Fakt ist ferner, dass die Kosten der Weiterbeschäftigung durch die bundesweiten Möglichkeiten zur Kurzarbeit fast auf Null gesenkt werden können. Das ist unser Anspruch, und das würde, wenn Sie diese Forderung aufgreifen, zumindest ein Stück weit die Ernsthaftigkeit Ihres Antrags darstellen. Dem kommen Sie leider nicht nach, Sie bleiben dahinter zurück, und wir denken, hier könnte auf jeden Fall unter Ausnutzung der rechtlichen Rahmengesetzgebung mehr für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erreicht werden, als Sie es mit Ihrem sehr vage formulierten Antrag nur tun.
Wir haben darüber hinaus natürlich auch überlegt, ob es vielleicht andere Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung gäbe? Wir haben überlegt, ob man möglicherweise eine Transfergesellschaft einrichten kann. Wir haben davon Abstand genommen, weil wir denken, es ist keine Alternative. Wer in eine Transfergesellschaft geht, ist beim alten Arbeitgeber gekün
digt und erhält stattdessen einen neuen, befristeten Arbeitsvertrag, und der Arbeitgeber ist damit natürlich auch die leidige tarifliche Verpflichtung der Aufstockung des Kurzarbeitergeldes los. Das sind Aspekte, die wir nicht befürworten, sie haben auch nichts mit der Verhinderung von Arbeitslosigkeit zu tun. Das lehnen wir ab.
Stattdessen wäre durchaus zu überlegen, ob das Land nicht auch ergänzend mit Krediten zur Überbrückung eingreifen könnte, und zwar mit Krediten für die Garantielohnkasse, die beim GHBV besteht, um damit quasi dem GHBV kurzfristig unter die Arme zu greifen.
Gleichzeitig muss aber natürlich auch geklärt werden, wie die Hafenbetriebe hinterher entsprechend die Rückzahlung in diese Kasse sicherstellen können. Auf dem Spiel steht hier für uns eine ganze Menge: das Schicksal der Beschäftigten, auch der befristet Beschäftigten, die als Erste für diese Krise zahlen, aber auch die Zukunft des GHBV, das heißt, die Frage, ob der GHBV letztlich als soziale Errungenschaft, wie Sie es damals postuliert haben, bestehen bleibt
(Beifall bei der LINKEN – Abg. W i l l - m a n n [Bündnis 90/Die Grünen]: Sie ha- ben immer noch nicht verstanden, wie ein GHBV funktioniert! Unglaublich!)
oder ob Sie ihn zu einer x-beliebigen Zeitarbeitsfirma machen, die Niedriglöhne zahlt und ihr Personal ständig wechselt, so wie es ihr gerade beliebt. Das wollen wir nicht!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin weder blauäugig – so hieß es ja vorhin, sondern habe blau-graue Augen –, und ich werfe auch nicht mit Wattebäuschen, sondern im Moment rolle ich hin und wieder einmal eher Bauklötze über den Boden, insofern muss ich das scharf zurückweisen, wenn hier behauptet wird, dass ich mit Wattebäuschen werfen würde.
Ich will versuchen, mit ein paar Illusionen aufzuräumen! Sie haben eben das Stichwort Garantielohnkasse genannt. Wir haben den Geschäftsführer des GHBV gefragt – auch in der Hafenausschusssit––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
zung –, ob es eine Möglichkeit gibt, dass die öffentliche Hand in die Garantielohnkasse einzahlt. Da sagte er: rechtlich nicht möglich! Es ist also von staatlicher Seite rechtlich nicht möglich, in die Garantielohnkasse des GHBV einzuzahlen. Das heißt doch aber dann im Umkehrschluss, dass man das irgendwann zur Kenntnis nehmen muss und sich davon verabschieden muss, das immer wieder fordern, immer wieder zu sagen, aber man könnte doch in die Garantielohnkasse des GHBV einzahlen. Daneben habe ich vorhin beschrieben: 20 Millionen Euro braucht der GHBV bis zum Jahresende, um die Beschäftigten dort zu halten. Diese 20 Millionen Euro hat er nicht, sondern deutlich weniger, das hieße, er müsste im August in Insolvenz gehen. Jetzt können Sie sich ungefähr ausrechnen, was notwendig wäre in dieser Garantielohnkasse – ich sage einmal so über den Daumen sieben bis zehn Millionen Euro bis zum Jahresende –, um den jetzigen Stamm in Beschäftigung zu halten! Dann müssen Sie aber auch die Frage beantworten: Was machen Sie mit den Beschäftigten im Januar, im Februar, im März und im nächsten Jahr, wenn sich die Lage auf dem Markt nicht ändert?
