Protocol of the Session on October 1, 2009

Das Wahlrecht ist an die Staatsangehörigkeit gekoppelt, und das muss auch so bleiben. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit ist in den vergangenen 20 Jahren stetig erleichtert worden, und das war auch richtig. Aber eine Integration, und das ist ja das, was Sie wollen, erreichen Sie eben über eine gute Bildungspolitik. Das erreichen Sie über eine gute Sozial- und eine gute Wirtschaftspolitik, aber nicht durch Änderungen von Formalien.

(Beifall bei der CDU)

Ich sage Ihnen auch, Sie müssen da mehr tun, als hier Bundesratsinitiativen auf den Weg zu bringen.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Ob man wählen darf oder nicht, das ist bestimmt keine Formalie!)

Sie müssen sich aber an Gegebenheiten halten, die verfassungsrechtlich festgesetzt sind.

(Beifall bei der CDU – Abg. G ü n t h n e r [SPD]: Jubelperser!)

Darüber können Sie nicht einfach so hinweggehen, und es wäre besser, Sie würden sich eben mehr Gedanken machen, an welchen Stellen Sie denn Integration voranbringen können, und zwar tatsächlich, ohne irgendwelche großen juristischen Auseinandersetzungen zu riskieren. Sie können vieles gleich tun und müssen gar nicht erst warten. Sie würden ja auch das Bremer Gefüge erheblich komplizierter und teurer machen, wenn wir hier andere Wahlvoraussetzungen hätten. Im Übrigen gilt das, was für Nicht-EUAusländer bei Kommunalwahlen gilt, auch für Beiräte, denn auch hier wird Staatsgewalt ausgeübt, die eben nur vom Volk ausgehen kann und nicht von Drittstaatenangehörigen. Was Sie hier insgesamt anstreben, das ist eine Aushöhlung des Wahlrechts und damit auch der Verfassung. In unseren Augen ist das ein Systembruch, und es ist schon ein ziemlich dickes Brett, was Sie hier anbohren, was unser Gesamtverfassungsgefüge doch einigermaßen irritieren könnte.

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Schauen Sie doch einmal zu den Nach- barn!)

Das sind die Gründe, warum wir diese Bereiche nicht mittragen können.

Nun zur Herabsetzung des aktiven Wahlalters von 18 Jahre auf 16 Jahre: Wir haben Ihnen schon in mehreren Debatten hier im Haus die Beliebigkeit Ihres Ansinnens klarzumachen versucht. Wenn denn der Hintergrund dieser Neuregelung sein sollte, mehr Wähler auf die eigenen Seiten zu bringen, so ist das, glaube ich, zumindest bei einer Partei hier am Sonntag nicht gelungen. Auch Prof. Palentien konnte uns nicht wirklich bei der Beantwortung der Frage helfen, welche eindeutigen und neuen Erkenntnisse denn vorliegen, dass Jugendliche mit 16 Jahren verantwortlich unsere Zukunft politisch mit gestalten können, aber im Strafrecht nach Jugendrecht behandelt werden sollen und ein Handy nicht ohne Zustimmung der Eltern kaufen können.

(Beifall bei der CDU)

Für die CDU-Fraktion muss es dabei bleiben, dass Wahlberechtigung und Volljährigkeit gekoppelt bleiben. Für beides ist eine hinreichende Reife der Jugendlichen Voraussetzung, damit verantwortliche und vor allen Dingen auch selbstbestimmte Entscheidungen von Jugendlichen getroffen werden können. Da hat sich nach unserer Ansicht die Altersgrenze von 18 Jahren bewährt.

Die Fraktionen, die jetzt von dieser Regelung abweichen wollen, müssen aber wenigstens so verantwortungsvoll sein und dafür Sorge tragen, dass die politische Bildung in Schulen verbessert wird. Davon haben wir aber leider im Ausschuss überhaupt nichts gehört.

(Beifall bei der CDU – Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grünen]: Sie saßen doch im Ausschuss!)

