Beim Thema Mittelstandsförderung ist die Umweltzone angesprochen worden. Ich finde diese Kritik so nicht gerechtfertigt. Ich will hier keine Generaldebatte über die Umweltzone führen, aber wer sich diese Umweltverträglichkeitsprüfung einmal angesehen hat, die es im Zusammenhang mit der Einführung der Umweltzone gegeben hat, der muss sagen, hier ist wirklich das Mittelstandsförderungsgesetz konsequent eins zu eins umgesetzt worden, hier hat es eine sehr intensive detaillierte Prüfung gegeben. Sie mögen ja anderer Meinung sein in Bezug auf die Umweltzone, das kann man gar nicht infrage stellen, das kann ich Ihnen nicht absprechen, aber zu sagen, hier wird nicht das umgesetzt, was im Mittelstandsförderungsgesetz vorgegeben ist, das finde ich nicht in Ordnung.
terbildet. Sie haben ja eben in dem kleinen Wortwechsel mit Frau Busch zu einem bestimmten Punkt eingeworfen, das hätte der Staatsrat aus der Antwort nicht vorgelesen. Das ist tatsächlich wahr: Ich habe sie nicht vorgelesen, aber ich habe darauf vertraut, dass zumindest die, die reden, sie auch gelesen haben.
(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Sonst müsste man noch einmal auf das Vorlesen rekurrieren!)
Einen Gedanken zum Ende, wie es insgesamt mit Bürokratieabbau weitergeht! Ich glaube, es ist ganz wichtig, man darf nie glauben, dass man gewissermaßen fertig ist, dass man den Königsweg gefunden hat, und nun muss man das nur noch abarbeiten. Bürokratie neigt nun einmal dazu, alles zu integrieren, zu formalisieren, zu regulieren, und am Ende ist es so, dass der Bürokratieabbau selbst ein bürokratischer Prozess wird. Deswegen glaube ich, muss man sich einfach immer wieder etwas Neues einfallen lassen, und genau das passiert ja auch. Der Bund hat das jetzt mit dem Standardkostenmodell gemacht. Das, finde ich, ist ein guter Ansatz, zunächst einmal auf Bundesebene, um Kosten transparent zu machen! Das war die Stelle, wo Sie gesagt haben, ich habe sie nicht vorgelesen.
Wir haben ja die Idee gehabt, es mit der Hafenwirtschaft zu machen, die haben dann gesagt – und ich glaube, da haben sie im Ergebnis Recht! –, die meisten Regulierungen, von denen wir betroffen sind, sind Bundesrecht und Europarecht. Was nutzt es uns da, in Bremen ein Standardkostenmodell anzuwenden, wenn wir über die rechtlichen Bereiche selbst gar nicht entscheiden können? Wir haben den Bund unterstützt beim Thema Standardkostenmodell.
Ehrlich gesagt, es steht mir ja nicht zu, aber, Herr Ella, es wäre nett, wenn ich auch Ihr Ohr gelegentlich finden dürfte.
mern im Gespräch sind. Die Frage ist, was für Bremen ein spezifischer Ansatz sein kann. Wir diskutieren derzeit über das sogenannte Lebenslagen-Konzept, was darauf abzielt zu sagen, in welchen konkreten Lebenslagen sich der Bürger eigentlich befindet, wenn er auf die Verwaltung zu geht. Lebenslagen: Eheschließung – vielleicht auch Scheidung –, Beantragung von Wohngeld, Erben, Vererben, aber auch typische Vorgänge aus dem Wirtschaftsbereich: Gründung eines Unternehmens, Start ins Auslandsgeschäft, Innovationen hinsichtlich Patent- und Markenrecht, also die Frage, was will ein Bürger konkret von der Verwaltung, was passiert dann im Prozessablauf!
