Protocol of the Session on August 27, 2009

Als Erstes lasse ich über das Haushaltsgesetz der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2010 in erster Lesung abstimmen.

Wer das Haushaltsgesetz der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2010, Drucksache 17/835, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen CDU, FDP und Abg. T i t t - m a n n [parteilos])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Rot-Rot-Grün! Das erste rot-rot-grüne Haushaltsgesetz!)

Jetzt lasse ich über das Haushaltsgesetz der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2011 in erster Lesung abstimmen.

Wer das Haushaltsgesetz der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2011, Drucksache 17/835, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen CDU, FDP und Abg. Ti t t m a n n [parteilos])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

Meine Damen und Herren, bei den Vorlagen zum Haushalt 2010 und 2011 ist Überweisung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss, federführend, sowie die Ausschüsse, deren Aufgabenbereiche betroffen sind, vorgesehen. Dies sind der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen, der Ausschuss für die Gleichstellung der Frau, der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit, der Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten, der Ausschuss für

Wissenschaft und Forschung und der Ausschuss Krankenhäuser im Lande Bremen.

Ich lasse jetzt über die Überweisungen abstimmen.

Wer der Überweisung der Haushaltsgesetze der Freien Hansestadt Bremen für die Haushaltsjahre 2010 und 2011, Drucksache 17/835, der Haushaltspläne und der Stellenpläne für die Haushaltsjahre 2010 und 2011, der Produktgruppenhaushalte für die Haushaltsjahre 2010 und 2011, der produktgruppenorientierten Stellenpläne für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 und der Darlegungen zur Begründetheit der Ausgaben im Zusammenhang mit einer Überschreitung der Höchstgrenze für Kreditaufnahme sowie die Wirtschaftspläne 2010/2011 der Eigenbetriebe, Sonstige Sondervermögen, Stiftungen und Anstalten öffentlichen Rechts, Drucksache 17/900, zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss, federführend, und die entsprechenden Ausschüsse seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend.

(Einstimmig)

Bei dem Finanzplan 2009 bis 2013 der Freien Hansestadt Bremen, Drucksache 17/891, ist ebenfalls Überweisung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss vorgesehen.

Wer dieser Überweisung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend.

(Einstimmig)

Außerdem möchte ich Sie bitten, damit einverstanden zu sein, dass die bei der Verwaltung der Bremischen Bürgerschaft noch eingehenden Anträge und Änderungsanträge zu den Haushalten 2010 und 2011 unmittelbar an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss sowie die entsprechenden Ausschüsse weitergeleitet werden. Die Ausschüsse werden gebeten, dem Haushalts- und Finanzausschuss Bericht zu erstatten, und dieser wiederum wird gebeten, der Bürgerschaft (Landtag) einen Gesamtbericht vorzulegen.

Ich stelle Einverständnis fest.

Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes und Nachtragshaushaltsplan der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2009 (einschließlich Än- derungen im Produktgruppenhaushalt) hier: Zweiter Nachtragshaushalt 2009 Mitteilung des Senats vom 16. Juni 2009 (Drucksache 17/834) 2. Lesung

Wir verbinden hiermit:

Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes und Nachtragshaushaltsplan der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2009 hier: Zweiter Nachtragshaushalt 2009 Bericht und Antrag des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses vom 21. August 2009 (Drucksache 17/896)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Bürgermeisterin Linnert, ihr beigeordnet Herr Staatsrat Lühr und Herr Staatsrat Mützelburg. Meine Damen und Herren, das zweite Nachtragshaushaltsgesetz der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2009, Drucksache 17/834, wurde in der 48. Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) am 18. Juni 2009 in erster Lesung beschlossen und gemeinsam mit dem zweiten Nachtragshaushaltsplan 2009 und dem zweiten Produktgruppenhaushalt für das Jahr 2009 zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der staatliche Haushalts- und Finanzausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 17/896 seinen Bericht und Antrag dazu vor. Ich weise darauf hin, dass im Rahmen der jetzt folgenden Aussprache auch der Nachtragshaushalt Stadt besprochen werden soll, da eine gesonderte Aussprache darüber nicht stattfindet. Die gemeinsame Beratung der miteinander verbundenen Punkte ist eröffnet. Als erster Redner erhält das Wort als Berichterstatter der Abgeordnete Dr. Schrörs.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Vorsitzendem des staatlichen und des städtischen Haushalts- und Finanzausschusses obliegt mir die Aufgabe, hier im Hause über die Ausschussberatungen, über ihr Verfahren sowie über ihr Ergebnis zu berichten. Dies ist heute zum zweiten Mal in diesem Jahr der Fall; mein Vorgänger, der Kollege Röwekamp, hat am 18. März 2009 zu den Beratungen zum ersten Nachtragshaushalt berichtet. Dort wurden 29,5 Millionen Euro zusätzliche Kredite für den Eigenanteil Bremens am Konjunkturpaket bewilligt. Nun soll eine weitere Erhöhung der Nettokreditaufnahme von insgesamt gut 216 Millionen Euro hinzukommen. Ich möchte mich kurz fassen, da der Gegenstand des Nachtragshaushalts bereits in der ersten Lesung

hier im Hause debattiert worden ist und der Ausschuss kaum ergänzenden Beratungsbedarf gesehen hat. Gestatten Sie mir dennoch ein paar Anmerkungen zum Inhalt des Nachtragshaushalts! Dort enthalten sind bei den Sozialleistungen Mehrbedarfe in Höhe von 38,2 Millionen Euro und Mindereinnahmen in Höhe von rund 20 Millionen Euro, ein Mehrbedarf bei den Personalausgaben im Bereich ambulante Sozialdienste junge Menschen in Höhe von 450 000 Euro, Mehrbedarfe in Höhe von circa 37 Millionen Euro wegen der Tarif- und Besoldungserhöhungen sowie Erhöhungen der Primärausgaben bei den Versorgungsausgaben, die durch Entnahme aus der Versorgungsrücklage gegenfinanziert werden. Die Einnahmeverringerungen bei den Sozialleistungen ergeben sich aus sinkenden Bundesleistungen. Die Frage der Finanzierung solcher auch in den nächsten Jahren wirkenden Mindereinnahmen wird sich erneut bei den Haushaltsberatungen für 2010 und 2011 stellen. Das gilt auch für die Ausgabeerhöhungen, die sich in dem Nachtragshaushalt im Bereich der Ausgaben der ambulanten Sozialdienste junge Menschen ergeben. Die Tarif- und Besoldungserhöhung und die Vorsorgeausgaben sind auch schon an anderer Stelle ausführlich debattiert worden, sodass der Ausschuss hier ebenfalls keinen weiteren Beratungsbedarf gesehen hat.

(Vizepräsident Ravens übernimmt den Vorsitz.)

Aufgrund der allgemeinen Entwicklung am Kapitalmarkt und durch die Möglichkeit von Geldmarktgeschäften, die schon der erste Nachtragshaushalt enthielt, sind rund 30 Millionen Euro Entlastung bei den Zinsausgaben zu erwarten. Im Rahmen unserer Beratungen hat die Finanzsenatorin auf Veränderungen im Schuldenmanagement hingewiesen. Die Beschlüsse zur Föderalismuskommission II erfordern einen ausgeglichenen Haushalt auf Basis relativ niedriger Zinsen bis 2019; andererseits erschweren es die Auswirkungen auf den Finanzmärkten, Aussagen über die weiteren Zins ausgaben zu treffen. Die Senatorin für Finanzen wird auf die veränderten Rahmenbedingungen reagieren und eine Reihe von Maßnahmen umsetzen. Wir haben allerdings auch auf Risiken und die Verantwortung des Senats hingewiesen, die damit verbunden sind. Der Ausschuss wird sich im September 2009 mit dem nicht ganz einfachen Thema des Schuldenmanagements nochmals eingehend befassen. Weiter wurde die Neufassung des Paragrafen 13 Absatz 4 Ortsgesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2009 – Kassenverstärkungskredite – beraten. Der Ausschuss hat sich auch mit einem weiteren Punkt, der Gegenstand des Nachtragshaushalts ist, nicht mehr eingehend beschäftigen müssen, weil er schon bekannt war. Dies gilt für Veränderungen bei den Einnahmen aus Steuern, aus dem Länderfinanzausgleich und aus den Bundesergänzungszuweisungen. Sie beruhen auf der Schätzung vom

