Wolfgang Schrörs

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Frau Präsiden
tin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Präsidentin hat vorhin schon berichtet, dass wir am 8. Dezember in der Bürgerschaft den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Vergnügenssteuergesetzes beraten haben. Der Haushaltsausschuss hat sich auftragsgemäß in zwei Sitzungen, nämlich am 21. Januar und am 18. Februar, mit diesem Thema befasst. Zwischenzeitlich haben auch die Sprecher der Fraktionen im Ausschuss mit dem Nordwestdeutschen Automaten-Verband e. V. ein gemeinsames Gespräch geführt.
Der Haushaltsausschuss hat am 18. Februar beraten und einen Entwurf und eine Änderung beschlossen, und zwar soll der Artikel 2 des Vergnügenssteuergesetzes wie folgt gefasst werden: „Dieses Gesetz tritt am 1. April 2011 in Kraft.“ Dies ist mit Mehrheit von Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der LINKEN so beschlossen worden. Dann hat am 18. Februar der Ausschuss eine Empfehlung für die Bürgerschaft abgegeben, und der Beschluss und die Empfehlung liegen Ihnen vor. „Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich, das Gesetz zur Änderung des Vergnügungssteuergesetzes mit den Änderungen gemäß Ziffer 1 Nummer 2 a in zweiter Lesung zu beschließen.“ – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Vorsitzendem des staatlichen und des städtischen Haushalts- und Finanzausschusses obliegt es mir, wie üblich hier im Haus, über die Ausschussberatungen und über ihr Verfahren und ihr Ergebnis zu berichten. Wir haben – die Ausschüsse Land und Stadt – wie immer in gemeinsamen Sitzungen getagt, auch wie immer haben die Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss gut und fair zusammengearbeitet. Dafür möchte ich Ihnen allen danken und beziehe dabei ausdrücklich alle fünf Fraktionen ein.
Darüber hinaus gab es für diese Haushaltsberatungen keine Üblichkeit und auch kein Vorbild.
Die Föderalismusreform II und die in Aussicht, aber auch unter Bedingungen gestellte Gewährung von Konsolidierungsbeihilfen von jährlich 300 Millionen Euro von 2011 bis 2019 haben ein ganz neues Verfahren erzwungen. Wir setzen hier heute die zweite Lesung des Haushalts 2011 fort, die wir im Dezember letzten Jahres unterbrochen hatten. Der Grund war: Der Haushalt 2011 steht im engen Zusammenhang mit dem Finanzierungsdefizit des Haushalts 2010, dies muss um zehn Prozent abgesenkt werden. Dabei ist jedoch nur das strukturelle Defizit maßgeblich. Das Gesamtdefizit 2010, rund stolze 1,2 Milliarden Euro, muss also noch von konjunkturellen Faktoren bereinigt werden.
Doch was sind konjunkturelle Faktoren? Die fünf Konsolidierungsländer sind hierbei auf Vereinbarungen mit dem Bund angewiesen, um auf einer sicheren Grundlage planen zu können. Diese sind jedoch nicht immer abschließend getroffen worden, aber immerhin in den wesentlichen Punkten so weit erkennbar, dass der Haushalt 2011 heute verabschiedet werden kann.
Der Senat hat mit seiner Vorlage am 23. November den letztjährigen Entwurf des Haushalts 2011 nach Paragraf 32 der Landeshaushaltsordnung ergänzt, sodass heute nur noch die ergänzte Fassung zur Debatte steht. Die Änderungsanträge aus den Fraktionen hatten wir ja – Sie werden sich daran erinnern – bereits im Dezember beschlossen. Auch sie sind daher in der ergänzten Fassung bereits berücksichtigt. Ich verweise insofern auf den Bericht, den der Ausschuss bereits nach seinen Beratungen im letzten Jahr eingebracht hat.
