Zu Frage 2: Das Anbieten von Proben für Babynahrung steht im Widerspruch zum Stillgedanken. Trotz Anfragen von Müttern sollen keine Proben in Geburtskliniken zur Verfügung gestellt werden. Dies entspricht der gelebten Praxis an den Kliniken im Land Bremen. Allerdings werden einzelne Pflegeprodukte an Familien aus sozial benachteiligten Verhältnissen ausgegeben. Dies stellt häufig eine Hilfe dar und behindert das Stillen nicht.
Zu Frage 3: Es ist untersagt, Babynahrung, zum Beispiel als Probenmuster, kostenlos zu Werbezwecken zu verteilen, mit Ausnahme der Abgabe an Institutionen der Gesundheitsvorsorge wie etwa an Krankenhäuser. Jedes Krankenhaus hat die Möglichkeit, über das Hausrecht jegliche Art von Werbung zu verbieten und auch Probenmuster abzulehnen. Der „Runde Tisch Stillen“ wirkt dazu auf die Krankenhäuser ein, von diesem Hausrecht Gebrauch zu ma
chen. Dem Senat sind keine Werbemaßnahmen für Babynahrung an Innen- und Außenwänden der Krankenhäuser im Land Bremen bekannt. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, teilen Sie meine Einschätzung, dass, wenn Werbung für Babynahrung in den Kliniken stattfindet, auch das im Widerspruch zu unserer Idee steht, tatsächlich stillfreundliche Umgebungen zu schaffen und eher zum Stillen anzuleiten und anzuregen, als immer auf die Alternative zu verweisen, sage ich einmal?
Da teile ich Ihre Auffassung, und ich freue mich sehr, dass wir dies hier auch gerade am Samstag mit einem sehr gut besuchten runden Tisch über alle Professionen hinweg, glaube ich, haben auch noch einmal sehr deutlich machen können. Ich erwarte eigentlich, dass sich der runde Tisch noch einmal hier auch mit dem, was formuliert worden ist, einem Konzept oder Leitlinien auseinandersetzen wird, um dem Stillgedanken zu noch mehr Aufmerksamkeit und natürlich zur Umsetzung zu verhelfen.
Die dritte Anfrage trägt den Titel „HIV-/AIDS-Prävention in Schulen im Lande Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Schmidtke, Güngör, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.
Erstens: Im Rahmen welchen Fachunterrichts beziehungsweise fächerübergreifenden Unterrichts und in welchen Klassenstufen wird das Thema HIV/AIDS behandelt?
und den betroffenen Bildungsplänen folgend vorrangig den Fächern Biologie und Politik in der neunten und zehnten Jahrgangsstufe der Sekundarstufe I zugewiesen. Der Leitfaden „Sexualerziehung“ weist dem Thema darüber hinaus fächerübergreifende Verknüpfungen zu. Selbstverständlich wird das Thema ganzheitlich aufgefasst und schließt daher die Frage der Geschlechtsidentität, der Formen des Zusammenlebens und die Problematik gesellschaftlicher Diskriminierung ein. Für das Thema bieten sich Projekte an. Als schulübergreifendes besonderes Projekt sollen hier die jährlichen schulübergreifenden „dance4Life“-Projekte genannt werden. Ich habe nicht aufgepasst, ich hatte mich verpflichtet, deutsch zu sprechen: Tanz für das Leben. Zu Frage 2: Für Fortbildung in dieser Frage kooperiert das Landesinstitut für Schule kontinuierlich mit dem Rat und Tat Zentrum Bremen. – Soweit die Antwort des Senats!
In Gesprächen mit Jugendlichen erlebt man zunehmend, dass Jugendliche diese Thematik an den armen Ländern festmachen, AIDS- und HIV-Infektionen finden nicht hier statt. Gibt es Ideen, wie der zunehmenden Sorglosigkeit und dem veränderten Problembewusstsein junger Menschen begegnet werden kann?
Das Beste ist natürlich immer, Öffentlichkeitsarbeit zu machen. Im Augenblick macht das gerade der Papst für uns. Ich glaube, das Thema ist im Augenblick in aller Munde. Jetzt aber im Ernst: Wir werden demnächst einen neuen Leitfaden vorstellen, also einen überarbeiteten, und ich denke, dann ist es auch wieder einmal an der Zeit, Öffentlichkeitsarbeit zu leisten. Das sackt immer wieder weg im Bewusstsein, und ich denke, junge Leute müssen auf dieses Thema vorbereitet werden. Es ist ein wichtiges Thema, und vor allem darf es nicht zum Drohpotenzial unter dem ausschließlichen Seuchenaspekt werden, sondern gehört ja letztlich zum Privaten dazu, und Schule muss auch auf das Leben vorbereiten.
