Erstens: Welche Schwierigkeiten bestehen bei der gemeinsamen Nutzung des Intranets der Sozialgerichtsbarkeit in Niedersachsen und Bremen?
Zweitens: Warum kann das Bremer Sozialgericht nicht auf Urteile im Intranet der niedersächsischen Sozialgerichtsbarkeit zugreifen?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Es gibt kein gemeinsames Intranet der Sozialgerichtsbarkeit in Niedersachsen und Bremen. Das Netz des Sozialgerichts Bremen ist Teil des Bremer Justiznetzes. Das Netz des Landessozialgerichts und damit auch der Zweigstelle Bremen ist Teil des niedersächsischen Justiznetzes. Im Bremer Justizzentrum Am Wall bestehen getrennte Netzwerkanschlüsse jeweils für das Sozialgericht und für das Landessozialgericht.
Es ist in einem föderalen Staat durchaus üblich, dass der Zugriff auf ein Landesnetz auf Stellen des eigenen Landes beschränkt ist. Schwierigkeiten entstehen für die Sozialgerichtsbarkeit aber dadurch, dass das Landessozialgericht Niedersachsen–Bremen eine gemeinsame Einrichtung beider Länder ist, die folglich auch beiden Landesnetzen angeschlossen sein sollte.
Zu Frage 2: Die Daten des Sozialgerichts Bremen sind Teil des Bremer Justiznetzes. Die Daten der niedersächsischen Sozialgerichte und des Landessozialgerichts einschließlich der Zweigstelle Bremen sind Teil des niedersächsischen Justiznetzes. Zwischen beiden Netzen gibt es bisher keine Verbindung.
Zu Frage 3: Eine Verbindung der beiden Netze für eine gegenseitige Zugriffsmöglichkeit ist wegen der Zuständigkeitsgrenzen der beiden Länder nicht möglich. Für den Zugriff auf bedeutende Entscheidungen der Gerichte haben alle Richterinnen und Richter in Bremen die Möglichkeit der Recherche in unabhängig von den Landesnetzen bestehenden juristischen Datenbanken. Es gibt auch mehrere andere umfassende Informationsquellen.
Es wäre aber sinnvoll, auch dem Sozialgericht Bremen alle Informationen des gemeinsamen Landessozialgerichts zur Verfügung zu stellen, die die niedersächsischen Sozialgerichte über ihr Intranet bekommen können. Das Landessozialgericht wird dem Sozialgericht Bremen diese Informationen zukünftig in geeigneter technischer Form ebenfalls zugänglich machen.
auf einem Webserver, der Richterinnen und Richtern des Sozialgerichts Bremen über das Internet zugänglich ist. Diese Lösung wäre nur gemeinsam mit Niedersachsen zu erreichen. Der Senator für Justiz und Verfassung wird dazu dem Niedersächsischen Justizministerium einen Vorschlag machen. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Staatsrat, danke erst einmal für die ausführliche Antwort! Sie haben eben erwähnt, dass das Landessozialgericht Niedersachsen–Bremen eine gemeinsame Einrichtung sei. Im Zuge dessen denke ich an andere Dienststellen, zum Beispiel im Bereich Inneres der Polizei, anderer Landesbehörden, wo eine Kooperation mehrfach stattfindet, auch über das Intranet und Internet. Insofern ist meine Frage, wie zeitnah werden Verhandlungen mit dem Niedersächsischen Justizministerium zu einem Ergebnis führen, kann man es noch dieses Jahr erwarten?
Es gibt solche Gespräche schon seit längerer Zeit, es gibt erhebliche technische Schwierigkeiten, weil die Niedersachsen natürlich ungern ihr Netz komplett zugänglich machen wollen. Für das Bremer Netz, das teilweise nach anderen Grundlagen verfährt, ist es nicht ganz einfach. Die Verhandlungen laufen bereits, aber ein direkter Zugang zum niedersächsischen Netz ist nicht ohne Weiteres zu gewährleisten.
Eine Anmerkung! Ich würde darum bitten, dass die zuständigen Stellen, wie Ausschüsse und Deputationen, über den aktuellen Verhandlungsstand nach und nach entsprechend unterrichtet werden. – Danke schön!
Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Hafengüterverkehre“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Schaefer, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Erachtet der Senat den schrittweisen Ausbau der Gleisgruppe Speckenbüttel kurzfristig zu beginnen für notwendig, und sieht der Senat diese zentrale Gleisanlage im Bremerhavener Hafengüterverkehr neben der Funktion zur Zugbildung und Durchfahrt zunehmend auch in der Funktion als Vorstellgruppe?
Zweitens: Wie bewertet der Senat Ergebnisse der bereits erfolgten Versuchsfahrten mit 1000 Meter langen Zügen zu den Westhäfen, und plant er, sich beim Bundesverkehrsministerium für die Entwicklung eines Konzepts einzusetzen, das dabei auch die nationalen Seehafenstandorte einbezieht?