Sie haben sich keinerlei Gedanken gemacht, was denn passieren muss, was an den Schulen denn anders gemacht werden muss, um gerade den Jugendlichen mehr Informationen näherzubringen. Das ist der Grund, weshalb ich denke, das ist auch eine parteitaktische Regelung, die Sie hier wollen, und keine wirklich sachliche Begründung. Im Übrigen macht das auch kein anderes Bundesland, und das ist mit ein Grund, weshalb wir dem Vorschlag nicht folgen können. Es gibt noch ein weiteres Argument: Es gibt auch keine andere Regelung, wo aktives und passives Wahlrecht auseinanderfallen. Auch insoweit wäre es hier in Bremen ein Unikum.

Nun haben Herr Dr. Kuhn wie auch schon Herr Tschöpe in seinem Bericht dargestellt, es gibt eine Reihe von technischen Einzelfragen, die wir im Ausschuss weitgehend einvernehmlich haben regeln können. Das waren also die Themen weggeworfene Stimmen, das war die Mandatsaufteilung zwischen Bremen und Bremerhaven oder der barrierefreie Zu

gang zu Wahllokalen. Offen bleibt die Frage der Sitzverteilung. Wir haben dargestellt, was wir wollen, aber natürlich warten auch wir die Entscheidung des Staatsgerichtshofs ab, denn das, was wir in der Zukunft hier tun, muss eine verfassungsrechtlich sichere Grundlage haben, und so werden wir uns dann dem Votum des Staatsgerichtshofs fügen.

Es bleibt noch ein ganz wichtiger Punkt, der – Herr Dr. Kuhn, von Ihnen, glaube ich – gar nicht angesprochen worden ist: Was müssen wir denn tun, um das komplizierte Wahlverfahren, mit dem wir ja 2011 antreten, mit fünf teilbaren Stimmen und einer langen Wählerliste, verständlich zu machen? Hamburg hat eine ganze Reihe von nützlichen Anregungen aus seinen Erfahrungen geliefert, die wir aufgreifen sollten. Entscheidend wird sein, dass Bremen eine gute Informations- und Kommunikationskampagne auf den Weg bringt, denn es darf uns nicht passieren, dass wir Wähler mit unverständlichen Wahlverfahren abschrecken oder die Zahl der ungültigen Wahlscheine erhöhen. (Beifall bei der CDU)

Wir werden eine solche Kampagne in der Innendeputation konstruktiv kritisch begleiten.

Abschließend darf ich noch anmerken: Ich hoffe sehr, dass das neue Wahlverfahren mehr Demokratie, mehr direkte Einflussnahme erlaubt. Soweit tragen wir die Neuregelungen mit. Aber eine Aushöhlung unserer verfassungsrechtlichen Grundsätze können wir ebenso wenig mittragen wie die Absenkung des Wahlalters. Deswegen lehnen wir den Gesetzentwurf ab. – Danke schön!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Möllenstädt.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Auch ich darf mich zunächst einmal für die gute Zusammenarbeit in dem Ausschuss, der seine Arbeit nunmehr abgeschlossen hat, sehr herzlich bedanken. Auch ich fand das Miteinander sehr konstruktiv, auch sehr informativ. Ich selbst habe viel Neues über das Wahlrecht in Bremen und auch über verfassungsrechtliche Zusammenhänge gelernt. Manchmal ist man ja auch erstaunt, wie viel dort eigentlich an Zusammenhängen besteht und wie eng eigentlich das Korsett manchmal ist, in dem sich der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Wahlrechts bewegt.

Insgesamt liegt uns heute eine Reihe von Vorschlägen zur Abstimmung vor. Ich will auch hier, bevor ich noch einmal im Detail auf einige Argumente eingehe, die im Rahmen der Ausschussarbeit eine Rolle ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

gespielt haben, deutlich machen, wie die FDP-Fraktion sich dazu verhalten wird. Wir werden natürlich der Kenntnisnahme des Berichts zustimmen. Wir werden auch den beiden Bundesratsinitiativen und der Anrufung des Staatsgerichtshofs zustimmen. Dem Gesetz zur Änderung des Wahlrechts werden wir heute nicht zustimmen, und ich werde auch gleich begründen, warum das für uns noch nicht so ausgereift ist, dass wir dem zustimmen können.

