Protocol of the Session on February 19, 2009

Als nächster Redner hat das Wort Herr Senator Dr. Loske.

Herr Präsident, verehrte Abgeordnete! Das Umweltgesetzbuch hat einen langen Vorlauf. Erste Entwürfe hat es in den frühen Neunzigerjahren gegeben. Auch die Umweltministerin Merkel hat seinerzeit einen Entwurf gemacht, der allerdings dann 1999 aus verfassungsrechtlichen Gründen, das war schon ein Jahr nach dem Ende ihrer Regierungsmitgliedschaft, zurückgestellt werden musste. Erst mit der Föderalismusreform vom November 2005 wurde überhaupt die Möglichkeit geschaffen, dieses Umweltgesetzbuch jetzt ganzheitlich zu integrieren. Insofern ist Ihr Hinweis, Herr Imhoff, Rot-Grün hätte es auch nicht hinbekommen, leider falsch, es stand die Verfassung davor.

Jetzt ist aber die Möglichkeit da. Der Sinn der ganzen Operation ist, dass man sämtliche Umweltaspekte, das wurde bereits gesagt, Boden, Luft, Wasser, Naturschutz, Abfall und Energie und Umweltverträglichkeitsprüfungen in einem konzentrierten Verfahren zusammenfasst und dass es eine integrierte Vorhabensgenehmigung gibt und nicht viele. Das sollte die unterschiedlichsten Zulassungsverfahren für Industrieanlagen durch eine einheitliche Genehmigung ablösen.

Insofern – Sie haben sich ja darüber gewundert, Herr Imhoff, dass Frau Dr. Mathes die Fahne der Wirtschaft hochhält – ist es tatsächlich so: Das, was Ihre Parteifreunde oder die CSU im Bundestag gemacht haben, ist direkt wirtschaftsfeindlich, und das muss auch einmal in der Deutlichkeit gesagt werden!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Anders als die großen Industrieunternehmen, die natürlich eigene Rechtsabteilungen haben, die das auch locker hinbekommen, ist es für die kleinen und mittleren Unternehmen eine ganz besondere Bürde, diese einzelnen Verfahren zu durchlaufen. Insofern haben Sie mit diesem Verhalten, das Sie oder Ihre Parteifreunde an den Tag gelegt haben, der Wirtschaft einen Bärendienst erwiesen.

Dann haben Sie gesagt, das, was Herr Gabriel vorgelegt habe, sei ein bürokratisches Monster – ich habe es mir aufgeschrieben –, das sind die Worte des Herrn Seehofer gewesen. Wie Sie wissen, ist dies natürlich falsch, das Gegenteil ist richtig. Was Herr Gabriel jetzt vorgelegt hat, war für meinen Geschmack schon der

kleinste gemeinsame Nenner, da wäre durchaus noch mehr möglich gewesen, aber das war die Untergrenze. Wenn Herr Gabriel noch weniger gemacht hätte, nämlich dem bayerischen Wunsch gefolgt wäre, Abweichungsmöglichkeiten – neudeutsch sagt man Opt-OutKlauseln – zu ermöglichen, hätte es ja faktisch bedeutet, dass die Zersplitterung des Umweltrechts angehalten hätte, und es wäre nichts gewonnen gewesen. Das UGB wäre eine leere Hülle ohne Substanz geworden. Dass die CSU das will, ist wahr, aber Sie sollten sich solch eine flache Argumentation nicht zu eigen machen!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Nun stehen wir natürlich vor dem Problem, auch wenn ich die Appelle von Frau Dr. Mathes und anderen im Prinzip richtig finde, dass man es nach Möglichkeit noch hinbekommen sollte, gerade weil der Wahlkampf naht. Diese Nummer, die von Bayern vorgebracht wurde, ist in der Sache gar nicht begründet und ist ein reines Wahlkampfgeklingel. Ich gehe davon aus, dass wir in dieser Legislaturperiode leider kein Umweltgesetzbuch mehr bekommen werden. Das ist aber umso problematischer, weil ab 2010 durch die Föderalismusreform das Bundesnaturschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz, die bis jetzt ins Rahmenrecht fielen, in diesem Jahr durch Bundesvollregelungen abgelöst werden sollten, das war ja das Ziel des Umweltgesetzbuches. Da die Länder aber ab 2010 von bestimmten bundesrechtlichen Umweltvorschriften abweichen können, besteht die Gefahr, dass es in den Bereichen des Naturschutzes und des Wasserrechtes zu einer Abwärtsspirale kommt, die zu einem schlechten Wettbewerb zwischen den Ländern führt.

