In den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes ist zwar eine unmittelbare Diskriminierung auf den ersten Blick nicht festzustellen, aber schauen wir genauer hin! Die Bewertung von Frauenarbeit ist immer noch niedriger als die der Männerarbeit. Die Arbeit am Menschen, wie sie Erzieherinnen leisten, und Dienstleistungen, die allen anderen die Arbeit erst ermöglichen, wie die der Raumpflegerinnen, werden viel zu niedrig bewertet. Das Einkommen der Erzieherinnen beispielsweise mit dem staatlich geprüften Techniker zu vergleichen, ist bedenklich. Warum wird die Arbeit in den Kindertagesstätten, Horten, Behinderteneinrichtungen und so weiter nicht mit denen der Lehrenden in den Sekundarstufen II verglichen? Arbeit wird eben nicht geschlechtsneutral bewertet, und die ganzheitliche Arbeit von Frauen ist zu niedrig bezahlt.
Deshalb muss nicht nur gleicher Lohn für gleiche Arbeit gelten, sondern auch gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. Die Gleichwertigkeit muss als solche aber auch wahrgenommen werden. Damit solche mittelbaren Diskriminierungen offengelegt werden, müsste ein umfangreiches Forschungsvorhaben in Auftrag gegeben werden. Der Senat behauptet lapidar, das wäre nicht möglich. Warum eigentlich nicht? Die gesellschaftliche Anerkennung der Frauenarbeit
muss sich auch finanziell widerspiegeln, denn nur, ich zitiere, „ein gefüllter Suppentopf macht satt“. Dem Antrag der SPD und der Grünen stimmen wir zu. Die Forderungen sind zwar nicht neu, aber der Antrag zeigt ganz deutlich, worauf es in der Gleichstellungspolitik auch ankommt: Das ist Geduld, langer Atem und ständige Wiederholung der Forderung nach Gleichstellung auf allen Ebenen! – Ich danke für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ausgangssituation unserer Diskussion hat sich seit unserer letzten Debatte im Parlament im Mai dieses Jahres nicht verändert. Die Zahlen liegen vor, es ist jetzt noch einmal aktuell eine Erhebung veröffentlicht worden, aber auch die besagt, dass die Lohnunterschiede gerade im privatwirtschaftlich organisierten Bereich sehr erheblich sind, im staatlich organisierten Bereich bei sieben Prozent liegen, das ist sehr viel, aber weit unter dem, was im privatwirtschaftlichen Bereich vorliegt. Wir finden hier also zwei sehr unterschiedliche Bereiche, und für unser Ziel, Lohnunterschiede abzubauen und Aufstiegschancen von Frauen zu verbessern, gilt es, hier differenzierte Ansatzpunkte zu erarbeiten und darzustellen. Die Antwort des Senats zeigt deutlich und selbstkritisch auf, wo im Bereich des öffentlichen Dienstes Tatbestände der Lohndiskriminierung bestehen könnten. Im beamteten Bereich ist die Möglichkeit des höheren Einstiegs in eine Laufbahngruppe für technisch ausgebildete Bewerberinnen aufgezeigt, meine Kolleginnen haben das schon ausgeführt. Die Anmerkung, dass diese Regelung die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt abbildet, ist aber aus unserer Sicht überhaupt nicht akzeptabel, da auch hier die öffentlichen Arbeitgeber eine Vorbildfunktion haben. Im Angestelltenbereich wird besonders auf die Möglichkeit einer Rückstufung nach einer längeren Beurlaubungsphase hingewiesen. Hier sind im neuen Beamtengesetz, das dem Parlament zur Beratung vorliegt, schon erste Veränderungen vorgenommen worden. Dennoch ist es unerlässlich, die einzelnen Vorschriften und Verordnungen immer wieder in den Blickwinkel der Chancengleichheit geschlechtersensibel zu überprüfen. Genau das ist auch ein Punkt, den wir in unserem Antrag formuliert haben. Daneben muss auch in der Arbeitsmarktpolitik ein deutliches politisches Zeichen gesetzt werden. Ein gutes Beispiel dafür ist das im Juni verabschiedete Programm für Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt. Darüber hinaus – darüber freue ich mich besonders – wird noch im Dezember dieses Jahres ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
eine Fachtagung vom Ressort organisiert, die sich genau mit den von uns aufgezeigten Ungleichheiten beschäftigen wird und hier auch versucht, Lösungsvorschläge aufzuzeigen. Der Senat kommt hier also seinen Möglichkeiten, die er hat, Verantwortung wahrzunehmen, nach, um Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen nicht nur im öffentlichen Bereich aufzuzeigen. Wir wissen aber, gerade im privatwirtschaftlichen Bereich sind die Einflussmöglichkeiten des Senats doch sehr begrenzt. Viel spannender ist doch die Frage, warum im öffentlichen Bereich die Lohnunterschiede wesentlich geringer ausfallen als in der Privatwirtschaft. Da finde ich auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen unter dem Punkt „Chancengleichheit im Erwerbsleben“ eine Antwort. Die heißt, und ich darf zitieren, Herr Präsident: „In Bayern konnte die Gleichstellung im öffentlichen Dienst mithilfe des Bayerischen Landesgesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern deutlich verbessert werden.“ Nun ist das Bayerische Landesgleichstellungsgesetz nicht deckungsgleich mit unserem in Bremen, aber die Aussage macht doch eines deutlich: Nur eine gesetzliche Grundlage kann Veränderungen bewirken!