Solche Prozesse wollen wir exemplarisch auch gemeinsam mit den Kammern identifizieren, uns eine überschaubare Zahl von Prozessen ansehen und versuchen, dafür konkrete Lösungsmodelle zu entwickeln, damit man Bürokratieabbau nicht nur als etwas erlebt, bei dem man über abstrakte Zielvorstellungen redet, sondern bei dem man an sehr konkreten Beispielen sagen kann, wie es weitergeht.
In diesem Sinne ist unsere Zielvorstellung, den über eine Reihe von Jahren, in einer großen Gemeinsamkeit aller beteiligten Akteure begonnenen Prozess auch so gemeinsam und intensiv fortzusetzen und zu versuchen, auch weitere gute Ergebnisse zu erzielen. – Danke schön!
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 17/396, auf die Große Anfrage der Fraktion der FDP Kenntnis.
Dazu als Vertreterin des Senats Frau Bürgermeisterin Linnert, ihr beigeordnet Herr Staatsrat Lühr und Herr Staatsrat Mützelburg.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich wollte vorab noch zur Richtigstellung zwei Sachen sagen: Genauso wenig wie der Kollege Richter neulich in der Baudeputation geschlafen hat, was in der Zeitung stand, hat der Kollege Ella
(Abg. Frau B u s c h [SPD]: Nein, das habe ich von hier gehört! Das hätten Sie sich schenken können!)
Das zweite, was ich anmerken wollte: Ich wollte eigentlich eine Stoppuhr mitlaufen lassen, verehrte Frau Kollegin Busch, wie lange es bis zum ersten Zwischenruf dauert, aber die konnte ich gar nicht starten.
Ich denke, wir haben einen Antrag vorgelegt zur Verlängerung der Arbeitszeit von Beamten auf freiwilliger Basis, hinter dem sich eine große Mehrheit des Hauses sicherlich versammeln kann, weil wir damit auf eine aktuelle Diskussion zurückgreifen, die wir hier zusammengefasst haben. Ich denke, es ist eine sinnvolle Verknüpfung von Erfahrungen von Jung und Alt, die sich über die Altersgrenzen hinaus austauschen können. Wir haben es ja bei der Frühverrentung gesehen, dass es wenig Sinn hat, die „ältere Generation“ aus dem Betrieb zu verabschieden und dann ganz auf jung zu setzen. Ich glaube, in diesem Falle kann man da eine gute Kooperation und Zusammenarbeit eingehen.
Es gibt auch viele Beamte, die gern weiter arbeiten möchten und ihr Know-how und ihr Wissen in den Dienst der Sache stellen, und das haben wir in unserem Antrag aufgegriffen. Da wir uns ja in dieser Bürgerschaftsdebatte kurzfassen wollten, um die umfangreiche Tagesordnung abzuarbeiten, bitte ich um Unterstützung unseres Antrags!
Herr Präsident, meine Damen und Herren, es gehört sich natürlich eigentlich nicht, länger zu sprechen als der eigentliche Antragsteller.
Aber zur Begründung dessen, dass wir dem Antrag heute nicht zustimmen wollen, sondern ihn – um es vorweg zu sagen – überweisen möchten, muss ich doch ein paar Dinge sagen, denn der Antrag kreuzt sich ja, so wie auch der an die Regelung für die Polizisten angehängte Antrag der CDU in der vergangenen Sitzung, mit der allgemeinen Diskussion, die
gegenwärtig im Rahmen der Reform des Beamtenrechts insgesamt geführt wird. Sie wissen, dass wir mit der Föderalismusreform I die Länderkompetenzen dafür erhalten haben. Es gibt eine einheitliche Bundesregelung im Rahmen, aber dann müssen wir hier selbst entscheiden, wie wir das Beamtenrecht – also das Laufbahnrecht, das Besoldungsrecht und natürlich auch das Versorgungsrecht – beschließen wollen, wie wir das organisieren wollen.
