Protocol of the Session on November 12, 2008

Dann komme ich zum Einheitlichen Ansprechpartner und möchte dazu erstens sagen, dass wir bereits einen Einheitlichen Ansprechpartner für die Bremer Wirtschaft haben. Den reorganisieren wir gerade ein bisschen. Es ist das erklärte Ziel des Senators für Wirtschaft und Häfen, einen Ansprechpartner für die Bremer Unternehmen zu haben, damit sie sich nicht an vielfältige Ämter wenden müssen, sondern ein Gesicht vor Ort haben. Das machen wir in Bremen mit der BIG, das machen wir in Bremerhaven mit der BIS, und das machen wir, glaube ich, ganz erfolgreich.

Jetzt sind wir dabei, mit den anderen Ressorts zusammen das Profil eines Einheitlichen Ansprechpartners für europäische Dienstleister zu formulieren. Damit sind wir auch schon ganz gut vorangekommen. Dann wird man sich die Frage stellen müssen: Brauchen wir zwei Einheitliche Ansprechpartner, einen für Bremer Unternehmen, einen für europäische? Da kann ich Ihnen sagen, die Position des Wirtschaftssenators ist, wir sollten einen Einheitlichen Ansprechpartner haben. Aber da sind wir in einem guten Gespräch mit den anderen Ressorts, und ich gehe einmal davon aus, dass wir da zum Ende dieses Jahres, Anfang nächsten Jahres – da muss ich zum Finanzressort schauen und zu einigen anderen – einen gemeinsamen Vorschlag vorlegen.

Ich will eines deutlich sagen: Wir haben alle Kammern zum Gespräch eingeladen, alle Kammern gemeinsam haben einen Brief geschrieben an den Präsidenten des Senats und den Senator für Wirtschaft und Häfen. Das macht deutlich, dass für die Kammern insbesondere diese Europäische Dienstleistungsrichtlinie ein ganz zentrales Thema ist. Das haben wir in

vielen Gesprächen gesehen, und das sollten wir nicht unterschätzen. Wir sind da im Übrigen, auch was die Arbeitnehmerrechte angeht, mit der Arbeitnehmerkammer in guten Gesprächen und auch mit den Gewerkschaften. Insofern, glaube ich, wollen wir deren Meinung einbeziehen.

Die Handelskammer hat die Vorstellung eines Allkammernmodells gehabt, das ist durch den Beschluss des Parlaments nun nicht mehr möglich. Ich glaube aber, dass wir auf einem guten Wege sind, einen vernünftigen, leistungsfähigen Einheitlichen Ansprechpartner zu haben. Das wird nicht primär so ein elektronischer Knoten, das auch, aber es ist wichtig, dass wir den elektronischen Schriftverkehr auch verwaltungs- und rechtssicher machen, auch daran arbeiten unsere Mitarbeiter. Wir werden einen guten Internetauftritt dafür haben müssen, auch europaweit vereinheitlicht. Das sind wichtige Sachen, aber wir müssen auch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter haben, die beziehungsweise der sich vor Ort als Ansprechpartner profiliert.

Wir wissen aber im Übrigen noch nicht, wie viele es wirklich werden. Ich gehe noch nicht davon aus, dass mit dem Inkrafttreten der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie sofort Hunderte von Anfragen an den Einheitlichen Ansprechpartner kommen. Das wird sich auch zeigen, ob die eher über das Internet kommen oder sich eher direkt an Bremen wenden. Wir brauchen beides, und das Elektronische ist eine ganz wichtige Sache.

Die Entscheidung über den Einheitlichen Ansprechpartner sollte also zügig getroffen werden. Ich denke, Ende dieses Jahres, Anfang nächsten Jahres wird vom Senator für Wirtschaft und Häfen dabei in Abstimmung mit den anderen Ressorts ein klarer Vorschlag kommen, der im Interesse der bremischen Wirtschaft liegen wird. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 17/582, auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD Kenntnis.

Transparenz bei Beratungsverträgen herstellen!

Antrag der Fraktion der FDP vom 22. Juli 2008 (Drucksache 17/493)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Lühr und Herr Staatsrat Mützelburg.