Insgesamt debattieren wir heute ja nicht nur über die Frage des Wahlrechts, sondern haben auch noch einmal den Punkt Fünf-Prozent-Hürde in Bremerhaven mit auf der Tagesordnung. Hierzu hat es ja zum Glück eine sehr eindeutige Entscheidung des Staatsgerichtshofs gegeben. Ich kann für die FDP-Fraktion sagen, dass wir uns in unserer Auffassung bestätigt fühlen. Es ist richtig, dass der Staatsgerichtshof hier auch die Möglichkeiten der lokalen Demokratie, der Demokratie vor Ort, der Kommunalpolitik gestärkt hat und auch die Möglichkeit, dort wirklich mit einer breiten Mannschaft von unterschiedlichen Meinungen zu agieren. Eine Fünfprozentklausel ist, und so hat es der Staatsgerichtshof in seinem Urteil festgestellt, ein doch nicht zu unterschätzender, nämlich ein sehr massiver Eingriff in Wahlen, in das Wahlrecht der Bürgerinnen und Bürger. Deshalb haben wir ja von Anfang an auch gesagt, es ist gerade für eine Regierungskoalition wie die rot-grüne Koalition eigentlich gar nicht nachvollziehbar, dass Sie, wenn Sie auf der einen Seite direkte Demokratie stärken wollen, sich hier für eine Fünf-Prozent-Hürde auf kommunalpolitischer Ebene einsetzen wollten. Deshalb ist das Urteil des Staatsgerichtshofs hier von unserer Seite auch ausdrücklich zu begrüßen.

(Beifall bei der FDP)

Es stärkt auch die Möglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern, auf lokaler Ebene mitzuwirken. Ich freue mich, dass dieses Thema dadurch auch eindeutig vom Tisch ist und, ich hoffe, auch für alle Zukunft nicht wieder angefasst werden muss.

(Beifall bei der FDP)

Kommen wir zur Änderung des Wahlrechts: Hier sind ja auch von den Vorrednerinnen und Vorrednern schon einige sehr konkrete Punkte genannt worden. Lassen Sie mich diese in der gebotenen Kürze auch noch einmal für die FDP-Fraktion abarbeiten! Zum einen ist für uns ganz klar, ein aktives Wahlrecht ab 16 Jahren auf kommunalpolitischer Ebene findet unsere Unterstützung. Es ist gut, wenn junge Menschen auf kommunaler Ebene tatsächlich auch mitentscheiden können, sich auch frühzeitig an politischen Prozessen beteiligen können.

Wir sind allerdings der Meinung, für die Wahl des Landtags, und das fällt ja im Fall der Bremischen Bürgerschaft, leider, kann man sagen, zusammen mit dem

Stadtparlament Bremens, jedenfalls bei der jetzigen Verfassungslage, halten wir es nicht für gut, dass man dort das Wahlalter auch absenkt, weil das zu einer Abweichung von den Standards der übrigen Bundesländer führen würde, im Übrigen auch zur Wahl des Deutschen Bundestages, wo das Wahlrecht ja auch erst mit 18 Jahren gewährt wird. Die Kollegin Frau Winther hat einige ergänzende Hinweise hierzu gemacht. Es gibt eine Reihe von Gründen, die dafür sprechen, und die sind ja auch – das muss man sagen – in der Anhörung des Sachverständigen Prof. Palentien, sehr deutlich geworden, dass man einen Unterschied macht zwischen der kommunalen Ebene und der Landes-, Bundes- und Europaebene, was die Zugestehung des Wahlrechts angeht, weil es eben doch nicht ganz so ist, dass jede Entscheidung, die auf Landesebene, auf Bundesebene, Europaebene anfällt, sich so gestaltet, dass sie auch einem Jugendlichen mit 16 Jahren durchgängig bekannt und nachvollziehbar sein könnte. Deshalb sind wir der Auffassung, nach der geltenden Verfassungslage hier in Bremen, nämlich der Realunion zwischen Stadtbürgerschaft und Landtag, ist es klug, das Wahlrecht dann auch für die Bürgerschaft bei 18 Jahren zu belassen und gleichwohl natürlich für die Beiräte und die Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven Jugendlichen ab 16 Jahren ein Wahlrecht dafür zuzugestehen, weil es sich hier eindeutig um eine kommunale Ebene handelt. (Beifall bei der FDP)

Gleichwohl lässt das natürlich offen, dass, würde man die Verfassungslage ändern, also zu einer stärkeren Öffnung der Realunion kommen, sprich sich irgendwann für ein eigenes Stadtparlament Bremen zu entscheiden, dafür natürlich die gleichen Maßstäbe anzuwenden wären wie für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven.

