Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion unterstützt grundsätzlich den Vorschlag von Rot-Grün, das Halten von gefährlichen Hunden in der Stadt oder im Land zu untersagen, allerdings haben wir mit dem vorliegenden Gesetzesvorschlag zwei rechtliche Probleme, die ich kurz skizzieren will.
Erstens – und das wurde eben schon vom Kollegen Tschöpe angesprochen – hat es im Jahre 2004 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegeben, aus dem hervorgeht, dass es durchaus verfassungskonform ist, wenn bestimmte Rassen als gefährlich eingestuft werden und das Halten dieser Hunde damit untersagt werden kann. Gleichzeitig hat aber das Bun
desverfassungsgericht auch festgestellt, dass der Bund und die Länder aufgefordert werden, die Entwicklung, die Gefährlichkeit dieser Hunderassen zu evaluieren. Das ist ein Punkt, der uns an der gegenwärtigen Gesetzesvorlage stört. Zweitens ist der Terminus „vorübergehender Aufenthalt“ für uns nach wie vor hinlänglich unklar. Im vorliegenden Gesetzesvorschlag ist von „nicht länger als einem Tag“ die Rede. Wer will das eigentlich kontrollieren, wann beginnt der Tag, wann endet der Tag? Dass es sich um den kalendarischen Tag handelt, ist schon klar, aber wenn jemand mittags kommt, wann ist dann der Tag zu Ende? Das ist für uns noch hinlänglich unklar. Darüber hinaus ist es so, dass das bremische Gesetz, das hier verändert werden soll, fristgemäß auf den 31. Dezember 2009 datiert ist, das heißt, es endet sowieso in circa neun Monaten, und eine Evaluation ist diesbezüglich noch nicht erfolgt. Das, was das Bundesverfassungsgericht vorgegeben hat, ist bisher nicht durchgeführt worden. All das und darüber hinaus die Tatsache, dass beispielsweise in Niedersachsen die Haltung von gefährlichen Hunden mittlerweile wieder deutlich liberalisiert worden ist, führt für uns dazu, dass wir uns diesem Gesetzesvorschlag enthalten werden. – Vielen Dank! (Beifall bei der CDU)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Auch in der heutigen zweiten Lesung des Gesetzes muss Ihnen DIE LINKE leider eine Absage erteilen, denn noch immer sind wir der Auffassung, dass die Änderungen unangemessen, nicht durchdacht und sowohl hunde- als auch hundehalterfeindlich sind. Für uns sind die geltenden Regelungen, wie sie bisher bestehen, ausreichend. Einer weiter gehenden Einschränkung für Menschen und Tiere, für die mitunter auch nur bedingt aussagekräftige Statistiken vorliegen, können wir nicht zustimmen. Immerhin – das muss man Ihnen ja zugute halten – haben Sie zumindest eine Ausnahmeregelung für die Fälle, in denen sich der Aufenthalt in Bremen auf das Durchqueren des Landes beschränkt, aufgenommen. Das ist positiv! Aber ist die heutige Beschlussfassung überhaupt sinnvoll? Der Kollege von der CDU sprach es gerade an: Noch immer fehlt eine Konzeption für die Umsetzbarkeit. Wie soll beispielsweise die Kontrolle sichergestellt werden? Dazu haben Sie nach wie vor keine sinnvollen Antworten geliefert. Der Tierschutzbeirat hat noch keine Stellungnahme abgegeben, und Ende 2009 tritt das Gesetz sowieso außer Kraft. Wir sind der Meinung, besser wird es mit den jetzigen Änderungen nicht, und sagen deutlich Nein zu diesem Gesetz! – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben das Gesetz ausführlich im Rechtsausschuss beraten und die von dem Kollegen Tschöpe zitierte Änderung schon mit aufgenommen. Wir denken, dass das Gesetz damit eine Fassung erhalten hat, die für jeden zustimmungsfähig ist.