Der Ausschuss hatte keinen Anlass, den gesamten Haushaltsentwurf erneut zum Gegenstand seiner Beratungen zu machen. Wir konnten uns in un
seren Beratungen auf die Ergänzungen beschränken, die der Senat vorgelegt hat. Hierzu kam ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Beschäftigungspolitik. Dieser und die Mitteilungen des Senats liegen Ihnen vor. Daneben haben jeweils die CDU und die FDP einen Dringlichkeitsantrag zum Haushalt eingebracht. Auch diese liegen Ihnen vor und werden in der folgenden Debatte behandelt. Ich will darauf nicht im Detail, sondern nur grundsätzlich kurz eingehen, Sie können die Einzelheiten nachlesen.
Das Ziel der Ergänzungen des Entwurfs war vorgegeben: die Reduzierung des sogenannten föderalismuskommissionrelevanten Finanzierungssaldos des Jahres 2010 in Höhe von 1,122 Milliarden Euro um zehn Prozent auf höchstens 1,01 Milliarden Euro für 2011. Der Haushaltsentwurf steht auf der Basis der Steuerschätzung im November. Die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Konsolidierungsländern verlangt von uns weiterhin, die Finanzierungsdefizite der ausgegliederten Einheiten – das sind Sondervermögen mit Kreditermächtigungen wie zum Beispiel der Bremer Kapitaldienstfonds – in das strukturelle Defizit für 2010 einzubeziehen. Dies bedeutet, dass die Defizite ab 2011 durch Zuschüsse aus dem Haushalt finanziert werden müssen. Dadurch steigt das Haushaltsvolumen, aber auch die Transparenz.
Hinzu treten noch weitere Änderungsbedarfe, die sich etwa aus der 2010 beschlossenen Dezentralisierung der Echtmieten oder aus Zielzahlplanungsanpassungen im Personalbereich ergeben. Letztendlich waren auch technische Änderungen notwendig geworden, die aber im Ergebnis haushaltsneutral sind. Sie folgen etwa aus Neuorganisation von Verwaltung, also konkret aus der Rückführung des Eigenbetriebs GeoInformation in ein Amt ab 2011, der Umstrukturierung der Finanzämter und der Schaffung eines neuen Amtes Soziale Dienste der Justiz.
Kurz eingehen möchte ich noch auf das Sondervermögen Versorgungsrücklage, auch weil der Anstieg der Versorgungslasten und die mangelnde Vorsorge von Bund und Ländern kürzlich pressewirksam durch den Bund der Steuerzahler thematisiert wurde! Bremen verzeichnet bereits aktuell die höchsten Steigerungsraten in den Versorgungsausgaben. Sie wissen, dass Bremen bereits vor Jahren, noch zu Zeiten der Großen Koalition, begonnen hat, Rücklagen für genau diese aktuelle Situation stark ansteigender Versorgungslasten zu bilden. Die Spitze wird für Bremen bereits für 2019 prognostiziert, ist also absehbar und fällt noch in den Konsolidierungszeitraum. In anderen Ländern werden die Versorgungslasten auch danach noch weiter steigen. Der Anstieg der Versorgungslasten wird den Druck auf die Haushalte der nächsten Jahre noch erhöhen.
Die Zuführungen aus dem Kernhaushalt in das Sondervermögen sollen deshalb zum Haushalt 2011 ausgesetzt werden. Im Haushaltsausschuss gab es zur Umsetzung dieser Maßnahme unterschiedliche Auf
fassungen. Wir werden genau beobachten, ob das – so nennen es die Fachleute – Tunneln des Versorgungsberges, wie es immer heißt, auf diesem Weg gelingen wird.
Die Anforderung, ein vorgegebenes Konsolidierungsziel in seinem ersten Schritt für 2011 zu erreichen, ist in der konkreten Umsetzung bei der Komplexität der Haushalte mit vielen unterschiedlichen Einflussfaktoren und Unsicherheiten nicht zu unterschätzen. Ich möchte an dieser Stelle daher den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachressorts und bei der Senatorin für Finanzen für die Vorbereitung danken.