(Beifall bei der FDP)

Im Übrigen haben wir uns lange auch über den Personenkreis der Wahlberechtigten auseinandergesetzt, die Öffnung von Landtagswahlen für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, für Personen aus Drittstaaten über den Kreis der Europäischen Union hinaus. Wir halten das alles grundsätzlich für begrüßenswert, dass man Menschen, die hier längere Zeit wohnen, sich in Bremen aufhalten, hier am gesellschaftlichen Leben auch intensiv teilnehmen, teilweise über viele Jahre, auch ein Wahlrecht zugesteht. Politisch ist das absolut wünschenswert, aber es ist ausgeführt worden, dass es eben noch eine hohe verfassungsrechtliche Hürde gibt, die nur durch den Bundesgesetzgeber beseitigt werden kann. Wir als FDP-Fraktion werden den Initiativen, dies zu ändern, ja auch zustimmen, weil wir diesen Vorschlag politisch begrüßen,

(Beifall bei der FDP)

aber ob es am Ende zu einer Erneuerung kommt, wird man dann sehen. Eines ist klar – aber darüber sind sich, denke ich, auch alle Fraktionen einig geworden –, dies kann nicht auf Bremer Ebene durch dieses Haus entschieden werden. Deshalb ist der Weg, dort durch eine Bundesratsinitiative die Bundesebene anzurufen, der richtige. Das wird von uns auch so mitgetragen. (Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, ich glaube, es ist deutlich geworden, dass es eine ganze Reihe von Punkten gibt, in denen große Übereinstimmungen zwischen den Fraktionen erzielt werden konnten. Insofern hat sich die mehr als zweijährige Arbeit des Ausschusses auch ausdrücklich im Bereich Wahlrecht gelohnt. Es gibt natürlich eine ganze Reihe von Punkten, die jetzt im Nachhinein noch in entsprechende Verwaltungsvorschriften gefasst werden müssen. Wir haben das im Ausschuss andiskutiert. Ich glaube, die Verwaltung hat die Anregungen aus dem Ausschuss auch aufgenommen, was das Verfahren zur nächsten Wahl der Bremischen Bürgerschaft im Einzelnen angeht. Ich bin da auch sehr optimistisch, dass das eine oder andere an Verbesserungen dort im Nachgang in den Verordnungen noch erreicht werden kann.

Lassen Sie mich vielleicht allgemein würdigend noch auf einen Punkt eingehen! Wir werden ja den Staatsgerichtshof noch einmal bitten, eine Entscheidung zu der Frage des Sitzverteilungsverfahrens und der Listennachfolger zu treffen. Auch das hat in den Ausschussberatungen eine wesentliche Rolle gespielt. Wir als FDP-Fraktion sind der Auffassung, dass das geltende Recht hier eine sehr vernünftige Lösung vorsieht, die ja auch durch lange Abwägungsprozesse und eine breit getragene öffentliche Diskussion so zustande gekommen ist. Die jetzige Regelung trägt dem Rechnung, dass die Bürgerinnen und Bürger mehr Einflussmöglichkeiten auf die Zusammensetzung dieses Hauses auch mit Stimmen haben sollen, die sie direkt an Personen, an Kandidatinnen und Kandidaten geben können, ohne dass diese auf einen dafür entsprechenden Listenplatz auf der Liste ihrer Partei angewiesen sind. Dies ist ausdrücklich zu begrüßen, dabei sollte es auch nach unserer Auffassung bleiben.

Ich fand es bedauerlich, dass die SPD-Fraktion dort doch erhebliche Bedenken angemeldet hat. Nun wird der Staatsgerichtshof das entscheiden. Es ist schon gesagt worden, die beiden Gutachter, die wir zu dieser Frage gehört haben, haben uns dort keine einhellige Meinung vortragen können, deshalb bleibt uns jetzt im Grunde nur der Weg, den Staatsgerichtshof zu bitten, seine Einschätzung zu diesem Sachverhalt zu äußern.

