über die Wirkung und Gefahren von Drogen, dazu gehört insbesondere, Jugendliche zu starken und selbstbewussten Individuen zu erziehen,
um eine bewusste Entscheidung gegen Gruppendruck treffen zu können, ich sage, aus zwei Buchstaben vier zu machen, aus einem Ja ein Nein zu machen.
Wir brauchen Jugendliche, die Selbstverantwortung für sich tragen können. Jugendliche brauchen aber auch eine Perspektive auf ein angemessenes Leben, eine Chance in Ausbildung und Beruf. Ich denke nicht, dass es Zufall ist, dass wir in dieser Zeit über Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen diskutieren. In unserer Stadt werden Kinder und Jugendliche schon frühzeitig sortiert. Wer im gut situierten Stadtteil aufwächst oder die richtige Schule besucht, hat gute bis bessere Aussichten, erfolgreich durchs Leben zu gehen.
Wer in Stadtteilen lebt, die inzwischen zunehmend abgehängt werden, hat kaum Chancen auf einen Ausbildungsplatz. Natürlich gibt es auch Alkoholmissbrauch in gut situierten Stadtteilen, aber hier gibt es die Möglichkeit, durch schnellere Maßnahmen, ob es stationäre oder ambulante Therapieplätze sind oder bessere Verbindungen, um weniger auffällig zu werden, bis hin zu einer Fahrt mit der Polizei nach Hause. Das zeigen Statistiken.
Gut, dann fasse ich mit Ihrer Genehmigung noch einmal zusammen! Die Fragen der CDU nach Kommunikation zwischen Polizei, Jugendhilfe und Eltern haben nur die Symptombekämpfung im Auge. Sie fragen, was geschieht, wenn die Jugendlichen bereits auffällig waren. Die Antwort des Senats stellt zwar die Präventionsarbeit dar, lässt aber einen Blick auf die sozialen Ursachen vermissen. Das ist zu wenig, wir brauchen eine ganzheitliche Sozial- und Präventionspolitik, um unsere Kinder vor Drogen zu schützen und ihnen eine Zukunft zu geben. Ich fordere den Senat auf, in diese Richtung umzusteuern! Nicht nur die Zukunft braucht Kinder, sondern Kinder brauchen eine Zukunft! – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Immer öfter beobachten wir ein riskantes Trinkverhalten bei Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen. Das Bundesmodellprojekt Alkoholvergiftung bei Kindern und Jugendlichen hat erste Aussagen zu den Anlässen und Ursachen gegeben. Dazu zählen exzessives Trinken als Zeitvertreib, Wetten und Trinkspiele, trinken, um Probleme zu verdrängen sowie Naivität und Unwissenheit beim Umgang mit Alkohol. Wie gesagt, nur ein paar dieser Punkte, die etwas auslösen können, die dieses Verhalten der Jugendlichen erklären! Es ist jedoch eben nicht abschließend beantwortet, inwieweit diese Befunde auf das gesamte Spektrum von Rauschtrinkern übertragen werden können, und da teile ich, Frau Troedel, nicht Ihre Einschätzung, die Sie hier dazu gegeben haben. Das ist mir ein bisschen zu holzschnittartig, wie sie versuchen zu erklären, wie es zu einer Abhängigkeit oder zu einem Alkoholkonsum bei Jugendlichen kommt.
Das Konzept der bremischen Suchtprävention orientiert sich am aktuellen Stand der Forschung. Es ist ganz wesentlich auf frühzeitige, zielgruppenbezogene und nachhaltige Maßnahmen mit größtmöglicher Wirkung angelegt. Wir kennen das Programm, das wir auch in vielen Einrichtungen und Initiativen wiederfinden, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, „Kinder stark machen“. Genau das steckt dahinter, nämlich sehr frühzeitig Kindern auch hier die Gefahren zu verdeutlichen und ihnen deutlich zu machen, was daraus am Ende auch resultieren kann.
