Meine Damen und Herren, Volksbegehren und Volksentscheid haben in unserer Landesverfassung seit 1947 einen herausragenden Platz als die Form unmittelbarer Wahrnehmung der Volkssouveränität neben der mittelbaren, die wir hier als Bürgerschaft und der Senat durch Wahlen repräsentieren. Unser gemeinsames Ziel – das hat die gesamte Arbeit des Ausschusses und des vorherigen gezeigt – ist es, die Volksgesetzgebung in Bremen nicht nur als Idee, sondern in der Realität und in der Praxis zu erleichtern und denjenigen eine faire Chance zu geben, die sie als Initiatoren und Unterstützer in die Realität umsetzen wollen. Wir wollen auch den Raum und die Reichweite solcher Initiativen in finanzieller Hinsicht in sinnvoller Weise erweitern.
Dafür senken wir, das ist der Vorschlag, das Quorum für die Einleitung eines Volksbegehrens von zehn auf fünf Prozent, und das Quorum bei der Abstimmung von 25 auf 20 Prozent bei einfachen Gesetzen. Wir wollen die engen Grenzen, die der Volksgesetzgebung bei möglichen finanziellen Folgen ihrer Entscheidung durch die Gerichte in der Vergangenheit gezogen worden sind, aufweichen, wir wollen ihnen mehr Möglichkeiten, mehr Chancen geben. Auch das war unser gemeinsamer Standpunkt. Drittens erweitern wir die Möglichkeiten und Chancen für einen politischen Dialog zwischen Volksbegehren-Initiatoren und dem Parlament, der heute nahezu ausgeschlossen ist.
genannt, weil ich als Ergebnis dieses Ausschusses nach Artikel 125 Landesverfassung vor allem hervorheben möchte, wie weit wir bis heute gemeinsam gekommen sind. Übrigens habe ich mich sehr gefreut, dass am vergangenen Mittwoch der Präsident des Staatsgerichtshofs, Prof. Rinken, in seinem Festvortrag hier in diesem Hohen Haus von sich aus diese Änderung als dringend notwendige Weiterentwicklung unserer Landesverfassung benannt hat. Ich glaube, in diesem Punkt waren sich mit ihm alle einig.
Es gibt noch Differenzen, und sie werden vermutlich – soweit eine Diskussion heute stattfindet – auch im Vordergrund stehen. Das ist normal. Aber im Sinne der gelassenen Entspanntheit oder auch umgekehrt, die diese kurze Arbeit des Ausschusses geprägt hat, möchte ich abschließend meine Hoffnung und auch meine Überzeugung ausdrücken, dass es am Ende in der dritten Lesung niemanden in diesem Haus geben wird, der diesen ganz großen Schritt nach vorn für die Erleichterung, den Willen der Bevölkerung, der Bürgerinnen und Bürger direkt zum Ausdruck zu bringen, noch einmal aufs Spiel setzen wird. Ernsthaft kann ich mir das nicht vorstellen. Insofern bedanke ich mich für die Arbeit in dem Ausschuss. Wir sind noch nicht so weit – –.
(Zuruf des Abg. S t r o h m a n n [CDU) ] Nein, das betrifft das ganze Haus! Es wäre ein großer Irrtum – Herr Kollege, ich bin ja nur Berichterstatter, gestatten Sie mir diesen Satz! –, in dieser Frage irgendwo nach links, rechts oder in die Mitte zu schauen. Das ist unsere gemeinsame Aufgabe. Wir sind gemeinsam gestartet, die Sektkorken knallen heute noch nicht (Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)
wie gestern beim Schulgesetz, aber ich bin sicher, nach der dritten Lesung wird es der Fall sein. – Ich bedanke mich bei Ihnen!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dr. Kuhn hat die Beratungen im Ausschuss richtig wiedergegeben, wobei ich nur anmerken darf, dass der Bericht heute sehr viel länger war als die Sitzung und die Beratung in der Sitzung.
