Protocol of the Session on May 28, 2009

(Dagegen FDP)

Stimmenthaltungen?

(DIE LINKE)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

Interfraktionell wurde vereinbart, Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen.

Ich lasse nun darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung vornehmen wollen.

Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Abg. T i m k e [BIW])

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

(DIE LINKE)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. Wir kommen zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes zur Stärkung von Einzelhandels- und Dienstleistungszentren, Drucksache 17/803, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Abg. T i m k e [BIW])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen FDP)

Stimmenthaltungen?

(DIE LINKE)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. Ich empfehle Ihnen, dass wir jetzt in die Mittagspause eintreten, weil der nächste Tagesordnungspunkt sicher länger als zehn Minuten dauert. Ich unterbreche die Sitzung bis 14.30 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung 12.54 Uhr)

Vizepräsidentin Dr. Mathes eröffnet die Sitzung wieder um 14.30 Uhr.

Meine Damen und Herren, die unterbrochene Landtagssitzung ist wieder eröffnet.

Heimgesetz jetzt vorlegen!

Antrag der Fraktion der FDP vom 13. Mai 2009 (Drucksache 17/782)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Rosenkötter. Die Beratung ist eröffnet. Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Möllenstädt.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es macht nach einer

Mittagspause immer wieder Freude, vor den prall gefüllten Reihen dieses Hauses zu sprechen!

(Beifall bei der FDP, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

In einer Aktuellen Stunde im Januar dieses Jahres zu den Missständen am Pflegezentrum am Bürgerpark in Bremerhaven hat sich dieses Haus zum letzten Mal umfassend mit dem Bereich Pflege, Heimaufsicht und Heimrecht auseinandergesetzt. Wir waren uns zu diesem Zeitpunkt einig, dass die dortige Situation ein Eingreifen der Behörden erforderte. Gleichzeitig mussten wir feststellen, dass die dafür verantwortliche Heimaufsicht ihrem eigentlichen Auftrag aufgrund mangelnder Personalausstattung nicht folgen konnte. Zu diesem Ergebnis kommt auch der Rechnungshof in seinem Jahresbericht. Wir sind im Weiteren damals auch übereingekommen, dass es notwendig ist, das Heimrecht in Bremen dringend auf den Weg zu bringen. Das Land Bremen ist, wie die übrigen Bundesländer, als Ergebnis der Föderalismusreform I auch dafür zuständig. Bisher gilt zwar Bundesrecht weiter, aber so, wie viele andere Bundesländer inzwischen auch dazu übergegangen sind, eigene rechtliche Regelungen zu treffen, soll das auch hier in Bremen geschehen. Wir als Liberale vermissen zu diesem Zeitpunkt ein wenig eine wirklich intensive Bearbeitung dieses Themas. Wir wissen, dass zu dem neuen Bremischen Heimgesetz eine Abstimmung mit Verbänden eingeleitet worden ist. Allerdings war uns auch auf vermehrte Nachfrage in den Deputationen kein klarer Zeitpunkt für eine Vorlage eines dann auch innerhalb des Senats abgestimmten Entwurfs für ein Bremisches Heimrecht mitgeteilt worden. Das finden wir recht bedauerlich, weil es doch um ein, denke ich, nach unserer aller Auffassung wichtiges Thema geht,

(Beifall bei der FDP)

das nun auch mit dem nötigen Nachdruck weiter verfolgt werden sollte. Deshalb, Frau Senatorin Rosenkötter, hat die FDPFraktion hier jetzt einen Antrag gestellt, der darauf dringt, diesen Heimgesetzentwurf nun zügig vorzulegen. Wir haben gesagt, das kann aus unserer Sicht sehr zeitnah geschehen. Wir haben den Eindruck, dass auch schon mit einigen Verbänden und Institutionen über dieses Thema gesprochen worden ist. Dementsprechend sollte dem auch nichts im Wege stehen, nun auch das Parlament mit einem entsprechenden Entwurf zeitnah zu begrüßen. Das würde auch dazu beitragen, dass für diejenigen, die als Angehörige, als Pflegebedürftige von diesem Themenbereich betroffen sind, aber auch für die Anbieter von Pflegeleistungen, umgehend Rechtssicherheit und auch langfristige Rechtssicherheit geschaffen werden kann. Das ist unser Interesse als FDP mit diesem Antrag; deshalb halten wir es für richtig, dass wir heute hier be

schließen, dass der Senat aufgefordert wird, sehr zeitnah einen Vorschlag zu machen. So schwierig kann das aus unserer Sicht nicht sein. Andere Bundesländer haben dafür Beispiele geliefert. Es gibt ein Gesetz des Bundes, das hier in Bremen weiterhin gilt, an dem man sich sicherlich an einzelnen Punkten orientieren kann. Deshalb rufe ich dazu auf, dass Sie unserem Antrag heute folgen! Das würde insgesamt dazu führen, dass wir baldmöglichst Klarheit bekommen und vor allen Dingen auch hier im parlamentarischen Raum über dieses wichtige Thema diskutieren könnten. In diesem Sinne stimmen Sie bitte dem Antrag der FDP zu! – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der FDP)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Garling.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Dr. Möllenstädt, manchmal brauchen Dinge etwas mehr Zeit, wenn man sie wirklich richtig gut machen will.