Das Verfahren, über Ergänzungen eines Haushaltsentwurfs in einem solchen Umfang zu beraten, war neu, die Beratungszeit kurz, die Unterlagen waren dennoch aussagekräftig. Der gleiche Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bürgerschaftsverwaltung, insbesondere aber hier Herrn Dr. Mackeben, die alle für einen reibungslosen Ablauf gesorgt haben!
Sie haben den Vorsitzenden sowie den Fraktionen hilfreich bei der Vorbereitung und Durchführung der Beratungen zur Seite gestanden.
Abschließend noch ein paar Worte zur Einordnung des heutigen Beschlusses über den Haushalt 2011! Das Land und die Stadtgemeinde Bremen veranschlagen für 2011 laut Finanzrahmen Einnahmen in Höhe von rund 3,2 Milliarden Euro, aber Ausgaben in Höhe von rund 4,3 Milliarden Euro. Davon betragen allein die Zinsen 623 Millionen Euro, und sie sind damit fast so hoch wie die Sozialleistungsausgaben in Höhe von 679 Millionen Euro. Höher sind nur mit fast 1,2 Milliarden Euro die Personalausgaben. Die Zinsausgaben werden weiter steigen, wenn die Schulden weiter steigen. Durch den Konsolidierungspfad steht die Obergrenze des Saldos in den nächsten Jahren hingegen fest. Jeweils zehn Prozent des föderalismuskommissionrelevanten Defizits vom Jahr 2010 muss sie niedriger werden, also um rund 112 Millionen Euro jährlich bis zum Jahr 2020.
Wie sich die Einnahmen entwickeln werden, um die Ausgaben trotz sinkender Kreditaufnahme finanzieren zu können, wissen wir nicht. Gegenüber den Einnahmen zu Beginn der Finanzkrise mag die absehbare Entwicklung positiv sein. Wie nachhaltig dies ist, wird sich zeigen.
Der Druck, Einnahmen und Ausgaben schrittweise einander anzunähern und die Schritte dabei nicht allzu klein ausfallen zu lassen, steigt. Dies ist sicher und wird uns in den nächsten Jahren beschäftigen. Die Rezepte, wie ein solcher Weg zu beschreiten ist, sind verschieden. Dies wird sicher die politische Auseinandersetzung weiterhin bestimmen. Auch ob und
inwieweit der Ihnen vorliegende Entwurf für das Jahr 2011 schon ein hinreichender Ausdruck von Haushaltsdisziplin ist oder nicht, ist natürlich zwischen den Fraktionen umstritten. Dies muss auch so sein. Darüber werden wir im Anschluss heftig debattieren.
Die Ergebnisse der Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss können Sie den Ihnen vorliegenden Berichten entnehmen. – Soweit der Bericht für die Haushalts- und Finanzausschüsse Land und Stadt. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In den letzten Wochen und Monaten haben die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses einzeln und in ihren Fraktionen sowie in den Ausschusssitzungen wieder einmal viel Arbeit investiert, um die Haushaltsentwürfe, die der Senat vorgelegt hat, zu beurteilen und zu beraten. Als Vorsitzender des staatlichen und des städtischen Haushalts- und Finanzausschusses obliegt es mir, hier im Haus über die Ausschussberatungen, über ihr Verfahren und ihr Ergebnis zu berichten.
Beide Haushalts- und Finanzausschüsse haben in gemeinsamen Sitzungen getagt. Dies ist seit Langem üblich und sinnvoll. Es ist erlaubt, die Beratungen an den Ressorts zu orientieren, deren Einzelhaushalte zwar nach Land und Stadt getrennt vorliegen, aber doch unter einer Ressortverantwortung aufgestellt wurden. Über die Haushaltsberatungen liegen Ihnen die Ausschussberichte zum staatlichen und städtischen Haushalt vor.