Ich finde, wir sind aktueller als der Papst, weil wir heute darüber sprechen. Eine Zusatzfrage aber noch: Gibt es Fortbildungsangebote für Lehrer und Lehrerinnen, um deren aktuellen Kenntnisstand sicherzustellen?
Ja, die gibt es! Ich hatte eben das Rat und Tat Zentrum genannt. Lehrkräfte können sich aber auch andere Fortbildungskurse aussuchen, Pro Familia und andere bieten ähnliche Dinge an. Es empfiehlt sich auch durchaus, mit Schülerinnen und Schülern in andere Beratungsinstitutionen zu gehen, das ist natürlich zugleich auch immer Fortbildung für die Lehrkräfte.
Frau Senatorin, inwieweit sind das Gesundheitsamt und die AIDS-Hilfe Bremen in diese Prävention und in die Fortbildung mit eingebunden, ist Ihnen das bekannt?
Das habe ich jetzt nicht aktuell parat, aber ich kann es Ihnen gern nachreichen, ich denke, sie sind eingebunden.
Die vierte Anfrage betrifft den „Lärmschutz am Arster Zubringer“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Buhlert, Richter, Woltemath und Fraktion der FDP.
Erstens: Wie beurteilt der Senat die Lärmbelastung der Menschen am Arster Zubringer in Höhe Arster Landstraße/Auf dem Arster Kampe?
Zweitens: Wie wird sich die Verkehrs- und Lärmbelastung dort in den nächsten Jahren, insbesondere nach Fertigstellung des Bauabschnitts 2.2 der Bundesautobahn 281, darstellen?
Drittens: Wie wird die Lärmbelastung für die künftigen Anwohner der Neubauten in Höhe Arster Landstraße 61 sein?
Zu Frage 1: Gemäß der europäischen Umgebungslärmrichtlinie wurde eine Lärmkartierung auf der Grundlage von Daten des Jahres 2005 im Bundes
land Bremen durchgeführt. Nach den Ergebnissen dieser Lärmkartierung sind an der Südseite des Autobahnzubringers Arsten einige Anwohnerinnen und Anwohner durch Lärmpegel von mehr als 70 dB(A) über 24 Stunden und mehr als 60 dB(A) in der Zeit von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens belastet. Diese Belastung wird als hoch eingestuft. Als Auslöseschwellen für die derzeitige Lärmaktionsplanung sind in Bremen 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts festgelegt worden. Innerhalb des Aktionsplans werden im Sinne einer Prioritätensetzung in einer ersten Stufe zunächst Werte von tags 70 dB(A) und nachts 60 dB(A) herangezogen, um die dringendsten Maßnahmen zu definieren, um Entlastungen für sehr stark Betroffene zu schaffen.
Zu Frage 2: Nach Berechnungen des im Rahmen der Planfeststellung hinzugezogenen Gutachters werden gegenüber dem Jahr 2001 die Verkehrszahlen nach Fertigstellung der Bauabschnitte 2.1, 2.2 und 3.1 der A 281 bis 2015 um circa 15 Prozent ansteigen. Die erwartete Erhöhung des Lärmpegels um 0,6 dB(A) kann jedoch vom menschlichen Ohr kaum wahrgenommen werden.
Zu Frage 3: Durch den Verkehr auf der Arster Landstraße wird ein Lärmpegel über 24 Stunden von 66 dB(A) erzeugt. Auf der straßenabgewandten Seite des Hauses 61 wird über 24 Stunden ein Pegel von 63 dB(A) tags und von 55 dB(A) nachts berechnet. Der Bereich in Höhe Arster Landstraße 61 ist Teil eines im Zusammenhang bebauten Innenbereichs. Die Zulässigkeit einer rückwärtigen Bebauung wurde nach Paragraf 34 Baugesetzbuch aufgrund schon vorhandener rückwärtiger Bebauung in der Nachbarschaft im Rahmen einer Bauvoranfrage positiv beschieden.
Bauherren müssen im Rahmen ihrer Eigenverantwortlichkeit infolge des Freistellungsverfahrens nach Paragraf 66 der Bremischen Landesbauordnung zum Beispiel durch den Einbau von Schallschutzfenstern und Lüftungssystemen selbst für den notwendigen Lärmschutz sorgen. – Soweit die Antwort des Senats!
Die fünfte Anfrage bezieht sich auf das „Intranet der Sozialgerichtsbarkeit Niedersachsen und Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frehe, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.