Es gibt noch einen Punkt, den ich gern ansprechen möchte. Sie wissen es wahrscheinlich besser, Herr Imhoff, dass viele Ihrer Kollegen – Unionsleute – aus den Ländern mit Ausnahme der Bayern dem Entwurf zugestimmt haben. Frau Gönner, Umweltministerin des Landes Baden-Württemberg, hat zum Beispiel hundertprozentig hinter diesem Entwurf gestanden. Insofern, finde ich, isolieren Sie sich auch ein bisschen, wenn Sie 15 – oder wie viele sind es jetzt, zehn oder vielleicht acht – Umweltministerinnen und -minister oder Senatorinnen und Senatoren der unionsgeführten Regierung per se mit in die Ecke stellen, Sie alle waren dafür! Die einzigen, die dagegen waren, waren die Bayern. Man kann schon sagen, dass es ein Zeichen von politischer Führungsschwäche ist, wenn die Kanzlerin nicht sagt: Wir bekommen es locker durch den Bundesrat, mit 15 zu 1 Stimmen, aber Bayern hat faktisch ein Vetorecht, das heißt, die Politik der Bundesregierung wird durch ein Vetorecht aus Bayern blockiert.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Ob das richtige Führungsstärke ist, wage ich noch zu bezweifeln.

(Abg. S t r o h m a n n [CDU]: Das ist nun einmal so in der Koalition!)

Ein zweites Problem, das ich ansprechen möchte, das haben Sie völlig zu Recht gesagt, finde ich! Wir wissen von Niedersachsen, dass durchaus die Bereitschaft vorhanden ist, bei manchen Standards nach unten zu gehen. Wir könnten da in Probleme geraten, das muss man ganz klar sehen. Wenn es zu einem Wettbewerb kommt nach dem Motto: „Wo gelten die niedrigsten Umweltstandards?“, bekommen wir ein Problem. Deswegen ist es so wichtig, dass es der Bundesregierung jetzt noch gelingt und der neue Wirtschaftsminister sich nicht schon wieder querstellt, das konnten wir in diesen Tagen in der Zeitung lesen, wenn es mindestens darum geht, das Wasserhaushaltsgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz so zu gestalten, dass es Rechtseinheitlichkeit im ganzen Bundesgebiet gibt.

Ich sehe auch die Gefahr bei folgendem Aspekt, den ich problematisch finde: Im Umweltgesetzbuch sollte in dem Entwurf von Herrn Gabriel die sogenannte Realkompensation festgeschrieben werden. Das heißt, wenn ein Eingriff in den Naturhaushalt stattfindet, muss dieser real an anderer Stelle ausgeglichen werden. Wenn ich also irgendwo etwas baue und Fläche versiegel oder Natur zerstöre, muss ich an anderer Stelle renaturieren.

Nun soll aber die Möglichkeit geschaffen werden, keine Realkompensation zu machen, sondern sich freizukaufen, nach dem Motto: Wenn das Geld im Kasten klingt, die Ökoseele in den Himmel springt. Das halte ich für sehr problematisch, muss ich sagen, vor allem, weil bei einem Untergang des Geldes im allgemeinen Staatshaushalt nicht gewährleistet ist, dass es tatsächlich für Naturschutzzwecke eingesetzt wird. Insofern müssen wir einerseits bedauern, dass es möglich ist, dass CDU/CSU dieses Gesetz bombardiert haben, das ist wirklich sehr problematisch, das sollten wir festhalten, und andererseits müssen mindestens im Sinne eines Mindeststandards die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich Wasser und Naturschutz vereinheitlicht werden, damit es nicht zu einem Wettbewerb nach unten kommt. Und letztens sollten wir uns das Ziel UGB in der neuen Legislaturperiode mit einer hoffentlich besseren Regierung auch weiterhin vornehmen. – Danke schön!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Zu diesem Thema gibt es keine weiteren Wortmeldungen mehr.

Ich darf Ihnen noch die Restredezeiten mitteilen: Für Bündnis 90/Die Grünen bleiben noch acht Minuten, für die SPD bleiben noch elf Minuten, für die CDU

zehn Minuten, für die FDP zehn Minuten, für DIE LINKE zwölf Minuten und für den Senat neun Minuten.

Bevor ich das zweite Thema aufrufe, möchte ich noch kurz mitteilen, dass interfraktionell vereinbart wurde, nach der Aktuellen Stunde den Tagesordnungspunkt 18, Bremisches Gaststättengesetz, und den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE dazu aufzurufen.