Zuerst möchte ich meinen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss für die gute und faire Zusammenarbeit danken. Hier beziehe ich ausdrücklich alle fünf Fraktionen ein. Die Haushalts- und Finanzausschüsse führen die Haushaltsberatungen seit Jahren in einem Berichterstatterverfahren durch, in dem alle Fraktionen berücksichtigt werden. Die damit verbundene Aufgabe der Berichterstatterinnen und Berichterstatter ist es, einen Produktplan des Produktgruppenhaushalts und die dazugehörigen Einzel- und Stellenpläne
zu durchdringen. Sie müssen erkennen, was dort gelungen ist und wo Probleme weiter fortbestehen. Dies ist wegen der Komplexität des Haushalts nicht ganz einfach. Der Bericht, den der Ausschuss erstattet hat, dokumentiert die Mitarbeit aller Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss.
Von den 23 Produktplänen hat die Opposition über 14 Pläne berichtet. Dies zeigt die aktive Einbindung aller Fraktionen in die Beratungen. Ich möchte mich ausdrücklich für die Fairness bedanken, mit der Haushälter im Ausschuss miteinander und mit den zu bewältigenden Problemen umgegangen sind und – davon gehe ich fest aus – auch weiterhin umgehen werden.
Ich möchte aber an dieser Stelle auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachressorts und bei der Senatorin für Finanzen danken, die bei der Berichterstattung und bei den Beratungen im Ausschuss mitgewirkt haben. Ich verrate Ihnen damit kein Geheimnis: Ohne diese Fachleute kann kein Parlamentarier eine derart komplexe Materie wie einen Haushalt – Sie kennen die Papiermengen – abschließend durchdringen.
Der gleiche Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bürgerschaftsverwaltung, die für einen reibungslosen Ablauf des umfangreichen Beratungsgangs gesorgt haben.
Hierbei möchte ich ganz besonders Herrn Dr. Mackeben hervorheben, der als wissenschaftlicher Mitarbeiter für den Haushalts- und Finanzausschuss zuständig ist. Recht herzlichen Dank an dieser Stelle!
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben den Vorsitzenden sowie den Fraktionen hilfreich bei der Vorbereitung und Durchführung der Beratungen zur Seite gestanden. Die Beratungen waren umfangreich. Neben den Haushaltsgesetzen und Haushaltsplänen haben wir noch weitere Vorlagen und insgesamt 140 Änderungsanträge der Koalition und der LINKEN beraten, die heute im Landtag und in der Stadtbürgerschaft zur Abstimmung stehen. Die Übersichten zu den Änderungsanträgen der Koalition einerseits und der LINKEN andererseits zu ihrem Inhalt, den Zahlen und auch zu den Abstimmungsempfehlungen der Fraktion im Ausschuss finden Sie in den Tabellen, die als Anlagen den Berichten beigefügt sind.
CDU und FDP haben zu Beginn der Beratungen angekündigt, jeweils einen Generalantrag zur abschließenden Bürgerschaftssitzung vorzulegen. Beide Anträge liegen vor und stehen heute ebenso zur Ab
stimmung. Erstmals gibt der Ausschuss auch eine Beschlussempfehlung über die Wirtschaftspläne aller Eigenbetriebe und sonstigen Sondervermögen ab. Das neue Gesetz über Eigenbetriebe und sonstige Sondervermögen sieht nun vor, dass die Bürgerschaft über die Wirtschaftspläne beschließt. Der Ausschuss hat sie jeweils im Zusammenhang mit den Produktplänen beraten. Ich weiß, dass Zahlen in einer Parlamentsdebatte schwer vermittelbar sind. Trotzdem kommt eine Berichterstattung über Haushaltsberatungen nicht ohne Zahlen aus, da der Haushalt das staatliche und kommunale Handeln der Politik in Zahlen darstellt.
Wie Sie den Schlussanträgen zu Paragraf 1 der Haushaltsgesetze von Land und Stadtgemeinden entnehmen können, wird der Haushaltsplan für das Jahr 2010 mit Einnahmen und Ausgaben für das Land auf 4 974 406 450 Euro und für die Stadtgemeinde auf 3 503 837 070 Euro festgestellt. Für das Jahr 2011 sind es 5 093 193 070 Euro beziehungsweise 3 587 631 290 Euro. Die Kreditermächtigungen betragen für 2010 2 453 536 070 Euro im Landeshaushalt beziehungsweise 1 791 595 200 Euro im Stadthaushalt, für 2011 2 513 286 240 Euro beziehungsweise 1 825 162 840 Euro. Damit ist der Zahlenfriedhof auch erst einmal mehr oder weniger beendet.