Bremen hat sich – auch davon haben wir hier schon öfter gesprochen – verabredet, mit den vier anderen norddeutschen Ländern möglichst zu gemeinsamen Lösungen zu kommen, und das halte ich auch für ganz vernünftig. Es ist nicht ganz einfach sicherlich, aber doch vernünftig, weil wir wenigstens im unmittelbaren Umfeld Bremens und in Norddeutschland eine Mobilität garantieren müssen. Das wäre sehr zum Schaden, wenn wir da noch mehr Mauern aufbauen würden zwischen unseren kleineren und größeren Bundesländer im Norden. Also, die fünf Bundesländer im Norden sitzen zusammen, sie beraten darüber. Auf unsere Bitte hat der Senat dem Haushalts- und Finanzausschuss in der letzten Sitzung ausführlich darüber berichtet.
Leitlinie aller Diskussionen, die wir auch bei der Polizei angewendet haben, ist, wir möchten es flexibler machen. Aber Eckpunkt ist nun einmal die Änderung des Rentenrechts durch den Bundesgesetzgeber, die Heraufsetzung der Regelaltersgrenze, schrittweise von 2012 angefangen bis 2029 dann auf am Ende 67 Jahre. Die Frage ist, wie wollen wir damit umgehen, mit dieser Rentenversicherungsänderung? Sollen wir das auf die Beamten übertragen, und wenn ja, wie? Das wird zurzeit noch kontrovers diskutiert, und das ist der Kernpunkt, warum wir sagen, es hat keinen Sinn, das hier heute zu verabschieden, sondern zu überweisen.
Man kann jetzt, wie einige Bundesländer auch im Norden, sagen, wir übertragen das einfach. Der Bund will es so machen, der macht einfach eine allgemeine generelle Regelung, die ganz parallel gestrickt ist zu der Rentenversicherung. Das kann man machen, man kann aber auch mehr auf Flexibilität setzen. Die einen sagen, man solle das bis 67, bis 68, einige sogar bis 70 Jahre öffnen. Dann stellt sich aber die Frage, wie hoch der Grad der Freiwilligkeit ist, welche Abschläge, welche Zuschläge man dann in Kauf nehmen muss oder man dann bekommt, also alles noch nicht so ganz ausdiskutierte Fragen.
Man kann auch alles so lassen, wie es ist, kann man auch machen, oder man kann es kombinieren: Man kann sagen, im Grundsatz schließt man sich der rentenrechtlichen Regelung an, aber vorab macht man schon flexible Verlängerungsmöglichkeiten.
Man kann im Grunde jetzt noch keine definitive Position dazu festlegen, weil man es natürlich auch noch einmal durchrechnen und dann einmal prüfen muss, wie die anderen Bundesländer es sehen, wie die es diskutieren. Es gibt einen Strauß von sinnvollen Dingen: Eine gewisse Angleichung an die bundesrechtliche Regelung ist sicherlich sinnvoll, aber darüber hinaus Flexibilisierung. Heute ist es zu früh, darüber abzustimmen, deswegen beantragen wir Überweisung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die FDP-Fraktion fordert in ihrem Antrag, die Dienstzeit für Beamte und Beamtinnen auf freiwilliger Basis bis zum 67. Lebensjahr zu verlängern. Als Begründung führen Sie den demografischen Wandel an, der uns zu dieser Verlängerung der Lebensarbeitszeit zwingen würde.
Wir teilen, liebe Kollegen von der FDP – Kolleginnen kann ich nicht sagen – die Zielrichtung, die Regelarbeitszeit zu verändern, und das aber mit weiteren flexiblen Elementen der Arbeitszeitregelung zu kombinieren. Dass das – um die Debatte von vorhin aufzunehmen – nicht unbedingt zu Bürokratieabbau führen könnte, können Sie sich sicherlich vorstellen. Wir werden sehen, was am Ende dabei herauskommt. Wir haben diese Kombinationsfragen übrigens schon im April diskutiert, als wir einerseits über die Altersteilzeit geredet haben und andererseits über die freiwillige Verlängerung der Dienstzeit für Polizistinnen und Polizisten.