Klarheit und Perspektive in die Situation zu bringen. Da würde ich mir wünschen, wenn Sie hier nicht immer nur dazwischenreden, sondern auch zuhören und das eine oder andere einmal zur Kenntnis nehmen, sodass die Menschen in diesem Land in Zukunft vielleicht auch von der FDP etwas haben. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Überschrift „Beratung und Betreuung möglichst aus einer Hand“ ist das Ziel, das sich alle Länder im Bund in die Hand versprochen haben, das wir für die Hilfebedürftigen erreichen wollen. Es geht darum, dass hier Bund, Länder und Kommunen zusammenarbeiten müssen und auch wollen, aber dies natürlich auch können müssen. Insbesondere geht es auch darum, regionale Aspekte von Arbeitsmarktpolitik, von Unterstützung hilfebedürftiger Menschen auch vor Ort mit den Möglichkeiten einbringen zu können, um so zu einer vernünftigen Lösung für die Menschen zu kommen, die diese Unterstützung brauchen.
Ich will noch einmal die Zeitschiene in Erinnerung rufen: Das Bundesverfassungsgerichtsurteil ist fast genau auf den Tag, 20. Dezember 2007, zwei Jahre her. Dann hat es intensive ergebnisorientierte und zielorientierte Beratungen aller Bundesländer gegeben, und das Ergebnis lag im Februar 2009 auf dem Tisch, nämlich das ZAG-Modell, das heißt Zentren für Arbeit und Grundsicherung, und damit verbunden eine Verfassungsänderung. Ich will das nur noch einmal auch für alle hier in Erinnerung rufen, denn ich glaube, es ist wichtig, auch die zeitliche Reihenfolge zu sehen, wie sich hier dieser Prozess gestaltet hat. Im Frühjahr 2009 beschloss bekanntermaßen die CDU-Bundestagsfraktion, dieses Vorhaben entgegen der Entscheidung der Fachminister der Länder nicht weiter zu verfolgen, sondern unmittelbar kurz vor der Ziellinie diesen Prozess zu stoppen. Die Zeit drängt, meine Damen und Herren! Der 31. Dezember 2010 ist das letzte Datum, bis dahin müssen wir eine Neuaufstellung in den Kommunen hinbekommen haben.
Ich will eines sagen, allein in den letzten vier Wochen hat es drei Fassungen eines Eckpunktepapiers aus dem Bundesarbeitsministerium gegeben. Seit der Arbeits- und Sozialministerkonferenz in November dieses Jahres hat es also drei Fassungen gegeben, allerdings ist nach Meinung aller – ich betone noch einmal, aller – Länder auch dieses Papier keine wirkliche Lösung des Problems, sondern verschärft eher die Unsicherheit für die Hilfebedürftigen und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort.
Ich will das auch an einigen Punkten deutlich machen! Wenn hier immer wieder von 69 Optionskommunen die Rede ist – auch das ist ja in diesem gesamten Prozess ein großer Diskussionspunkt gewesen –, so war der Ausgangspunkt für die 69 Optionskommunen eine Experimentierklausel in der damaligen Aufstellung der Argen. Experimentierklausel heißt, wenn nicht verfassungsgerecht ist, was die Argen derzeit machen, dann ist logischerweise, und das bestätigen hier auch die Juristen, die Option nicht verfassungsgemäß.
Das heißt in der Folge, dass die Konstruktion, die jetzt vom Bundesarbeitsministerium gewählt wird, eine Konstruktion ist, die am Ende nicht verfassungskonform ist. Was bedeutet das? Das bedeutet, dass wir derzeit eine Organisationsreform in die Wege leiten, wissend, dass wir eine zweite Reform brauchen, um hier die Verfassungsmäßigkeit herzustellen. Das ist unmöglich! Das geht nicht!
Meine Damen und Herren, im Eckpunktpapier sind sehr vage Formulierungen, an vielen Stellen als Prüfaufträge formuliert. Ich will nur zwei, drei Punkte nennen. Da ist der Bereich des Personals, der vollkommen ungeklärt ist. Es ist ungeklärt, wie mit IT weiter umgegangen werden soll, und es ist ein ganz entscheidender Punkt ungeklärt, nämlich der Punkt des Datenschutzes. Auch das spielt gerade, wenn wir hier über hilfebedürftige Menschen reden, eine entscheidend wichtige Rolle, und da erwarte ich, dass, bevor über solch eine Reform in der Ausgeprägtheit gesprochen wird, diese Punkte auch geklärt sind. Das muss einfach eine Bundesregierung an der Stelle auch innerhalb kürzester Zeit leisten.
Wenn wir eine Veränderung bekommen, muss auch noch einmal gesagt werden, wir haben 69 Optionskommunen, aber wir haben 346 Argen, die einzeln mit der Bundesagentur für Arbeit entsprechende Verträge abschließen müssen. Auch das muss deutlich werden, die sind nicht gleich! Die sind in jeder Arbeitsgemeinschaft anders. 346 Verträge müssen dort gemacht werden.
