Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die Fluglinie Ryanair hat in Bremen keine eigene spezielle Praxis, Rollstuhl nutzende Passagiere über die Treppe zum Flugzeug beim Abflug und der Ankunft zu transportieren. Die Begleitungen und die Transporte von Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, erfolgen in Übereinstimmung mit der entsprechenden Verordnung durch und im Auftrag der Flughafen Bremen GmbH.
Für Flüge von Luftverkehrsgesellschaften, die die Fluggastbrücken am Hauptterminal nutzen, können die Transporte der in der Mobilität eingeschränkten Personen im Rollstuhl über die Fluggastbrücken durchgeführt werden. Für Flüge aller anderen Luftverkehrsgesellschaften, zu denen unter anderem auch Ryanair, Air France und KLM sowie Teile der Lufthansa-Unternehmensgruppe gehören, werden die Transporte mit speziell ausgerüsteten Fahrzeugen über das Vorfeld zu den Flugzeugen durchgeführt. Anschließend erfolgen die Transporte über die Treppen in die Flugzeuge.
Die Flughafen Bremen GmbH verfügt über keine eigenen Hebefahrzeuge für Personen mit eingeschränkter Mobilität. In besonderen Fällen, wie zum Beispiel bei erheblich übergewichtigen Personen, wird eine elektrische Steighilfe eingesetzt. Im Normalfall werden die betroffenen Personen von dem Personal der Bremen Airport Service GmbH oder der flughafeneigenen Feuerwehr über die Flugzeugtreppen in die Flugzeuge getragen.
Zu Frage 2: Der Verkehrsflughafen Bremen findet in Bezug auf Einrichtungen und Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung gerade bei den Behindertenverbänden guten Anklang. Der Flughafen informiert sich laufend über aktuelles Know-how und technische Innovationen zur Verbesserung der Reisequalität für behinderte Reisende und hat die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität im völligen Einvernehmen mit den Behindertenverbänden umgesetzt.
Dem Senat sind keine Beschwerden über die Verhältnisse am Flughafen Bremen von Personen bekannt, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Die Flughafen Bremen GmbH verfügt über angemessene Hilfen für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Sofern handhabbarere und bezahlbare Hilfen für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, auf dem Markt zur Verfügung stehen,
An großen Flughäfen werden Hebebühnen für den Ein- und Ausstieg von Passagieren mit Behinderung verwendet. Für Bremen als kleinerem Flughafen würde die Anschaffung eines solchen Fahrzeuges nicht die Grenzen des Verhältnismäßigen wahren: Bei diesen Hebebühnen handelt es sich um große und sehr teure Lastkraftfahrzeuge, die schon ob ihrer Größe nur an großen Flugzeugen sinnvoll einzusetzen wären. In Bremen verkehren aber auch viele kleinere Flugzeuge, die mit einer solchen Bühne nicht bedient werden könnten.
Der Senat nimmt diese Anfrage zum Anlass, die Flughafen Bremen GmbH um Prüfung zu bitten, ob der Einbau eines elektrisch betriebenen Treppenliftes in eine oder mehrere mobile Treppen technisch möglich und mit vertretbarem finanziellen Aufwand realisierbar ist. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Staatsrat, ist Ihnen bekannt, dass sich Ryanair von allen anderen Fluggesellschaften dadurch unterscheidet – entgegen Ihrer Antwort –, dass sie keine herangefahrenen Treppen benutzt, sondern nur die flugzeugeigenen Treppen?
Das können wir prüfen, das ist mir im Moment nicht bekannt, und ich habe Ihnen ja auch gesagt, wir werden Ihre Anfrage zum Anlass nehmen, um den Flughafen Bremen und auch die Bremen Airport Service GmbH zu bitten zu sehen, was man da noch an Verbesserungen machen kann.
Herr Staatsrat, ist Ihnen bekannt, dass diese von Ihnen zitierte neue Verordnung der Europäischen Gemeinschaft über die Rechte von Personen mit eingeschränkter Mobilität vorsieht, dass dieses Herauf- und Heruntertragen keine angemessene Verhaltensweise gegenüber behinderten Menschen ist?