Zu unserem Bedauern sah sich die Koalition nicht in der Lage, noch einmal die Frage zu diskutieren, wie Volksbegehren auch für Verfassungsänderungen erleichtert werden können. Ich darf daran erinnern, dass dies ein ausdrücklicher Wunsch auch gerade von „Mehr Demokratie e. V.“ gewesen ist. Das Thema wurde ziemlich kurz und bündig unter den Tisch gekehrt. Ich denke, das ist dem Umstand geschuldet, dass es zwischen Rot-Grün in dieser Frage bis heute unterschiedliche Meinungen gibt. Ich will auch an dieser Stelle – ich habe es bereits im Ausschuss und auch in den Vordebatten getan – darauf hinweisen, dass auch für die CDU-Fraktion die Verfassung ein ganz besonderes Gut ist, ein besonderes Gut der Demokratie, das nicht ohne Not geändert werden sollte. Dennoch muss man aber anerkennen, dass auch die Verfassung nicht immer in allen Punkten unveränderbar sein kann. Sie ist in Bremen in der Vergangenheit genau wie das Grundgesetz oft geändert worden. Wir sind daher der Meinung, dass auch die Bürgerinnen und Bürger eine realistische Möglichkeit haben müssen, eine Verfassungsänderung per Volksentscheid zu beantragen. Daher sind wir der Auffassung, dass die Nutzung verfassungsrechtlich vorgesehener Instrumente der direkten Demokratie für Bürgerinnen und Bürger nicht an formalen Hürden scheitern sollte und von vornherein als aussichtslos erscheinen darf. Wir hatten daher im Vorfeld zu der Ausschusssitzung zwei Vorschläge gemacht. Eine Möglichkeit der Erleichterung wäre das Hamburger Modell gewesen, wie die Hamburger es auch beschlossen haben und durchführen. Dieses Modell habe ich Ihnen in der letzten Debatte bereits vorgestellt. Ein anderer Weg ist es, Volksentscheide über verfassungsändernde Gesetze dann zuzulassen, wenn zehn Prozent der Stimmberechtigten das Volksbegehren unterstützt haben. Wir sind der Meinung, dass es genügt, wenn das Unterschriftenquorum bei Verfassungsänderungen doppelt so hoch ist wie bei einfachen Gesetzen. Das dann folgende Zustimmungsquorum bei verfassungsändernden Gesetzen sollte von 50 Prozent auf 40 Prozent gesenkt werden. Auch hier genügt es, wenn das Quorum für verfassungsändernde Gesetze doppelt so hoch ist wie für die einfache Gesetzgebung. Dagegen hätte die Beibehaltung eines Zustimmungsquorums von 50 Prozent zur Folge, dass Volksentscheide über Verfassungsänderungen auch in der Zukunft von vornherein keine wirklich realistische Chance auf Erfolg hätten. Soweit zu diesen Komplex! Ich weiß, heute wird nur dieser Bereich abgestimmt, aber wir haben – ich will unseren Antrag hier nur in Gänze darstellen – noch einen zweiten Änderungsantrag eingebracht, der finanzwirksame Volksbegehren betrifft. Wir haben auch in der Vergangenheit klar gesagt, dass wir den Vorschlag der Koalition, nämlich eine Gegenfinanzierung für finanzwirksame Volksbegehren zu fordern, nicht mittragen können. Wir möchten, wie ich glaube, alle in diesem Hause eine
maßvolle Ausweitung der Möglichkeit, finanzwirksame Volksbegehren durchzuführen, aber wir möchten das durch eine Konkretisierung des Gesetzes über das Verfahren beim Volksentscheid. Wir sind der Meinung, dass aufgrund der Komplexität des Haushaltsrechts ehrenamtliche Initiatoren überfordert sind, wenn sie denn einen rechtskonformen Vorschlag zur Gegenfinanzierung ihres Vorhabens vorlegen sollen, insbesondere dann, wenn sich die Finanzierung auf einen künftigen Haushalt bezieht, der noch gar nicht existiert.
Meine verehrten Damen und Herren, Herr Dr. Kuhn hat es angesprochen, wir haben in den Gesamtberatungen zur Erleichterung der Volksgesetzgebung viel erreicht, und das ist gut so. Wir sollten aber nicht auf halbem Wege stehen bleiben, sondern jetzt ein Gesetz auf den Weg bringen, das auch die Erleichterung von Verfassungsänderungen mit einbezieht, aber leider scheint das Hindernis zurzeit ausschließlich bei der SPD zu liegen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, wenn Sie denn meinen, dass Sie das Thema aussitzen können, um am Ende eine Zweidrittelmehrheit für eine Verfassungsänderung zu erreichen, so muss ich Sie leider enttäuschen. Mit unserem Antrag haben wir heute ein ganz klares Bekenntnis abgegeben, und ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Winther, Herr Strohmann, ich habe ein bisschen ein Problem mit dem Antrag, den Sie gestellt haben, gar nicht, weil ich den in den Bereichen, die wir jetzt hier diskutieren, den Verfahrensgegenstand, für politisch schwierig halte, das ist nicht das Problem, aber er wird doch gar nicht zu dem führen können, was Sie hier postulieren. Ich lese einmal vor. Sie beantragen, dass der verfassungsändernde Artikel 1 Nummer 3 b des Gesetzentwurfs gestrichen werden soll.