Die Projekte beziehen sich auf das jeweilige Setting, beispielsweise in Schule, im Stadtteil oder in Jugendwohngemeinschaften, sie sind interaktiv angelegt und haben neben der Förderung von Lebenskompetenzen wichtige Anteile, die sich speziell auf Sucht und Suchtmittel beziehen. Genau das ist der komplexe Ansatz zu sagen: Es geht einmal darum, die Lebenssituationen mit einzubeziehen, eben möglichst auch das Umfeld dieser jungen Menschen mit einzubeziehen, die Eltern, aber eben auch und ganz wesentlich auf Sucht und Suchtmittel einzugehen. Sie erfüllen damit auch die wichtigen Anforderungen der Wirkungsforschung in der Suchtprävention.
Die Antwort des Senats führt auf, in welcher Breite und Vielfalt und an welchen Orten erfolgreiche Handlungskonzepte der Suchtprävention verwirklicht werden. Wir müssen dabei, und das sage ich auch sehr deutlich, den Verkauf von Branntwein, branntweinhaltigen und alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche durch Kioske, Tankstellen so
wie mobile Verkaufsstellen bei Großveranstaltungen auch und besonders im Blick haben und darauf reagieren.
Es ist mehrfach angesprochen worden: Wir haben darauf reagiert und haben Flatrate-Partys verboten, bei denen gewerbsmäßig zu einer bestimmten festgelegten Uhrzeit und einem festgelegten niedrigen Preis alkoholische Getränke angeboten wurden. Alle Experten sind sich allerdings darin einig, dass die Durchsetzung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes eben nur gelingen kann, wenn es uns gelingt, die Inhaber von Verkaufsstellen – ich habe das eben benannt – hier an dieser Stelle auch in die Pflicht zu nehmen. Gemeinsam mit dem DEHOGA und dem Bundesverband der Tankstellenbetreiber hat meine Behörde in der Öffentlichkeit offensiv für die Kampagne „Jugendschutz: Wir halten uns daran!“ geworben. Im Handlungskonzept „Stopp der Jugendgewalt“ wird auch der Zusammenhang von Alkoholkonsum bei Jugendlichen und Gewaltdelikten benannt, und auch vor diesem Zusammenhang hat Prävention eine ganz wichtige Rolle. Dazu heißt es unter anderem im Handlungskonzept „Stopp der Jugendgewalt“: „Die Frühintervention bei suchtgefährdeten Jugendlichen ist zu stärken. Spezifische Beratungs-, Betreuungsund Behandlungsangebote sind zu bündeln und durch die Ausrichtung auf Frühintervention zu effektivieren. Die Zusammenarbeit ist durch verbindliche Absprachen zu regeln.“ Aktuell, und das ist hier gesagt worden, wird dieses System überprüft. Die geforderte Überprüfung und Verbesserung des Meldesystems, insbesondere zwischen Polizei und Jugendämtern, wird modellhaft durchgeführt, und das bezieht sich auf den Teil der Prüfung. Es soll geprüft werden, inwieweit dies auch auf die Krankenhäuser ausgeweitet werden kann. Ein entsprechendes Konzept soll im Herbst dieses Jahres vorgelegt werden.
Damit wir weitere Fortschritte erzielen, brauchen wir einen breiten gesellschaftlichen Konsens über einen angemessenen Umgang mit dem legalen Suchtmittel Alkohol, und dabei sind dann alle gesellschaftlichen Gruppierungen, Gruppen, quer über alle Politikfelder sicherlich auch in der Zusammenarbeit mit anderen Ressorts gefragt. Diese Debatte verdeutlicht, glaube ich, sehr klar, dass das ein gemeinsames Anliegen von uns allen ist. Als Gesundheits- und Jugendsenatorin unterstütze ich alle Bestrebungen, die in diese Richtung gehen. – Vielen Dank!
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 17/483, auf die Große Anfrage der CDU-Fraktion Kenntnis.
Antrag der Fraktionen der FDP und der CDU vom 1. Juli 2008 (Neufassung der Drucksache 17/440 vom 3. Juni 2008) (Drucksache 17/473) 1. Lesung
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Aus Sicht der Liberalen bietet die Freistellung von Arbeitnehmern zum Zweck der Qualifizierung erhebliche Chancen im Hinblick auf das lebenslange Lernen. Ziel der FDP ist es, das Instrument der Bildungsfreistellung im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an die veränderten Erfordernisse des Arbeitsmarktes und die Regelungen Bremens an die übrigen Bundesländer anzupassen. Bezüglich der Einschätzungen, dass die gegenwärtig geltenden Regelungen einer umfassenden Modernisierung bedürfen, dürfte zwischen den Fraktionen kaum Dissens bestehen, schließlich wird der bisherige Anspruch auf Bildungsurlaub in weitaus überwiegendem Maße von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und in Großunternehmen geltend gemacht. Das stellte dieser Tage auch der Geschäftsführer der Arbeitnehmerkammer gegenüber der Zeitung „taz“ fest.