Im Laufe der Haushaltsberatungen hat sich ergeben, dass im Landeshaushalt 2010 10,7 Millionen Euro und im Stadthaushalt 19,5 Millionen Euro weniger Kredite aufgenommen werden müssen, als noch in den Haushaltsentwürfen des Senats vorgesehen war. Der Grund sind in erster Linie Ausgleichsbeträge in Höhe von knapp 55,5 Millionen Euro, die Bremen aufgrund des Übergangs der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund zufließen, die aber im Haushaltsentwurf noch nicht enthalten waren. Dem gegenüber stehen vor allem Mindereinnahmen aufgrund des Ergebnisses der aktuellen Steuerschätzung, die infolge der Wirtschaftskrise nicht verwunderlich, aber auch nicht zu ändern sind, und eine Absenkung des Anteils des Bundes an den Kosten der Unterkunft im Produktplan Jugend und Soziales. Diese Zahlungen haben auch Folgen für den kommunalen Finanzausgleich, sodass Auswirkungen auf das Land und die Gemeinden zu verzeichnen sind. Die Gesamtvolumina der Haushalte haben sich verändert, der Landeshaushalt fällt nun für 2010 um circa 22,4 Millionen Euro höher aus, der der Stadtgemeinde hingegen um circa 35 Millionen Euro geringer.
Als Vorsitzendem des Haushalts- und Finanzausschusses obliegen mir aber auch ein paar mahnende oder erinnernde Worte, in welcher Situation wir uns befinden. Der Haushalt für 2010 überschreitet bei Weitem und schon wieder erheblich die Kreditbeschaffungsgrenze des Artikels 131 a der Landesverfassung, denn Bremen nimmt erheblich mehr Kredit auf, als es für Investitionen ausgibt. Bremen gibt auch immer noch viel mehr Geld aus, als es einnimmt. Ab 2020 müssen wir mit einer Neuverschuldung von null Euro
auskommen. Dabei hätte uns eine Entwicklung wie die des Jahres 2008 erheblich geholfen. Die Finanzund Wirtschaftskrise wird solche Haushaltsabschlüsse wie 2008 absehbar aber nicht mehr zulassen. Viele gehen sogar davon aus, dass die wesentlichen Folgen auf die Steuereinnahmen und den Arbeitsmarkt mit all den Folgen für die Haushalte erst nächstes Jahr eintreten werden.
Ihnen liegt auch der Finanzplan 2009 bis 2013 vor. Aktuell sehen die Zahlen immerhin etwas besser aus, als noch im August 2009 für den Finanzplanzeitraum prognostiziert wurde. Nach aktuellem Stand beträgt der Finanzierungssaldo 2009 rund 806 Millionen Euro, für 2010 rund 899 Millionen Euro und für 2011 rund 848 Millionen Euro, jedoch Investitionen, die mit 405 Millionen Euro beziehungsweise 389 Millionen Euro jeweils unter der Hälfte liegen. Erst 2013 wird nach aktueller Fortschreibung des Finanzplans wieder ein positiver Primärsaldo von immerhin 6 Millionen Euro erreicht, allerdings nach erheblichen Defiziten im Zeitraum bis dahin. Die Zahlen für 2011 enthalten jedoch noch nicht die in Aussicht stehenden Konsolidierungsbeihilfen.