Ich kann mich noch gut, liebe Kolleginnen und Kollegen, an die letzte Debatte hier im Haus erinnern. Vor allen Dingen die Fraktionen der CDU und der FDP haben gerade die Lohnunterschiede im öffentlichen Bereich angeprangert und vom Staat eine Vorbildfunktion eingefordert. Diese wird – so zeigt auch die Antwort des Senats – sehr ernst genommen, und mit dem Landesgleichstellungsgesetz gibt es eine rechtliche Grundlage, dieses Handeln verbindlich einzufordern. Wir haben aber schon gesagt, die größten Lohnunterschiede liegen im privaten Bereich. Wer hier Veränderungen will, im staatlichen, aber auch im privaten Bereich, darf nicht A sagen, auf die einen zeigen, sondern muss auch B sagen und sich selbstkritisch mit den eigenen Ideen auseinandersetzen. Das heißt, Gewerkschaften, Tarifpartner, aber auch die Privatwirtschaft müssen sich am Gleichstellungsgedanken orientieren. Unseres Erachtens ist es unerlässlich – und ich bitte auch die Fraktionen von FDP und CDU, darüber nachzudenken –, ein Gesetz in der Privatwirtschaft einzufordern, das die Chancengleichheit garantiert. Insofern, liebe Kolleginnen und Kollegen, werben wir darum, unseren Antrag zu unterstützen, denn nur hier ist es garantiert, dass wir auf dem richtigen Weg sind und einen wesentlichen Schritt vorankommen. – Danke!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wenn man die Welt verändern will, ist es mitunter nicht verkehrt, wenn man zunächst vorher versucht, sie wirklich zu begreifen, und ich habe in dieser Debatte den Eindruck, dass es wieder einmal mehr am Verständnis des Arbeitsmarktes in der privaten Wirtschaft mangelt.
Ich will, bevor ich näher darauf eingehe, noch einmal einige Fakten in den Raum stellen, die deutlich machen, dass eigentlich kein Mangel an gesetzlichen Regelungen, die hier eingefordert worden sind, bestehen dürfte. Sowohl Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes als auch Paragraf 2 und Paragraf 7 des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes als auch Artikel 141 des EG-Vertrages sagen sehr deutlich, dass Lohndiskriminierung unzulässig ist, und das sind ja wohl gewichtige rechtliche Grundlagen, die wir auch als ausreichend für diesen Bereich ansehen.
Zur Antwort des Senats! Ich will nur auf einige Details, die hier schon genannt sind, eingehen. Es hat seinerzeit, auch das ist dort ausgeführt worden, gute Gründe gegeben, das Thema Stufenrückschritt so zu gestalten. Im Übrigen muss man auch dazu sagen, der Stufenrückschritt gilt nicht nur für Frauen, sondern auch für Männer. Insofern ist das keine direkte Diskriminierung.
Ich will hierzu auch eines deutlich sagen, Frau Schön: Ich kann aus der Antwort des Senats eigentlich nicht ablesen, dass sich der Senat damit so ohne Weiteres beschäftigen will, sondern auch der Senat weist daraufhin, dass eine Veränderung in diesem Bereich des Tarifgefüges zu erheblichen finanziellen Folgelasten führen würde und dass man das eben gerade nicht als Land Bremen im Alleingang verändern kann. Dies muss auch hier am Ende der Debatte auch deutlich sein.
