keit eines 61-jährigen Sexualstraftäters vor, der im Oktober 2008 wegen einer Justizpanne vorzeitig aus der Justizvollzugsanstalt Lübeck entlassen wurde und nach Medienberichten beabsichtigt, seinen Wohnsitz in das Bundesland Bremen zu verlegen?
Zweitens: Welche konkreten Maßnahmen sind vonseiten des Innensenators vorgesehen, um die Bevölkerung vor diesem potenziellen Wiederholungstäter wirksam zu schützen?
Drittens: Liegen dem Senat Erkenntnisse vor, ob für den 61-Jährigen nach seiner Entlassung eine nachträgliche Sicherungsverwahrung beantragt wurde und wann darüber entschieden wird?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Der Verurteilte hat die gegen ihn verhängte Freiheitsstrafe vollständig verbüßt. Das zuständige Landgericht Kiel hatte gegen ihn darüber hinaus die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet, diese Entscheidung wurde jedoch durch den Bundesgerichtshof aufgehoben. Der Verurteilte hat zwischenzeitlich seinen Wohnsitz nach Bremerhaven verlegt.
Zu Frage 2: Die erforderlichen und rechtlich zulässigen Maßnahmen werden in enger Abstimmung zwischen dem LKA Bremen, der Ortspolizeibehörde Bremerhaven, der Führungsaufsichtsstelle der Justiz und der Bewährungshilfe durchgeführt. Hierbei wird nach dem sogenannten HEADS-Konzept vorgegangen.
Zu Frage 3: Nach Informationen des Senats liegt dem Landgericht Kiel ein Antrag der Staatsanwaltschaft Kiel auf Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung vor. Eine Entscheidung hierüber ist noch nicht ergangen. – Soweit die Antwort des Senats!
Die siebte Anfrage steht unter dem Betreff „Drogenbekämpfung in den Justizvollzugsanstalten des Landes Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Timke.
Erstens: Welche Maßnahmen werden seitens der Justizbehörde ergriffen, um illegale Drogen in den Justizvollzugsanstalten ausfindig zu machen beziehungsweise das Einschmuggeln solcher Substanzen in die Gefängnisse zu verhindern?
Zweitens: Wie häufig kamen 2007 sowie in den ersten sechs Monaten des Jahres 2008 im Rahmen dieser Maßnahmen auch Drogenspürhunde in den Justizvollzugsanstalten des Landes Bremen zum Einsatz?
Drittens: Welche Mengen an Marihuana, Haschisch, Heroin und Ecstasy-Pillen wurden im oben genannten Zeitraum in den Justizvollzugsanstalten des Landes Bremen sichergestellt, und welchen prozentualen Anteil an den Sicherstellungsmengen hatten Drogenspürhunde?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: In der Justizvollzugsanstalt Bremen mit den angeschlossenen Abteilungen werden regelmäßig sämtliche Hafträume und Nebenräume revidiert. Weiterhin werden täglich mehrmals die Höfe und insbesondere die Mauerbereiche abgesucht. Alle externen Besucher und Ausgänger/Urlauber werden gemäß den gesetzlichen Möglichkeiten durchsucht. Seit Oktober 2007 kommt in der JVA Bremen ein Gepäckdurchleuchtungsgerät zum Einsatz.
Seit September 2008 werden alle eingebrachten Elektrogeräte geöffnet, auf verbotene Gegenstände kontrolliert und danach versiegelt. Bei Bruch der Versiegelung ist eine erneute Kontrolle erforderlich.
Aufgrund der innerstädtischen Lage der Justizvollzugsanstalt in Bremen besteht eine erhebliche Problematik durch Mauerwürfe. Dazu sieht die anstehende Sanierung der Justizvollzugsanstalt einen detektierten Innenzaun sowie eine Videoüberwachung des Außengeländes vor. Von diesen Maßnahmen wird eine erhebliche Reduzierung der Mauerwürfe erwartet.