Frau Nitz, ich bin schon etwas erstaunt, dass Sie zwar die Hundehalter im Kopf haben, aber diejenigen, die von gefährlichen Hunden angegriffen werden, nicht unbedingt.
Ich kann Ihnen sagen, dass es mir wiederholt passiert ist, dass ein solcher Hund vor mir gestanden und mich angefletscht hat, und der Eigentümer hat gesagt, der tut ja nichts.
Vorgesehen ist, Herr Hinners, die Evaluierung zum Jahresende durchzuführen, wenn das Gesetz außer Kraft treten sollte. Ich gehe davon aus, dass es wie viele andere Gesetze, die terminiert sind, weitergeführt wird. Bis dahin soll eine Evaluierung erfolgen, das soll in das Gesetz mit aufgenommen werden. Wie gesagt, der kurzfristige Aufenthalt in Bremen ist zulässig, wir werden alos keine neuen Grenzposten am Wümmedeich aufstellen. Wenn jemand mit seinem Hund von Niedersachsen nach Bremen kommt, wird er passieren können. In der Regel ist das Bundesland Bremen an einem Tag zu durchqueren, auch das dürfte kein großes Hindernis sein. Ich sehe daher eigentlich nicht die Notwendigkeit weiterer Ausnahmen. Dass Niedersachsen eine stärkere Liberalisierung vorgenommen hat, ist für uns überhaupt kein Argument, ich bin froh, dass wir hier in Bremen eine relativ strikte Regelung gewählt haben.
Noch einmal zu den Hunderassen! Ob man es an den Hunderassen festmacht oder nicht, das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, es kann ein sinnvoller Anknüpfungspunkt sein, wenn man dann ermittelt, ob diese Hunderassen auch tatsächlich überdurchschnittlich gefährlich sind. Ich denke, dass man das evaluieren sollte. Ich weiß nicht, ob es am Charakter der Rasse liegt oder ob es auch unabhängig davon Gründe gibt, bestimmte Rassen auszuschließen.
Nein, muss man überhaupt nicht! Schauen Sie, ob ein Besteckmesser oder ein Springmesser die Motivation hat, jemandem den Bauch aufzuschlitzen, ist völlig unerheblich! Das Springmesser ist in der Lage, jemanden durch einen falschen Besitzer stark zu verletzen, deswegen betrachten wir es als Waffe und haben daher in bestimmten Bereichen das Waffenverbot für solche Messer vorgesehen.
Es gibt bestimmt Hunde, die in besonderer Weise gefährlich sind, da ist es mir egal, ob die Abrichtung durch den Halter dafür verantwortlich ist oder ob es der Rasse immanent ist. Das Ergebnis ist, dass bestimmte Hunde sehr einfach abgerichtet werden und Menschen schädigen können. Ich denke, das Gesetz ist so liberal formuliert und mit so vielen Ausnahmen versehen, dass ihm von allen zugestimmt werden kann. – Danke!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die neue Regelung, das ist bereits angeklungen, ist völlig unpraktikabel, das ist auch die Meinung der FDP-Fraktion. Die Einhaltung der Vorschrift kann mit vertretbarem Aufwand kaum überwacht werden, zudem schadet die Vorschrift Bremen als Ziel von Städtereisen sowie als Standort für Hundeschauen und -ausstellungen.
(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Städtereisen mit Kampfhunden! Was für ein Unsinn!)
Wir halten es für sehr riskant, Herr Kollege Dr. Güldner, dass Menschen, die spüren, dass ihre Freiheiten eingeschränkt werden, auch in Zukunft ihren Wohnsitz nicht mehr in Bremen nehmen, und deshalb muss diese Regelung abgelehnt werden!