Ich will auch zu den Unterschieden zur privaten Wirtschaft etwas sagen! Auch dazu wird hier ausgeführt, dass es hier insbesondere so ist, dass Frauen weniger zu Überstunden und zur Schichtarbeit herangezogen werden, deshalb auch weniger Zulagen erhalten. Deshalb kann die Forderung in einem vernünftigen Miteinander nicht sein, dass sie nun mehr Überstunden und mehr Schichtarbeit machen sollen, um dann anschließend wieder den gleichen Lohn zu bekommen, den ihre männlichen Kollegen unter dem Strich auch bekommen. Deshalb, glaube ich, lohnt es sich wirklich, sich mit der Statistik und auch mit dem, was tatsächlich diesen Lohnunterschied erklärt, näher auseinanderzusetzen. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Eines will ich vorwegschicken, bevor wir das hier hoffentlich tun können. In Deutschland gibt es ein Recht auf freie Berufswahl, und auch darin ist eine der Ursachen für Lohnunterschiede begründet, ich finde das sehr gut, und unterschiedliche Berufe werden zum Glück auch unterschiedlich bezahlt. Dies ist eine Feststellung, die ich mir beim Verlauf der Debatte dann doch noch einmal erlaube, gerade wenn immer die Rede davon ist, das ist ja das, was dann meistens angeführt wird, es gebe nun einmal männerdominierte Berufe und typische Frauenberufe. Ich bin sehr dafür, dass es eine freie und tatsächlich auch realistisch freie Berufswahl gibt und gleicher Zugang für die Geschlechter zu allen Berufen da ist,
aber man muss es akzeptieren, wenn sich Menschen für unterschiedliche Lebenswege in einer breit aufgestellten Gesellschaft entscheiden.
Sprechen wir einmal über die einzelnen Punkte! Wir werden das sicherlich auch gleich noch fortsetzen. Es ist doch klar, man hat sich entschieden, für den öffentlichen Dienst etwa im gehobenen technischen Dienst eine höhere Besoldung vorzunehmen, weil es eine Schwierigkeit ist, Menschen mit einer technischen Qualifizierung für den öffentlichen Dienst zu gewinnen, weil diese Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst sonst nicht wettbewerbsfähig wären. Natürlich gibt es nun einmal in Deutschland wesentlich mehr Ingenieure als Ingenieurinnen. Das kann man beklagen, das werden wir aber nicht als Land Bremen im Alleingang ändern. Ich muss schon deutlich sagen, dass es bei einem solchen Bewerbermangel, wie man ihn früher vorgefunden hat, geradezu richtig war, dann auch die Gehaltsstrukturen entsprechend an die private Wirtschaft anzunähern.
Zum einen geht es natürlich darum, dass es keine Diskussion sein kann, dass man unter dem Strich nun alles miteinander vergleicht und zu dem Schluss kommt, dass erhebliche Lohnunterschiede da sind. Wenn Sie sich einmal die bereinigte Lohnlücke anschauen, also Männer und Frauen mit dem gleichen Bildungsniveau miteinander vergleichen, dann werden Sie feststellen, dass die Lohnlücke erheblich geringer ist als die, die Sie hier vorgetragen haben. Was unbefriedigend ist, das räume ich ein, dazu werde ich auch nachher etwas sagen, ist, dass sie in Bremen extrem größer ist als in anderen Großstädten in Westdeutschland. Dies kann nicht befriedigend sein, darüber haben wir auch schon vor einigen Monaten hier diskutiert.
Lohnunterschiede bedeuten nicht per se Diskriminierung. Es gibt eine Vielzahl von Gründen, die dafür
maßgeblich sind, die erstaunlicherweise in der Debatte hier überhaupt nicht analysiert worden sind. Es ist einerseits die Erwerbsunterbrechung, die kindbedingt eben leider zu großen Teilen noch die Frauen tragen – Sie wissen, dass ich sehr dafür bin, dass dies gerechter aufgeteilt wird –, aber Sie schlagen leider überhaupt keine Maßnahme in Ihren Anträgen vor, um dies zu verändern.
Wir haben immer noch ein unterschiedliches Bildungsniveau zwischen Männern und Frauen; allerdings muss man dazu sagen, sind die Frauen seit Anfang der Neunzigerjahre dort in einem Aufholprozess. Es ist ausdrücklich zu begrüßen, aber es spricht mehr dafür, dass sich diese Lücke eher schließt, als dass sie größer wird. Frauen wählen ihre Arbeitsplätze in unterschiedlichen Berufen und Branchenzusammenhängen, auch das ist nicht gleich zwischen den Geschlechtern, muss es auch nicht sein, weil es eben nun einmal unterschiedliche Präferenzen gibt, und das ist auch zu begrüßen. Frauen arbeiten in unterschiedlichen Beschäftigungsformen. In Bremen zum Beispiel sind 80 Prozent der Teilzeitbeschäftigten Frauen und das nicht deshalb, weil es nicht genügend Männer gäbe, die auch gern in Teilzeit arbeiten würden.
