Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich eine Gruppe Senioren vom Verein Sport-Freizeit Leherheide aus Bremerhaven und Lehrgangsteilnehmer der Logistikschule Garlstedt.
Bremen und Bremerhaven als mobile Städte erhalten und gleichzeitig verbesserten Lärmschutz gewährleisten!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der lokalen Presseberichterstattung konnte kürzlich entnommen werden, dass es zumindest in Teilen des rot-grünen Regierungslagers verstärkt Bestrebungen gibt, sowohl auf den im Land Bremen vorhandenen Autobahnabschnitten als auch in der Bremer Innenstadt weit über die bestehenden Regelungen hinausgehende Geschwindigkeitsbegrenzungen festzusetzen. Im Einzelnen wurden folgende Ziele genannt: Tempo 30 in der Bremer Innenstadt, bis zu Tempo 80 für Pkws beziehungsweise bis zu Tempo 60 für Lkws auf Autobahnen im Lande Bremen. Auch wenn andere Teile des rot-grünen Regierungslagers – vielleicht auch aus Rücksicht auf den Wahltag am vergangenen Sonntag – das Thema schnell einmal als erledigt bezeichnet haben, kann man doch sicher sein, dass Senator Dr. Loske, die Kollegin Dr. Schaefer und andere es bei nächster Gelegenheit wieder hervorkramen.
Um Bremen vor weiteren Peinlichkeiten in der überregionalen Berichterstattung zu schützen, legen wir Ihnen heute einen Antrag vor, der Sorge dafür tragen soll, dass Bremen und Bremerhaven sich nicht den Ruf als autofeindlichste Städte Deutschlands erwerben,
und gleichzeitig den berechtigten Interessen der Bewohner unserer Städte an einem angemessenen Schutz vor Lärm und Schadstoffen Rechnung trägt. Seit Amtsantritt des rot-grünen Senats im Jahre 2007 hat er und die ihn tragenden Fraktionen durch Maßnahmen und öffentliche Stellungnahmen kontinuierlich seine Geringschätzung für motorisierten Individual- und Wirtschaftsverkehr bezeugt. Höhepunkt war diesbezüglich zweifelsohne die Annahme des Dringlichkeitsantrags der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Tempolimit auf Autobahnen im Lande Bremen, mit den Stimmen der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen und der LINKEN in der Sitzung im Januar 2008.
Obwohl das Bundesverkehrsministerium ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass es keinem Bundesland rechtlich möglich sei, per Gesetz oder auf dem Verordnungsweg generell abstrakt zu regeln, dass
auf Autobahnen, die über sein Territorium führen, eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung besteht, verweisen Vertreter der rot-grünen Regierungsmehrheit stolz darauf, in Bremen als erstem Bundesland ein generelles Tempolimit von 120 Stundenkilometer eingeführt zu haben. Ob diese Einführung zu einem nachweisbaren Rückgang von Lärm – und Schadstoffemissionen geführt hat, wurde bisher nicht belegt, scheint aber zumindest für den überwiegenden Teil der Bundesautobahn 1, bei der es bereits zuvor eine durchaus erfolgreiche automatische Verkehrsbeeinflussungsanlage gab, sehr fraglich. Das heißt nicht, dass wir nicht auch auf der A 1 und auf der A 7 Probleme mit Lärmbelästigung sehen. Das deutlichste Beispiel ist zweifelsohne der etwa zwei Kilometer lange Streckenabschnitt an der A 1 ab der Autobahnabfahrt Hemelingen Richtung Bremer Kreuz, wo die Anwohner in der Tat mit enormen Lärmbelästigungen zu kämpfen haben, wenn der Wind nicht gerade von Norden bläst. Dort gab und gibt es in der Tat Handlungsbedarf. Ein landesweites Tempolimit ist für uns für ein so eindeutig zu lokalisierendes Problem allerdings die falsche Lösung.
Vor allem die mangelnde bis gar nicht vorhandene Ausstattung mit Lärmschutzwänden gilt es hier zu nennen. Es wäre wünschenswert, wenn der zuständige Senator seine Energie mehr in Gespräche mit dem Bundesverkehrsministerium investieren würde als in Phantomdiskussionen über eine Plastiktütensteuer oder ähnlichen Unfug.
Mit modernen Lärmschutzwänden wäre den Menschen im südlichen Hemelingen am besten geholfen. Ich sage aber auch ausdrücklich, es kann in diesem Bereich sinnvoll sein, das Tempo zu reduzieren, insbesondere bei Süd- oder Südwestwinden, die den Verkehrslärm in Richtung der Wohngebiete Hemelinger Heerstraße und Arberger Heerstraße transportieren. Aber unter anderem, das habe ich schon erwähnt, haben wir dafür genau die automatische, mit teurem Geld finanzierte Verkehrsbeeinflussungsanlage. Daneben gibt es an Autobahnabschnitten im Lande Bremen auch noch andere Bereiche, wo es zu Belastungen durch Lärm und Schadstoffe für die Menschen in angrenzenden Wohngebieten kommt. Dafür braucht man Konzepte, denen genaue Analysen der einzelnen Fälle zugrunde liegen müssen und die dann konsequent mit entsprechenden Maßnahmen umgesetzt werden müssen. Das ist eine anstrengende Arbeit, aber genau das erwarten wir von einem Verkehrssenator.
mer generelle Lösungen für das gesamte Land und wundern sich anschließend, dass sie sich entweder nicht durchsetzen oder dass sie dann an der täglichen Realität scheitern und dass diese Sachen, die sie vorschlagen, auch von der Bevölkerung als untauglich angesehen werden. Abschließend nur noch so viel zu den Autobahnen: Wir teilen die Auffassung des Bundesverkehrsministeriums, dass die Bundesländer prinzipiell nicht berechtigt sind, eigene generelle Tempolimits für Bundesautobahnen zu erlassen.
