Es ist von der Fraktion der SPD und von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Antrag gestellt worden, den Tagesordnungspunkt außerhalb der Tagesordnung „Benennung von zwei ordentlichen und zwei
stellvertretenden Mitgliedern des Ausschusses der Regionen der Europäischen Union für die vierte Mandatsperiode bis 2010“ unmittelbar nach der Mittagspause aufzurufen. Besteht darüber Einvernehmen?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich stelle fest, wir verfahren so, wie ich vorgeschlagen habe beziehungsweise wie der Antrag der Koalition lautet.
Benennung von zwei ordentlichen und zwei stellvertretenden Mitgliedern des Ausschusses der Regionen der Europäischen Union für die vierte Mandatsperiode bis 2010
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die neue Koalition zeigt ein neues Verständnis von parlamentarischer Demokratie. Nachdem die Große Koalition über viele Jahre die Oppositionsrechte in diesem Parlament immer sehr geachtet, geschätzt und auch entsprechend abgesichert hat bei der Einsetzung von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen und bei anderen Dingen, scheint die neue Regierung RotGrün, obwohl mit knapperer Mehrheit ausgestattet, die Opposition in Zukunft anders behandeln zu wollen. Ich finde, das ist ein starkes Stück in diesem Parlament! Das ist nicht in Ordnung, aber es überrascht bei dem Stil dieser neuen Regierung auch nicht.
Die Bremische Bürgerschaft hat, woran sich nicht mehr alle erinnern konnten, zu dem jetzt aufgerufe––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
nen Tagesordnungspunkt ein Gesetz verabschiedet. Das Gesetz regelt, in welcher Weise die Vertreter Bremens in europäischen Organen zu bestellen sind. Nach dem Gesetz über die Rechte der Bürgerschaft bei der Benennung von Mitgliedern in europäischen Organen ist geregelt, dass die Bürgerschaft die von der Freien Hansestadt Bremen zu benennenden Mitglieder in den europäischen Organen für die Dauer der Wahlperiode wählt.
Das heißt, es ist ein Wahlrecht des Parlaments, und für dieses Wahlrecht des Parlaments gibt es in unserer Geschäftsordnung eine Regelung, sie heißt: Bei Wahlen für die Berechnung der zu vergebenden Sitze wird ein Proportionalverfahren nach Paragraf 57 a zugrunde gelegt. Es führt im Ergebnis dazu, dass das Vorschlagsrecht für die Benennung dieser beiden Mitglieder bei den beiden stärksten Fraktionen liegt und das Vorschlagsrecht für die Benennung der stellvertretenden Mitglieder auch bei den jeweiligen stärksten Fraktionen.
Deswegen ist diese Situation mit der der letzten Legislaturperiode nicht zu vereinbaren. Es geht nicht darum, dass diese Gremien nur von Regierungsmitgliedern besetzt werden. Das widerspricht im Übrigen auch dem Geist des Gesetzes selbst, denn in dem Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über die Initiative des Grünen Dr. Kuhn von damals, der sich sehr für diese Lösung stark gemacht hat, heißt es ausdrücklich – darauf wird Bezug genommen –, dass es Angelegenheit der Landtage sei, die Mitglieder zu benennen.
Wenn es eine Angelegenheit des Landtags ist, diese Benennung vorzunehmen, dann plädiere ich sehr dafür, dass wir die dafür geltenden demokratischen und stets auch von diesem Hause geachteten Regeln über die Vorschlagsrechte hier entsprechend berücksichtigen. Wenn das nicht der Fall sein sollte, beantrage ich für diesen Fall geheime Abstimmung in Wahlkabinen. Ich finde, das Parlament wäre gut beraten, in der Tradition der Rollenverteilung zwischen Regierung und Opposition diesem Verfahren auch in Zukunft Rechnung zu tragen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wir als FDP haben uns Gedanken über diesen Punkt gemacht. Ich muss sagen, nachdem der Bürgermeister heute Morgen sehr hoffnungsvoll über die Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern und auch über die Frage, wie dieses Parla
ment von außen betrachtet wird, gesprochen hat, erfüllt uns die Einlassung von Herrn Röwekamp und vor allen Dingen auch die Art und Weise, wie hier in kleinlichem Gezänk über die Verteilung der beiden zu vergebenden Mandate zwischen den beiden großen Parteien und den Grünen gestritten wird, etwas mit Sorge.