Die Beratung ist eröffnet. Ich rufe als Ersten auf Herrn Dr. Möllenstädt.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FDP-Fraktion hat vor der Sommerpause erstmals die Inanspruchnahme von externen Beratern durch den Senat und die bremischen Beteiligungsgesellschaften im Rahmen einer Kleinen Anfrage abgefragt. In den Jahren 2004 bis 2007 haben die Senatsressorts und die Beteiligungsgesellschaften insgesamt mehr als 800 Verträge über Beratungsleistungen mit Unternehmensberatungsgesellschaften, Agenturen, Rechtsanwaltskanzleien oder wissenschaftlichen Einrichtungen geschlossen. Die Kosten dafür beliefen sich auf über 20 Millionen Euro, und dies bietet Anlass, heute in der Bürgerschaft über dieses Thema noch einmal zu sprechen. Zum einen ist es selbstverständlich, dass es in vielen Fällen nicht in Betracht kommt, sehr spezifisches Know-how dauerhaft im eigenen Personalbestand vorzuhalten. Deshalb ist die Inanspruchnahme, das will ich vorwegschicken, von Beratungsleistungen in vielen Fällen zweifelsohne sinnvoll und auch richtig. Auch geht es in vielen Einzelfällen gar nicht um exorbitant hohe Honorarsummen, allerdings beschäftigt uns gerade dieser Umstand, und wir fragen uns, ob es nicht manchmal ratsamer wäre, zunächst einmal zu versuchen, mit Bordmitteln auszukommen und die eigenen Beschäftigten in der Verwaltung zunächst einmal mit diesen Aufgaben zu betrauen. Wir haben den Eindruck, dass in einzelnen Fällen durchaus vielleicht zu schnell und zu oft der Ruf nach dem Berater erhoben wird.

(Beifall bei der FDP)

Auch zwei aktuelle Fälle – zum einen die Vergabe eines Gutachtens für ein Personalkonzept bei der Gesundheit Nord und ein Gutachten zur Vergabe von Konzessionen bei Litfasssäulen, beide in der Größenordnung von rund 700 000 Euro – motivieren, dieses Thema weiter auf der politischen Agenda zu behalten.

(Beifall bei der FDP)

Auffällig ist, wenn man sich die Antworten auf unsere seinerzeitige Kleine Anfrage ansieht, dass der Senat in vielen Fällen nicht benennen konnte, welcher konkrete Nutzen aus den Beratungsaufträgen entstanden ist. Auch das vermag angesichts des naturgemäß immateriellen Charakters von Beratungsleistungen kaum überraschen. Schließlich – so unsere Überzeugung – muss auch in diesem Bereich angesichts der Haushaltsnotlage Bremens in Zukunft strenger auf einen effizienten Einsatz von Haushaltsmitteln geachtet werden. Voraussetzung hierfür ist ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

aus Sicht der FDP-Fraktion die Herstellung von Transparenz vor der Vergabe von Beratungsaufträgen. Das bedeutet, wir wollen ganz gern, bevor ein Beratungsauftrag tatsächlich vergeben wird, wissen, ob das wirklich im Einzelfall notwendig, erforderlich und sachgerecht ist und ob es vielleicht kostengünstigere Alternativen gibt.

(Beifall bei der FDP)

Ich habe vernommen, dass es dafür durchaus Bereitschaft auch seitens der übrigen Fraktionen in diesem Haus gibt, über dieses Thema zu sprechen. Ich begrüße das außerordentlich und begrüße auch, dass das Ressort bereits aktiv geworden ist und seinerseits begonnen hat, sich Gedanken darüber zu machen, wie man die Vergabe von Beratungsaufträgen, aber auch die Entscheidung, ob externe Berater invAnspruch genommen werden müssen, im Einzelfall qualifizierter aufstellen kann.

Uns erscheint es insbesondere angebracht – auch deshalb, weil bisher mehr als drei Viertel aller Beratungsaufträge ohne Ausschreibung freihändig von den Ressorts vergeben werden –, das Parlament stärker mit einzubeziehen, aber eben auch die einzelnen Ressorts zu ermutigen, sich zu überlegen, ob sie in einzelnen Fällen nicht besser ohne externe Berater auskommen, also gänzlich auf die Vergabe von Beratungsaufträgen verzichten und wirklich erst einmal selbst schauen, ob man nicht manches auch im eigenen Haus lösen kann. Ich glaube, wir haben sehr viele gute und qualifizierte Mitarbeiter in der bremischen Verwaltung, denen es durchaus zuzutrauen ist, zu wichtigen Fragestellungen auch eine eigene Position zu äußern.

