Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Der Senat begrüßt grundsätzlich Maßnahmen, die zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen. Die Initiative der Kommission der Europäischen Gemeinschaft zur Änderung der Richtlinie 92/85/EWG könnte einen wichtigen Beitrag dazu leisten. Ein abschließendes Votum zu dem Richtlinienvorschlag wird der Senat jedoch erst im Rahmen des noch ausstehenden Bundesratsverfahrens festlegen.
Zu den wesentlichen Änderungsvorschlägen zählt zum einen die Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs auf 18 Wochen. Die derzeit geltende EU-Richtlinie schreibt einen Mindest-Mutterschaftsurlaub vor und nach der Entbindung von insgesamt 14 Wochen vor. Deutschland hat diese Mindestfrist im Mutterschutzgesetz umgesetzt. Viele europäische Staaten liegen bereits jetzt weit darüber. Der vorliegende Richtlinienvorschlag sieht eine Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs auf 18 Wochen bei Zahlung des bisherigen Entgelts vor.
In Deutschland erhalten die Arbeitnehmerinnen für die Schutzfristen in der Regel ihren durchschnittlichen Nettolohn der letzten drei Kalendermonate durch den Arbeitgeber weiter. Dieser Betrag wird aufgebracht durch einen Zuschuss von 13 Euro pro Tag durch die Krankenkassen und der Restbetrag durch ein solidarisches Umlageverfahren, in das alle Arbeitgeber einzahlen.
Eine weitere Änderung soll es in Bezug auf das Kündigungsverbot geben. Der Richtlinienentwurf sieht ein Kündigungsverbot während der Schwangerschaft und danach bis zum Ablauf des Mutterschaftsurlaubs vor. Ausnahmen können mit Zustimmung der zuständigen Behörde erfolgen.
Die Regelung ist grundsätzlich in Deutschland bereits umgesetzt. Ein Kündigungsverbot besteht bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung. Diese Regelung müsste angepasst werden. Der Richtlinienentwurf sieht zusätzlich neu eine qualifizierte Begründungspflicht der Kündigung binnen sechs Monaten nach Ende des Mutterschaftsurlaubs durch den Arbeitgeber vor. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, teilen Sie oder teilt der Senat die Auffassung des Deutschen Arbeitgeberverbandes, der die Ablehnung des Vorschlags, die sehr schnell gekommen ist, damit begründet, dass eine Verlängerung des Mutterschutzes – ich zitiere – „für den Gesundheitsschutz nicht erforderlich ist“?
denn ich halte eine Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs aus den Gründen, die hier auch genannt worden sind, für richtig, und ich möchte zusätzlich auch Gründe aus dem Bereich Gesundheit anführen.
Wie beurteilt der Senat die Stellungnahme der Bundesfamilienministerin von der Leyen, die auf der einen Seite erklärt hat, Deutschland mache ohnehin schon alles, was die Kommission vorhabe, andererseits aber strikt gegen die Pläne ist, weil sie sagt, ein solch verbesserter Mutterschutz werde zum Bumerang für die Frauen, weil sie dann niemand mehr einstellen würde. Wie beurteilen Sie das?
Da wir zurzeit noch keine Befassung auf der Senatsebene haben, wir uns aber in den Ausschüssen für diese Regelung ausgesprochen haben, möchte ich kurz aus meiner Sicht etwas dazu sagen: Ich halte eine Verlängerung für gut und für richtig, und ich sehe das auch nicht als einen Bumerang. Ich sehe dies eher als etwas, das nach rückwärts gewandt ist. Moderne Unternehmen wissen, dass sie Frauen in den Unternehmen brauchen, und es kann nicht sein, dass es als ein Einstellungsverhinderungsgrund gewertet wird, wenn Frauen schwanger werden.
Frau Senatorin, teilen Sie meine Auffassung, dass die Frage, inwieweit soziale Mindeststandards auf der Ebene der Europäischen Union verankert oder verbessert werden können, weniger in Brüssel, sondern mehr in den Hauptstädten Europas entschieden wird, unter anderem in Berlin?
Ich wünsche mir natürlich eine Diskussion darüber, und ich finde auch, dass diese Diskussion auch vor dem Hintergrund der bundespolitischen Gegebenheiten zu führen ist.
Die zweite Anfrage bezieht sich auf Fachkräfte in Wohneinrichtungen für Erwachsene mit Behinderungen. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Dr. Möllenstädt, Woltemath und Fraktion der FDP.
Erstens: Wie stellen sich die realen Fachkraftquoten im Bereich „Wohnen“ für Erwachsene mit Behinderungen getrennt nach den im Land Bremen beauftragten Trägern in den Jahren 2006, 2007 und 2008 dar?
Zweitens: Trifft es zu, dass durch die zuständige Behörde der Freien Hansestadt Bremen keine Erhebung der konkreten Fachkraftquoten in Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen stattfindet, wie die Mitteilung des Senats auf eine Kleine Anfrage in der Drucksache 17/548 annehmen lässt, und welche Gründe sind gegebenenfalls dafür maßgeblich, dass entsprechende Daten nicht erhoben werden?