Ich zitiere einmal, was wir für Veränderungen in der Landesverfassung vornehmen wollen. „Ein Volksentscheid über den laufenden Haushaltsplan, über Bezüge oder Entgelte öffentlicher Bediensteter oder vergleichbarer Personen und über Steuern, Abgaben, Beiträge und Gebühren sowie über Einzelheiten solcher Gesetzesvorlagen ist unzulässig.“ Jetzt kommt es, das ist die entscheidende Neuerung: „Finanzwirksame Volksentscheide mit Wirkung für zukünftige Haushaltspläne sind zulässig, soweit diese die Strukturen eines zukünftigen Haushaltes nicht wesentlich verändern, den verfassungsrechtlichen Regelungen des Haushaltsrechts, welchen auch die Bürgerschaft für die Aufstellung des Haushaltsplans unterliegt, entsprechen und zur Gegenfinanzierung keine Haus
haltspositionen herangezogen werden, die gesetzlich, vertraglich oder auf andere Weise rechtlich gebunden sind.“ Diesen Passus wollen Sie streichen. Was ist die Konsequenz daraus? Herr Röwekamp, die Konsequenz ist, es bleibt bei der jetzigen verfassungsrechtlichen Regelung. Was ist die jetzige verfassungsrechtliche Regelung in der Interpretation des Staatsgerichtshofs? Es sind keine finanzwirksamen Volksentscheide möglich. Wenn wir dem zustimmen wollen, was Sie hier vorschlagen, heißt das, dass wir keine finanzwirksamen Volksentscheide für die Zukunft zulassen wollen. Ich glaube, das ist eine isolierte Position der CDU, der wir auf jeden Fall nicht folgen können.
(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen – Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Deswegen stimmen wir abschnittsweise ab!)
Zur Kritik dessen, was Sie uns vorwerfen, dass es nämlich unglaublich kompliziert sei, was wir in unserem Gesetzentwurf vorschlagen, möchte ich noch einmal kurz erläutern, was wir eigentlich wollen und worauf das fußt. Der Ausschuss hat sich in seiner Mehrheit für ein Deckungsvorschlagsmodell entschieden. Dieses Deckungsvorschlagsmodell stellt den Volksgesetzgeber dem Parlamentsgesetzgeber gleich, das heißt, beide Institutionen, der Volksgesetzgeber und das Parlament sollen denselben Spielregeln unterliegen, und das finden wir richtig. Anders als die CDU gehen wir auch davon aus, dass jeder Initiator eines finanzwirksamen Volksbegehrens seine Vorstellungen hat, wie er sein Projekt auch finanzieren möchte. Was wir verlangen, ist relativ einfach: Wer als Initiator eines Volksbegehrens fordert, dass in Zukunft jährlich 200 Polizeianwärter eingestellt werden, soll auch benennen, ob hierfür der Zuschuss des Theaters gestrichen werden oder lieber auf Eingliederungsmaßnahmen für Behinderte verzichtet werden soll. Wer Klassenfrequenzen senken oder den Ausbau der Kinderbetreuung verstärken will, soll sagen, ob hierfür weniger Polizeianwärter eingestellt oder die Haftbedingungen im Gefängnis verschlechtert werden sollen. Ich meine, die Verteilung von naturgemäß begrenzten öffentlichen Ressourcen führt dazu, dass es neben den Begünstigten von Volksbegehren auch immer Belastete geben muss. Wir wollen mit unserem Vorschlag, dass die Initiatoren von Volksbegehren auch die durch die beabsichtigte Entscheidung Belasteten ausweisen müssen. Erst hierdurch entsteht eine echte Wahl für die Bürger, seien sie nun belastet oder begünstigt. Die angestrebte Gleichbehandlung des Volksgesetzgebers und des Parlaments gebietet es nicht nur rechtlich, sondern – das ist auch meine tiefe Überzeugung – es gebietet sich auch inhaltlich, dass derjenige, der die Musik bestellen will, auch sagen muss, wie er sie denn bezahlt.
Abschließend, um den Strich darunter zu machen! Frau Winther, der Antrag der CDU konserviert nicht nur die bisher bestehenden Verhältnisse, und das finde ich ein bisschen schofelig, sich dann hier hinzustellen und zu sagen, wir wollen weiter,
sondern er lehnt finanzwirksame Volksentscheide ab. Das ist der erste Punkt! Der zweite Punkt ist, Sie werten schlicht und ergreifend die Initiatoren von Volksbegehren intellektuell ab. Das heißt für mich, diesem Antrag kann ich nicht zustimmen. – Danke!
