Protocol of the Session on September 19, 2007

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Woltemath.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Da das ja ein wenig durcheinander gegangen und offensichtlich nicht bei allen angekommen ist, wir sind für die Weservertiefung, das ist doch gar keine Frage!

(Abg. G ü n t h n e r [SPD]: Das hörte sich eben anders an!)

Nein, das hörte sich nicht anders an! Man muss auch zuhören und nicht die ganze Zeit nur reden. Also, von daher gesehen wollte ich das noch einmal zur Klarstellung sagen. Das ist jetzt damit getan und mein Redebeitrag damit auch beendet. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Neubildung des Landesjugendhilfeausschusses

Mitteilung des Senats vom 11. September 2007 (Drucksache 17/45)

Die Wahlvorschläge sind in der Mitteilung des Senats enthalten.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Wahl.

Wer entsprechend den Wahlvorschlägen wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) wählt entsprechend.

(Einstimmig)

Meine Damen und Herren, bevor wir jetzt in die Mittagspause eintreten, möchte ich wenigstens darauf hinweisen, dass wir um 14.30 Uhr zu den Tagespunkten 6 und 7, „Berichterstattung zum Bremischen Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Gesetze“, kommen. Da der erste Redner unser Landesbehindertenbeauftragte Herr Dr. Steinbrück ist, möchte ich Sie doch herzlich bitten, wieder vollzählig um 14.30 Uhr hier im Plenarsaal zu sein. – Herzlichen Dank!

Wir treten in die Mittagspause ein.

(Unterbrechung der Sitzung 12.54 Uhr)

Vizepräsidentin Dr. Mathes eröffnet die Sitzung wieder um 14.30 Uhr.

Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet.

Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich Mitglieder des Juso-Unterbezirks Diepholz und freiwillige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Arbeiter-Samariter-Bundes.

Herzlich willkommen!

(Beifall)

Berichterstattung zum Bremischen Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Gesetze

Mitteilung des Senats vom 10. April 2007 (Drucksache 16/1369)

Wir verbinden hiermit:

Bericht über die Tätigkeit des Landesbehindertenbeauftragten für den Zeitraum vom 1. Juli 2005 bis 31. März 2007 vom 25. April 2007

(Drucksache 16/1388)

s o w i e

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU und Die Linke vom 17. September 2007 (Drucksache 17/53)

u n d

Gesetzliche Verankerung des Landesbehindertenbeauftragten sicherstellen!

Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der CDU und Die Linke vom 18. September 2007 (Drucksache 17/60)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Rosenkötter.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Landesbehindertenbeauftragte, Herr Dr. Steinbrück.

Herr Dr. Steinbrück (Landesbehindertenbeauftrag- ter): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich bei Ihnen ganz herzlich dafür bedanken, dass ich heute hier als Landesbehindertenbeauftragter das zweite Mal die Gelegenheit habe, vor der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) das Wort zu ergreifen, und auch dafür, dass ich mich heute zu dem Bericht des Senats zum Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz sowie zu meinem eigenen Tätigkeitsbericht äußern kann.

Ich befürchte, dass meine Redezeit wieder knapp bemessen ist, ich vermute einmal 10 Minuten. Ist das richtig?

Das ist richtig!

Herr Dr. Steinbrück: Sie erinnern mich dann bitte wieder mit dem Klingelton, dass die Redezeit zu Ende geht!

Wir haben ja, wenn man die beiden Dringlichkeitsanträge einbezieht, 4 Punkte, die hier heute behandelt werden, wobei ich mich natürlich insbesondere auch über den Dringlichkeitsantrag zur gesetzlichen Verankerung des Landesbehindertenbeauftragten sehr gefreut habe, weil dieser Antrag nach meiner Bewertung zum Ausdruck bringt, dass dem Amt des Behindertenbeauftragten vonseiten des Parlaments doch eine große Wertschätzung entgegengebracht wird.

(Beifall)

Auch hierfür noch einmal vielen Dank!

Das Bremische Behindertengleichstellungsgesetz zielt ja, wenn man seinen Paragrafen 1 betrachtet, ab auf die Selbstbestimmung behinderter Menschen, auf die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und auf die Beseitigung von Benachteiligungen. Dieses Gesetz reiht sich damit in den Zusammenhang wichtiger Gesetze auf Bundesebene ein. Ich nenne hier nur das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes, das SGB IX, das bereits 2001 in Kraft getreten ist, aber auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das im August 2006 in Kraft getreten ist und

das unter anderem auch auf die Beseitigung von Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen im Bereich des Arbeits- sowie des Zivilrechts abzielt.

Das, was Sie hier heute noch als zweiten Dringlichkeitsantrag behandeln, nämlich die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, macht deutlich, dass es für diese Zielsetzungen, die die nationalen Gesetze zum Ausdruck bringen, auch einen internationalen Kontext im Völkerrecht und bei den Menschenrechten gibt. Hinzu kommt aber auch, dass auf EU-Ebene die Forderung europäischer Behindertenverbände diskutiert wird, eine EU-Gleichstellungsrichtlinie zugunsten von Menschen mit Behinderungen zu verabschieden. Das heißt, wir bewegen uns hier in einem nationalen und internationalen Kontext und nicht etwa auf der Ebene bremischer Besonderheiten oder Alleingänge. Ich denke, es ist gerade vor dem Hintergrund der Diskussionen um die Haushaltssituation und Ähnliches wichtig, auch über den eigenen bremischen Tellerrand hinauszuschauen.

Der Bericht des Senats zur Umsetzung des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes ist ja auf Kritik der Behindertenverbände wie auch des Landesbehindertenbeauftragten gestoßen. Wir haben eine gemeinsame Stellungnahme, die auch der Drucksache beigefügt ist, abgegeben und haben im Grunde genommen darin kritisiert, dass der Senat die Umsetzung des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes unserer Auffassung nach zu einengend, zu eng verstanden hat. Im Grunde genommen sind hier nur die konkreten Regelungsbereiche, die in den Paragrafen 6 folgende Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz genannt werden, abgearbeitet worden. Ich nenne hier nur die Bereiche Bauen und Verkehr: Barrierefreiheit, die Bremische Informationstechnikverordnung, die Verordnung über barrierefreie Dokumente und die Kommunikationshilfenverordnung, die ganz konkrete Regelungen beinhalten.