Protocol of the Session on November 19, 2009

Ich möchte noch einmal etwas zur Innenministerkonferenz sagen. Es ist bisher noch nicht klar, ob das Thema auf die Tagesordnung kommt, also zumindest nach jetzigem Stand. Der Grund ist natürlich, dass die Innenminister bisher keine Einigung dafür finden. Ich möchte gern mit Genehmigung des Präsidenten einen CDU-Abgeordneten zitieren, der das treffend formuliert hat. Es ist mit Sicherheit nichts Schönes, daher will ich das gern zitieren:

(Abg. Frau B u s c h [SPD]: Wenn es sein muss!)

„Wir wollen keine Altfallregelung, bei der diejenigen, die ihrer Pflicht zur Ausreise nicht nachgekommen sind, am Ende noch prämiert werden.“ Das sagte Reinhard Grindel am 2. Juli 2009 im Bundestag. Es ist bedauerlich, dass das rechte politische Spektrum hier noch nicht erkannt hat, worum es eigentlich geht.

(Abg. S t r o h m a n n [CDU]: Um Recht! – Abg. R o h m e y e r [CDU]: Von links außen ist alles rechts!)

Ja, mit Sicherheit! Das ist nicht nur von links außen so!

Das Thema muss aufgrund seiner Dringlichkeit öffentlich im Plenum der Innenministerkonferenz diskutiert und auch gelöst werden. Eine Plenardebatte erhöht den Druck, um eine Lösung zu finden.

(Beifall bei der LINKEN)

Es könnte sein, dass sich die Staatsräte auf der Vorkonferenz schon darauf einigen, was wir hoffen. Geändert werden muss aber trotzdem die Nützlichkeits

rhetorik, die alle humanitären Argumente in den Boden stampft und Geduldete in ein Zweiklassensystem einteilt. Außerdem sind neue Voraussetzungen wie ehrenamtliches Engagement oder Bemühungen um einen Arbeitsplatz im Nachhinein unfair und verhöhnen zudem einfach den Leitgedanken von Ehrenamt, der auf Freiwilligkeit beruht.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Senator Mäurer hat den Vorsitz. Guter Willen ist gut, Ergebnisse sind besser. Es sollte nicht nur bei Lippenbekenntnissen bleiben. Ich habe eine sehr schöne Pressemitteilung gefunden, aus der ich gern mit Genehmigung des Präsidenten zitieren möchte. Herr Senator Mäurer hat in einem Brief an den Verein „Zuflucht – Ökonomische Ausländerarbeit“ in Bremen etwas sehr Schönes gesagt: „Es ist eigentlich unerträglich, dass in einer für die Betroffenen so essenziellen Frage immer noch keine Klarheit geschaffen worden ist. Es gehe um deren Lebensperspektive und um die Frage, wo sie und ihre Familien zukünftig ihren Lebensmittelpunkt haben. Besonders für die Kinder und Jugendlichen sei eine klare Lebensperspektive wichtig.“

Ich fand das sehr schön, und, Herr Senator Mäurer, wir werden Sie an diesen Worten messen. Wir alle können hoffen, dass Sie etwas erreichen, und ich hoffe, dass Sie einfach auch ein bisschen Druck ausüben werden und Ihr Bestes in diesem Falle geben. – Vielen Dank!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Krümpfer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eines unserer Ziele des Koalitionsvertrags ist, die im Lande Bremen bestehenden Kettenduldungen auf ein Minimum zu reduzieren, weil eine Duldung, also eine aufenthaltsrechtliche Situation, die keine Integration ermöglicht, weil sie den Betroffenen zum Beispiel verbietet, den Lebensunterhalt für sich und ihre Familien selbst zu erarbeiten, keine sinnvolle mittel- und langfristige Lösung für Menschen sein kein, denen es unmöglich ist, in ihre Herkunftsländer zurückzukehren.

(Beifall bei der SPD)

Wir wollen dauerhaft in Bremen lebende Menschen in die Lage versetzen, ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeit selbst zu verdienen und nicht auf Dauer von staatlichen Transferleistungen abhängig zu sein, denn nur so kann ein gleichberechtigtes Miteinander der Menschen erreicht werden und dies zum Wohle aller Bremer und Bremerinnen hier im Lande. Wir sind kräftig dabei, daran zu arbeiten. Wir setzen uns dafür

ein, dass die Kinder zugewanderter Familien als Chance für Bremen gesehen werden. Es ist unser konkretes Anliegen, dass diese Kinder die Chance bekommen, sich zu qualifizieren und sich sogar zu hoch qualifizierten Arbeitskräften zu entwickeln, indem wir ihnen eine berufliche Ausbildung oder ein Studium ermöglichen, wenn sie in Bremen zur Schule gehen, diese absolvieren.