Drittens: Wie stellt der Senat sicher, dass die Einrichtungen der unterschiedlichen beauftragten Träger in Bremen und Bremerhaven auf vergleichbarem Niveau mit Fachkräften ausgestattet sind?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2: Die Heimaufsichtsbehörde bei der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales überprüft in den regelmäßigen Prüfungen der Heime jeweils auch die Personalausstattung und die vorgeschriebene 50-prozentige Fachkraftquote. In den Heimen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung im Land Bremen sind dabei keine Mängel, insbesondere in Bezug auf die Einhaltung der Fachkraftquote, bekannt geworden.
Über diese Mindestanforderungen der Heimgesetzgebung hinaus werden durch die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales spezielle Fachkraftquoten für jede einzelne Einrichtung der Einrichtungshilfe vereinbart. Teil des Vertragssystems sind grundsätzlich auch Prüfvereinbarungen, die unter anderem auch diesen Aspekt abbilden. Eine Darstellung aller spezifischen Daten nach Jahren und Trägern würde eine Durchsicht aller Berichte der Heimaufsicht für jede Einrichtung notwendig machen und ist im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit für die Beantwortung der Anfrage nicht leistbar.
Zu Frage 3: In der Landesrahmenvereinbarung zwischen der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales und der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege sind allgemeine Regelungen zur personellen Ausstattung vereinbart worden. Danach richtet sich die personelle Ausstattung und die Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach dem Hilfebedarf der Leistungsberechtigten und den Erfordernissen der einzelnen Leistungstypen.
Im Zuge der Umsetzung der Entgelte nach Gruppen mit vergleichbarem Hilfebedarf und der in diesem Zuge erfolgenden Durchsetzung von eingeführten Landesorientierungswerten bis 2010 werden für alle Träger und Einrichtungen vergleichbare Bedingungen bestehen. – Soweit die Antwort des Senats!
In der Antwort auf die genannte Anfrage bleibt der Senat, Sie haben es heute mit einer anderen Begründung noch einmal wiederholt, die Nennung der realen Fachkraftquoten – also nicht der gesetzlichen Mindestanforderungen, die Sie auch ausgeführt haben – schuldig und bezieht sich insbesondere auf ein Papier aus dem Jahr 2001, den Landesplan Wohnen. Der Senat erklärt, dass es seither keine Erkenntnisse über Veränderungen des Anteils der Fachkräfte in den einzelnen Einrichtungen gäbe. Warum geht der Senat davon aus, dass es in den vergangenen acht Jahren keinerlei Veränderungen gegeben habe, und werden gegebenenfalls regelmäßige Überprüfungen im Rahmen des Qualitätsmanagements, auch seitens des Ressorts, durchgeführt, also über die Aufsicht hinaus?
Wir haben ja die Aufgabe, jährlich jede Einrichtung zu überprüfen, und es ist in der Antwort noch einmal ausgeführt worden, dass auch die vorgeschriebene 50-prozentige Fachkraftquote geprüft wird. Wir wissen, dass nach den Leistungstypen entscheidend ist, inwieweit darüber hinaus weitere Fachkräfte in den Einrichtungen vorhanden sein müssen und für die Betreuung der behinderten Menschen da sind. Insofern ist das Teil der Prüfung, aber es kann hier nicht pauschal gesagt werden, so und so viele müssen da sein, weil wir die drei unterschiedlichen Gruppen der Hilfebedarfe haben.
Sie haben in Ihren Ausführungen darauf Bezug genommen, dass die Darstellung der von uns abgefragten Zahlen zu aufwendig wäre, weil man dafür Daten der Heimaufsicht einzeln auswerten müsste. Nun liegt mir eine Tabellenkalkulation vor, die regelmäßig vom Referat 14 Ihres Hauses, das zuständig für Vertragswesen ist, als Kalkulationsschema für die Pflegesatzverhandlungen mit den Trägern verwendet wird. Auf diesem sogenannten Personalbogen, der in diesem Dokumentensatz enthalten ist, wird sowohl die Anzahl der genehmigten Mitarbeiter als auch deren Qualifikation festgehalten. Da nun offenbar diese Zahlen, die wir abgefragt haben, in Ihrem Haus durchaus auch elek
tronisch verarbeitbar vorliegen müssten: Wieso sind diese Zahlen uns nicht einfach aus dieser Quelle zur Verfügung gestellt worden?
Das kann ich im Moment nicht beantworten. Ich vermute aber, dass das Grundlagen für die Vertragsgestaltung sind. Ich werde mich darum kümmern herauszufinden, ob das die Zahlen sind, nach denen Sie jetzt hier auch mit Ihrer Anfrage gefragt haben, und werde sie Ihnen, wenn das so ist, auch gern nachreichen!
Die dritte Anfrage trägt den Titel „Wildwuchs illegaler Wettbüros“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Fecker, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Liegen dem Senat Erkenntnisse über den Anstieg der Zahl illegaler Wettbüros im Land Bremen vor, und wenn ja, welche?
Zweitens: Welche Maßnahmen ergreift der Senat zur Durchsetzung des staatlichen Wettmonopols im Land Bremen?