Ich rufe nun das zweite Thema in der Aktuellen Stunde auf,

Senatsstreit beenden – wichtige Verkehrsprojekte nicht verhindern.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Pflugradt.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Präsident hat das Thema, das wir angemeldet haben, zitiert. Es gibt zwei wichtige Verkehrsprojekte in Bremerhaven und Bremen. In Bremerhaven ist es das Verkehrsprojekt der Anbindung der Häfen, und in Bremen ist es der Autobahnring der A 281. Beide wichtigen Verkehrsprojekte befinden sich im politischen Streit.

Eigentlich dachten wir, nachdem sich die Große Koalition in der Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven am 17. Dezember nach einer langjährigen Diskussion zu einem Kompromiss verständigt hat, dass die Diskussion nunmehr auf einer sachlichen und fachlichen Ebene stattfinden wird und dass der Versuch unternommen wird, den vorgeschlagenen Kompromiss – ein guter Kompromiss! – in die Tat umzusetzen. Wir müssen allerdings feststellen, dass vom Bauressort der Versuch unternommen wird, den Kompromiss auszuhöhlen. Man will den Tunnel verkürzen, er soll nicht mehr kreuzungsfrei in die Cherbourger Straße führen, und die Ampelkreuzung mindert die Leistungsfähigkeit der geplanten Hafenanbindung erheblich. Deswegen halten wir den Versuch des Bauressorts für untauglich, einen vernünftigen Kompromiss wieder in Zweifel zu ziehen!

(Beifall bei der CDU)

Nicht ohne Grund hat die Hafenwirtschaft sofort reagiert. Ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten: „Viele Firmenchefs aus der Bremerhavener Hafenwirtschaft sind über die Loske-Initiative regelrecht empört.“ Auch der Wirtschaftssenator hat dazu eine Meinung gehabt, die wir teilen, ich zitiere wieder mit Genehmigung des Präsidenten, Herr Nagel sagt zu den neuen Plänen aus dem Verkehrsressort: „Dies ist in keiner Weise mit der eigens eingerichteten Senatsarbeitsgruppe abgestimmt. Wir brauchen ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Beschleunigung, nicht Verzögerung.“ Recht hat Herr Nagel!

(Beifall bei der CDU)

Herr Nagel erinnert daran, dass die Tunnelplanungen auch mit dem Bundesverkehrsministerium geklärt und Grundlage der Finanzzusagen sind. Er sagt weiter, offenbar fürchtet Nagel, dass Dr. Loske mit den neuen Überlegungen das Projekt ins Wanken bringen könnte: „Wer dies infrage stellt, stellt die bislang getroffenen Absprachen infrage.“ Recht hat Herr Nagel, und wir teilen vollständig seine Auffassung!

(Beifall bei der CDU)

Es hat sich eine ganze Reihe von Politikern von der CDU und anderen Parteien dazu geäußert, aber ich möchte einen Sozialdemokraten dazu zitieren, der gesagt hat, es müsse jetzt ein klares Wort von Regierungschef Jens Böhrnsen zum Hafentunnel erfolgen.

(Abg. D r. S i e l i n g [SPD]: Sie meinen wahrscheinlich Martin Günthner!)

Martin Günthner, ja, genau! Von Herrn Böhrnsen möchte Herr Günthner nun wissen – so heißt es in der „Nordsee-Zeitung“ –, ob Herr Dr. Loske im Senat eine Einzelmeinung vertrete oder ob der Vorstoß von Herrn Dr. Loske dort unterstützt werde. Meine Damen und Herren, das möchte nicht nur Herr Günthner wissen, das möchten wir alle wissen!

(Beifall bei der CDU)

Leider haben wir, wie es von Herrn Böhrnsen so üblich ist, eine allgemeine Aussage erhalten, er wolle nicht in einen Streit zurück, sondern wir sollten nach vorn schauen. Das war alles, was wir vom Bürgermeister gehört haben! Ich finde, ein Regierungschef sollte in einer solch wichtigen Frage eindeutig sagen, wie seine Position ist, ob er das mitträgt, was Bremerhaven mit dem dortigen Oberbürgermeister, mit dem Bürgermeister, mit dem Wirtschaftssenator ausgehandelt hat, und ob das auch in Bremen akzeptiert wird oder nicht. Das ist wichtig, damit der Planungsprozess vorangeht!

Die Stadtverordnungsversammlung hat gesagt, sie habe eine Vorzugsvariante beschlossen. Der Magistrat ist aufgefordert worden, mit dem Land und der Hafenwirtschaft Verhandlungen zu führen, um die vom Bund nicht übernommene Finanzierung sicherzustellen. Die Entwurfsleistungen zur Vorbereitung des Planfeststellungsbeschlusses sind auszuschreiben, und die Stadtverordnetenversammlung hat das Land gebeten, bei der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH – DEGES – Gesellschafter zu werden, um diese in das Verfahren im Rahmen eines Inhouse-Geschäfts einzubinden und mit der Projektsteuerung zu beginnen.