Drittens: Wie bewertet der Senat eine Reaktivierung des Rangierbahnhofs Bremen zur Entlastung der Güterverkehre oder für andere Zwecke des Schienenverkehrs?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: In den vergangenen Jahren sind die Gütertransporte auf der Schiene mit den Containerund Automobilterminals in Bremerhaven stark gestiegen. Beispielsweise erhöhte sich die Stückzahl der auf der Hafeneisenbahn bewegten Container von 288 761 im Jahr 2003 auf 525 389 im Jahr 2008. Der Anteil der Schiene im Hinterlandverkehr stieg im selben Zeitraum von rund 37 auf rund 44 Prozent.
Vor diesem Hintergrund wurde von bremenports die „Betriebliche Untersuchung zur Entwicklung des Schienenverkehrs mit dem Seehafen Bremerhaven“, mcon, Juni 2007, beauftragt. Diese Studie belegt, dass ein reibungsloser Betrieb der Hafeneisenbahn im Prognosejahr 2015 nur dann möglich ist, wenn auch eine Erweiterung des Bahnhofs Bremerhaven-Speckenbüttel um mindestens acht Gleise erfolgt. Die hierfür zuständige DB Netz AG wird die Finanzierungsmöglichkeiten sowie den Zeitrahmen zur Realisierung der Erweiterung des Bahnhofs Speckenbüttel gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zeitnah prüfen.
Aufgrund der räumlichen Entfernung zu den Container- und Automobilterminals ist der Bahnhof Speckenbüttel als Vorstellgruppe nur bedingt geeignet. Die für einen reibungslosen Betriebsablauf erforderliche Kapazitätsausweitung der Vorstellgruppen erfolgt durch Ausbau der Gleisanlagen der Hafeneisenbahn. Die Vorstellgruppe Weddewarder Tief wurde bis Ende 2007 von vier auf acht Gleise erweitert. Die Erweiterung der Vorstellgruppe Imsumer Deich von acht auf 16 Gleise ist in Planung.
Zu Frage 2: Voraussetzung zur Durchführung von Schienengüterverkehren zu und von den bremischen Häfen mit Zuglängen von bis zu 1000 Metern ist die Verfügbarkeit entsprechender Gleislängen auf den genutzten Eisenbahninfrastrukturen.
Die Anlagen der bremischen Hafeneisenbahn in Bremen und Bremerhaven und der DB Bahnhof Speckenbüttel sind nur für Züge mit einer Gesamtlänge von höchstens 700 Metern ausgelegt. Eine Anpassung der Gleislängen auf 1000 Meter würde erhebliche technische, räumliche und wirtschaftliche Probleme aufwerfen und wird deshalb vonseiten des Senats zurzeit nicht verfolgt.
Zu Frage 3: Nach Einschätzung des Senats ist die Lage des derzeit weitgehend ungenutzten Rangierbahnhofs Bremen grundsätzlich geeignet, um an dieser Stelle eine Drehscheibe für Güterverkehre und Containertransporte einzurichten. Dies bedarf aber weiterer Prüfungen und Erörterungen mit der Deutschen Bahn. – Soweit die Antwort des Senats!
Erst einmal herzlichen Dank für die ausführliche Beantwortung! Sie sagen, der ungenutzte Rangierbahnhof sei eigentlich geeignet, und Sie würden es prüfen. Ich gehe davon aus, dass Sie dementsprechende Maßnahmen ergreifen, um diese Möglichkeit dann auch zu nutzen.
Ich glaube, ja. Wir prüfen es, und man muss sehen, dass der Rangierbahnhof Bremen möglicherweise eine gute Verteilerfunktion bekommen könnte, wenn der Jade-Weser-Port in Betrieb ist, das würde auch die Attraktivität des Hafenstandorts Bremen weiter stärken. Wir sind in der Prüfung und werden entsprechend darüber berichten!
Dann darf ich davon ausgehen, dass Sie uns über die Gespräche, die Sie mit der DB und dem Bund führen, zum einen wegen des Bahnhofs Speckenbüttel und zum anderen über den Verlauf der Gespräche zu dem Rangierbahnhof, in den Deputationen auf dem Laufenden halten?
Das kann ich Ihnen zusichern, wir sind ja sowieso in engen Gesprächen mit der DB Netz AG und ändern gerade Verträge aus dem
19. Jahrhundert. Wir werden Sie über diese ganzen Verhandlungen und Ergebnisse informieren. Ich glaube, wir haben die richtige Priorität: Wir wollen, dass der Schienenverkehr von und zu den Häfen weiter ausgebaut wird.
Ist Ihnen bekannt, welche maximale Zuglänge in Deutschland erlaubt ist und aufgrund welcher Tatsache das beschlossen wurde?
Das kann ich Ihnen im Moment so nicht sagen, aber Sie haben gesehen, wir haben im Moment bis zu 700 Meter Zuglänge. Ich weiß nicht, welche Regelung es gibt, aber ich bin gern bereit, es nachzusehen.