Diese Fragen beantworten Sie aber nicht, davor drücken Sie sich! Sie reden davon, man müsste irgendwie dies und das machen, kritisieren nebenbei noch einmal die BLG, die angeblich an Dumpinglöhnen arbeiten würde. Das höre ich hier zum ersten Mal. Mein Eindruck bisher war, dass sie genau an dem Gegenteil arbeitet. Selbst wenn die BLG es als Unternehmen nicht wollte, sage ich Ihnen eines: Die Gewerkschaften im Bereich des Hafens sind so stark aufgestellt, dass sie es am Ende schon verhindern, dass dort Dumpinglöhne gezahlt werden und natürlich ein hohes Interesse daran haben, dass ihre Beschäftigten gut entlohnt werden. Insofern versuchen Sie hier bitte nicht, diesen Eindruck zu erwecken, als wären das eigentlich alles ganz böse Buben, die dort agieren. Ich glaube, dass wir als Politik hier in diesem Haus gut beraten sind, wenn wir kein Wettrennen stattfinden lassen, bei dem der, der die kreativste Lösung möglicherweise zu haben meint, an die Spitze rennt und wir versuchen, uns gegenseitig mit guten Vorschlägen zu toppen nach dem Motto: Wir wissen zwar nicht, was wir konkret machen sollen, aber wenigstens wollen wir versuchen, die Stimmen der GHBV-Beschäftigten bei der nächsten Wahl zu gewinnen. Das ist auf jeden Fall nicht unser Ansatz, und das ist auch nicht der Ansatz, der am Ende des Tages den Menschen beim GHBV hilft.
terstützung der Mehrheit in diesem Haus in Angriff genommen worden ist, verfängt im Moment erst einmal, und es müssen weitere Maßnahmen folgen, aber ich habe bisher nicht den Eindruck, dass Arbeitsagentur, GHBV, die beteiligten Hafenbetriebe, die Gewerkschaften, die sehr stark in dem Thema sind, dass da irgendjemand eine Patentlösung hat. Sie erwecken hier aber die ganze Zeit den Eindruck, als hätten Sie eine Patentlösung, als würde es reichen, „Staat“ oben daraufzuschreiben, und dann wäre das Problem gelöst, dass sie nicht genug Arbeit haben.
Ich will – weil der Kollege Dr. Möllenstädt eben zu Recht sagte, das ist für Bremerhaven ein großes Problem, was da passiert – aber auch darauf hinweisen, dass es natürlich auch für die Stadt Bremen ein großes Problem ist, wenn Sie sich den ganzen Bereich Automobilzulieferer anschauen, wo der GHBV sehr stark ist. Das heißt, wir müssen bei den Maßnahmen, die ergriffen worden sind, sehr darauf achten, dass sie passgenau sind, dass sie auf den einzelnen Fall, auf den einzelnen Beschäftigten auch zutreffen können, aber wir sollten uns dringend davor hüten, hier Patentrezepte präsentieren zu wollen. Damit streuen wir den Leuten nur Sand in die Augen, und am Ende sichert das keinen einzigen Arbeitsplatz. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Eigentlich war ich der Meinung, dass unser Dringlichkeitsantrag sehr schlüssig war,
aber hier sind viele Fragen angestoßen worden. Da wollen wir erst einmal anfangen mit Herrn Dr. Möllenstädt! Herr Dr. Möllenstädt, DIE LINKE ist nicht populistisch,
sondern sie versucht, hier zu helfen, ganz im Gegenteil zu Ihnen. Sie gehen von dem Bereich der kannibalistischen Innovation aus, sprich des zerstörerischen Erfindungsgeistes! Innovation und Vernichtung von Arbeitsplätzen stehen hier aber nicht zur Debatte, sondern wir sprechen hier zur Wirtschaftskrise und deren Auswirkungen auf unsere Hafenbetriebe.