Nun zur Diskussion über ein generelles Tempolimit in der Bremer Innenstadt: Auch hier werden berechtigte Forderungen für einen besseren Lärmschutz an hoch frequentierten Straßen und Plätzen seitens Vertretern der Koalition dafür verwendet, ein generelles Tempolimit von 30 Stundenkilometern für die Innenstadt zu fordern. Da es sich hier um eine Debatte in der Bürgerschaft handelt, haben wir zur Sicherheit auch gleich noch Bremerhaven in unseren Antrag aufgenommen. Wir sind uns zwar bewusst, dass der Senat rechtlich ohnehin nicht in der Lage ist, dort auch noch solche unsinnigen Maßnahmen umzusetzen, wollten ihn aber auch davon abhalten, überhaupt auf die Idee zu kommen, dort auch solche wirren Vorstellungen in die öffentliche Diskussion einzubringen.
In zahlreichen Stadtteilen beider Städte sind Maßnahmen zu fördern, die einem besseren Lärmschutz dienen. Ich denke, dies ist unstrittig! Dies kann je nach Straßenabschnitt auch mittels Geschwindigkeitsbegrenzung geschehen, wenn es dort dann sinnvoll ist, zum Beispiel in Wohngebieten mit vorwiegend Kopfsteinpflaster. Wir haben jetzt gerade einen Fall an der Ecke Wall/Abbentorstraße, da macht es Sinn, und dann sind wir auch die Letzten, die sich dagegen aussprechen, mit Tempo 30 zu arbeiten.
Es drängt sich leider einmal mehr der Verdacht auf, dass die Maßnahmen, die auf die Einführung genereller Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Innenstadt abzielen und dabei deutlich unter den deutschland- und europaweit üblichen Grenzen liegen, eher darauf abzielen, das eigene Wählerklientel bestimmter Autohasser zu bedienen.
Eine wirkliche Verbesserung der Lärm- und Schadstoffemissionen in unseren Städten können sie jedenfalls nicht zum Ziel haben. Völlig unberücksichtigt bleibt dabei nämlich das tatsächliche Fahrverhal
ten der Bürgerinnen und Bürger. Tempo 30 über längere Strecken führt in der Realität zu höheren Tourenzahlen beim Fahren in niedrigen Gängen, das bedeutet dann zwangsläufig mehr Kraftstoffverbrauch, mehr Emissionen. Das kann hier wohl nicht gewünscht sein! Offensichtlich ist dies alles nicht durchdacht. Wir haben es in den letzten Jahren gerade geschafft, eine einigermaßen vernünftige grüne Welle zu installieren, was ein sehr schwieriger Prozess war. Dies würde dann über Nacht wieder über den Kopf geworfen sein. Sie funktioniert und würde wieder Jahre brauchen, mit stehenden Autos, mit Ampelschaltung, mit Anfahren und dem ganzen Lärm und den Emissionen.
Der weitere Punkt, den Sie, glaube ich, bei Ihrer Forderung einer 30-Stundenkilometer-Regelung für die Innenstadt nicht bedacht haben, sind die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr.
Selbstverständlich müssten dann nämlich die kompletten Taktzeiten des öffentlichen Nahverkehrs erhöht werden, es werden mehr Busse im Einsatz sein, und das hat nicht nur zur Folge, dass mehr Busse mehr Schadstoffe ausstoßen, sondern auch mit erhöhten Taktzahlen höhere Kosten für uns alle verbunden sind. Wir hatten gerade in der letzten Bürgerschaftssitzung die Diskussion über den Kontrakt, das würde wieder zusätzliche Kosten für die Bürgerinnen und Bürger bedeuten, auch Kosten aus Steuergeldern für die Zuschüsse, und dies muss man, bevor man einen Schnellschuss macht, in die Betrachtung mit einbeziehen.
Deshalb haben wir Ihnen, glaube ich, hier einen sehr ausführlichen Antrag mit vielen Maßnahmen vorgelegt, der tatsächlich zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger beitragen soll, sie vor unnötiger Lärmemission und Schmutzemission schützen soll, und ich glaube, wenn Sie sich diesen genau durchgelesen haben, können Sie diesem auch folgen, um dann wirklich etwas für die Menschen zu tun und ihnen nicht nur immer zu sagen: Ihr dürft das nicht!
Abschließend möchte ich Ihnen sagen, was Sie machen, ist eine Gängelung der Autofahrer, Sie haben das ja heute, glaube ich, auch schon im „WeserKurier“ gesagt, Frau Dr. Schaefer, aber eindeutig ist auch, was die Leute dazu sagen.
Doch, bei „Weser-Kurier online“ war heute ein Bericht, den sollten Sie vielleicht einmal lesen, sehr interessant, nicht immer nur Papier, online geht es auch! Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, es gab eine nicht repräsentative, aber doch sehr gut besuchte Umfrage, bei der bisher ungefähr 800 bis 900 Menschen
abgestimmt haben. Eindeutig sagen 65 Prozent, Tempo 30 in der Innenstadt sei Unsinn. Das ist eine Gängelung der Bürgerinnen und Bürger, das kann nicht unser Ziel sein. Wir sollten schlaue Maßnahmen einleiten, um die Menschen vor Lärm und schädlichen Emissionen zu schützen, aber sie nicht gängeln. – Vielen Dank!
Bevor ich nun dem nächsten Redner das Wort erteile, möchte ich auf der Besuchertribüne herzlich Schülerinnen und Schüler des Alten Gymnasiums Bremen, Politikkurs, begrüßen. – Herzlich willkommen!