Zu Frage 2: Die Häufigkeit der Kontrollen durch Rauschgiftspürhunde wird statistisch nicht erfasst, sodass für 2007 keine genauen Angaben vorliegen. Die Justizvollzugsanstalt verfügt über keine eigenen Rauschgiftspürhunde. Eine solche Anschaffung ist aufgrund einer Kooperation mit dem Zoll entbehrlich, der seine Hunde bei Bedarf für Einsätze in der Justizvollzugsanstalt zur Verfügung stellt.
Im Jahr 2008 kam im Bereich der JVA BremenOslebshausen bisher achtmal und in der Abteilung Bremerhaven dreimal ein Rauschgiftspürhund des Zolls zum Einsatz. Im Jahr 2007 wird eine entsprechende Zahl von Einsätzen stattgefunden haben. Auf diese Einsätze kann lediglich ein Rauschgiftfund im Jahr 2007 zurückgeführt werden. Dabei handelte es sich um circa 0,6 Gramm Kokain.
ter Antwort zur Frage 2 genannten 0,6 Gramm Kokain sichergestellt. Im ersten Halbjahr 2008 wurden 348 Gramm Cannabisprodukte, 12 Gramm Kokain und 27,3 Gramm Heroin sowie 25 Tabletten sichergestellt. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Staatsrat, Sie sagten gerade, dass die Drogenspürhunde vom Zoll ausgeliehen werden. Entstehen der Justizbehörde dadurch Kosten, und wenn ja, in welcher Höhe? Können Sie das ungefähr eingrenzen? Gibt es einen festen Stundensatz?
Sie haben gerade die Zahlen für 2007 und 2008 genannt. Wie erklären Sie sich die Zunahme der Drogenfunde im ersten Halbjahr 2008 gegenüber den Mengen des Vorjahres?
Es handelt sich dabei um geringe Zunahmen. Eine wirkliche Aussage kann man erst dann treffen, wenn man langfristige Zeitreihen von etwa fünf Jahren hätte. Ich gehe davon aus, dass sich das in einem normalen Rahmen bewegt und dass wir nicht eine wirkliche Zunahme von Drogenfunden haben.
Herr Staatsrat, ich würde ganz gern wissen, welche Konsequenzen der Drogenbesitz für die jeweiligen Häftlinge hat.
Hat das auch Einfluss auf möglicherweise frühere Entlassungen hinsichtlich der Zwei-Drittel-Regelung?
Selbstverständlich! Im Übrigen: Auch wenn nach ärztlichen Untersuchungen festgestellt wird, dass Drogen in der Anstalt konsumiert werden, hat das natürlich sofort Einfluss auf die Lockerung.
Eine noch! Welche Erkenntnisse liegen dem Senat darüber vor, dass es in den Gefängnissen oder in dem Gefängnis auch einen Drogenhandel gibt?
Darüber haben wir natürlich keine sehr konkreten Erkenntnisse. Es ist natürlich so, dass Drogen in den Anstalten nicht wirklich auszuschließen sind. Ich kann Ihnen das näher schildern: Es gibt sehr eingehende Eingangskontrollen, die zurückkommenden Häftlinge müssen sich entkleiden, müssen sich auf einen Spiegel stellen und werden genauestens untersucht, aber den völligen Zugang von Drogen innerhalb von Strafanstalten kann man nicht vermeiden, in Bremen nicht und anderswo auch nicht.
Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Barrierefreier Einstieg auch bei Ryanair“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frehe, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Wie steht der Senat zu der Praxis der Fluglinie Ryanair, Rollstuhl nutzende Passagiere die Treppe zum Flugzeug beim Abflug hinauf- beziehungsweise bei der Ankunft hinunterzutragen, obwohl der Flughafen neben den Flugzeugbrücken für andere Terminals auch über ein Hebefahrzeug verfügt?
Zweitens: Ist der Senat als Eigentümer des Flughafens und Verpflichteter nach dem Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz bereit, sich dafür einzusetzen, dass auch diese Fluggesellschaft einen barrierefreien Einstieg zum Beispiel darüber sicherstellt, indem sie eine Treppe mit Treppenlift – wie etwa in Treviso – oder eine andere Einstiegshilfe für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer anschafft und nutzt?