Ich glaube, es lohnt sich, dieses Thema weiter zu vertiefen und zu analysieren. Ich hoffe, dass wir in diesem Sinne noch eine angeregte Debatte führen werden. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Möllenstädt, Sie fordern mich immer wieder heraus, wenn Sie Ihre Reden zur Gleichstellung halten. Wenn Sie meinen, dass Sie der einzige sind, der die Marktwirtschaft begreift,
und denjenigen zum Vorwurf machen, die hier das Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft fordern, dass sie nichts begreifen, dann, finde ich, ist das das schwächste Argument, dass Sie überhaupt nur vortragen können.
Man kann hier unterschiedlicher Meinung sein, das habe ich auch vorgetragen, aber nicht mit so arroganten Argumenten!
Im Übrigen empfehle ich Ihnen, mir einmal zu erklären, warum ein Techniker mit A 10 eingestellt wird und eine Erzieherin oder Pflegeberufe mit A 9, das möchte ich dann auch gern einmal wissen! Das verstehe ich nicht, und da ist eine Diskriminierung.
Warum ich gekommen bin, ich wollte Ihnen einmal ein aktuelles Beispiel für verdeckte Diskriminierung vortragen. Im „Weser-Kurier“ gibt es heute einen sehr guten Beitrag: „Europas Frauen proben den Aufstand“. Bedauerlicherweise gibt es nur vier EU-Kommissarinnen. Der Beitrag ist gut, aber der letzte Satz ist diskriminierend. Weil viele immer nicht wissen, was verdeckte Diskriminierung ist, möchte ich ihn vorlesen: „Und so war es ausgerechnet eine Vorzeigefrau, die dann als ,Königsmörderin’ in die EU-Annalen einging. Die dreiste Vetternwirtschaft der Französin Edith Cresson brachte 1999 die gesamte Kommission von Jacques Santer zu Fall. Kein besonders aufmunterndes Beispiel für Barroso.“ Meine Damen und Herren, wenn wir diese Kriterien und Maßstäbe anlegen, bleiben aber viele Chefsessel in dieser Republik leer.
Nur um einmal zu zeigen, dass es verdeckte Diskriminierung gibt, und zwar auf Schritt und Tritt, und leider auch in der Presse, trage ich dies vor. Ich will die Presse jetzt nicht schlechtmachen, wir mögen sie alle gern,
aber was gesagt werden muss, muss gesagt werden. Frau Stahmann hat heute gesagt, wir kritisieren den Senat. Natürlich kritisieren wir den Senat, aber sie hat dann gesagt, wir mögen den Senat nicht. Nein, Frau Stahmann, wir mögen den Senat, aber wir kritisieren ihn da, wo er zu kritisieren ist.
Abschließend möchte ich dann auch noch sagen, was ich vergessen habe zu sagen, dass wir den Dringlichkeitsantrag nicht mitmachen, weil er sich insgesamt auf die Privatwirtschaft bezieht. Trotzdem finde ich es gut, dass jedes Jahr ein Bericht des Senats über die Einkommensentwicklung der Frauen in Bremen vorgelegt werden soll, das sage ich hier ausdrücklich. Ich finde es gut, wenn wir immer weiter über dieses Thema diskutieren, weil dann irgendwann auch etwas besser wird. – Vielen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Dr. Möllenstädt, wenn man die Welt begreifen will, muss man sich mit ihr auseinandersetzen! Ja, das stimmt, und das hätte ich auch von Ihnen erwartet! Ihr Beitrag hat eigentlich gezeigt, dass Sie sich mit den wesentlichen Punkten nicht auseinandergesetzt haben. Sie haben sich nicht damit auseinandergesetzt, dass wir 24 Prozent Lohnspreizung haben, und Sie haben sich auch nicht damit auseinandergesetzt, dass wir an siebtletzter Stelle in der EU stehen und dass da dringend etwas zu unternehmen ist, damit haben Sie sich meiner Meinung nach nicht auseinandergesetzt.
Wenn Sie sagen, wir haben ausreichend gesetzliche Grundlagen, möchte ich von Ihnen gern wissen, wie Sie sich denn das erklären, dass ausgerechnet die EU sich darüber beschwert hat, dass Deutschland in dem Bereich in Gleichstellungsfragen zu wenig tut. Da scheint doch dann etwas im Argen zu liegen, und es scheint keine ausreichende Grundlage zu geben, darüber würde ich dann von Ihnen gern noch einmal etwas wissen. Dann stellt sich die Frage, Sie sagen: Ja, das hat auch etwas mit Bildung zu tun! Mittlerweile ist es aber doch so, dass Frauen mit viel besseren Schulabschlüssen aus der Schule kommen und trotzdem nicht die besseren Jobs haben und trotzdem nicht mehr verdienen.