(Beifall bei der FDP)

Unser Vorschlag sieht deshalb ein Verfahren vor, das sicherstellt, dass das Parlament regelmäßig über die von dem Senat und den bremischen Beteiligungsgesellschaften abgeschlossenen Beratungsverträge, unter anderem in Bezug auf den Inhalt des Mandats, den Nutzen und die Notwendigkeit der Leistungserbringung durch Externe sowie den Auftragnehmer, informiert wird. Das erscheint uns eine Mindestvoraussetzung, wir sind aber durchaus auch offen, was weitere Vorschläge und Wege, die uns diesem Ziel der Transparenz näherbringen, anbelangt. Deshalb freuen wir uns auf die weiteren Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss und hoffen, dass wir bei diesem Thema sehr zeitnah zu einer vernünftigen, pragmatischen und praktikablen Lösung kommen. Ich freue mich auf unsere weitere Debatte. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der FDP)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Dr. Kuhn.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Antrag der FDP beruht – wie Herr Kollege Möllenkamp ja dargelegt hat – auf einer Kleinen Anfrage.

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Röwe- kamp und Möllenstädt!)

Vielen Dank! Sie haben ganz offensichtlich recht, Herr Kollege! Entschuldigung, Herr Kollege Dr. Möllenstädt!

(Abg. F o c k e [CDU]: Aber Möllenkamp ist auch nicht schlecht! – Heiterkeit)

Jetzt läuft mir meine Zeit davon, bevor ich das jetzt auf die Reihe bekomme! Ich wollte eigentlich sagen: Gutes Thema, Herr Kollege Dr. Möllenstädt! Das kann man angesichts der aktuellen Situation ja gar nicht anders sagen.

Die Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der FDP ist ja beeindruckend: Weit über 500 Einzelverträge sind da aufgelistet mit über 350 Vertragspartnern, mit einem Gesamtvolumen von 21 Millionen Euro in vier Jahren. Das ist schon erstaunlich, aber ehrlich gesagt, die Antwort lässt mich dann doch etwas ratlos zurück, gerade weil sie so umfangreich ist. Es stimmt ja, was der Senat sagt, ich zitiere, dass es „den Erfordernissen moderner Verwaltung entspricht, Beratung als Instrument zur Unterstützung von Entscheidungsprozessen in Anspruch zu nehmen, aus verschiedenen Gründen auf verschiedenen Gebieten“, weil wir, wie wir alle wissen, die Kernverwaltung zusammen gespart haben, weil die notwendigen Sachkenntnisse komplexer, komplizierter geworden sind und weil die Anforderungen bisweilen so speziell sind und so selten gebraucht werden, dass es wirklich völlig unsinnig wäre, sie in der Kernverwaltung vorzuhalten, wenn das alle zehn Jahre vorkommt.

Aber, und das ist dann ja die berechtigte Frage, woher weiß ich denn nun als Abgeordneter, dass die Vergabe der Beratungsverträge auch in jedem der vielen Fälle nach den Regeln einer ordentlichen Abwägung geschehen ist? Ich weiß es im Fall der Vorbereitung der Ausschreibung, die Sie angesprochen haben, Werbeflächen im öffentlichen Raum, davon haben wir uns sehr transparent und im Detail überzeugen können, und übrigens auch mit Ergebnis, Herr Kollege, weil es jetzt ja nur noch 580 000 Euro kostet, und auf diese 120 000 Euro Einsparung lege ich auch Wert, das ist ja kein Kleingeld.

Aber auf der anderen Seite gut in Erinnerung sind uns natürlich auch Beispiele, in denen viel Geld ausgegeben wurde, nur um fälligen, aber politisch umstrittenen Entscheidungen ein wissenschaftliches Mäntelchen umzuhängen oder auch – und das will ich an dieser Stelle doch auch sagen – die schon ziemlich lächerlichen Gefälligkeitsgutachten derart, wie

etwa, Sie erinnern sich vielleicht, die regionalwirtschaftlichen Folgen des Weserstadionausbaus, über die eigentlich dieses ganze Haus nur noch gelacht hat.