Ich sage allerdings auch eindeutig: Wir als FDPFraktion würden es begrüßen, wenn es beim geltenden Recht bliebe und keine Veränderung herbeigeführt würde, weil der Einfluss der Bürgerinnen und Bürger und das Maß an direkten Mitentscheidungs

möglichkeiten über die Zusammensetzung auch dieses Hauses durch das geltende Recht ab der nächsten Wahl zur Bremischen Bürgerschaft gestärkt würde. Dies sollte eigentlich der Maßstab sein, dem sich eine Regierungskoalition, die ja gerade diese Einflussmöglichkeiten zu stärken angetreten ist, auch verschreiben sollte. Insofern ist es hier – und das muss man dann doch feststellen – so, dass die Koalitionspartner doch sehr unterschiedliche Präferenzen geäußert haben. Das ist natürlich legitim – Herr Kollege Dr. Kuhn, Sie nicken –, gleichwohl erlaube ich mir als Vertreter einer Oppositionsfraktion, dies hier auch noch einmal eindeutig herauszustellen.

(Beifall bei der FDP – Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grünen]: Das spricht für uns!)

Das weiß ich nicht, ob das für oder gegen die Koalition mit der SPD spricht, Herr Dr. Kuhn. Das müssen Sie selbst im Rahmen Ihrer Fraktion entscheiden. Ich glaube aber schon – das will ich auch ausdrücklich würdigen –, dass es ein insgesamt positiver Beitrag aller Fraktionen gewesen ist, dass dieses Argument, nämlich den Bürgerinnen und Bürgern mehr Entscheidungsmöglichkeiten zu geben, in den Ausschussberatungen, auch in der heutigen Debatte, von keinem Redner bestritten wurde. Es ist letzten Endes sicherlich auch eine Frage, dass man eine gewisse Sicherheit haben muss, und insofern werden wir natürlich auch der Anrufung des Staatsgerichtshofs zustimmen, weil klar sein muss, dass im Vorfeld, und zwar deutlich im Vorfeld der nächsten Bürgerschaftswahl, verfassungsfest ein Wahlrecht geschaffen werden muss,

(Beifall bei der FDP)

damit diejenigen, die wählen gehen, aber auch diejenigen, die sich als Kandidatinnen und Kandidaten zur Verfügung stellen, auch sicher sein können, dass dies nachher wirklich auf solider rechtlicher Grundlage abgewickelt werden kann. In diesem Sinne begrüßen wir auch den Vorschlag, jetzt den Staatsgerichtshof anzurufen und ihn damit zu befassen. Ich hoffe, dass wir auch ein vernünftiges Urteil erhalten werden, bin aber sehr zuversichtlich, dass das mit der gleichen Sorgfalt, mit der dort bisher immer gearbeitet worden ist, auch in diesem Fall geschehen wird. Im Übrigen bedanke ich mich noch einmal ausdrücklich auch beim Ausschussvorsitzenden, der Ausschussassistenz und den Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausschuss! Wir hatten eine sehr konstruktive Beratung, dafür für die FDP-Fraktion noch einmal unseren herzlichen Dank!

(Beifall bei der FDP)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Tschöpe.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Winther, die Argumentation der starren Koppelung von Volljährigkeit und passivem und aktivem Wahlrecht haben wir ja schon im Ausschuss diskutiert. Wir haben im Ausschuss auch schon darauf hingewiesen, dass völlig unbestritten das deutsche Recht eine Vielzahl von Altersgrenzen kennt, die ich noch einmal vortragen möchte:

Diese Altersbegrenzungen beginnen mit sieben Jahren, mit sieben Jahren können Kinder im Rahmen ihres Taschengelds rechtsgültige Verträge schließen. Die nächste, viel einschneidendere Altersgrenze ist 14. In diesem Alter werden Jugendliche religionsmündig, da können sie entscheiden, welcher Religion sie angehören. Mit 15 Jahren ist man im Sozialrecht parteifähig, erst mit 16 Jahren im Ausländerrecht. Die Volljährigkeit tritt bekanntermaßen mit 18 Jahren ein. In Hessen ist man aber erst mit 21 Jahren wählbar, und Bundespräsident kann man bekanntermaßen erst mit 40 Jahren werden. Da kann man sich schon fragen, warum man erst mit 40 Jahren Bundespräsident werden kann, wenn man doch mit 18 Jahren voll geschäftsfähig ist!