Protocol of the Session on November 18, 2009

(Beifall bei der SPD)

Zu dieser Frage haben wir uns geäußert, und zu dieser Frage haben wir auch ganz klar gesagt, dass es an der Stelle keine eigenen Recherchen gibt, und das bitte ich auch zu diesem Thema einfach entsprechend zur Kenntnis zu nehmen!

(Beifall bei der SPD)

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Verstehe ich Sie richtig, dass es in anderen Bereichen aktuelle Studien dazu gibt, und diese Zahlen haben Sie hier nicht offengelegt?

Bitte, Frau Senatorin!

Ich weiß nicht, von welchen anderen aktuellen Studien Sie sprechen. Sie sprechen im Moment in Rätseln, und darauf kann ich leider nicht antworten!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Nach dem SGB VIII ist im Bereich der unter Dreijährigen eine jährliche Bedarfserhebung bei Eltern vorgesehen, um eben auch das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf abzufragen. Das wird zurzeit in Bremen nicht gemacht. Wann gedenken Sie, dies aufzunehmen?

Bitte, Frau Senatorin!

Frau Ahrens, ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Dass Sie hier die Gelegenheit nutzen, in der Fragestunde, die sich auf den Gleichstellungsatlas bezogen hat, andere Themen mit einzupflegen, mag ja aus Ihrer Sicht verständlich sein. Ich möchte aber noch einmal ganz deutlich sagen, dass wir hier einerseits auch unseren Schwerpunkt und unsere Aufgabe darin sehen, Müttern eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen und andererseits auch Familien in sozial schwierigen Situationen die Möglichkeit eines Krippenplatzes zu geben, auch wenn die Mütter nicht berufstätig sind.

(Beifall bei der SPD)

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr, Frau Arnold-Cramer!

Habe ich Sie richtig verstanden, dass aufgrund des bundeseinheitlich gewählten statistischen Verfahrens für Bremen die Stichprobengröße so klein ist, dass sie nicht mehr aussagefähig ist und deswegen die Daten nicht im Atlas erhoben worden sind?

Bitte, Frau Senatorin!

Vielen Dank, dass Sie dies hier noch einmal sehr deutlich gemacht haben! Genau das ist die Systematik.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage trägt den Titel „Gewährleistung des Datenschutzes beim Einsatz von künstlicher DNA in Privathaushalten/Einsatz von sogenannten DNADuschen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Fecker, Öztürk, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Herr Kollege Öztürk!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wo werden die Daten der Eigentümerinnen und Eigentümer von mit künstlicher DNA versehenen Vermögensgegenständen gespeichert?

Zweitens: Wer pflegt diese Datenbank, und ist die jederzeit mögliche Einsichtnahme in diese Datenbank durch die Eigentümerinnen und Eigentümer der Vermögensgegenstände gewährleistet?

Drittens: Wie wird ein fälschliches Auslösen der sogenannten DNA-Duschen verhindert, und wie verträgt sich ein möglicherweise fälschliches Auslösen mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit der Betroffenen?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Daten der Eigentümerinnen und Eigentümer werden in einer von der Firma SelectaDNA geführten Datenbank gespeichert. Diese Daten umfassen neben den persönlichen Angaben des beziehungsweise der Betroffenen wie Name, Vorname, Wohnort, Geburtsdatum, Telefonnummer und E-MailAdresse auch die Seriennummer des Markierungskits und eine dazugehörige individuelle PIN. So ist es möglich, im Auffindungsfall einen Gegenstand dem Erwerber des Markierungskits zuzuordnen.

Zu Frage 2: Die Datenbank wird durch die Firma SelectaDNA gepflegt und administriert. Eine Einsichtnahme durch die Eigentümerinnen und Eigentümer in diese Datenbank ist jederzeit über die persönliche PIN gewährleistet. Darüber hinaus haben die Polizei Bremen und die Ortspolizeibehörde Bremerhaven über eine spezielle PIN Zugriff auf die Datenbank.

Zu Frage 3: Die Verantwortung für den Betrieb von DNA-Sprühanlagen liegt beim jeweiligen Anwender. Hierbei handelt es sich fast ausschließlich um Unternehmen oder sonst Gewerbetreibende. Im öffentlichen Bereich werden diese Vorrichtungen bislang nicht eingesetzt. Dem Senat ist allerdings bekannt, dass die unbeabsichtigte Auslösung von DNA-Sprühanlagen durch technische Vorkehrungen weitgehend ausgeschlossen ist. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit wird durch den Einsatz der Sprühflüssigkeit nicht berührt, da es nach dem Stand der wissenschaftlichen Forschung für den menschlichen Körper ungefährlich und bei normalen Lichtverhältnissen unsichtbar ist. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Inwieweit wird seitens der Firma SelectaDNA, die diese Daten verwaltet, sichergestellt, dass ein Zugriff Dritter auf die Daten nicht erfolgt?