Reden wir doch einmal über Sie! Ich habe mir den Beitrag des Kollegen Frehe doch genau angehört. Interessanterweise hat der Verein Hundefreunde Bremen und Umgebung e. V. bereits 2004 zu dieser Thematik einmal die Parteien befragt, was sie denn so meinen. Dazu hat sich auch unsere heutige Bürgermeisterin und Ihre damalige Fraktionsvorsitzende, Frau ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Linnert, geäußert. Sie hat damals gesagt: „Genau wie Sie“, also der Verein und Fachleute auf diesem Gebiet, „halten wir die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Hundes allein oder maßgeblich am Merkmal seiner Rasse für den falschen Anknüpfungspunkt.“ Vergleichen Sie einmal diese Aussage mit der Aussage, die gerade Ihr Kollege Herr Frehe gemacht hat! Ich wüsste gern, wo die grüne Fraktion in dieser Frage wirklich steht!
Herr Dr. Güldner, es wäre schon hilfreich, wenn Sie es jetzt vielleicht einmal hinnehmen, es bei sich klären und mir nicht dauernd dazwischenreden. Es wäre schon entscheidend, dass Sie sich auch einmal mit der Frage auseinandersetzen, wie es das Justizressort beurteilt hat. Es ist nämlich nicht so, Herr Tschöpe, dass es sich nur gegen die ursprüngliche von Ihnen vorgeschlagene Formulierung gerichtet hat, sondern, ich darf aus der Vorlage des Justizressorts zitieren, in der es heißt: „Es bestehen erhebliche Bedenken, ohne die vom Bundesverfassungsgericht geforderte und in Bremen mit der Befristung des Gesetzes auch grundsätzlich vorgesehene Überprüfung des Verbots, Hunde der bestimmten Rassen zu halten, jetzt den personellen Anwendungsbereich zu erweitern.“ Genau das tun Sie aber mit der geänderten Formulierung, das spricht genauso gegen die geänderte Formulierung.
Ja, das wollten Sie, Sie müssen aber zur Kenntnis nehmen, was Ihnen die Fachleute im Ressort gesagt haben, das ist nicht das, was man zum jetzigen Zeitpunkt vor einer Evaluation tun sollte. Sie müssen zur Kenntnis nehmen, dass diese Regelung so auch völlig unpraktikabel und unsinnig ist, und deshalb muss sie abgelehnt werden! – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für das Justizressort muss ich noch einmal klarstellen, dass die vorgeschlagene Ausnahmeregelung auf dem Vorschlag des Justizressorts beruht.
(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen – Abg. G ü n t h n e r [SPD]: Das kennen wir aber von Herrn Möllenstädt, er erzählt immer Märchen!)
Gegen die ursprüngliche Fassung des Gesetzes bestanden in der Tat Bedenken, weil sie eben sehr weit geht. Über die Ausnahmeregelung könnte man auch diskutieren, wir haben das vorgeschlagen, um die Problematik einzugrenzen. Es ist natürlich richtig, dass das Gesetz evaluiert werden muss. Man muss genau sehen, welcher Anteil von Beißunfällen auf Kampfhunde zurückzuführen ist, also genau die Frage: Lassen sich diese Unfälle tatsächlich auf Rassemerkmale zurückführen, ja oder nein? Das wird man genau machen müssen, und dann wird man möglicherweise im nächsten Jahr zu einer geänderten Fassung des Gesetzes kommen können, das steht bevor. Die Ausnahmeregelung aber – das kann ich bestätigen – beruht auf dem Vorschlag des Justizressorts. Über die Praktikabilität kann man natürlich auch diskutieren, aber den Regelungswunsch kann ich im Grunde nachvollziehen. – Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zuerst über den Änderungsantrag des Rechtsausschusses, Drucksache 17/691, abstimmen. Wer dem Änderungsantrag des Rechtsausschusses mit der Drucksachen-Nummer 17/691 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Änderungsantrag zu. Jetzt lasse ich über das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden, Drucksache 17/602, in zweiter Lesung abstimmen. Wer das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden unter Berücksichtigung der soeben vorgenommenen Änderungen in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des Rechtsausschusses, Drucksache 17/691, Kenntnis.
Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes über die Juristenausbildung und die erste juristische Prüfung