2010 wird insofern für Bremen ein wichtiges Haushaltsjahr. Es ist nach den Ergebnissen der zweiten Föderalismusreform das Referenzjahr für die notwendigen Absenkungen des Finanzierungssaldos in den Folgejahren bis 2020. Was im Detail Grundlage wird, um die Absenkungen berechnen zu können, wissen wir noch nicht. Hierfür sind die Verwaltungsvereinbarungen, die im Laufe des nächsten Jahres zwischen dem Bund und den Ländern getroffen werden, von erheblicher Bedeutung. Erst wenn wir wissen, was ganz genau in die Berechnung einfließt, wissen wir auch, welche Absenkungen für den Haushalt 2011 zwingend notwendig sein werden, und auch ob es gelingt, die Konsolidierungshilfe von 300 Millionen Euro für 2011 zu erhalten und dadurch den Finanzierungssaldo maßgeblich zu senken. Das schließt aber nicht aus, sich auch heute schon intensiv mit diesem Thema zu beschäftigen.
Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt Ihnen, das Haushaltsgesetz und die Haushaltspläne für 2011 heute nicht zu beschließen. Wir halten es nicht für sinnvoll, einen Haushalt zu beschließen, der schon Makulatur sein wird, bevor das Haushaltsjahr 2011 überhaupt begonnen hat. Voraussichtlich werden wir die Ergebnisse zur Sommerpause kennen. Dann wird die Bürgerschaft eine Mitteilung des Senats erhalten, in der die Ergebnisse der Vereinbarung und die Folgen für den Haushaltsentwurf 2011 konkret nachzulesen sein werden. Der Haushalts- und Finanzausschuss wird seine Beratungen dann wieder aufnehmen.
Wir bitten Sie dennoch, heute über die Änderungsanträge der Koalition und der LINKEN, die sich auch bereits konkret auf den Haushalt 2011 beziehen, zu beschließen. Der so geänderte Haushaltsentwurf soll dann nach Unterbrechung der zweiten Lesung im An
schluss an die Beschlussfassung über die Änderungsanträge an den Haushalts- und Finanzausschuss rückverwiesen werden. Dann wird die zweite Lesung wieder aufgenommen, die Beratungen im Plenum und im Ausschuss werden fortgesetzt, und über die Ergebnisse wird noch vor Beginn des Haushaltsjahres 2011 hier im Hause beschlossen werden.
Ob und inwieweit diese Haushaltsentwürfe, die Ihnen nun nach den Ausschussberatungen mit den Änderungsvorschlägen der Koalition und der LINKEN sowie den Generalanträgen der CDU und der FDP vorliegen, hinreichender Ausdruck von Haushaltsdisziplin sind oder nicht, ist zwischen den Fraktionen natürlich umstritten. Das muss auch so sein, Haushalt ist nicht nur ein mathematisches Zahlenwerk, er ist auch Ausdruck politischer Vorstellungen. Die Fraktionen werden in der heutigen Debatte später noch Gelegenheit haben, sich dazu zu äußern. Haushaltsdisziplin – insoweit möchte ich den inhaltlichen Teil meines Berichts abschließen – betrifft aber nicht nur die Haushaltsberatungen, sondern auch den Haushaltsvollzug. Der Haushalts- und Finanzausschuss wird dort dazu beitragen.
Nun noch abschließend ein paar Bemerkungen zum Gang der Beratungen im Einzelnen: Die Bürgerschaft hat die Haushaltsentwürfe 2010 und 2011 im August in erster Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an den Haushalts- und Finanzausschuss federführend überwiesen. Die Stadtbürgerschaft ist entsprechend verfahren. Die Haushalts- und Finanzausschüsse haben ihre Beratungen nach insgesamt vier Sitzungen am 11. Dezember 2009 mit den Ihnen vorliegenden Berichten abgeschlossen.
Zur Vorbereitung der Beratungen der einzelnen Haushalte beauftragten die Ausschüsse die für die jeweiligen Produktpläne benannten Berichterstatterinnen und Berichterstatter. Sie führten Gespräche mit den Vorsitzenden der anderen Parlamentsausschüsse, mit den Sprecherinnen und Sprechern der Deputationen, mit allen Fachressorts sowie mit der Senatorin für Finanzen. Die Berichte der Berichterstatterinnen und Berichterstatter wurden in den Beratungen im Einzelnen erläutert, die Ressorts und Bereiche sowie die Senatorin für Finanzen, die Vorsitzenden der Parlamentsausschüsse und die Sprecherinnen und Sprecher der Deputationen wurden zu den Beratungen eingeladen und hatten Gelegenheit, in der Ausschussberatung Stellung zu beziehen.