Bitte, Herr Senator!

Die Firma hat ein eigenes Datenschutzkonzept, und es gehört natürlich zu den vertraglichen Bedingungen, dass Dritte von dieser Information ausgeschlossen sind. Darauf basiert dieses gesamte Konzept.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sie haben eben ausgeführt, dass es derzeit keine Planungen gibt, öffentliche Einrichtungen mit einer sogenannten DNADusche auszustatten. Verfolgt der Senat Planungen, dies in Zukunft zu tun?

Bitte, Herr Senator!

Das weiß ich nicht. Vielleicht nur einmal zum Begriff Duschen! Das hat nichts mit den Duschen im Sportbereich zu tun, sondern es ist ein winziger Sprühstoß, der beim Verlassen der Tankstelle ausgelöst wird. Das Schöne dabei ist, dass der Täter das in der Regel gar nicht mitbekommt. Das hilft natürlich der Polizei bei der Fahndung, weil wir die Sicherheit haben, dass diese Flüssigkeit – das ist eigentlich wirklich normales Wasser – auf seiner Haut bleibt. Erst, wenn sich der Körper nach bekanntlich sechs Wochen einmal schuppt, geht es langsam herunter, und auf seiner Kleidung bleibt es dauerhaft. Ich finde, das ist eine so gute Möglichkeit, die Betroffenen zu schützen. Ich glaube, es ist auch ganz wichtig, sich das einmal aus Sicht der Opfer anzuschauen. Es sind in der Regel Frauen, die abends allein in den Tankstellen sitzen, die überfallen werden. Es sind Serientäter, die nicht nur einmal kommen, und der Ablauf ist immer der gleiche: Sie setzen den Frauen die Pistole an den Kopf oder bedrohen sie mit dem Messer. Ihnen dies zu ersparen und es zu verhindern ist eine unserer wichtigsten Aufgaben, und deswegen ist dieser Einsatz, glaube ich, sehr verhältnismäßig.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Zur Aufklärung meines Rechtsverständnisses vielleicht noch kurz: Bedarf es einer Rechtsgrundlage, um Menschen mit irgendetwas zu besprühen, was sie nicht verletzt, oder kann man das einfach so in der Öffentlichkeit machen?

Bitte, Herr Senator!

Nein, ich glaube, dass unsere Rechtsordnung ausreichend ist. Jeder hat die Möglichkeit, sich zu schützen, er muss natürlich den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren. Ich kann kei

nen Zaun mit 1 000 Volt beschicken, um mein Eigentum zu schützen, aber ich kann eine Kamera installieren, was ja bei den Tankstellen und Banken auch der Fall ist; ich kann mir andere Sachen überlegen. Wenn man das Ganze einmal unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit ansieht: auf der einen Seite dieser massive Angriff auf wehrlose Opfer und auf der anderen Seite der Schuss aus einer Sprühpistole, der nicht mehr ist als ein Druck auf eine Parfümflasche. Ich glaube, darüber sollten wir uns nicht so tiefe Gedanken machen.

(Beifall bei der SPD)

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, ich möchte noch einmal auf den Datenschutz und die Eigentümer zurückkommen, die die künstliche DNA einsetzen! Können Sie bestätigen, dass mit diesen Eigentümern quasi ein Vertrag gemacht wird und dass sie sich sehr wohl bewusst darüber sind, was mit ihren Daten passiert?

Bitte, Herr Senator!

Ja, es geht ja darum, dass nur das Minimum an Daten gespeichert wird. Das heißt, damit dieses Konzept funktioniert, muss an einer Stelle konkret registriert werden, welche Daten diese DNAFlüssigkeit enthält, und ich muss wissen, wer sie einsetzt. Das ist eigentlich das Einzige, was ich haben muss, um später herauszufinden, wem der gestohlene Computer oder andere Gerätschaften gehören. Ich glaube, dieses Minimum ist gewährleistet. Wir leben in Europa. Wir wissen zwar, dass es eine niederländische Gesellschaft ist, die aber demnächst auch einen Sitz in der Bundesrepublik haben wird, und auch da gilt europäisches Datenschutzrecht. Insofern, glaube ich, können wir uns da sicher sein, dass mit diesen Daten sorgfältigst umgegangen wird.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage, die die Anschaffung eines Feuerlöschbootes betrifft, wurde vom Fragesteller zurückgezogen.