Die Beteiligung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Weiterbildung ist in den vergangenen Jahren im Land Bremen stark zurückgegangen. Dies wird selbst in den Stellungnahmen des DGBRegionsvorstandes vom 25. und 26. August eingeräumt. Angesichts der veränderten Medienlandschaft, die es allen Bevölkerungsteilen erlaubt, sich allgemein gesellschaftspolitisch und kulturell umfassend zu informieren, sowie angesichts der rasanten Veränderungen des im Beruf erforderlichen Wissens und der erforderlichen Kompetenzen im Arbeitsleben ist eine starke Konzentration der Weiterbildung der Arbeitnehmer auf Beruf und Arbeitswelt unseres Erachtens dringend geboten und erforderlich.
Dies kann nach unserer Meinung durch eine Umbenennung des Inhaltes des Gesetzes von Bildungsurlaub in Bildungsfreistellung klargestellt und mit Signalwirkung geeignet unterstrichen und kommuniziert werden.
Unsere Initiative hat natürlich, das muss man in den letzten Wochen ja auch einräumen, auch diejenigen auf den Plan gerufen, die aus Eigeninteresse eine Reform der Weiterbildungslandschaft verhindern und den dringenden Handlungsbedarf in diesem Bereich nicht zur Kenntnis nehmen wollen. So bestreitet beispielsweise der DGB-Regionsvorstand am 16. August in einer Stellungsnahme zum Bildungsurlaub, dass die gesetzlich anerkannte Weiterbildung zumindest teilweise auf Qualifizierungen mit erkennbarem Sportund Freizeitcharakter ausgerichtet sei. Ich frage mich schon: Gilt das auch für Veranstaltungen, wie sie etwa die Wirtschafts- und Sozialakademie der Arbeitnehmerkammer zu solchen Themen mit hohem Berufsbezug anbietet, wie etwa „Bruno und die Schweinswale – Artenvielfalt und ihre Bedeutung für uns“, „Natur in der Stadt – Verbesserung der Lebensqualität für Menschen und Tiere“, Nordic Walking oder Tai-Chi, um nur einige zu nennen!
FDP und CDU schlagen vor, die bereits im Saarland vorgenommene Regelung auf Bremen zu übertragen, die eine Stärkung der Eigenbeteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an der Bildungsfreistellung vorsieht, indem die Hälfte der in Anspruch genommenen Zeit durch Urlaub, Zeitausgleich oder unbezahlte Freistellung auszugleichen ist. Dies würde es ermöglichen, Arbeitnehmern insgesamt sogar im größeren Umfang als bisher die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen,
und es würde auch helfen, einige Konstruktionsprobleme des derzeitigen Bildungsurlaubsgesetzes, das ja nun schon fast 35 Jahre alt ist, in der jetzigen Form auch auszuräumen.
Weiterhin sieht unser Antrag eine Öffnung des Weiterbildungsmarktes auch für private Anbieter vor. Wir wollen das, auch weil uns die Anbieterseite des Weiterbildungsmarktes bisher sehr stark vermachtet erscheint und Wettbewerb auch mit anderen Anbietern nicht nur aus Gründen des Dienstleistungsverkehrs im europäischen Binnenmarkt geboten erscheint, sondern auch deshalb, weil wir uns positive Impulse, eine höhere Qualität und ein breiteres Angebotsspektrum durch mehr Wettbewerb gerade im Sinne auch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhoffen.
Die dringend notwendige Modernisierung der Weiterbildung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land Bremen darf nicht weiter von den Inte
ressen einzelner Weiterbildungsträger blockiert werden, sie darf nicht weiter von denjenigen blockiert werden, die sich ausschließlich auf die Interessen der Träger konzentrieren. Deshalb möchte ich Sie heute herzlich dazu aufrufen: Stimmen Sie unserem Antrag an dieser Stelle zu! – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will jetzt nicht im Großen und Ganzen die mit uns übereinstimmenden Aussagen von Herrn Dr. Möllenstädt wiederholen, aber lassen Sie mich einiges dazu sagen!