Meine feste Absicht ist eigentlich schon: Wir wollen der Verwaltung gern trauen, aber haben wir auch immer gute Gründe dafür? Wir müssen es auch wissen können! Deswegen sollten wir die Verfahren insgesamt verbessern, da stimmen wir Ihnen zu. Wir finden nur, der FDP-Antrag greift zu kurz: Sie sprechen über die Einflussnahme und Kontrolle durch das Parlament. Uns ist es ebenso wichtig, dass der Senat sein eigenes internes Verfahren zur Vergabe von Beratungsverträgen in sich erst einmal rationaler und transparenter gestaltet, dass die Kriterien, wann eine externe Beratung notwendig ist, exakter gefasst werden, dass auch die Wirtschaftlichkeit geprüft wird, dass die Ausgaben für Beratungsverträge in den Haushalts- und Wirtschaftsplänen enthalten sind und eine Reihe von anderen Punkten.

Erst dann, wenn die Regelungen insgesamt verbessert werden, hat auch eine sinnvolle Information und Kontrolle durch uns am Ende ihren Platz. In diesem Sinne möchten wir also die Initiative der FDP aufgreifen und weiterentwickeln. Wir beantragen daher die Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat die Abgeordnete Frau Kummer das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die FDP fordert in ihrem Antrag die Herstellung von Transparenz bei Beratungsverträgen. Das ist eine Forderung, der wir uns grundsätzlich anschließen, weswegen wir Ihren Antrag an den Haushalts- und Finanzausschuss überweisen wollen.

Sie hatten ja im Vorfeld Ihres Antrags eine Kleine Anfrage gestellt. Aus der Antwort ist ersichtlich, dass es in der Tat lediglich die grundsätzlichen Vorgaben der Landeshaushaltsordnung gibt, aber keine präzisen Regelungen und Vorschriften für die jeweilige Entscheidungsfindung. Es hat in der letzten Zeit – Herr Dr. Kuhn hat das bereits gesagt – diverse Diskussionen gegeben über Gutachten und Beraterverträge, Sie hatten auch ein Beispiel angeführt.

Auch wir wollen Gutachten nur dort, wo sie nötig sind, und nicht als Feigenblatt für schwierige Entscheidungen oder sogar auch als Auftragsbeschaffungsmaßnahme für private Gutachter, wenn das Fachpersonal in der Verwaltung vorhanden ist. Schließlich muss uns auch am effizienten Einsatz des eigenen ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Personals gelegen sein. Es kann unbestritten sinnvoll sein, auf externes Fachwissen zurückzugreifen, beispielsweise wenn es um Fragen geht, die nur alle paar Jahre einmal vorkommen, wie wir es bei der Neuorientierung der Städtereklame kürzlich auch getan haben. Es kann ebenso sinnvoll sein, die eigene Verwaltung zu fragen, wie wir es zuletzt bei der aktuellen Neuorganisation des Liegenschaftswesens getan haben, Herr Mützelburg hat das eben auch berichtet. Der Bundesrechnungshof hat zu der Frage übrigens schon 2006 Handreichungen geliefert, um die Entscheidungsfindung der Verwaltung nachvollziehbarer und transparenter zu gestalten.

Warum überweisen wir nun und stimmen nicht gleich zu? Wenn die Kollegen von der FDP jetzt so plötzlich die staatliche Kontrolle entdecken, nachdem sie vorher der reinen Marktwirtschaft und dem Nachtwächterstaat gehuldigt haben, stimmt mich das erst einmal hoffnungsvoll, Herr Dr. Möllenstädt, was Ihre politische Lernfähigkeit angeht.

(Unruhe bei der CDU und bei der FDP – Zuruf von der CDU: Frau Oberlehrerin!)

Was Sie in Ihrem Antrag allerdings konkret fordern, da schlägt mir das Pendel ein bisschen zu sehr in die andere Richtung aus: Sie verlangen hier zu jedem Vierteljahr eine vollständige Auflistung sämtlicher abgeschlossener Beratungsverträge, die zu jedem Vertrag mindestens folgende Angaben enthält: Inhalt des Mandats, Zeitpunkt der Vergabe, Laufzeit des Vertrages, Auftragnehmer, Auftragsvolumen, entstandener Nutzen, Begründung und Angaben darüber, ob die Ergebnisse in der Bürgerschaft diskutiert wurden. Das würde am Ende ein Bürokratiemonster ergeben, wogegen meines Erachtens die Ausnahmeregelungen der Umweltzone auf einen Bierdeckel passen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Lassen Sie uns deshalb, auch was die grundsätzlichen Regeln angeht, die in der Tat verbesserungsbedürftig sind, im Haushalts- und Finanzausschuss genauer darauf schauen! Den grundsätzlichen Ansatz von Ihnen teilen wir ja. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)