Protocol of the Session on May 7, 2008

(Abg. S t r o h m a n n [CDU]: Gut, dass Sie das noch einmal gesagt haben!)

Die Initiative ist schon von den Regierungsfraktionen ausgegangen und nicht von der Oppositionsfraktion der FDP.

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Ich ziehe meine Bemerkung zurück!)

Dann war es ja gut, dass ich es noch einmal gesagt habe.

Herr Dr. Kuhn hat Ihnen erklärt, warum wir nicht so detailliert geworden sind. Wir sind nicht der Gesetzgeber; wir haben auch noch mehrere andere Punkte in der Richtung beschlossen.

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Warum wollen wir das denn nicht?)

Das ist auch eine Idee der CDU-geführten Länder, dass wir die Erbschaftsteuer als Landesgesetzgeber festlegen sollen. Das führt nämlich genau zu der Art Wettbewerbsföderalismus,

(Abg. Frau B u s c h [Bündnis 90/Die Grünen]: Die wir nicht wollen!)

bei der wir gemeinsam festgestellt haben, dass wir genau so etwas nicht wollen. Die Ländersteuer wird erst einmal ein Bürokratiemonster, Herr Röwekamp! Da brauchen Sie über 120 Doppelbesteuerungsabkommen, damit das untereinander funktioniert. Genau das wollen wir eben nicht, dass wir so ein Bürokratiemonster hier schaffen. Deswegen haben wir auch den Senat mit unseren vier Punkten, die wir am 9. Januar 2008 beschlossen haben, auf den Weg nach Berlin geschickt. Wir werden uns hier nicht an einzelne Stellschrauben begeben. Wenn wir an der einen Stelle drehen, dann müssen wir an der anderen auch drehen.

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Halten Sie das denn für richtig oder für falsch?)

Das ist Sache der Arbeitsgruppe des Koalitionsausschusses, wie Sie es eben dargestellt haben.

Noch einmal: Wir lehnen den Antrag ab und bleiben bei dem von Anfang Januar 2008.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Rupp.

Herr Präsident, verehrte Damen und Herren! Nur eine kleine Bemerkung noch: Im Gegensatz zu Herrn Röwekamp kann ich mir vorstellen, dass man bestimmte Regelungen auch verabredet, dass es nicht zu Steuermindereinnahmen kommt. Das macht unter Umständen im Rahmen der Erbschaftsteuer auch Sinn. – Vielen Dank!

(Beifall bei der Linken)

Als Nächste hat das Wort Frau Bürgermeisterin Linnert.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es deutet einfach ganz wenig darauf hin, dass die Frage der Erbschaftsteuerreform am Bremer Wesen genesen kann. Das Verhalten Bremens im Bundesrat ist so gewesen, wie die Mehrheit in diesem Haus es sich vom Senat gewünscht hat. Wir haben nämlich darauf hingewirkt, dass auf keinen Fall Regelungen verabschiedet werden, die die zugesagten vier Milliarden Euro Steueraufkommen senken.

Es hat einen Antrag gemeinsam mit den anderen A-Ländern im Bundesrat gegeben, dem Bremen dann nach Verhandlungen und verschiedenen Diskussionen in den Unterausschüssen zugestimmt hat. Dieser Antrag hat im Bundesrat keine Mehrheit gefunden, sondern ein Antrag der B-Länder, der einige Punkte dessen, was Herr Röwekamp hier vorgetragen hat, insbesondere die Frage der langen Nachweisfristen auch aufgegriffen hat. Dieser Antrag hat im Bundesrat eine Mehrheit gefunden. Er ist jetzt dem Bundestag zugegangen beziehungsweise der Bundesregierung.

Vielleicht sage ich es hier noch einmal für die Öffentlichkeit: In der Koalitionsarbeitsgruppe des Deutschen Bundestags und der Bundesregierung ist Bremen nicht vertreten. Dort wird jetzt dieser Bundesratsantrag mit all dem, was noch an Kritik und Beschwerden über den Erbschaftsteuergesetzentwurf in der Welt ist, beraten. Der Plan ist, dass das Gesetz in Kürze das Kabinett und den Bundestag verlassen wird und dem Bundesrat zugestellt wird. Dort gibt es nach meinem bisherigen Kenntnisstand, Herr Röwekamp, keinerlei Möglichkeiten einer inhaltlichen Einflussnahme vonseiten Bremens, sondern wir werden dort mit Ja oder Nein stimmen können beziehungsweise den Vermittlungsausschuss anrufen können. Insofern verstehe ich zwar die Intention Ihres Antrags, es fehlen mir aber, um auf den Punkt zu kommen, die Instrumente, dem, was Sie dort von uns verlangen wollen, auch zur Geltung zu verhelfen. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Ich selbst bin überzeugt davon – das haben Sie angesprochen, ich sage es auch hier vor diesem Haus –, dass das, was sich da an Erbschaftsteuerreform abzeichnet, hochproblematisch ist. Die funktionierende Arbeitsgruppe der Länder unter Federführung des geschätzten Kollegen Deubel, der ein Abzinsmodell für die Erbschaftsteuer präferiert hat, wurde durch die Arbeitsgruppe Koch/Steinbrück abgelöst. Dort hat man sich auf die Eckpfeiler für das sogenannte Abschmelzmodell geeinigt. Diese grundsätzliche Einigung zieht einen ganzen Rattenschwanz von hier auch zu Recht angesprochenen problematischen Punkten nach sich, die mit hohem Verwaltungsaufwand zu tun haben, die aber auch etwas damit zu tun haben, dass es möglicherweise bei dem neuen Erbschaftsteuergesetz auch zu erheblichen verfassungsrechtlichen Problemen kommen wird.