Wir haben bereits im Dezember 2007 den Senat dazu aufgefordert, alle rechtlichen Möglichkeiten und bestehenden Ermessungsspielräume auszuschöpfen, in Bremen aufwachsenden langjährig geduldeten Kindern und Jugendlichen und jungen Erwachsenen, erstens, durch geeignete Maßnahmen den Abschluss eines schulischen Ausbildungsgangs zu ermöglichen, und zweitens, durch die geeigneten Maßnahmen – etwa die Erteilung einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis – eine betriebliche Ausbildung, ein Hochschulstudium oder eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen und, soweit erforderlich, im Bundesrat die Initiative zur Schaffung der rechtlichen Voraussetzung für geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Leider kann aber Bremen diese Ziele nicht allein erreichen. Viele der aufenthaltsrechtlichen Regelungen beruhen auf Bundesgesetzen wie zum Beispiel die sogenannte Altfallregelung, die vorsieht, dass bisher in Deutschland geduldete Menschen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten und auch behalten, wenn sie in der Lage sind, durch ein eigenes Einkommen den Lebensunterhalt für sich und ihre Familien selbst zu sichern, wobei der Stichtag, zu dem die Familien nach dem Gesetz nachweisen müssen, dass sie durch eigenes Einkommen den Lebensunterhalt für sich und ihre Familien selbst decken, der 31. Dezember 2009, also ein Zeitpunkt ist, wo die Auswirkungen der Finanzkrise den Arbeitsmarkt mit voller Wucht getroffen haben. Dass das nicht funktionieren kann und dass damit viele seit Langem in Bremen lebende Familien wieder in den Status der Duldung fallen würden, war schon im Frühjahr dieses Jahres klar.

Wir haben bereits im Mai 2009 mit dem grünen Koalitionspartner einen Dringlichkeitsantrag mit dem Titel „Verlängerung der Bleiberechtsregelung für Flüchtlinge vor dem Hintergrund der Finanzkrise“ in die Bürgerschaft eingebracht, weil wir das Problem, dass die sogenannte Altfallregelung, mit der die Zahl der Kettenduldungen bundesweit reduziert werden sollte, zum Ende dieses Jahres und damit mitten in der Finanzkrise ausläuft und wir es schon damals für dringlich hielten und nicht erst wie jetzt die Fraktion der LINKEN.

(Beifall bei der SPD)

Mit dem Antrag von SPD und Grünen wurde der Senat aufgefordert, erstens, eine Bundesratsinitiative zur Verlängerung der Frist der gesetzlichen Regelung nach Paragraf 104 Absatz 5 Satz 2 Aufenthaltsgesetz auf den 31. Dezember 2011 beziehungsweise

auf den 1. April 2011 sowie zur Verlängerung der Frist des Paragrafen 104 b Ziffer 1 auf den 1. Juli 2009 zu ergreifen. Das, was DIE LINKE jetzt in ihrem Antrag fordert! Zweitens hat die Bürgerschaft auf unserer Initiative hin beschlossen, dass sich der Senat auf Bundesebene bei der Abfassung der Verwaltungsvorschriften im Paragrafen 104 a Absatz 5 Satz 2 und 3 Aufenthaltsgesetz dafür einsetzen möge, die Anforderungen an die Lebenshaltungssicherung so zu ändern, dass der Übergang von der Aufenthaltserlaubnis auf Probe in die Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes vor dem Hintergrund der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise deutlich erleichtert wird.