Mai 2009 und führen zu Mindereinnahmen im Land und in der Stadtgemeinde Bremen in Höhe von 153 Millionen Euro und in Bremerhaven in Höhe von rund 15 Millionen Euro. Ob das so eintreten wird, werden wir sehen. Die Finanzkrise, die mittlerweile vor allem auch eine Wirtschaftskrise und damit, wie sich auch an diesen Mindereinnahmen zeigt, eine Einnahmekrise für den Staat ist, wird uns auch in den nächsten Jahren beschäftigen. Umso wichtiger ist es aber, wegen der einbrechenden Einnahmen das Hauptaugenmerk auf die Ausgabenseite zu legen. Hierzu kann bei den folgenden Beratungen zu den Haushalten 2010 und 2011 noch genügend gesagt werden, sodass ich es hierbei bewenden lassen will. Abschließend will ich noch kurz auf das Beratungsverfahren selbst eingehen! Die Bürgerschaft hat im Juni die Entwürfe des Senats zu den Änderungen der Haushaltsgesetze und zu den Nachtragshaushaltsplänen in erster Lesung beschlossen und federführend an die Haushalts- und Finanzausschüsse Land und Stadt überwiesen. Die Haushalts- und Finanzausschüsse Land und Stadt haben in einer gemeinsamen Sitzung getagt, die Berichte liegen Ihnen vor. Darin enthalten sind die Empfehlungen für die Abstimmung über die Änderung der Haushaltsgesetze, über die Nachtragshaushaltspläne und über kleinere Änderungen, die sich als notwendig erwiesen haben, aber keine inhaltlichen Veränderungen bedeuten. Ich verweise insofern auf die Berichte, die hier nicht im Einzelnen weiter vorgestellt werden. Ich bedanke mich bei den Kolleginnen und Kollegen im Haushalts- und Finanzausschuss für die gute Zusammenarbeit. Wir werden dies ja auch in den nächsten Wochen und Monaten weiter pflegen können. Ich danke auch im Namen des Ausschusses der Verwaltung der Bürgerschaft für die sachgerechte Vorbereitung. Dies gilt auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Hausspitze der Senatorin für Finanzen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall)

Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Dr. Kuhn.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das ist jetzt nur ein Nachtrag zu der Haushaltsdebatte, die wir eben geführt haben, aber vielleicht insofern doch ein interessanter Nachtrag in dem Sinne „Die Prüfung des Puddings ist das Essen“. So ein kleines Häppchen Essen für die Haushaltsdebatte haben wir heute vorliegen. Deswegen will ich das doch kurz aufgreifen, denn die Faktoren, die den Haushaltsunterlagen für 2010/2011 zugrunde liegen, und auch die Schwierigkeiten, mit denen wir es zu tun haben, sind schon in dem Nachtragshaushalt und liegen dort auf dem Tisch und bestimmen auch die Notwendigkeit, den Nachtragshaushalt einzubringen.

Das Erste sind die Steuermindereinnahmen. Ich erinnere noch einmal daran, dass die Steuermindereinnahmen ungefähr nur zur Hälfte direkt konjunkturbedingt und zur anderen Hälfte höchstens mittelbar konjunkturbedingt sind; insofern ist das, was eingefordert wird, dass die Bürgerinnen und Bürger durch vielerlei Steuergesetzänderungen entlastet werden, schon passiert, 148 Millionen Euro beziehungsweise 168 Millionen Euro Mindereinnahmen für die beiden Jahre allein aus Gesetzesänderungen. Die sind zum großen Teil damit begründet worden, dass man die Bürger entlasten will, die Konjunktur ankurbeln will und Vertrauen schaffen möchte. Wir machen ja etwas. Es ist ja nicht so, als würden wir jetzt über irgendwelche Steuersenkungen diskutieren, die gibt es bereits, und sie belasten unsere Haushalte bereits heute, das muss man einfach einmal zur Kenntnis nehmen, und das wird sich in den nächsten Jahren fortschreiben.