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe den Antrag der CDU etwas anders verstanden.
Ich finde, er hat zwei Kernanliegen. Das eine Kernanliegen ist, die Quoren für verfassungsändernde Volksbegehren zu senken,
der zweite Kern ist, die Frage der Haushaltswirksamkeit von Volksbegehren zu ändern und nicht zu streichen. Ich sage hier: Erstens, das, was im jetzigen Entwurf steht, die Möglichkeit, haushaltswirksame Änderungen zu beschließen, das finden wir einen gewissen und notwendigen Schritt. Ich denke einmal, das ist ein Schritt in eine Richtung, die wir wollen. Wir würden auch die Änderung, die dort vorgeschlagen ist, nicht mittragen, weil wir die jetzt vorgeschlagene Lösung dann doch letztendlich für besser halten, auch wenn die Spielräume ziemlich eng sind.
Wir teilen die Ansicht, dass die Gegenfinanzierung von Volksentscheiden eine echte Bremse ist, um Volksentscheide möglich zu machen. Natürlich bekommen wir möglicherweise ein Problem mit der Finanzierung von diesen Dingen, aber auf der anderen Seite muss man auch sehen, wenn man für etwas ist und die Leute gleichzeitig zwingt, einen Gegenfinanzierungsvorschlag zu machen, dann hat man eine gute Chance, dass man diejenigen, die für etwas sind, gleich wieder in die fünf Gruppen spaltet, die das möglicherweise anders machen. Das, finde ich, ist eine Bremse, die meiner Meinung nach den Menschen nicht Mut macht, sich mehr um direkte Demokratie zu kümmern. Des––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Ob wir hier eine Mehrheit in diesem Haus finden oder nicht, entscheidet sich meiner Meinung nach letztlich an der Frage: Machen wir eigentlich verfassungsändernde Volksbegehren möglich, oder machen wir sie nicht möglich? Der zentrale Kritikpunkt an dem, was wir jetzt als Entwurf vorliegen haben, ist, dass es an einer Stelle etwas gibt, das verfassungsändernde Volksbegehren schlicht unmöglich macht, zumindest schon einmal aufgrund des Eingangsquorums. So viele Unterschriften kann man in dieser Zeit nicht sammeln, und dann auch noch aufgrund des Zustimmungsquorums, weil man von direkter Demokratie verlangt, dass mehr Leute einer Verfassungsänderung zustimmen, als dieses Haus bräuchte, um eine Verfassung zu ändern.
Wenn man Gleichstellung von Volksbegehren von direkter Demokratie und Parlament zu Ende denkt – und das würden wir gern unterstützen –, dann, finde ich, ist eine Absenkung des Eingangsquorums auf zehn Prozent und eine Senkung des Zustimmungsquorums auf 40 Prozent genau das Maß, um Parlament und direkte Demokratie gleichzustellen. Wir unterstützen deswegen in diesem Änderungsantrag diejenigen Passagen, die auf diese Änderung von verfassungsändernder Volksgesetzgebung hinsteuern. Wenn diese Passagen nicht angenommen werden, würden wir der zweiten Lesung nicht zustimmen.
Wir haben in der ersten Lesung zugestimmt, um das Verfahren auf den Weg zu bringen. Wir hatten dann eine Situation, wo ich möglicherweise, weil ich erst zwei Jahre in diesem Parlament bin, gemeint habe, wir haben dann einen Ausschuss, und wir versuchen dann noch einmal über die Sachen zu reden. Ich glaube, Herr Dr. Kuhn, Sie haben einen Weltrekord im Ausschussvorsitzender sein aufgestellt, zumindest in der Kürze.