Zu den Änderungsanträgen hatte die Bürgerschaft ihr Einverständnis erteilt, dass sie unmittelbar an den Ausschuss zur Beratung und Berichterstattung weitergeleitet werden. In den Anlagen zu den Berichten sind die Änderungsanträge aufgelistet. Wie bei fünf Fraktionen nicht anders zu erwarten, gab es ein sehr unterschiedliches Abstimmungsbild zu den einzelnen Anträgen, auf das ich hier nicht näher eingehen möchte. Es ergibt sich aus den Anlagen zu den Berichten. Sie können den Berichten ebenso entnehmen, wie sich die Fraktionen im Ausschuss zu den
einzelnen Produktplänen verhalten haben. Auch hier war das Abstimmungsbild sehr unterschiedlich.
Die Haushaltsentwürfe des Senats wurden, wie üblich, auch an die anderen parlamentarischen Ausschüsse überwiesen, die der Bürgerschaft aber nicht direkt, sondern über den Haushaltsausschuss berichten. Die Ausschüsse haben zum Haushaltsentwurf Stellung genommen, soweit ihr jeweiliges Aufgabengebiet betroffen ist. Die Haushalts- und Finanzausschüsse haben die Stellungnahmen zur Kenntnis genommen und in die Beratung einbezogen. Die Stellungnahmen sind in die Berichte aufgenommen worden, ich darf auch insofern darauf verweisen. Soweit der Bericht für den Haushalts- und Finanzausschuss Land und Stadt! – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Vorsitzendem des staatlichen und des städtischen Haushalts- und Finanzausschusses obliegt mir die Aufgabe, hier im Hause über die Ausschussberatungen, über ihr Verfahren sowie über ihr Ergebnis zu berichten. Dies ist heute zum zweiten Mal in diesem Jahr der Fall; mein Vorgänger, der Kollege Röwekamp, hat am 18. März 2009 zu den Beratungen zum ersten Nachtragshaushalt berichtet. Dort wurden 29,5 Millionen Euro zusätzliche Kredite für den Eigenanteil Bremens am Konjunkturpaket bewilligt. Nun soll eine weitere Erhöhung der Nettokreditaufnahme von insgesamt gut 216 Millionen Euro hinzukommen. Ich möchte mich kurz fassen, da der Gegenstand des Nachtragshaushalts bereits in der ersten Lesung
hier im Hause debattiert worden ist und der Ausschuss kaum ergänzenden Beratungsbedarf gesehen hat. Gestatten Sie mir dennoch ein paar Anmerkungen zum Inhalt des Nachtragshaushalts! Dort enthalten sind bei den Sozialleistungen Mehrbedarfe in Höhe von 38,2 Millionen Euro und Mindereinnahmen in Höhe von rund 20 Millionen Euro, ein Mehrbedarf bei den Personalausgaben im Bereich ambulante Sozialdienste junge Menschen in Höhe von 450 000 Euro, Mehrbedarfe in Höhe von circa 37 Millionen Euro wegen der Tarif- und Besoldungserhöhungen sowie Erhöhungen der Primärausgaben bei den Versorgungsausgaben, die durch Entnahme aus der Versorgungsrücklage gegenfinanziert werden. Die Einnahmeverringerungen bei den Sozialleistungen ergeben sich aus sinkenden Bundesleistungen. Die Frage der Finanzierung solcher auch in den nächsten Jahren wirkenden Mindereinnahmen wird sich erneut bei den Haushaltsberatungen für 2010 und 2011 stellen. Das gilt auch für die Ausgabeerhöhungen, die sich in dem Nachtragshaushalt im Bereich der Ausgaben der ambulanten Sozialdienste junge Menschen ergeben. Die Tarif- und Besoldungserhöhung und die Vorsorgeausgaben sind auch schon an anderer Stelle ausführlich debattiert worden, sodass der Ausschuss hier ebenfalls keinen weiteren Beratungsbedarf gesehen hat.