Ich glaube, es hätte diesem Haus besser angestanden, dies im Einvernehmen zu regeln, und es hätte nach außen auch einen besseren Eindruck gemacht, gerade wenn man ein wenig von dem verloren gegangenen Vertrauen zurückzugewinnen gedenkt, was heute Morgen bereits angesprochen worden ist.
Es ist doch erstaunlich, wie schnell Argumente nicht mehr gelten, wie rasch man sich die Argumente beliebig wählt. Ich habe die Debatten in den letzten Tagen zwischen den Parteien hautnah mitbekommen, und ich muss sagen, es ist schon spannend, wenn man es einmal mit dem vergleicht, was hier 1995 in der 14. Wahlperiode gesagt worden ist, als das eben benannte Gesetz verabschiedet wurde.
Ich darf mit Erlaubnis des Präsidenten aus dem Plenarprotokoll von damals zitieren. Der Kollege Dr. Hermann Kuhn, eben namentlich benannt, sagte damals: „Wenn es eine Zustimmung, eine Beteiligung des Parlaments geben soll, dann kann es nur so sein, dass es einen Zwang, eine Verpflichtung zur Konsensfindung zwischen Parlament und Senat gibt.“ Das wäre auch für heute der richtige Weg gewesen, nämlich sich im Konsens zwischen Senat und Parlament hier zu verständigen.
Ich hätte mich sehr gefreut, wenn man diesen Konsens ernsthaft gesucht hätte und hier der CDU die Möglichkeit gegeben hätte, einen auch für sie akzeptablen Weg zu beschreiten.
Ich will aber auch sagen, Herr Röwekamp, die Einlassungen, die Sie gemacht haben, überzeugen mich auch nicht, wenn ich das vergleiche, was Sie damals in der Debatte sagten. Sie waren nämlich noch weit entfernt von dem, was Sie heute sagten! Ich darf ebenfalls zitieren: „Ich neige eher dazu, angesichts des Arbeitsumfangs und der Funktion, die dort wahrgenommen werden muss, aber auch wegen des Zugriffs auf die Behörden, was Sachfragen betrifft, zu sagen, diese Aufgabe kann am ehesten durch die Exekutive bewältigt werden, zumindest was den Ausschuss der Regionen betrifft.“
Das spricht nun überhaupt nicht dafür, was Sie eingefordert haben, nämlich die Beteiligung des Parlaments an dieser Stelle. Deshalb haben Sie aus meiner Sicht auch kein Recht, dies hier derart lautstark, wie
Sie es in einigen Sitzungen in den letzten Tagen gemacht haben, für sich zu reklamieren und einzufordern!
So ist es, Herr Dr. Sieling! An dieser Stelle lassen Sie sich aus Sicht der FDP gesagt sein, wir hätten uns gewünscht, man hätte diesen Aufschlag heute hier vermieden. Ich hoffe, dass dies nicht das Klima des Hauses in den nächsten Jahren in negativer Weise beeinflussen wird. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will versuchen, die Sache noch einmal darzustellen, und ich glaube, dann relativiert sich die Aufregung.
Was ist der Ausschuss der Regionen? Es handelt sich um ein europäisches Organ, infolge der Maastricht-Konferenz eingerichtet, um die Regionen und Länder zu beteiligen. Die Benennung für diese Organe erfolgt nach gemeinsamen Regeln. Im Binnenverhältnis kann jedes Land selbst entscheiden, wie es das macht. Wichtig ist festzuhalten, es handelt sich nicht um Vertreter des Parlaments, sondern es handelt sich um Vertreter des Landes Bremen.
Ja, das ist ganz wichtig! Es handelt sich um Vertreter des Landes Bremen, genauso wie im Bundesrat Vertreter des Landes Bremen sitzen und natürlich keineswegs Vertreter der Bremischen Bürgerschaft!