Ehrlich gesagt fühle ich mich, einmal gelinde gesagt, enttäuscht. Man lädt ein, man sagt, guten Tag, man sagt, auf Wiedersehen, man geht wieder nach Hause. Das ist eine Methode, die hätte ich, ehrlich gesagt, so nicht erwartet. Wie gesagt, es möge meiner Unerfahrenheit geschuldet sein, aber es hat der Sache keinen Gefallen getan. Wir sind an der Frage, ob wir verfassungsändernde Volksgesetzgebung zulassen oder nicht, keinen Schritt weitergekommen. Meine Hoffnung war, dass man sich noch einmal überlegt, an welcher Stelle man möglicherweise Schritte machen kann. Deswegen werden wir diesem Punkt der zweiten Lesung nicht zustimmen, wenn die Änderungen hinsichtlich der verfassungsändernden Quoren nicht beschlossen werden. – Vielen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich vielleicht zu Beginn noch etwas einordnen, woran sich jetzt die Debatte rankt. Der Kollege Rupp hat es eben auch noch einmal angesprochen, wir diskutieren über einen Sachverhalt, der vielleicht nicht marginal, aber in der Anwendung dessen, was hier vor uns liegt, dann doch vielleicht nicht übermäßig wichtig ist, nämlich die Frage, ob man auch die Landesverfassung per Volksentscheid verändern können soll und mit welchem Quorum das geschehen soll. Dass das geschehen soll, oder möglich sein soll, steht außer Frage, das ist auch bereits heute grundsätzlich möglich. Nur die Frage ist jetzt, wie hoch dieses Quorum gestaltet sein soll. Aus unserer Sicht als Liberale ist das nicht der zentrale Kern des von Rot-Grün geplanten Reformwerks, den wir in der Richtung unterstützt haben und den wir in der Sache auch heute durch den vorliegenden Antrag unterstützen werden.
In Richtung der Kollegin Frau Winther und der CDU-Fraktion möchte ich sagen, ich habe irgendwann einmal verstanden, konservativ heißt, etwas später zu erkennen als andere, nämlich etwas, das andere vorher schon wussten.
Ich freue mich, dass die CDU mittlerweile anders als in der letzten Wahlperiode zu der Erkenntnis gelangt ist, dass Volksgesetzgebung etwas Gutes ist, etwas ist, das auch von den Bürgerinnen und Bürgern gewollt ist. Ich begrüße das ausdrücklich. Nur der Schein trügt aus meiner Sicht ein wenig, denn der Schafspelz, den Sie sich umgehängt haben, ist offensichtlich doch ein wenig zu kurz, denn Sie stellen Bedingungen auf und sagen, Sie werden dem vielen Guten, das wir gemeinsam erreicht haben, in dem jetzigen Kompromiss nicht zustimmen, wenn nicht noch die letzten fünf Prozent hinzukommen, und das ist genau das, was man nicht tun kann. Verantwortliche Demokraten, zu denen sich die Liberalen zählen, arbeiten immer an der Sache, deshalb werden wir diesem Thema hier auch zustimmen, weil wir glauben, wir machen einen enormen Schritt nach vorn.
Wir können uns auch noch weitere Dinge vorstellen, bei vielen Punkten sind wir völlig überein, auch wir können uns gesenkte Quoren für die Verfassungsänderung weiterhin vorstellen, wir können uns auch vorstellen, dass man auf diesen Gegenfinanzierungsvorschlag verzichtet. Wir haben das diskutiert, dafür gibt es keine Zweidrittelmehrheit in diesem Haus, des
halb ist der Weg, der jetzt ausgehandelt wurde, der Kompromiss, der die größte Schnittmenge bietet, und ich bin dafür, dass man dies heute macht, dass man dies heute beschließt, weil es etwas Gutes für die Volksgesetzgebung im Land Bremen ist.
Im Übrigen, Frau Winther, Sie haben gesagt, man soll nicht auf halbem Wege stehen bleiben. Deshalb muss man aber trotzdem erst einmal in die richtige Richtung gehen und nicht stehen bleiben, bevor man den Weg geht, und das ist etwas, für das wir Sie hier gern gewinnen wollen. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Position zu überdenken. Wir haben Ihre Argumente im Ausschuss sehr ausführlich diskutiert, wir sind allerdings – anders als die CDU – zu dem Ergebnis gekommen, dass eine einfachgesetzliche Regelung, so wie Sie sie beim Thema finanzwirksame Volksentscheide hier vorgelegt haben, den Anforderungen, die wir daran stellen, die auch zur Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für die Initiatoren von Volksbegehren führen können, eben nicht genügt. Deshalb haben alle anderen Fraktionen gesagt, das reicht eigentlich im Grunde nicht aus, was Sie vorgelegt haben, damit stehen Sie allein da, und es ist auch kein Zeichen von besonderer Klugheit, wenn man auf eine Position, die nicht haltbar ist, auch nach all den Beratungen immer noch beharrt. Deshalb rate ich Ihnen dringend an, diesen Änderungsantrag doch irgendwann einmal zurückzuziehen und nicht ständig wieder zur Abstimmung zu stellen.