Auch der weitere Teil des Antrags der LINKEN, bei dem es um die Umsetzung geht, ist bereits in Arbeit, denn bis zum 30. September 2009 sind im Land Bremen circa 700 Aufenthaltserlaubnisse nach der gesetzlichen Altfallregelung und circa 120 Aufenthaltserlaubnisse nach IMK-Bleiberechtsregelung erteilt worden. Das reicht natürlich nicht aus, und diese Aufenthaltserlaubnisse auf Probe werden zum Jahresende auslaufen. Die Betroffenen fallen in den Status der Duldung zurück, wenn nicht eine Anschlussregelung folgt. Der Senator für Inneres bemüht sich daher auf der Grundlage unseres Antrages aus dem Mai bereits seit dem Frühsommer auf Ebene der Innenministerkonferenz, andere Bundesländer dafür zu gewinnen, die Frist der sogenannten Altfallregelung zu verlängern. Leider blockieren hier die Unionsländer. Die Innenminister und -senatoren der SPD-regierten Länder haben bereits im Oktober an die Bundesregierung appelliert

(Glocke)

ich bin sofort fertig –, für eine schnelle Lösung zu sorgen. Die CDU bleibt ohne Antwort. Das Thema ist meines Wissens in der nächsten IMK auf der Tagesordnung. Der Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE ist überholt, und deshalb lehnen wir den Antrag ab.

(Beifall bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Möllenstädt.

(Abg. F e c k e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Und er erklärt jetzt, wie das der Markt re- gelt!)

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will versuchen, hier einen etwas kürzeren Beitrag zu leisten. In der Tat spricht der Antrag der Fraktion DIE LINKE ein aktuelles und sicherlich auch wichtiges Thema an. Die FDP hat im Deutschen Bundestag bereits in der vergangenen Legislaturperiode einen eigenen Gesetz––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

entwurf für die Verlängerung der Frist um ein Jahr und zur Schaffung einer zügigen Übergangslösung eingebracht, und dementsprechend laufen Sie bei uns offene Türen ein, was dieses Thema angeht. Im Übrigen habe ich allerdings auch großes Vertrauen, dass die neue Bundesregierung sich dieses Themas annehmen wird.

(Abg. T s c h ö p e [SPD]: Ich nicht!)

Das Thema ist Bestandteil des Koalitionsvertrages. Wir haben uns darauf verständigt, dass wir zeitgerecht eine angemessene Lösung finden werden, um dieses Problem zu lösen. Das Thema ist nach meiner Kenntnis auch bereits als ein Diskussionsthema für die Innenministerkonferenz vorgesehen, die nun ansteht. Insofern ist das in der Tat etwas, was in den nächsten Monaten zu klären sein wird. Ich glaube allerdings in der Tat, dass wir da eine gute Lösung hinbekommen werden.

Ich will Ihnen kurz mitteilen, wie wir uns zum Antrag der LINKEN verhalten. Auch die FDP erkennt dieses Problem. Wir sind auch der Meinung, dass eine langfristige und weitreichende Lösung des Problems unbedingt notwendig ist. Deswegen werden wir den ersten Punkt gern unterstützen, auch wenn nach meiner Meinung das vielleicht gar nicht mehr notwendig ist, weil es bereits ein Thema auf der Innenministerkonferenz sein wird. Aber es kann sicherlich nicht schaden, den Senat noch einmal zu ermuntern und dabei zu unterstützen, dieses Thema auch auf der Ebene weiter zu verfolgen. Insofern sind wir auch für den zweiten Punkt.

Allerdings wollen wir hier keine Vorgaben und Einschränkungen machen, weil es natürlich am Ende eine Frage ist, wie sich der Gesetzgeber, wie sich die Innenminister verständigen können. Deshalb werden wir den Punkt drei ablehnen, weil wir glauben, es ist schon sinnvoll, dass man ergebnisoffen in diese Diskussion hineingeht. Ich bin allerdings in der Tat zuversichtlich, dass die Punkte, die Sie dort anmerken, nachher in den entsprechenden Diskussionen auch Gehör finden werden.

In Punkt vier fordern Sie auf, eine Bilanz vorzulegen. Ich glaube, das ist zumindest so in dem zeitlichen Rahmen, den Sie sich vorstellen, vielleicht erst einmal nicht notwendig. Wir wollen das Problem tatsächlich erst einmal gelöst haben. Insofern, glaube ich, wäre es auch gut, das im Rahmen einer Anfrage hier aus dem Haus zu lösen. Deshalb werden wir auch diesen Punkt ablehnen.

(Beifall bei der FDP)

Ich glaube insgesamt, dass wir gut daran tun, uns diesem Thema hier zu widmen und es auch zu diskutieren. Ich glaube auch, dass es ausgesprochen unbefriedigend für die betroffenen Personen ist, dass dort schon seit Jahren eigentlich keine befriedigen

de Lösung gefunden werden konnte, übrigens auch in der alten Bundesregierung nicht, obwohl Zeit dafür gewesen wäre, sich mehrere Jahre damit auseinanderzusetzen.

