Protocol of the Session on November 18, 2009

Bitte, Herr Senator!

Sie haben nach den Ermittlungsverfahren gefragt, und das ist ein Unterschied. Wir haben einfach das Problem, dass wir allein über den Namen nicht herausfinden können, wie viele Täter in Betracht kommen. Wir wissen natürlich inzwischen aufgrund der Arbeiten, die geleistet worden sind – Sie haben es aus der Presse mitbekommen –, dass zurzeit zahlreiche Ressorts koordiniert an einem neuen Anlauf, einer neuen Konzeption arbeiten, um diesem Problem zu begegnen, es ist ja kein bremisches. Wenn Sie die Presse verfolgen, sehen Sie, dass die Kollegen in Berlin und in Essen die gleichen Probleme haben. Trotz Strafverfolgung, trotz massiven Einsatzes von Polizei und Staatsanwaltschaft haben wir das Problem noch nicht gelöst, und deswegen versuchen wir nun in einem zweiten Anlauf, dieses Problem mit einem übergreifenden Konzept einzudämmen.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ist dem Senat oder Ihnen bekannt, ob Richter, Staatsanwälte oder andere Mitarbeiter der Justiz von Angehörigen der Großfamilie „M“ bedroht wurden, und wenn ja, um wie viele Fälle handelt es sich in den Jahren 2008 und 2009?

Bitte, Herr Senator!

Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz bedroht worden sind, aber aktuell gibt es kein Problem mit der Gruppe „M“ im Zusammenhang mit dieser Bedrohung; es sind andere.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Am 18. September 2009 berichtete der „Weser-Kurier“, dass gegen Mitglieder der Familie „M“ verhängte Bußgelder seit Herbst 2009 auch mit Unterstützung der Polizei eingetrieben werden. Wie viele Fälle dieser Art gab es im Jahr 2009, und mit welcher Erfolgsquote wurden die geschuldeten Bußgelder mit Hilfe der Polizei eingetrieben?

Bitte, Herr Senator!

Die Frage nach der konkreten Zahl kann ich Ihnen nicht beantworten; ich versichere Ihnen aber, das wird nicht das einzige Verfahren sein. Es gehört mit zu dieser Konzeption, dass auch solche Sachen wie Bußgelder konsequent vollstreckt werden. Der Polizeipräsident hat den Begriff „Null Toleranz“ geprägt, und dies gehört alles in dieses abgestimmte Konzept, und das Vorgehen wird mit der Steuerfahndung und mit der Ausländerbehörde koordiniert.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr, Frau Troedel!

Herr Senator, welche Nationalität besitzt die Großfamilie „M“, ist sie Ihnen bekannt?

Bitte, Herr Senator!

Ja, sie ist bekannt, es ist die türkische Staatsangehörigkeit.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Schließen Sie sich der Meinung des Abgeordneten Timke an, dass es sich um eine türkisch-arabische Familie handelt?

Bitte, Herr Senator!

Ich glaube, man muss die Vorgeschichte betrachten. Sie sind ja häufig als sogenannte Scheinlibanesen hier eingewandert, und wir haben im Nachhinein festgestellt, dass sie die türkische Staatsangehörigkeit besitzen. Das erklärt auch die Probleme. Mit dem Besitz der türkischen Staatsangehörigkeit greifen natürlich auch die gesamten europarechtlichen Schutzmechanismen. Das heißt also, auch das Thema Abschiebung stellt sich hier ganz anders. Es sind quasi Unionsbürger, das muss man sich immer deutlich machen, die diesen erhöhten Abschiebeschutz genießen, und das erklärt auch, warum wir in der Praxis so große Probleme haben.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Teilen Sie dann meine Meinung, dass hier mit der Formulierung „türkisch-arabische Großfamilie“ ein latenter Rassismus in der Überschrift betont wurde?

Bitte, Herr Senator!

Ich glaube, dass, auch wenn man den vollen Familiennamen hier nicht in den Raum stellt, alle wissen, worüber wir reden. Ich finde es schon ein bisschen irritierend, dass man dieses Problem dadurch lösen will, indem man es nicht benennt. Ich finde, wir sind eigentlich aufgefordert, dieses Problem konkret anzugehen.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der FDP)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zweite Anfrage bezieht sich auf Fehlende Angaben im Gleichstellungsatlas. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Möllenstädt, Woltemath und Fraktion der FDP.