Herr Bödeker, Sie verwechseln da irgendetwas: Wenn Sie hier gleichzeitig DIE LINKE und Planwirtschaft zusammenbringen, dann sind Sie auf zwei unterschiedlichen Ebenen unterwegs, denn die LINKE steht nicht für Planwirtschaft, da müssen Sie andere Menschen meinen.
Dann möchte ich noch einmal zu dem Unterpunkt Lohndumping kommen, den sowohl Herr Willmann aufgegriffen hat als auch Herr Günthner! In unserem Antrag im vierten Absatz in der Mitte steht: „Die Hafenbetriebe müssen daran gehindert werden, auf billige Leiharbeitsfirmen zu wechseln oder die Tarife zu senken.“
(Abg. W i l l m a n n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: „Allen voran die BLG“, um das ein- mal richtig zu zitieren!)
Sie haben vorhin vom Hafenausschuss gesprochen, in dieser Hafenausschusssitzung hat der ver.di-Vertreter dieses Problem benannt, und zwar ist es eine Stauerei-Firma in Bremerhaven, den Namen möchte ich hier nicht nennen, da wir hier in öffentlicher Sitzung tagen, die genau dies gemacht hat. Dass wir vor allem die BLG genannt haben, liegt daran, dass die BLG ein Landesbetrieb ist, und ein Landesbetrieb muss natürlich sensibler arbeiten als ein ganz normaler Betrieb.
Eine Zwischenbemerkung! Ich wollte Sie gerade an den zwischen den Kommata befindlichen Teil zur BLG erinnern, Herr Müller! Nun haben Sie freundlicherweise das schon vorweggenommen. Ich will aber darauf hinweisen, dass Sie damit natürlich den Eindruck bewusst erwecken, als wolle die BLG da Lohndumping betreiben. Das ist deutlich falsch!
Es ist bisher deutlich gemacht worden, nicht nur versichert worden, sondern auch durch die Maßnahmen – Zwischenbemerkungen sind zulässig, Herr Kol
lege Müller, das steht in der Geschäftsordnung – von der BLG, dass sie natürlich, weil sie den GHBV für systemrelevant hält, ein hohes Interesse daran hat, ihn auch in der bisherigen Qualität zu erhalten. Insofern verwahre ich mich dagegen, dass Sie hier bewusst den Eindruck zu erwecken versuchen, als beabsichtigte die BLG, Lohndumping Tür und Tor zu öffnen.
Das heißt, dass wir es nicht wissentlich so darstellen wollten, so war es nicht gemeint. Vielleicht haben wir den Satz ein bisschen missverständlich verfasst, aber nicht mit Absicht.
Kommen wir jetzt auf den Punkt, Herr Günther! Sie haben vorhin erklärt, Einstellungen der Mitarbeiter bei bremischen Gesellschaften wäre nicht richtig. Wir sprechen hier von Einzellösungen für die Mitarbeiter. Wir sprechen hier von der Absicherung der Hafenmitarbeiter und von der Gefahr, dass sie von Hartz IV bedroht würden. Wer in Hartz IV gefallen ist, der weiß, wovon ich spreche. Lassen Sie uns lieber später noch einmal darüber sprechen!
Aber kommen wir zurück zum Thema! Volkswirtschaftlich gesehen ist hier die Erhaltung jedes Arbeitsplatzes wichtig. Wenn wir es jetzt für unsere Gesellschaften so regeln würden, dass wir diese in Gefahr geratenen Menschen kurzfristig einstellen, dann können wir so verhindern, dass sie in Hartz IV fallen.
So können wir die ehemaligen GHBV-Mitarbeiter in Weiterqualifizierungsmaßnahmen, beispielsweise eine Woche lang Bewerbungstraining, bringen. Wenn diese Mitarbeiter, die über diese Maßnahme nun mindestens 360 Tage beschäftigt waren, in die Arbeitslosigkeit gehen, dann erhalten sie sechs Monate lang Arbeitslosengeld II statt Hartz IV und haben so die Möglichkeit, über weitere Qualifizierungsmaßnahmen wieder in den Beruf zu finden. Wenn wir Glück haben, Herr Günthner, dann ist es sogar möglich, dass sie aus dem Arbeitslosengeld II wieder in den Hafenbetrieb hineinkommen, wenn die Wirtschaftskrise