Ich bin sehr optimistisch, dass es nun gelingen wird, möglicherweise schon in den nächsten Wochen dort erste Eckpunkte festzulegen, auch ein Verfahren festzulegen, dass wir das zeitgerecht über die Bühne bekommen können. Ich glaube, dass es auch gut ist, dass wir heute auch hier noch einmal über das Thema gesprochen haben, und in diesem Sinne bin ich gespannt auf die weitere Diskussion. – Vielen Dank!

(Beifall bei der FDP und bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Hinners.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine Anpassung der Bleiberechtsregelung im Sinne des Dringlichkeitsantrags der Fraktion DIE LINKE kommt für die CDU nicht in Frage. Wir lehnen den Antrag deshalb ab. Die CDUFraktion verkennt nicht, dass ein Auslaufen der derzeitigen sogenannten Altfallregelung zum 31. Dezember 2009 zu nicht hinnehmbaren Härten für viele Betroffene führen könnte. Wir plädieren deshalb für eine Verlängerung der gesetzlichen Bleiberechtsregelung unter bestimmten Voraussetzungen, die ich gleich skizzieren will. Frau Krümpfer, ich weiß nicht, warum Sie darauf kommen, dass wir als CDU das angeblich immer ablehnen, da haben Sie einen Reflex, der jedweder Grundlage entbehrt.

Jetzt will ich aber auf die Bedingungen eingehen! Erstens: Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe nach dem Aufenthaltsgesetz, die am Jahresende mangels Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zur Lebensunterhaltssicherung nicht verlängert werden kann – aufgrund der jetzigen Regelung –, können für die Dauer von zwei Jahren eine Aufenthaltsgenehmigung nach Paragraf 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz erlangen, sofern sie nachweisen, dass sie sich um die Sicherung des Lebensunterhalts für sich und etwaige Familienangehörige durch eigene Erwerbstätigkeit ernsthaft bemüht haben.

Zweitens: Die Aufenthaltsgenehmigung nach Paragraf 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz wird mit der Maßgabe erteilt, dass zum Inhaber kein zusätzlicher Familiennachzug zulässig ist und der Inhaber von der Aufenthaltsverfestigung nach dem Aufenthaltsgesetz ausgeschlossen ist.

Drittens: Zukünftig soll diese Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz verlängert werden – also über den Zeitraum von zwei Jahren hinaus –, wenn die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen erfüllt werden und insbesondere der Lebensunterhalt der Ausländerin und des Ausländers ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen eigenständig gesichert ist. Viertens: Die Aufenthaltsgenehmigung nach Paragraf 23 Aufenthaltsgesetz darf nur erteilt und verlängert werden, wenn die übrigen Voraussetzungen weiterhin vorliegen, die für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis auf Probe galten. Fünftens: Wir halten es ferner für geboten, dass für in Deutschland aufgewachsene geduldete Jugendliche, die bisher von Bleiberechts- und Altfallregelung begünstigt wurden, eine neue gesetzliche Regelung für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht im Rahmen der nächsten Änderung des Aufenthaltsgesetzes angestrebt wird, wenn für diese aufgrund ihres schulischen und/oder beruflichen Werdegangs eine problemlose soziale, wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Integration in Deutschland prognostiziert werden kann. Das gilt in der Regel für in Deutschland geborene Kinder. Die Forderungen der CDU-Fraktion beruhen auf dem Grundsatz fordern und fördern, der für uns in der Integration – –.

(Zuruf von der LINKEN: Ach nein!)

Nein, nicht ach nein, das ist für uns ein wichtiger Grundsatz, der für uns in der Integration eine umfassende Rolle spielen muss! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE hat wieder einmal nur populistische Hintergründe. Das erkennt man schon daran, dass sich das Thema Altfallregelung schon seit längerem auf der Tagesordnung der nächsten Innenministerkonferenz Anfang Dezember in Bremen befindet und der diesbezüglich unter Ziffer 2 gestellte Antrag damit völlig überflüssig ist. Im Übrigen will ich noch einmal auf Ihren Antrag unter Ziffer 4 verweisen. Dort verweisen Sie darauf, dass die Bürgerschaft bis zum 31. Februar 2010 einen Bericht erwartet. Selbst im Schaltjahr gibt es meines Erachtens dieses Datum nicht. Aus den angeführten Gründen lehnen wir den Antrag der Fraktion DIE LINKE ab. – Vielen herzlichen Dank!

(Beifall bei der CDU)