(Abg. R o h m e y e r [CDU]: Oder man ist unvermögend, und dann hilft die beste Zeit nicht!)

Worum geht es hier eigentlich? Im Rahmen der Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für das Heimrecht auf die Länder übertragen worden. Alle Länder sind jetzt gefordert, eine Nachfolgeregelung zum Bundesheimgesetz zu schaffen. Es besteht jedoch keine Eile, weil das Bundesgesetz solange seine Gültigkeit behält, bis landesrechtliche Regelungen geschaffen worden sind. Somit besteht auch Rechtssicherheit. Nach meinen Informationen haben bisher drei Bundesländer – aber inzwischen, habe ich gehört, sind es wohl doch vier Bundesländer – davon Gebrauch gemacht, landesrechtliche Regelungen zu treffen. Niedersachsen ist auch noch nicht darunter. Was genau ist unser Anspruch? Unser Anspruch ist, dass Qualität vor Eile geht. Man hätte es sich leicht machen können und das Bundesrecht einfach weitgehend auf das Landesrecht übertragen können, aber genau das wollen wir nicht,

(Unruhe bei der CDU und bei der FDP)

sondern, wir wollen die Chance nutzen, die bremische Nachfolgeregelung an den tatsächlichen Bedürfnissen und Interessen der Menschen zu orientieren.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Das gilt erstens für bauliche und personelle Standards, Qualität, eine bessere Differenzierung von Altenhilfe ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

und Behindertenhilfe. Zweitens gilt das insbesondere für neue Wohnformen. Wir haben es jetzt mit einer Generation von Senioren, aber auch von Menschen mit Behinderungen zu tun, die einfach andere Bedürfnisse haben, zum Beispiel auch, was Wohnen betrifft, und darauf müssen wir Rücksicht nehmen.

Im Übrigen wird es wahrscheinlich auch nicht mehr Bremisches Heimrecht heißen, weil das Wort Heimrecht wirklich von gestern ist, weil es auf Institutionen abstellt. Das bildet nicht mehr die Wirklichkeit ab.

(Abg. R o h m e y e r [CDU]: Jetzt ver- schwenden Sie Redezeit mit Begriffsfra- gen statt inhaltliche Argumente vorzu- bringen!)

Stattdessen könnte es zum Beispiel Bremisches Wohnund Betreuungsgesetz heißen.

Wie ist der aktuelle Stand, und wie geht es jetzt weiter? Herr Dr. Möllenstädt hat es eigentlich eben inhaltlich schon gesagt. Erste inhaltliche Vorstellungen wurden im letzten Jahr mit Verbänden der Träger, der Kostenträger und der Seniorenvertretung erörtert. Zurzeit befindet sich das Gesetz in der Ressortabstimmung, und ab Sommer werden die Verbände um Stellungnahmen gebeten, im Herbst gehen wir dann in die Beschlussfassung. Das Ganze ist, wenn es sorgfältig bearbeitet werden soll, nicht schneller zu machen, und schon gar nicht bis zum 30. Juni 2009, wie von der FDP gewünscht. Statt einen Dringlichkeitsantrag zu stellen, hätten Sie sich vielleicht einfach auch im Ressort erkundigen können.

(Zuruf von der FDP: Das haben wir gemacht!)

Ich bin über diesen Dringlichkeitsantrag sowieso etwas verwundert gewesen, weil mir eigentlich ziemlich klar gewesen ist, dass das aktuell alles in Arbeit ist. Wir sind jetzt jedenfalls alle ganz gespannt auf den Entwurf und freuen uns auf die Diskussion dazu, und Ihren Antrag werden wir ablehnen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Troedel.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe den Dringlichkeitsantrag der FDP so verstanden, dass es um ein Gesetz ging und nicht um einen Namen.

Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien heißt es, ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Wir werden ein Heimgesetz auf den Weg bringen, in dem neue Wohnformen berücksichtigt werden. Die Fachkraftquote und andere Qualitätsstandards zum Schutz der