Das – das kann man, glaube ich, schon heute sagen – wird keine gesetzgeberische Ruhmestat werden. Es ist nur, wenn man sich die Entstehungsgeschichte dieser ganzen Sache ansieht, zu spät. Es ist schon so, dass man befremdet darüber sein kann, dass die Lobbyisten, die über einen längeren Zeitraum hinweg dazu beigetragen haben, dass da eine Lösung avisiert wird, die doch dem Murks recht nahekommt, jetzt diejenigen sind, die sich am meisten darüber aufregen. Die Lobbyistentätigkeit bei dem Punkt ist schon bemerkenswert. Wir werden damit noch viele Schwierigkeiten haben.

Bremen wird sich am Ende im Bundesrat entscheiden müssen, was wir tun. Da gibt es hier den beschlossenen Antrag. Alles, was ich weiß, ist, dass es droht, dass das Vier-Milliarden-Euro-Steueraufkommen nicht eingehalten werden kann. Das wäre aber für Bremen ein guter Grund, Nein zu sagen. Im Übrigen ist es auch so, dass es im Vergleich von Gleichbehandlung zwischen Immobilien, Vermögen und Betriebsvermögen jetzt in der gesetzlichen Regelung aus unserer Sicht zu einer Benachteiligung des Immobilienvermögens kommt, was uns auch verfassungsrechtlich große Probleme bereiten wird.

Ich sage hier also: Der Senat muss sich darüber letztendlich politisch dann ein Urteil bilden, was wir da machen. In Deutschland besteht aber die Möglichkeit oder die Gefahr – und darauf legen es ja auch viele an –, die Erbschaftsteuer am Ende des Jahres, wenn noch keine neue Erbschaftsteuer beschlossen wurde, dann noch ganz schnell gänzlich vom Erdboden verschwinden zu lassen. Der Senat wird auf keinen Fall dabei helfen, sondern letztendlich sind wir der Auffassung, dass auch eine problematische oder unzureichende Erbschaftsteuerregelung besser ist als gar keine.

Ich will auch noch einmal auf die Klage, dass die Immobilienwirtschaft so unzumutbar belastet wird, hinweisen. Wenn jemand über 100 Wohnungen verfügt, und er muss im Erbschaftsfall 10 Prozent davon verkaufen, halte ich das für zumutbar. Die hohen

Freibetragsregelungen, die jetzt schon für Eigentümer, Betriebe und Unternehmen gelten, die sind so hoch, auch im Vergleich mit anderen europäischen Ländern, dass es nicht droht, dass Firmen verkauft werden müssen.

Ich komme, wie Sie wissen, vom Land. Die Bauern, die Erbschaftssteuern zahlen müssen, die sind noch nicht geboren worden. Dramatischerweise ist es wirklich so, dass die mächtigen südlichen Bundesländer 90 Prozent ihrer Energie da hineingesteckt haben, und es ist auch ein bisschen Wahres an dem, was Herr Röwekamp hier vorgetragen hat, zu verhindern, dass auch nur irgendein Bauer auch nur einen Euro Erbschaftssteuer zahlt und dass die Frage der Auswirkungen auf die Unternehmen bei der Konstruktion des Gesetzes eher unterwickelt betrachtet wurde.

Alles in allem ist es eine schwierige Lage! Ich finde auch, dass sich die Politik in Deutschland mit dem Verfahren, wie es zu diesem Gesetz gekommen ist, und auch mit dem, was jetzt darinsteht, nicht mit Ruhm bekleckert hat. Für den Bremer Senat wird es letztendlich nur die Entscheidung geben, Ja oder Nein zu sagen. Wir werden das mit Ihnen auch beraten und unsere Motive vorlegen, weil wir da ziemlich in der Klemme sind. Bremen kann auf die Erbschaftsteuereinnahmen nicht verzichten, trotzdem geht es uns natürlich so, dass wir gern Verantwortung für Gesetze übernehmen möchten, die dann ein bisschen länger halten als bis zum nächsten Bundesverfassungsgerichtsbeschluss. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 17/366 seine Zustimmung geben möchte, den bitte um das Handzeichen!

(Dafür CDU, FDP und Abg. T i t t m a n n [parteilos])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Lärmentwicklung und Schadstoffemissionen am Flughafen Bremen

Große Anfrage der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 27. Dezember 2007 (Drucksache 17/193)

D a z u

Mitteilung des Senats vom 4. März 2008

(Drucksache 17/304)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Nagel.

Ich gehe davon aus, Herr Senator Nagel, dass Sie die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen nicht mündlich wiederholen möchten.

Ich frage, ob in eine Aussprache eingetreten werden soll.

Das ist der Fall.

Erster Redner ist der Abgeordnete Dennhardt.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte dem Senat für diesen guten Überblick danken, welchen wir hier zur Schadstoffentwicklung und zur Lärmentwicklung um den Flughafen Bremen herum bekommen haben. Ein besonderer Dank gilt auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die es erarbeitet haben.

Als SPD-Fraktion begrüßen wir sehr, dass, wie aus der Antwort des Senats hervorgeht, die Nachtflüge zwischen Mitternacht und 6 Uhr deutlich zurückgedrängt werden konnten.

(Beifall bei der SPD)