Bitte, Herr Kollege Dr. Möllenstädt! Abg. Dr. Möllenstädt (FDP): Wir fragen den Senat: Erstens: Wie hoch ist die Erwerbsbeteiligung von Frauen mit Kindern unter drei Jahren im Land Bremen? Zweitens: Aus welchem Grund fehlt diese Angabe im „Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland“ der Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz, obwohl die entsprechenden Daten für Väter angeführt sind?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Rosenkötter.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Antwort zu den Fragen 1 und 2: Wie in dem „Atlas zur Gleichstellung“ angegeben, beruhen die Daten zur Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern mit Kindern unter drei Jahren auf dem Mikrozensus. Im Mikrozensus wird eine Stichprobe von einem Prozent untersucht. Das hat zur Folge, dass bei geringer Anzahl das Ergebnis nicht mehr repräsentativ ist. Das trifft auf erwerbstätige Mütter von Kindern unter drei Jahren zu, während Erwerbstätigkeit bei Vätern von Kindern unter drei Jahren eher typisch ist, sodass die Stichprobe ausgewertet werden konnte. Andere Erhebungen zu der Fragestellung existieren für das Land Bremen nicht. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ja, bitte, zumal die Antwort kaum zu befriedigen vermag! Es werden im Rahmen des Mikrozensus doch nicht die wenigen erwerbstätigen Mütter gefragt, ob sie arbeiten – das wäre ja ziemlich konfus –, sondern es wurden Mütter mit Kindern unter drei Jahren gefragt, und die gibt es fast so häufig wie die dazugehörigen Väter, oder etwa nicht?

Bitte, Frau Senatorin!

Sie wurden unter dem Aspekt der Erwerbstätigkeit gefragt, und da ergibt sich in der Stichprobe keine repräsentative Antwort mehr, und insofern kann sie hier auch nicht ausgeführt werden.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, verstehe ich Sie richtig? Sie haben Zahlen vorliegen, von denen Sie aber davon ausgehen, dass sie so niedrig sind, dass sich dort ein statistischer Fehler ergibt. Vielleicht ist die Zahl der erwerbstätigen Mütter in

Bremen ja tatsächlich so niedrig, wie Sie sie im Rahmen des Mikrozensus ermittelt haben.

Bitte, Frau Senatorin!

Ich möchte es noch einmal klar sagen, wir reden von erwerbstätigen Müttern mit Kindern unter drei Jahren. Das ist immer der kausale Zusammenhang. Diese Informationen, die für alle Bundesländer zusammengetragen worden sind, beruhen auf den Zahlen, die vom Statistischen Landesamt gemeldet worden sind. Ich habe dazu keine eigenen Recherchen.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr, Frau Ahrens!

Frau Senatorin, mich hat die Antwort eben ein wenig verwundert, dass keinerlei Zahlen zur Berufstätigkeit für Mütter mit Kindern unter drei Jahren vorliegen. Wenn wir uns ansehen, dass wir zurzeit 1 860 Plätze im Krippenbereich bei Tagesmüttern und institutionellen Einrichtungen für unter Dreijährige haben, stellt sich mir die Frage, wie viel Prozent das eigentlich von der Gesamtsumme der unter Dreijährigen sind und ob da das vorrangige Kriterium, was bisher für die Aufnahme galt, nämlich Berufstätigkeit der Eltern, an der Stelle schon seit Jahren nicht mehr in Bremen gültig ist.

Bitte, Frau Senatorin!

Zum einen weiß ich nicht, in welchem Bezug auf welche Gesamtgröße Sie diese Rechnung aufmachen, das hat sich mir in der Frage jetzt leider nicht erschlossen, aber ich möchte eines sagen: Es ist auch so, und das wissen Sie, dass wir gesagt haben, Mütter – und da gibt es eine Vereinbarung mit der BAgiS –, die nicht berufstätig sind und die hier einen Krippenplatz brauchen, sollen auch einen Krippenplatz erhalten, wenn es möglich ist. Insofern kann man die Gesamtgröße hier, glaube ich, nicht gleichsetzen. Das würde ich ganz deutlich unterstreichen, und das ist auch die Richtung unserer Politik. interjection: (Beifall bei der SPD)

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich versuche, es noch einmal zu verdeutlichen: Sie wollen 35 Prozent an Plätzen schaffen, das sind 4 677 Plätze, und haben zurzeit 1 860. Die Frage ist an der Stelle, dass doch ein Großteil dieser Personen dem Bereich Vereinbarkeit von Familie und Beruf nachgeht, um überhaupt einen solchen Krippenplatz in Anspruch nehmen zu können. Wenn ich das ausrechne, sind das ungefähr 15 Prozent. interjection: (Glocke)

Frau Kollegin, jetzt müssen Sie aber die Frage stellen, bitte!

Mich würde interessieren, ob es da irgendwelche Bedarfserhebungen gibt, denn dieses Kriterium Berufstätigkeit der Eltern ist ja bisher vorrangig für die Aufnahme, deswegen müsste es ja Unterlagen darüber geben, und wie Sie an der Stelle – –.

(Glocke)

Frau Kollegin, Sie versuchen es immer wieder! Bitte keinen Redebeitrag, stellen Sie bitte präzise die Frage!

Es war eigentlich eine klare Frage, ob entsprechende Informationen darüber vorliegen, wie viele von diesen Plätzen wegen Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Anspruch genommen werden.

Bitte, Frau Senatorin!

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Die Fragestellung hieß „Fehlende Angaben im Gleichstellungsatlas“.

(Beifall bei der SPD)