Wir haben in den letzten Wochen, ich habe das angedeutet, mehrfach mit den Arbeits- und Sozialministern sowohl auf der Arbeitsebene als auch auf der Ministerebene zusammengesessen, zuletzt am vergangenen Montag. Die B-Ministerrunde hat mit der neuen Bundesarbeitsministerin zwei Stunden zusammengesessen, um einen Beschluss zu formulieren, der das Eckpunktepapier zur Kenntnis nimmt, Fragen aufwirft und erneut einen Weg zur Verfassungsänderung formuliert. Das ist doch einigermaßen bemerkenswert und besonders an dieser Stelle.
Laut Angabe des Ministeriums sind allein für die Organisationsreform auf der Seite des Bundes 20 Millionen Euro in diese Organisationsreform zu investieren. Nicht mitgerechnet sind die Kosten und die Zeitressourcen, die es auch auf der Ebene der Kommunen und Länder erfordern wird. Datenschutz, das habe ich alles angesprochen!
Wir sehen und wissen, dass wir aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise sicherlich im nächsten Jahr mit Auswirkungen auf die Arbeitsmarktlage, aber auch mit Auswirkungen natürlich insbesondere auf die Anzahl der Hilfebedürftigen ausgehen müssen. In dieser schwierigen Phase und unter einem erneuten und enormen Zeitdruck – und, wie man hört, wird frühestens im zweiten Quartal 2010 mit wirklich konkreten gesetzlichen Regelungen zu rechnen sein – wird eine vorrangige Aufgabe, nämlich die soziale Sicherheit für hilfebedürftige Menschen zu gewährleisten, von der Bundesregierung an dieser Stelle vollends chaotisiert. Bemerkenswert ist doch auch, dass die Bundesregierung die Lösung aller Fachminister der Länder auch jetzt vollkommen ignoriert und im Grunde nicht zur Kenntnis nimmt, was dort erarbeitet worden ist.
Erlauben Sie mir, Herr Nestler und Herr Dr. Möllenstädt, an dieser Stelle doch ein paar Dinge noch einmal auch gerade zu stellen! Ich kann verstehen, dass Sie, Herr Nestler, auch hier sehr engagiert dafür sprechen, was im Vorlauf dieser ganzen Entscheidung stattgefunden hat. Eines ist aber doch klar, so wie Sie es formulieren – und das muss man sich einfach vor Augen führen, dass es hier zukünftig eine Tatbestandswirkung gibt, das heißt, irgendjemand anderes, in diesem Fall möglicherweise die Bundesagentur für Arbeit oder der Medizinische Dienst oder wer immer auch dort in Rede steht, wird Feststellungen machen, die wir mit Geld zu erfüllen haben, für die wir nachher juristisch auch herangezogen werden, wenn es zu Klagen kommt –, sind das Regelungen, die so überhaupt nicht möglich sind.
Herr Dr. Möllenstädt, ich finde es schon reichlich kühn, wie Sie hier heute diesen Weg beschreiben, sich aus der Verantwortung herausziehen und sagen: Wir sind ja erst seit sechs oder acht Wochen im Amt in der Bundesregierung.
Das ist eine vorrangige Aufgabe, und da erwarte ich einfach auch unter dem Zeitdruck, dass es hier zu einer Lösung kommt, die es möglich macht, dass wir den Menschen vor Ort helfen können und dass wir hier eine Umsetzung hinbekommen, die auch fest und verfassungskonform ist. Das ist doch der entscheidende Punkt.
Das wird in der Tat so oder so ein anstrengender Prozess werden, und ich denke, darauf müssen wir uns auch insgesamt einstellen, und darauf sind wir eingestellt.
Dass die Bundesregierung in unverständlicher Beharrung auf einer Trennung der Aufgaben festhält, ist keinesfalls nachvollziehbar und zudem weder bürgernah noch bürgerfreundlich. Bremen wird deshalb zusammen mit Rheinland-Pfalz und Berlin am Freitag einen Antrag auf Verfassungsänderung und ein Gesetz zur gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung im Bundesrat einbringen. Die hilfebedürftigen Menschen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort brauchen endlich Klarheit, und deswegen, meine Damen und Herren von der CDU- und FDP-Fraktion, nutzen Sie Ihre Möglichkeiten auf der Bundesebene, um endlich zu der von den Ländern erarbeiteten praktikablen und vernünftigen Lösung in dieser Angelegenheit zu kommen! – Recht herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Seit Herbst 2006 können sich Mädchen und Frauen in Deutschland gegen Gebärmutterhalskrebs impfen lassen, kurz auch HPV-Impfung genannt. HPV steht hier für humanes Papillomvirus. Bis heute sind über 100 Virentypen bekannt, mindestens 13 davon können Gebärmutterhalskrebs auslösen.
Gegen vier dieser Virentypen gibt es derzeit Impfstoff von zwei Herstellern. Beide Impfstoffe richten sich auch gegen die Virentypen 16 und 18, die für 70 Prozent der Fälle von Gebärmutterhalskrebs verant––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
wortlich gemacht werden. Ich denke, das ist ein wichtiger Fakt, den man braucht, um sich für oder gegen eine Impfung zu entscheiden, denn das ist unser zentrales Anliegen: Wir Grünen möchten, dass Mädchen, junge Frauen und deren Eltern in die Lage versetzt werden, eine informierte, selbstbestimmte Entscheidung treffen zu können. Das ist auch der Sinn unseres Antrags.