Hier wurde der Beginn eines Planungsprozesses angesprochen. Was die Hafenanbindung am Ende dieses Planungsprozesses wirklich kosten wird, kann heute keiner sagen, bisher kann es nur grobe Kostenschätzungen geben. In Anbetracht der Preisentwicklung – wir haben das Auf und Ab letztes Jahr gerade erlebt – kann keiner sagen, wo wir am Ende landen werden. Deswegen ist es aus meiner Sicht wichtig, dass Sie, Herr Dr. Loske, die Variantendiskussion beenden, zu dem Kompromiss stehen und dass die Hafenanbindung im Interesse der Hafenwirtschaft, der Beschäftigten der Hafenwirtschaft und der Bürgerinnen und Bürger Bremerhavens wirklich ausgebaut und damit leistungsfähiger wird.

(Beifall bei der CDU)

Ein zweites, ebenfalls wichtiges Thema, nämlich die A 281, bei dem es einen Streit zwischen dem Fraktionsvorsitzenden der SPD-Fraktion, der zweimal den Versuch unternommen hat, den Bauabschnitt 2.2 der A 281, infrage zu stellen und bei dem der Senat beziehungsweise die den Senat tragenden Fraktionen – –.

(Abg. P o h l m a n n [SPD]: Man merkt, dass Sie im Urlaub gewesen sind. Sie sind überhaupt nicht in der Diskussion! – Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Streit mit wem? Ein gemeinsamer An- trag?)

Lieber Herr Pohlmann, kommen Sie nach vorn! Natürlich gibt es einen gemeinsamen Antrag! Aber das, das zwischen dem, was in dem gemeinsamen Antrag steht, und dem, was außerparlamentarisch von dem Fraktionsvorsitzenden der SPD an Initiativen in Berlin oder sonstwo unternommen wird, muss ja doch einmal zur Sprache gebracht werden, es gehört nämlich auch zur Wahrheit!

(Beifall bei der CDU)

Wenn es am 13. November 2008 im Weser-Kurier heißt: „Neue Kreuzung als Wahlgeschenk – Autobahn in Tieflage – 30-Millionen-Projekt in Huckelriede soll über Konjunkturpaket finanziert werden“, trägt das ja auch Ihre Unterstützung. Jeder wusste, wenn man solch ein Projekt neu plant, dauert es drei oder vier Jahre. Dass dies zu einer Verzögerung führt, ist klar, und es ist letztlich gescheitert, weil es nicht geht, aber es war der Versuch von Herrn Dr. Sieling, eine neue Planung auf den Weg zu bringen. Die Bürgerinitative hat natürlich sofort entsprechend geantwortet und gesagt, die zeitlichen Verzögerungen seien überschaubar und vertretbar. Sie bieten auch die Chance, die Planung für den Bauabschnitt 2.2 und den nächsten Bauabschnitt 5 zur A 1 von vornherein aufeinander abzustimmen und letztlich zu verhindern.

Des Weiteren geht es um die Rampendiskussion, auch da hat die Diskussion dazu geführt, dass Herr Pohlmann gesagt hat, eigentlich sei mit der Rampe an dieser Stelle der Autobahnring geschlossen. Man müsse im weiteren Verlauf sehen, was wir noch machen und was nicht. Deutlich wird, wenn man solch eine Rampe will – wir wollen sie! –, dass es im Bereich des Neuenlander Rings nur eine vorübergehende Lösung ist. Für uns ist der Bauabschnitt 2.2 der A 281 natürlich nicht überflüssig, sondern notwendig. Der nächste Schritt ist der Bauabschnitt 5, den wir genauso wollen und genauso mit in dem Antrag unterschrieben haben wollen.

(Beifall bei der CDU)

Deswegen setzen wir uns für diese beiden Dinge ein. Ich finde, Sie sollten dieses Hickhack beenden, Herr Dr. Sieling, immer neue Varianten ins Spiel zu bringen, zu sagen, wir machen den Tunnel, oder zu sagen, wir lösen das Problem durch die Rampe mit dem Bauabschnitt 2.2. All dies, meine Damen und Herren, löst die Probleme nicht, sondern verunsichert nur die Leute und erweckt bei der Bürgerinitiative den Eindruck, als würden sie Recht bekommen, dabei ist es aber längst notwendig, dass wir den Bauabschnitt 2.2 so schnell wie möglich auf den Weg bringen genauso wie den Bauabschnitt 5. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Willmann.