Protocol of the Session on November 19, 2009

Vielleicht gibt es nachher noch einmal eine Möglichkeit, weil ich es etwas schade fand, und deshalb muss ich das einfach sagen, dass da so ein etwas schiefer Zungenschlag hereingekommen ist. Vielleicht gibt es dazu nachher noch einmal eine Möglichkeit. – Danke!

(Beifall bei der FDP)

Das Wort hat der Abgeordnete Erlanson.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich kann es in diesem Fall kurz machen. Die Vorredner haben das meiste schon gesagt. Wir sind auch der Meinung, dass eine Standardisierung bei Sondervermögen und Eigenbetrieben sicherlich sinnvoll ist. Eine größere Kontrolle wieder zurück zum Parlament halten wir auch für dringend notwendig. Das ist eine gute Sache. Bei dem Änderungsantrag gibt es zwar ein paar Punkte, wo wir aus unserer Sicht durchaus diskutieren könnten, aber es gibt andere, deren Änderung wir auch ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

gut finden. Daher werden wir als Fraktion DIE LINKE auch beiden Anträgen zustimmen. – Danke!

(Beifall bei der LINKEN)

Das Wort hat Frau Bürgermeisterin Linnert.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! So viel Lob gab es noch nie. Dann will ich Ihnen nicht Ihre Zeit stehlen, indem ich das wiederhole, was gesagt wurde. Ich will mich für die breite Zustimmung bedanken, sie weist nämlich darauf hin, dass wir da doch nicht nur etwas Sinnvolles gemacht haben, sondern dass es eben auch eine breite Übereinstimmung gab, dass es da Regelungsdefizite gegeben hat.

Es gab keinen übergeordneten Rechtsrahmen für sämtliche Sondervermögen gemäß Landeshaushaltsordnung. Die Gründung von Eigenbetrieben und sonstigen Sondervermögen erfolgte situationsbezogen ohne systematische Einordnung, und das vor dem Hintergrund, das müssen Sie wissen, dass nahezu sämtliches Vermögen Bremens mittlerweile außerhalb des Kernbereiches verortet ist, also in Sondervermögen. Wir haben hier haushalts- und finanzpolitisch ja doch auch noch eine Menge vor. Diese Bereiche werden auch schon von uns beachtet werden müssen. Wir müssen es hinbekommen, auch in den nächsten Jahren dort, das haben wir vor, die kamerale Buchführung im Kernhaushalt durch doppische Elemente zu ergänzen. Diese Bereiche müssen auch in Richtung Werteverzehr angeschaut werden. Die Sondervermögen werden bei den Verabredungen mit dem Bund eine Rolle spielen. Es geht um die Frage der Kreditaufnahme. Es gibt ganz viele Fragen, die zu den Kernfragen gehören, die Sie als Haushaltsgesetzgeber interessieren müssen.

Was wir heute vorlegen, vereinfacht auch das Verwaltungshandeln, wenn Sie sich anschauen, auf welcher rechtlichen Grundlage bisher das Agieren erfolgte. Wir haben es stark vereinfacht. Wir hoffen, dass das auch Arbeit einspart. Es schafft Rechtssicherheit, das wurde schon gesagt. Es ermöglicht dem Senat, seiner Steuerungsaufgabe und seinen Berichtspflichten besser nachzukommen. Wir stärken Sie als Haushaltsgesetzgeber. Zu der Frage der Beteiligung der Personalräte möchte ich sagen: Ich bedanke mich für die Veränderung im Gesetz. Sie dient der Klarstellung. Es war nie vom Senat beabsichtigt, das auszuschließen.

Als Letztes würde ich sagen, mit unserem Versuch und Auftrag, den großen Urwald Staat in eine Form zu bekommen, dass er nicht nur so liebenswert ist, sondern auch noch besser steuerbar, sind wir noch nicht am Ende. Das ist ein ganz wichtiger Meilenstein, und ich bin froh, dass Sie ihn auch als solchen hier wahrgenommen haben. Wir sind aber natürlich noch nicht am Ende. Die Senatskommission für das

Beteiligungswesen hat noch ein ganzes Arbeitspaket vor sich. Wir werden uns auch weiter der Vereinheitlichung des Umgangs Bremens mit seinen Gesellschaften mit beschränkter Haftung widmen. Es gibt da noch ein weites Feld, wo wir auch noch viele Sachen besser machen können.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Aussprache ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zuerst über den Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD, Drucksachen-Nummer 17/1039, abstimmen.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der DrucksachenNummer 17/1039 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Änderungsantrag zu.

(Einstimmig)

Jetzt lasse ich über das Bremische Gesetz für Eigenbetriebe und sonstige Sondervermögen des Landes und der Stadtgemeinden, Drucksache 17/957, in erster Lesung abstimmen.

Wer das Bremische Gesetz für Eigenbetriebe und sonstige Sondervermögen des Landes und der Stadtgemeinden, Drucksache 17/957, unter Berücksichtigung der soeben vorgenommenen Änderungen in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

(Einstimmig)

Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob Sie damit einverstanden sind, dass wir jetzt auch die zweite Lesung durchführen wollen.

Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

(Einstimmig)

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Bremische Gesetz für Eigenbetriebe und sonstige Sondervermögen des Landes und der Stadtgemeinden in der in erster Lesung angenommenen Fassung in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

(Einstimmig)

Jugendstrafverfahren beschleunigen Antrag der Fraktion der CDU vom 15. September 2009 (Drucksache 17/924)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Nagel, ihm beigeordnet Herr Staatsrat Prof. Stauch.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Neumeyer.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben alle das Konzept „Stopp der Jugendgewalt“ begrüßt, und wir haben großes Interesse daran, dass es Wirkung zeigt. Ein Punkt in diesem Konzept ist die Verkürzung der Jugendstrafverfahren. Für die meisten hier im Parlament ist ein Jahr gefühlt nichts, das liegt am Alter, aber glauben Sie mir, für junge Menschen, die sowieso in der schwierigen Entwicklungsphase zum Erwachsenwerden stecken, ist schon ein halbes Jahr eine lange Zeit.

Das Jugendstrafrecht ist von dem Erziehungsgedanken geprägt. Zur Erziehung gehört, dass man den Zusammenhang zwischen Tat und Sühne noch herstellen kann. Jugendliche, die eine kriminelle Phase durchleben, sollten gleich zu Beginn dieser Phase merken, dass der Staat reagiert, und nicht erst, wenn sie schon mehrere Straftaten verübt haben, bevor die erste Tat geahndet wird. Es kommt nicht auf die Härte der Strafe, sondern auf die Unmittelbarkeit an. Die Anfrage der CDU, Anwendung des vereinfachten Jugendstrafverfahrens, Drucksache 17/372, hat ergeben, dass sich die durchschnittliche Verfahrensdauer

von 2005 bis 2007 von 5,6 Monate auf 7 Monate verlängert hat.

(Abg. F r e h e [Bündnis 90/Die Grünen]: Falsch!)

Steht aber so in der Anfrage, können Sie nachlesen, kann ich Ihnen gleich zeigen! Außerdem wurden wenige Fälle nach dem vereinfachten Jugendstrafverfahren bearbeitet. 2005 waren es noch 556 Verfahren, 2007 nur 313. Hier besteht Handlungsbedarf!