Aufgrund der allgemeinen Entwicklung am Kapitalmarkt und durch die Möglichkeit von Geldmarktgeschäften, die schon der erste Nachtragshaushalt enthielt, sind rund 30 Millionen Euro Entlastung bei den Zinsausgaben zu erwarten. Im Rahmen unserer Beratungen hat die Finanzsenatorin auf Veränderungen im Schuldenmanagement hingewiesen. Die Beschlüsse zur Föderalismuskommission II erfordern einen ausgeglichenen Haushalt auf Basis relativ niedriger Zinsen bis 2019; andererseits erschweren es die Auswirkungen auf den Finanzmärkten, Aussagen über die weiteren Zins ausgaben zu treffen. Die Senatorin für Finanzen wird auf die veränderten Rahmenbedingungen reagieren und eine Reihe von Maßnahmen umsetzen. Wir haben allerdings auch auf Risiken und die Verantwortung des Senats hingewiesen, die damit verbunden sind. Der Ausschuss wird sich im September 2009 mit dem nicht ganz einfachen Thema des Schuldenmanagements nochmals eingehend befassen. Weiter wurde die Neufassung des Paragrafen 13 Absatz 4 Ortsgesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2009 – Kassenverstärkungskredite – beraten. Der Ausschuss hat sich auch mit einem weiteren Punkt, der Gegenstand des Nachtragshaushalts ist, nicht mehr eingehend beschäftigen müssen, weil er schon bekannt war. Dies gilt für Veränderungen bei den Einnahmen aus Steuern, aus dem Länderfinanzausgleich und aus den Bundesergänzungszuweisungen. Sie beruhen auf der Schätzung vom
Mai 2009 und führen zu Mindereinnahmen im Land und in der Stadtgemeinde Bremen in Höhe von 153 Millionen Euro und in Bremerhaven in Höhe von rund 15 Millionen Euro. Ob das so eintreten wird, werden wir sehen. Die Finanzkrise, die mittlerweile vor allem auch eine Wirtschaftskrise und damit, wie sich auch an diesen Mindereinnahmen zeigt, eine Einnahmekrise für den Staat ist, wird uns auch in den nächsten Jahren beschäftigen. Umso wichtiger ist es aber, wegen der einbrechenden Einnahmen das Hauptaugenmerk auf die Ausgabenseite zu legen. Hierzu kann bei den folgenden Beratungen zu den Haushalten 2010 und 2011 noch genügend gesagt werden, sodass ich es hierbei bewenden lassen will. Abschließend will ich noch kurz auf das Beratungsverfahren selbst eingehen! Die Bürgerschaft hat im Juni die Entwürfe des Senats zu den Änderungen der Haushaltsgesetze und zu den Nachtragshaushaltsplänen in erster Lesung beschlossen und federführend an die Haushalts- und Finanzausschüsse Land und Stadt überwiesen. Die Haushalts- und Finanzausschüsse Land und Stadt haben in einer gemeinsamen Sitzung getagt, die Berichte liegen Ihnen vor. Darin enthalten sind die Empfehlungen für die Abstimmung über die Änderung der Haushaltsgesetze, über die Nachtragshaushaltspläne und über kleinere Änderungen, die sich als notwendig erwiesen haben, aber keine inhaltlichen Veränderungen bedeuten. Ich verweise insofern auf die Berichte, die hier nicht im Einzelnen weiter vorgestellt werden. Ich bedanke mich bei den Kolleginnen und Kollegen im Haushalts- und Finanzausschuss für die gute Zusammenarbeit. Wir werden dies ja auch in den nächsten Wochen und Monaten weiter pflegen können. Ich danke auch im Namen des Ausschusses der Verwaltung der Bürgerschaft für die sachgerechte Vorbereitung. Dies gilt auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Hausspitze der Senatorin für Finanzen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!