Wir haben ja auch gesagt, wir wollen prüfen, was man an weiteren Maßnahmen machen kann. Das ist sicherlich nicht optimal. Wir müssen nur sehen, was mit vernünftigem wirtschaftlichen Aufwand zu betreiben ist. Wir werden
den Flughafen auch bitten, das zu prüfen. Wir haben allerdings – und darauf darf ich auch noch einmal hinweisen, aktuell keine Beschwerden von Personen zur Kenntnis genommen – aber ich kann Ihnen nur sagen: Wir werden auch mit Ryanair darüber sprechen, wie man da die Bedingungen verbessern kann.
Herr Staatsrat, ist Ihnen bekannt, dass das Luftfahrtaufsichtsamt eine Beschwerdestelle eingerichtet hat, und sind Ihnen Beschwerden, die dort über den bremischen Flughafen eingereicht worden sind, zur Kenntnis gekommen?
Dann kann ich Ihnen nur sagen: Wenn Sie das jetzt so andeuten, werde ich dem sofort nachgehen, und dann wird sich unser Ressort erkundigen, welche Beschwerden es gibt, und dann werden wir schauen, wie wir dem abhelfen können.
Eigentlich ja! Da Ryanair auch nach Treviso fliegt, denke ich, müssten die gleichen Maßnahmen, die in Treviso eingesetzt werden, auch
in Bremen eingesetzt werden können, und deswegen werden wir das prüfen und werden dann auch mit der Bremen Airport Service GmbH und der Bremen Flughafen GmbH darüber sprechen.
Die neunte Anfrage befasst sich mit dem Thema „Verwendung der zurückgestellten Regionalisierungsabgaben“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Strohmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Erstens: In welcher Weise beabsichtigt der Senat, auf die bei der Bremer Toto und Lotto GmbH entstandenen Rückstellungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Regionalisierungsstaatsvertrag vorzeitig zuzugreifen?
Zweitens: In welcher Höhe sind diese Mittel gebildet worden, und nach welcher Berechnung und welchem Verfahren werden die Mittel im Land Bremen verteilt?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Gegen die Untersagung der Durchführung des Regionalisierungsstaatsvertrages durch das Bundeskartellamt im August 2006 haben die Lottogesellschaften Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Als Folge der Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes zur Regionalisierung der Erträge von gewerblichen Spielvermittlern wurden für die Jahre 2006 und 2007 die durch die Bremer Toto und Lotto GmbH aus den Erträgen der gewerblichen Spielvermittler gebildeten Rückstellungen weder der Regionalisierung zugeführt noch ausgeschüttet. Die Rückstellung aus den Ergebnissen der Jahre 2006 und 2007 beträgt rund 16,2 Millionen Euro.
Am 14. August 2008 hat der Bundesgerichtshof in der streitigen Frage den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks untersagt, den Bundesländern Daten für Zwecke der Regionalisierung mitzuteilen. Die Durchführung des Regionalisierungsstaatsvertrags auf der bisherigen Basis ist damit praktisch unmöglich. Das Bayerische Finanzministerium hat federführend für die Finanzministerkonferenz eine Entscheidung darüber vorzubereiten, ob beziehungsweise nach welchen Grundsätzen die Regionalisierung durchgeführt werden kann.
Der Senat hat sich angesichts drängender Finanzierungsprobleme einiger gesetzlicher Destinatäre entschieden, einen für Bremen sicher verbleibenden Betrag aus der Regionalisierungsrücklage zu entnehmen. Die restliche Rückstellung soll zunächst für den Fall einer Regionalisierung weiterhin vorgehalten werden.
Von der jetzt beschlossenen Entnahme in Höhe von 3,1 Millionen Euro entfallen gemäß den gesetzlich bestimmten Anteilen auf die stadtbremischen Senatsressorts rund 2 Millionen Euro. Bremerhaven erhält – wie auch die sonstigen privaten Destinatäre – rund 0,5 Millionen Euro.