Weiterbildung und lebenslanges Lernen zielgenau fördern: Dieser Vorgabe kann künftig niemand, der im Beruf und im täglichen Leben bestehen will, mehr ausweichen. Berufliche Weiterbildung oder Qualifizierung, ob Spezialisierung oder einfach nur auf dem Stand der Technik zu bleiben, sind Vorraussetzungen, die der heutige moderne Arbeitsmarkt einfach zwingend erfordert. Wer sich daran nicht hält, hat schnell verloren. Was nützen uns allen Arbeitskräftebedarf und offene Stellen, wenn sie nicht durch unsere eigenen qualifizierten Arbeitskräfte besetzt werden können? Was nützen denn diese Angebote, wenn sie nicht unsere Arbeitslosigkeit mindern? Hier handelt es sich natürlich größtenteils um Arbeitsstellen, die eine gesicherte Zukunft versprechen, und die Wahrheit ist: Es fehlt uns an entsprechend ausgebildetem qualifizierten Personal!
Qualifizierung steht aus diesem Grund an erster Stelle der CDU, gezielte Qualifizierung natürlich, die aber in der Regel längerfristig angelegt ist und an deren Ende eine Bewertung oder Befähigung steht. Über diese Qualifizierungen reden wir jetzt heute jedoch nicht, sondern über Maßnahmen, die kurzfristig angelegt sind, aber die auf dem Weg zu mehr Bildung führen können und die ein Einstieg für viele Menschen sein können, um gezielt weitere Qualifizierungen vorzunehmen.
Wir sprechen über Bildungsurlaub – ein Wort, das sich eingeprägt hat, nicht nur bei den Teilnehmern, sondern auch bei so manchem Anbieter. Wenn man einmal ins Internet schaut nach bestimmten Anbietern, dann entdeckt man dort auf den Angebotsseiten, man staune, viele Bilder, die unterlegt sind mit Palmen, Sonne, Strand und Meer. Legt man dazu dann die allgemeine Behauptung und Publikation zugrunde, nehmen nicht einmal fünf Prozent der in Arbeit stehenden Menschen das Angebot Bildungsurlaub wahr. Für diese geringe Zahl der Bildungsurlaubswilligen tummeln sich aber allein in Bremen ein gutes Dutzend Anbieter in einem fast unüberschaubaren Angebot auf dem Markt, und alle scheinen bei der beklagenswerten geringen Zahl der Bildungswilligen
recht gut zurechtzukommen. Das kommt natürlich dann auch in der Presseerklärung des DGB des Landes Bremens zum Ausdruck. Da beklagt der DGB, dass wir mit unserem Antrag den hochtrabenden Anspruch erheben, das Bildungsurlaubsgesetz zeitgemäß zu modernisieren, und kommt im Ergebnis dazu, dass wir außer den Einbringungen eigener Zeitanteile der Bildungsbewilligten nichts wollen. Aber, meine Damen und Herren, lassen Sie es sich gesagt sein: Wir wollen etwas ganz anderes! Wir wollen schlicht und einfach Bildung statt Urlaub, und wenn der DGB sagt, dass wir Bildungswünsche der Unternehmer und der Wirtschaft aufgreifen, dann kann ich Ihnen sagen: Jawohl, genau das wollen wir!
Wir wollen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wir wollen, dass Angestellte und Angestelltinnen die Möglichkeit haben, sich dahin gehend weiterzubilden, dass sie auf sicheren Füßen in ihren Berufen stehen, dass sie die Zeit nicht verschlafen, dass ihr Arbeitsplatz dadurch sicherer wird und dass sie eine gesicherte Zukunft haben. Wenn dann in der Presseberichterstattung des DGB steht, die betriebliche Fortbildung sei Sache der Unternehmen, sagen wir: Was denken Sie denn, was die Unternehmen zurzeit machen? Ich nenne hier als Beispiel nur die Hafenwirtschaft oder den Windanlagenbereich. Wer qualifiziert denn da unter hohem Eigenkostenanteil? Alle, aber doch nicht die Veranstalter von Bildungsurlaub!