Das Zweite sind die Ausgaben für die Angestellten und Beamten. Wir werden heute Nachmittag ja auch die Änderungen der Beamtengesetze beschließen, mit der wir zeit- und wirkungsgleich den Tarifabschluss für die Angestellten im öffentlichen Dienst übernehmen. Das ist eine sehr große Anstrengung, die wir schultern. Es ist klar, dass sich das fortsetzt. Das wird weitergehen, und das sind Steigungsraten, die wir bis vor kurzem nicht gesehen hatten, das ist klar. Sie sind auch daraus zu erklären, dass wir angesichts der Konjunkturkrise, auch was die Binnennachfrage angeht, die Nachfrage der Menschen, sagen wollten, dass wir dort etwas tun müssen, da etwas nachlegen müssen, das hat natürlich eine Rolle gespielt.

Wir werden übrigens, auch dazu hat uns die CDU immer forsch gedrängt, von den Sonderhaushalten und auch von den Hochschulen nicht mehr verlangen, dass sie die Tarifsteigerung irgendwie einfangen, sondern wir werden ihnen klar und deutlich das Geld dafür geben. Wir verlangen allerdings auch, dass sie dann offen mit uns darüber reden, wie das gestaltet wird. Dann kommen die Mindereinnahmen bei den Sozialausgaben und die Sozialausgabensteigerung selbst, die hier aufgeschlüsselt sind, vor allen Dingen im Bereich der Jugendhilfe. All das haben wir schon diskutiert, dass das allgemeiner Trend ist.

Ich wiederhole das deswegen, weil wir damit jetzt mehr Schulden machen. Ich habe von den Oppositionsfraktionen, und insofern ist das so ein bisschen ein Testlauf, keinerlei Vorschläge gehört, wie wir diesen Nachtragshaushalt, der auf diesen objektiven, von uns wesentlich nicht zu beeinflussenden Faktoren beruht, ändern sollten. Wenn Sie großmundig ankündigen, dass Sie die zwei Haushalte 2010/2011 anders machen wollen, dann wäre hier einmal die Gelegenheit gewesen zu sagen, wie Sie es denn anders machen wollen.

(Abg. W o l t e m a t h [FDP]: Ja, Herr Lehrer!)

Sie hätten hier Änderungsanträge machen können, ich habe aber keine gesehen. Das ist eigentlich schade, weil das nicht zu dem passt, was der Fraktionsvorsitzende der CDU hier vollmundig verkündet hat.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Es ist richtig, wir verschulden uns weiter, weil die Krise auf uns wirkt und weil wir, teilweise selbst aus freien Stücken und teilweise gezwungen, darauf mit Mehrausgaben reagieren. Wir müssen uns aber darüber im Klaren sein, dass wir diese Schulden zurückzahlen müssen, das wird jetzt und danach noch schwieriger werden. Unter diesem Gesichtspunkt muss man doch die Frage der Steuerentlastungen oder Steuererhöhungen diskutieren! Wir haben Entlastungen gemacht, um die Konjunktur anzukurbeln. Da kann man doch nicht herangehen und sagen, wenn die Konjunktur läuft, packt man noch mehr Entlastungen obendrauf! Wir werden diese Schulden, die wir jetzt aufnehmen, wieder zurückzahlen müssen, und auch deswegen unterstreiche ich in diesem Zusammenhang die Forderung, dass wir als Land Bremen keinerlei Politik unterstützen dürfen, die uns die materielle und finanzielle Grundlage unseres Landes noch weiter unter den Füßen wegzieht. – Vielen Dank!